Jörg Schmidt entwickelt eine verfassungsrechtliche Dogmatik der parlamentarischen Kontrolle. Dazu greift er das im Staatsrecht vertretene Legitimationsmodell auf und denkt es im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle konsequent zu Ende. Anhand der Verantwortungszurechnung überführt er demokratische Legitimation in ein konkretes Organisationsschema, in dem sich der parlamentarischen Kontrolle ein abgrenzbarer Anwendungsbereich zuordnen läßt.
Auf dieser Grundlage wird mit der Staatsgewalt zunächst der sachliche Geltungsbereich der parlamentarischen Kontrolle bestimmt. Mit den ministerialfreien Räumen und der Privatisierung werden im Anschluß Organisationsstrukturen problematisiert, in denen parlamentarische Kontrolle nicht oder nur eingeschränkt stattfindet, ohne daß dafür eine verfassungsrechtliche Begründung vorliegt. Nach dem neu entwickelten Lösungsansatz kann die besondere Funktion der ministerialfreien Räume der parlamentarischen Kontrolle entgegenstehen, so daß sich ihre Legitimation durch Gesetz und Rechtskontrolle bereits als das demokratische Optimum erweist. Privatisierung darf nur in engen Grenzen zu einer Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle führen.
Das verfassungsrechtliche Demokratieverständnis gehört zu den großen Konfliktfeldern des Staatsrechts. Jörg Schmidt stellt sich dieser Diskussion und setzt ihr einen normativen Standpunkt entgegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Jörg Schmidt entwickelt eine verfassungsrechtliche Dogmatik der parlamentarischen Kontrolle. Dazu greift er das im Staatsrecht vertretene Legitimationsmodell auf und denkt es im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle konsequent zu Ende. Anhand der Verantwortungszurechnung überführt er demokratische Legitimation in ein konkretes Organisationsschema, in dem sich der parlamentarischen Kontrolle ein abgrenzbarer Anwendungsbereich zuordnen läßt.
Auf dieser Grundlage wird mit der Staatsgewalt zunächst der sachliche Geltungsbereich der parlamentarischen Kontrolle bestimmt. Mit den ministerialfreien Räumen und der Privatisierung werden im Anschluß Organisationsstrukturen problematisiert, in denen parlamentarische Kontrolle nicht oder nur eingeschränkt stattfindet, ohne daß dafür eine verfassungsrechtliche Begründung vorliegt. Nach dem neu entwickelten Lösungsansatz kann die besondere Funktion der ministerialfreien Räume der parlamentarischen Kontrolle entgegenstehen, so daß sich ihre Legitimation durch Gesetz und Rechtskontrolle bereits als das demokratische Optimum erweist. Privatisierung darf nur in engen Grenzen zu einer Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle führen.
Das verfassungsrechtliche Demokratieverständnis gehört zu den großen Konfliktfeldern des Staatsrechts. Jörg Schmidt stellt sich dieser Diskussion und setzt ihr einen normativen Standpunkt entgegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Jörg Schmidt entwickelt eine verfassungsrechtliche Dogmatik der parlamentarischen Kontrolle. Dazu greift er das im Staatsrecht vertretene Legitimationsmodell auf und denkt es im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle konsequent zu Ende. Anhand der Verantwortungszurechnung überführt er demokratische Legitimation in ein konkretes Organisationsschema, in dem sich der parlamentarischen Kontrolle ein abgrenzbarer Anwendungsbereich zuordnen läßt.
Auf dieser Grundlage wird mit der Staatsgewalt zunächst der sachliche Geltungsbereich der parlamentarischen Kontrolle bestimmt. Mit den ministerialfreien Räumen und der Privatisierung werden im Anschluß Organisationsstrukturen problematisiert, in denen parlamentarische Kontrolle nicht oder nur eingeschränkt stattfindet, ohne daß dafür eine verfassungsrechtliche Begründung vorliegt. Nach dem neu entwickelten Lösungsansatz kann die besondere Funktion der ministerialfreien Räume der parlamentarischen Kontrolle entgegenstehen, so daß sich ihre Legitimation durch Gesetz und Rechtskontrolle bereits als das demokratische Optimum erweist. Privatisierung darf nur in engen Grenzen zu einer Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle führen.
