Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl.

Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl. von Ehlers,  Dirk
Da der Gerichtsbarkeit im heutigen Gemeinwesen eine außerordentlich große Bedeutung zukommt, muß der Auswahl der Richter höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Insbesondere kommt es darauf an, wem die Personalauswahl obliegt. In den Bundesländern erfolgt die Auswahl der Richter teils ausschließlich durch die Landesregierung oder bestimmte Minister, teils entscheiden die genannten Instanzen im Einvernehmen mit einem Richterwahlausschuß. Die Schrift geht der in der Praxis akut gewordenen Frage nach, ob es zulässig ist, die Auswahl der Richter einem Parlamentsausschuß zu übertragen. Dies wirft grundsätzliche Fragen der Gewaltenteilung im Verhältnis von Legislative und Exekutive auf, die im einzelnen näher untersucht werden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß einem Richterwahlausschuß auf Landesebene nach dem Grundgesetz höchstens das gleiche Entscheidungsgewicht wie dem »Justizminister« zukommen darf. Es ist somit nicht zulässig, Richterwahlausschüsse einzurichten, die in der Lage sind, den Justizminister zu überstimmen. Zudem steht in Nordrhein-Westfalen die Landesverfassung einer Parlamentarisierung der Richterwahl entgegen, weil die Auswahl der Richter allein der »Landesregierung« obliegt. Soll der Regierung die Entscheidung über die Personalauswahl der Richter genommen und einem aus Parlamentariern zusammengesetzten Richterwahlausschuß übertragen werden, müßten zuvor sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung geändert werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Parlamentsausschüsse in den Kammern des italienischen Parlaments und ihre Funktionen im Gesetzgebungsverfahren.

Die Parlamentsausschüsse in den Kammern des italienischen Parlaments und ihre Funktionen im Gesetzgebungsverfahren. von Grub,  Henning
Die Gesetzgebung findet in nahezu allen Parlamenten vor allem in den Ausschüssen statt und erfordert eine starke Spezialisierung der Abgeordneten. Die Rechtfertigung dieser Situation ergibt sich aus dem Bedürfnis nach einer aktuellen Gesetzgebung. Soll der Gesetzesvorbehalt nicht nur als Bremse wirken, braucht der Rechtsstaat eine auf Probleme rasch reagierende Gesetzgebung. In Italien versucht man diesem Problem zu begegnen, indem die Parlamentsausschüsse nicht nur mit mitberatenden und vorbereitenden Funktionen ausgestattet sind, sondern die Verfassung räumt ihnen in Art. 72 III die Möglichkeit ein, Gesetze selbständig unter Ausschluß des Plenums zu verabschieden. Dieses besondere Gesetzgebungsverfahren, welches seit 1948 zur Verabschiedung von mehr als der Hälfte aller Gesetze diente, steht im Mittelpunkt der Arbeit. Seine historische Herkunft und Entwicklung, seine Arbeitsweise sowie die verfassungsrechtliche und praktische Problematik werden eingehend untersucht. Es werden unter Berücksichtigung selbst erarbeiteter und bisher nicht verfügbarer statistischer Daten und des politischen Gesamtkontextes im Italien der Nachkriegszeit die Funktionsfähigkeit der Ausschußgesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung analysiert. Die gesetzgebende Funktion der Ausschüsse legitimiert sich durch ihre konsensualen Grundlagen; entfallen diese, so ist eine Rechtfertigung schwerlich begründbar.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Parlamentsausschüsse in den Kammern des italienischen Parlaments und ihre Funktionen im Gesetzgebungsverfahren.