Das verfassungsrechtliche Demokratieverständnis gehört zu den großen Konfliktfeldern des Staatsrechts. Jörg Schmidt stellt sich dieser Diskussion und setzt ihr einen normativen Standpunkt entgegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit Jahrzehnten kontrolliert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung bei ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit. Doch erst im Jahre 2009 hat sich die damalige Große Koalition entschlossen, die parlamentarische Kontrolle in diesem Bereich ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Nicht zuletzt wegen des knappen Wortlauts von Art. 45d GG war die rechtliche Bedeutung dieses Artikels von Anfang an umstritten. Die Untersuchung greift den Meinungsstand auf und entwickelt eine eigene Bewertung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Regierung und Parlament als die zentralen Organe in einer parlamentarischen Republik stehen einander gegenüber und ergänzen einander in ihren Aufgaben der Rechtssetzung und der Rechtsvollziehung. So wirkt die Regierung vorbereitend an der Gesetzgebung in Form der Regierungsvorlagen mit, das Parlament wiederum hat die Aufgabe, der Vollziehung wegweisend die rechtliche Grundlage für ihr Handeln zu geben und die Regierung in ihrer Politik sowie bezüglich der Einhaltung der von ihr vorgegebenen grundlegenden Normen zu kontrollieren.
Gerade darin liegt die besondere Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle: Im modernen Verfassungsstaat, der neben der klassischen Aufgabe der Erfüllung des Rechts- und Machtzweckes auch immer mehr dem Kultur- und Wohlfahrtszweck zu genügen hat und so auch Kultur-, Sozial- und Wirtschaftsstaat wurde, kommt es einerseits zu einem stetigen Anwachsen von zu bewältigenden Aufgaben durch die der Regierung unterstehenden Verwaltung, andererseits übernimmt die Regierung einen Teil der klassischen Parlamentsaufgabe, indem eine Mehrzahl der Gesetzesanträge von Regierungsseite kommt, mit denen sich dann das Parlament auseinandersetzt und diese bisweilen zum Teil geändert übernimmt. Daraus ergibt sich, daß die Regierung selbst einen bestimmenden Einfluß auf die eigentlich von ihr zu vollziehenden Gesetze hat. Somit ist Hauptaufgabe des Parlaments nicht mehr allein die Rechtssetzung, vielmehr gewinnt die Funktion der Kontrolle eine immer zentralere Bedeutung.
Die Publikation konzentriert sich vor allem auf die verschiedenen Instrumente der parlamentarischen Kontrolle, wobei ein Schwerpunkt auf die parlamentarischen Minderheitenrechte gelegt wird. Ihre Bedeutung liegt in der Tatsache, daß im österreichischen Verfassungssystem der Bestand der Regierung vom Vertrauen der parlamentarischen Körperschaft abhängt. Die Gewaltenteilung verläuft daher wirkungsvoll nicht zwischen Regierung und Parlament, sondern zwischen Regierung und Opposition.
Wenngleich die Bedeutung des Parlaments in der Gesetzgebung eine Veränderung erfahren hat, ist die Bedeutung des Parlaments in der Kontrolle zunehmend. Darauf soll im Hinblick auf die Situation des österreichischen Parlaments, nämlich des National- und Bundesrates näher eingegangen werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Parlamentsverwaltung des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente sind bisher nie Gegenstand vertiefter rechtswissenschaftlicher Untersuchungen gewesen. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Handlungen der Parlamentsverwaltung und ihre Stellung im Verwaltungsgefüge zum ersten Mal einer eigenständigen Betrachtung zugeführt.
Dabei werden die Tätigkeiten anhand der Bundestagsverwaltung exemplarisch behandelt und der Aufbau der Verwaltungen der Landesparlamente sowie die Kompetenzen der Parlamentsorgane hinsichtlich der Eigenverwaltung vergleichend untersucht. Der Autor zeigt im dritten Kapitel, daß die Handlungen der Parlamentsverwaltungen sich zunächst in verfassungsrechtliche Dienstleistungstätigkeiten und in verwaltende Tätigkeiten trennen lassen.
Im letzten Kapitel untersucht der Verfasser die Kontrollmöglichkeit des Parlaments hinsichtlich der Eigenverwaltung. Diesbezüglich ist in der parlamentarischen Praxis ein verfassungswidriges Kontrolldefizit auszumachen. Kompetenzen, die dem Parlament zur Kontrolle der Verwaltung zustehen, insbesondere die haushaltsrechtliche Kontrolle, können ihre machthemmende Wirkung nicht entfalten.
Zur Beseitigung dieses Defizits wird mehr Transparenz in Form verbesserter Kontrollmöglichkeiten durch das Wahlvolk vorgeschlagen. Christian v. Boetticher zeigt, daß dieses nur durch vertiefte Rechenschaftspflichten und eine verstärkte Kontrolle durch die Rechnungshöfe gewährleistet werden kann. Deren Berichte sollen durch eine parteipolitisch neutrale und unabhängige Kommission bewertet werden, welche jährlich Veränderungsvorschläge unterbreitet. Vorgeschlagen wird auch, die Parlamentsverwaltung einem vom Parlament zu wählenden und zu kontrollierenden Direktor zu unterstellen und dem Präsidenten nur die Dienstleistungstätigkeiten der Parlamentsverwaltung zuzuordnen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die vom Bundesverfassungsgericht als "Parlamentsarmee" titulierte Bundeswehr ist mittlerweile zu einer "Armee im Einsatz" mit weltweitem Aktionsradius geworden. Im Zuge der immer tieferen internationalen und europäischen Integration der Streitkräfte - so die Hauptthese des Autors - geraten die vergleichsweise stark ausgestalteten parlamentarischen Kontrollmechanismen der deutschen Wehrverfassung zunehmend unter Druck. Die demokratische Legitimation integrierter Streitkräfte durch den Deutschen Bundestag lässt sich damit nicht mehr vollauf gewährleisten.
Im Spannungsfeld zwischen Demokratieprinzip und internationaler Integration untersucht Roman Schmidt-Radefeldt im ersten Teil seiner Leipziger Habilitationsschrift die Befehls- und Kommandogewalt des deutschen Verteidigungsministers in integrierten Führungsstrukturen der multinationalen Korps; weiterhin analysiert er die Defizite parlamentarischer Vertragsgewalt bei entwicklungsoffenen Bündnisverträgen und beleuchtet die Steuerungsmöglichkeiten des Parlamentsvorbehalts bei Einsätzen integrierter Streitkräfteformationen.
Historisch und komparativ angereichert, skizziert der Autor die Entwicklungstendenzen transatlantischer Sicherheit und Verteidigung, zeigt die integrationsbedingten Kontrolldefizite des Deutschen Bundestages auf und liefert einen Beitrag zur aktuellen Diskussion um die gesetzliche Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligung beim Streitkräfteeinsatz. Vor dem Hintergrund der parlamentarischen Legitimationsdefizite auf nationaler Ebene erörtert Schmidt-Radefeldt im zweiten Teil Ansätze einer demokratischen Kontrolle der ESVP durch interparlamentarische Versammlungen und das Europäische Parlament. Mit Blick auf den EU-Verfassungsvertrag plädiert er abschließend für eine parlamentarische Dimension der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur, bei der Legitimationsbausteine und Kontrollmechanismen verschiedener Rechtsebenen ergänzend zusammenwirken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen -- § 1. I. Einleitung und Fragestellung -- § 2. 1) Die richterliche Unabhängigkeit und ihre Garantien in England -- § 3. a. Die allgemeine Justizaufsicht des Parlaments und die Mittel ihrer Ausübung -- § 4. a. Das parlamentarische Disziplinarverfahren gegen Richter -- § 5. ß. Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse -- § 6. III. Die rechtsvergleichenden Ergebnisse -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Jörg Schmidt entwickelt eine verfassungsrechtliche Dogmatik der parlamentarischen Kontrolle. Dazu greift er das im Staatsrecht vertretene Legitimationsmodell auf und denkt es im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle konsequent zu Ende. Anhand der Verantwortungszurechnung überführt er demokratische Legitimation in ein konkretes Organisationsschema, in dem sich der parlamentarischen Kontrolle ein abgrenzbarer Anwendungsbereich zuordnen läßt.
Auf dieser Grundlage wird mit der Staatsgewalt zunächst der sachliche Geltungsbereich der parlamentarischen Kontrolle bestimmt. Mit den ministerialfreien Räumen und der Privatisierung werden im Anschluß Organisationsstrukturen problematisiert, in denen parlamentarische Kontrolle nicht oder nur eingeschränkt stattfindet, ohne daß dafür eine verfassungsrechtliche Begründung vorliegt. Nach dem neu entwickelten Lösungsansatz kann die besondere Funktion der ministerialfreien Räume der parlamentarischen Kontrolle entgegenstehen, so daß sich ihre Legitimation durch Gesetz und Rechtskontrolle bereits als das demokratische Optimum erweist. Privatisierung darf nur in engen Grenzen zu einer Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle führen.
Das verfassungsrechtliche Demokratieverständnis gehört zu den großen Konfliktfeldern des Staatsrechts. Jörg Schmidt stellt sich dieser Diskussion und setzt ihr einen normativen Standpunkt entgegen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Parlamentsverwaltung des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente sind bisher nie Gegenstand vertiefter rechtswissenschaftlicher Untersuchungen gewesen. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Handlungen der Parlamentsverwaltung und ihre Stellung im Verwaltungsgefüge zum ersten Mal einer eigenständigen Betrachtung zugeführt.