Die Parlamentsausschüsse in den Kammern des italienischen Parlaments und ihre Funktionen im Gesetzgebungsverfahren. von Grub,  Henning
Die Gesetzgebung findet in nahezu allen Parlamenten vor allem in den Ausschüssen statt und erfordert eine starke Spezialisierung der Abgeordneten. Die Rechtfertigung dieser Situation ergibt sich aus dem Bedürfnis nach einer aktuellen Gesetzgebung. Soll der Gesetzesvorbehalt nicht nur als Bremse wirken, braucht der Rechtsstaat eine auf Probleme rasch reagierende Gesetzgebung. In Italien versucht man diesem Problem zu begegnen, indem die Parlamentsausschüsse nicht nur mit mitberatenden und vorbereitenden Funktionen ausgestattet sind, sondern die Verfassung räumt ihnen in Art. 72 III die Möglichkeit ein, Gesetze selbständig unter Ausschluß des Plenums zu verabschieden. Dieses besondere Gesetzgebungsverfahren, welches seit 1948 zur Verabschiedung von mehr als der Hälfte aller Gesetze diente, steht im Mittelpunkt der Arbeit. Seine historische Herkunft und Entwicklung, seine Arbeitsweise sowie die verfassungsrechtliche und praktische Problematik werden eingehend untersucht. Es werden unter Berücksichtigung selbst erarbeiteter und bisher nicht verfügbarer statistischer Daten und des politischen Gesamtkontextes im Italien der Nachkriegszeit die Funktionsfähigkeit der Ausschußgesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung analysiert. Die gesetzgebende Funktion der Ausschüsse legitimiert sich durch ihre konsensualen Grundlagen; entfallen diese, so ist eine Rechtfertigung schwerlich begründbar.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Parlamentsausschüsse in den Kammern des italienischen Parlaments und ihre Funktionen im Gesetzgebungsverfahren.

Die Parlamentsausschüsse in den Kammern des italienischen Parlaments und ihre Funktionen im Gesetzgebungsverfahren. von Grub,  Henning
Die Gesetzgebung findet in nahezu allen Parlamenten vor allem in den Ausschüssen statt und erfordert eine starke Spezialisierung der Abgeordneten. Die Rechtfertigung dieser Situation ergibt sich aus dem Bedürfnis nach einer aktuellen Gesetzgebung. Soll der Gesetzesvorbehalt nicht nur als Bremse wirken, braucht der Rechtsstaat eine auf Probleme rasch reagierende Gesetzgebung. In Italien versucht man diesem Problem zu begegnen, indem die Parlamentsausschüsse nicht nur mit mitberatenden und vorbereitenden Funktionen ausgestattet sind, sondern die Verfassung räumt ihnen in Art. 72 III die Möglichkeit ein, Gesetze selbständig unter Ausschluß des Plenums zu verabschieden. Dieses besondere Gesetzgebungsverfahren, welches seit 1948 zur Verabschiedung von mehr als der Hälfte aller Gesetze diente, steht im Mittelpunkt der Arbeit. Seine historische Herkunft und Entwicklung, seine Arbeitsweise sowie die verfassungsrechtliche und praktische Problematik werden eingehend untersucht. Es werden unter Berücksichtigung selbst erarbeiteter und bisher nicht verfügbarer statistischer Daten und des politischen Gesamtkontextes im Italien der Nachkriegszeit die Funktionsfähigkeit der Ausschußgesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung analysiert. Die gesetzgebende Funktion der Ausschüsse legitimiert sich durch ihre konsensualen Grundlagen; entfallen diese, so ist eine Rechtfertigung schwerlich begründbar.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl.

Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl. von Ehlers,  Dirk
Da der Gerichtsbarkeit im heutigen Gemeinwesen eine außerordentlich große Bedeutung zukommt, muß der Auswahl der Richter höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Insbesondere kommt es darauf an, wem die Personalauswahl obliegt. In den Bundesländern erfolgt die Auswahl der Richter teils ausschließlich durch die Landesregierung oder bestimmte Minister, teils entscheiden die genannten Instanzen im Einvernehmen mit einem Richterwahlausschuß. Die Schrift geht der in der Praxis akut gewordenen Frage nach, ob es zulässig ist, die Auswahl der Richter einem Parlamentsausschuß zu übertragen. Dies wirft grundsätzliche Fragen der Gewaltenteilung im Verhältnis von Legislative und Exekutive auf, die im einzelnen näher untersucht werden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß einem Richterwahlausschuß auf Landesebene nach dem Grundgesetz höchstens das gleiche Entscheidungsgewicht wie dem »Justizminister« zukommen darf. Es ist somit nicht zulässig, Richterwahlausschüsse einzurichten, die in der Lage sind, den Justizminister zu überstimmen. Zudem steht in Nordrhein-Westfalen die Landesverfassung einer Parlamentarisierung der Richterwahl entgegen, weil die Auswahl der Richter allein der »Landesregierung« obliegt. Soll der Regierung die Entscheidung über die Personalauswahl der Richter genommen und einem aus Parlamentariern zusammengesetzten Richterwahlausschuß übertragen werden, müßten zuvor sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung geändert werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Governance und Opposition im Europäischen Parlament