Dabei werden die Tätigkeiten anhand der Bundestagsverwaltung exemplarisch behandelt und der Aufbau der Verwaltungen der Landesparlamente sowie die Kompetenzen der Parlamentsorgane hinsichtlich der Eigenverwaltung vergleichend untersucht. Der Autor zeigt im dritten Kapitel, daß die Handlungen der Parlamentsverwaltungen sich zunächst in verfassungsrechtliche Dienstleistungstätigkeiten und in verwaltende Tätigkeiten trennen lassen.
Im letzten Kapitel untersucht der Verfasser die Kontrollmöglichkeit des Parlaments hinsichtlich der Eigenverwaltung. Diesbezüglich ist in der parlamentarischen Praxis ein verfassungswidriges Kontrolldefizit auszumachen. Kompetenzen, die dem Parlament zur Kontrolle der Verwaltung zustehen, insbesondere die haushaltsrechtliche Kontrolle, können ihre machthemmende Wirkung nicht entfalten.
Zur Beseitigung dieses Defizits wird mehr Transparenz in Form verbesserter Kontrollmöglichkeiten durch das Wahlvolk vorgeschlagen. Christian v. Boetticher zeigt, daß dieses nur durch vertiefte Rechenschaftspflichten und eine verstärkte Kontrolle durch die Rechnungshöfe gewährleistet werden kann. Deren Berichte sollen durch eine parteipolitisch neutrale und unabhängige Kommission bewertet werden, welche jährlich Veränderungsvorschläge unterbreitet. Vorgeschlagen wird auch, die Parlamentsverwaltung einem vom Parlament zu wählenden und zu kontrollierenden Direktor zu unterstellen und dem Präsidenten nur die Dienstleistungstätigkeiten der Parlamentsverwaltung zuzuordnen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Die vom Bundesverfassungsgericht als "Parlamentsarmee" titulierte Bundeswehr ist mittlerweile zu einer "Armee im Einsatz" mit weltweitem Aktionsradius geworden. Im Zuge der immer tieferen internationalen und europäischen Integration der Streitkräfte - so die Hauptthese des Autors - geraten die vergleichsweise stark ausgestalteten parlamentarischen Kontrollmechanismen der deutschen Wehrverfassung zunehmend unter Druck. Die demokratische Legitimation integrierter Streitkräfte durch den Deutschen Bundestag lässt sich damit nicht mehr vollauf gewährleisten.
Im Spannungsfeld zwischen Demokratieprinzip und internationaler Integration untersucht Roman Schmidt-Radefeldt im ersten Teil seiner Leipziger Habilitationsschrift die Befehls- und Kommandogewalt des deutschen Verteidigungsministers in integrierten Führungsstrukturen der multinationalen Korps; weiterhin analysiert er die Defizite parlamentarischer Vertragsgewalt bei entwicklungsoffenen Bündnisverträgen und beleuchtet die Steuerungsmöglichkeiten des Parlamentsvorbehalts bei Einsätzen integrierter Streitkräfteformationen.
Historisch und komparativ angereichert, skizziert der Autor die Entwicklungstendenzen transatlantischer Sicherheit und Verteidigung, zeigt die integrationsbedingten Kontrolldefizite des Deutschen Bundestages auf und liefert einen Beitrag zur aktuellen Diskussion um die gesetzliche Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligung beim Streitkräfteeinsatz. Vor dem Hintergrund der parlamentarischen Legitimationsdefizite auf nationaler Ebene erörtert Schmidt-Radefeldt im zweiten Teil Ansätze einer demokratischen Kontrolle der ESVP durch interparlamentarische Versammlungen und das Europäische Parlament. Mit Blick auf den EU-Verfassungsvertrag plädiert er abschließend für eine parlamentarische Dimension der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur, bei der Legitimationsbausteine und Kontrollmechanismen verschiedener Rechtsebenen ergänzend zusammenwirken.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Seit Jahrzehnten kontrolliert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung bei ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit. Doch erst im Jahre 2009 hat sich die damalige Große Koalition entschlossen, die parlamentarische Kontrolle in diesem Bereich ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Nicht zuletzt wegen des knappen Wortlauts von Art. 45d GG war die rechtliche Bedeutung dieses Artikels von Anfang an umstritten. Die Untersuchung greift den Meinungsstand auf und entwickelt eine eigene Bewertung.
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