Governance und Opposition im Europäischen Parlament von Thierse,  Stefan
Wie kann man politische Opposition in einem System erfassen, das kein institutionalisiertes Gegenüber von Regierungsmehrheit und parlamentarischer Minderheit kennt? Das Buch nähert sich dieser Frage durch eine Analyse parlamentarischer Antragsrechte im Europäischen Parlament. Im Vordergrund stehen die Beantragung namentlicher Abstimmungen sowie die Einbringung von Änderungsanträgen. Ausgehend von der Annahme, dass sich Opposition im Europäischen Parlament situativ und sachfragenspezifisch bildet, werden die im Plenum beobachtbaren Interaktionsmuster auf die vorgelagerte Entscheidungsfindung in den Parlamentsausschüssen zurückgeführt. Die empirische Analyse verknüpft Interviewdaten mit statistischen sowie qualitativ-vergleichenden Verfahren.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl.

Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl. von Ehlers,  Dirk
Da der Gerichtsbarkeit im heutigen Gemeinwesen eine außerordentlich große Bedeutung zukommt, muß der Auswahl der Richter höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Insbesondere kommt es darauf an, wem die Personalauswahl obliegt. In den Bundesländern erfolgt die Auswahl der Richter teils ausschließlich durch die Landesregierung oder bestimmte Minister, teils entscheiden die genannten Instanzen im Einvernehmen mit einem Richterwahlausschuß. Die Schrift geht der in der Praxis akut gewordenen Frage nach, ob es zulässig ist, die Auswahl der Richter einem Parlamentsausschuß zu übertragen. Dies wirft grundsätzliche Fragen der Gewaltenteilung im Verhältnis von Legislative und Exekutive auf, die im einzelnen näher untersucht werden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß einem Richterwahlausschuß auf Landesebene nach dem Grundgesetz höchstens das gleiche Entscheidungsgewicht wie dem »Justizminister« zukommen darf. Es ist somit nicht zulässig, Richterwahlausschüsse einzurichten, die in der Lage sind, den Justizminister zu überstimmen. Zudem steht in Nordrhein-Westfalen die Landesverfassung einer Parlamentarisierung der Richterwahl entgegen, weil die Auswahl der Richter allein der »Landesregierung« obliegt. Soll der Regierung die Entscheidung über die Personalauswahl der Richter genommen und einem aus Parlamentariern zusammengesetzten Richterwahlausschuß übertragen werden, müßten zuvor sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung geändert werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Patt im Ausschuss

Patt im Ausschuss von Alex,  Karsten
Immer wieder kommt es bei der Besetzung von Ausschüssen zu Pattsituationen zwischen dem Regierungs- und dem Oppositionslager. Der Autor geht der Frage nach, wie mit derartigen Pattsituationen umgegangen werden soll. Dabei berücksichtigt er einerseits die staatsrechtlichen Vorgaben für die Ausschussbesetzung, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konturiert wurden. Andererseits trägt er der politischen Praxis, nämlich dem regelmäßig geschlossenen Agieren von Regierungs- und Oppositionslager in den Ausschüssen, Rechnung. Am Ende seiner Untersuchung unterbreitet der Autor einen Regelungsvorschlag zur Auflösung von Pattsituationen, bei dem alle Maßgaben gleichermaßen zur Geltung kommen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Governance und Opposition im Europäischen Parlament

Governance und Opposition im Europäischen Parlament von Thierse,  Stefan
Wie kann man politische Opposition in einem System erfassen, das kein institutionalisiertes Gegenüber von Regierungsmehrheit und parlamentarischer Minderheit kennt? Das Buch nähert sich dieser Frage durch eine Analyse parlamentarischer Antragsrechte im Europäischen Parlament. Im Vordergrund stehen die Beantragung namentlicher Abstimmungen sowie die Einbringung von Änderungsanträgen. Ausgehend von der Annahme, dass sich Opposition im Europäischen Parlament situativ und sachfragenspezifisch bildet, werden die im Plenum beobachtbaren Interaktionsmuster auf die vorgelagerte Entscheidungsfindung in den Parlamentsausschüssen zurückgeführt. Die empirische Analyse verknüpft Interviewdaten mit statistischen sowie qualitativ-vergleichenden Verfahren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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