Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird.
Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird.
Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Untersucht wird, ob die bestehenden Wettbewerbsschranken im Bereich örtlicher Personenbeförderung interessengerecht sind und ob aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen mehr Wettbewerb im straßengebundenen Linien- und Gelegenheitsverkehr zuzulassen ist.
Einleitend untersucht der Autor das Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung, die Daseinsvorsorgeverantwortung des Staates im Nahverkehr und das Verhältnis von Gewerbefreiheit und PBefG. Nach Darstellung des bestehenden Verkehrs- und Wettbewerbsrechts folgt eine kritische Analyse der Auswirkungen des PBefG. Einbezogen werden dabei aktuelle Deregulierungsforderungen und Erfahrungen mit der Öffnung von Nahverkehrsmärkten im Ausland. Eine Interpretation der Wettbewerbsimpulse des EU-Rechts, v. a. der VO (EWG) 1191/69, schließt sich an. U. a. wird hier das Verbot der Querverbundfinanzierung von Verkehrsbetrieben begründet. Kernpunkt der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit den Folgen der Novellierung des PBefG. Der Verfasser arbeitet heraus, daß die Novelle bei europarechtlich-gebotener restriktiver Auslegung diverse Möglichkeiten zur Wettbewerbsintensivierung im Liniennahverkehr bietet. Aus der Verfassungsrechtsprechung zu Art. 12 GG läßt sich ableiten, daß eine Lockerung subjektiver und eine Aufhebung objektiver Zulassungsschranken im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, nicht aber im Linienverkehr erforderlich ist. Ferner wird die Forderung nach Gleichstellung von Taxen und Funk-Mietwagen begründet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Kulturgüter im Privateigentum als nationales Kulturgut einstufen und ihre Verbringung ins Ausland verbieten dürfen, wenn die Eigentümer solcher Kulturgüter ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben. Kernpunkt dieser Studie ist, das Spannungsverhältnis zwischen dem nationalen Kulturgüterschutz und der europarechtlichen Freizügigkeit der Unionsbürger aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Kulturgüter im Privateigentum als nationales Kulturgut einstufen und ihre Verbringung ins Ausland verbieten dürfen, wenn die Eigentümer solcher Kulturgüter ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben. Kernpunkt dieser Studie ist, das Spannungsverhältnis zwischen dem nationalen Kulturgüterschutz und der europarechtlichen Freizügigkeit der Unionsbürger aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird.
Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Untersucht wird, ob die bestehenden Wettbewerbsschranken im Bereich örtlicher Personenbeförderung interessengerecht sind und ob aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen mehr Wettbewerb im straßengebundenen Linien- und Gelegenheitsverkehr zuzulassen ist.
Einleitend untersucht der Autor das Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung, die Daseinsvorsorgeverantwortung des Staates im Nahverkehr und das Verhältnis von Gewerbefreiheit und PBefG. Nach Darstellung des bestehenden Verkehrs- und Wettbewerbsrechts folgt eine kritische Analyse der Auswirkungen des PBefG. Einbezogen werden dabei aktuelle Deregulierungsforderungen und Erfahrungen mit der Öffnung von Nahverkehrsmärkten im Ausland. Eine Interpretation der Wettbewerbsimpulse des EU-Rechts, v. a. der VO (EWG) 1191/69, schließt sich an. U. a. wird hier das Verbot der Querverbundfinanzierung von Verkehrsbetrieben begründet. Kernpunkt der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit den Folgen der Novellierung des PBefG. Der Verfasser arbeitet heraus, daß die Novelle bei europarechtlich-gebotener restriktiver Auslegung diverse Möglichkeiten zur Wettbewerbsintensivierung im Liniennahverkehr bietet. Aus der Verfassungsrechtsprechung zu Art. 12 GG läßt sich ableiten, daß eine Lockerung subjektiver und eine Aufhebung objektiver Zulassungsschranken im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, nicht aber im Linienverkehr erforderlich ist. Ferner wird die Forderung nach Gleichstellung von Taxen und Funk-Mietwagen begründet.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird.
Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Untersucht wird, ob die bestehenden Wettbewerbsschranken im Bereich örtlicher Personenbeförderung interessengerecht sind und ob aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen mehr Wettbewerb im straßengebundenen Linien- und Gelegenheitsverkehr zuzulassen ist.
Einleitend untersucht der Autor das Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung, die Daseinsvorsorgeverantwortung des Staates im Nahverkehr und das Verhältnis von Gewerbefreiheit und PBefG. Nach Darstellung des bestehenden Verkehrs- und Wettbewerbsrechts folgt eine kritische Analyse der Auswirkungen des PBefG. Einbezogen werden dabei aktuelle Deregulierungsforderungen und Erfahrungen mit der Öffnung von Nahverkehrsmärkten im Ausland. Eine Interpretation der Wettbewerbsimpulse des EU-Rechts, v. a. der VO (EWG) 1191/69, schließt sich an. U. a. wird hier das Verbot der Querverbundfinanzierung von Verkehrsbetrieben begründet. Kernpunkt der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit den Folgen der Novellierung des PBefG. Der Verfasser arbeitet heraus, daß die Novelle bei europarechtlich-gebotener restriktiver Auslegung diverse Möglichkeiten zur Wettbewerbsintensivierung im Liniennahverkehr bietet. Aus der Verfassungsrechtsprechung zu Art. 12 GG läßt sich ableiten, daß eine Lockerung subjektiver und eine Aufhebung objektiver Zulassungsschranken im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, nicht aber im Linienverkehr erforderlich ist. Ferner wird die Forderung nach Gleichstellung von Taxen und Funk-Mietwagen begründet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Kulturgüter im Privateigentum als nationales Kulturgut einstufen und ihre Verbringung ins Ausland verbieten dürfen, wenn die Eigentümer solcher Kulturgüter ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben. Kernpunkt dieser Studie ist, das Spannungsverhältnis zwischen dem nationalen Kulturgüterschutz und der europarechtlichen Freizügigkeit der Unionsbürger aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird.
Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Untersucht wird, ob die bestehenden Wettbewerbsschranken im Bereich örtlicher Personenbeförderung interessengerecht sind und ob aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen mehr Wettbewerb im straßengebundenen Linien- und Gelegenheitsverkehr zuzulassen ist.
Einleitend untersucht der Autor das Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung, die Daseinsvorsorgeverantwortung des Staates im Nahverkehr und das Verhältnis von Gewerbefreiheit und PBefG. Nach Darstellung des bestehenden Verkehrs- und Wettbewerbsrechts folgt eine kritische Analyse der Auswirkungen des PBefG. Einbezogen werden dabei aktuelle Deregulierungsforderungen und Erfahrungen mit der Öffnung von Nahverkehrsmärkten im Ausland. Eine Interpretation der Wettbewerbsimpulse des EU-Rechts, v. a. der VO (EWG) 1191/69, schließt sich an. U. a. wird hier das Verbot der Querverbundfinanzierung von Verkehrsbetrieben begründet. Kernpunkt der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit den Folgen der Novellierung des PBefG. Der Verfasser arbeitet heraus, daß die Novelle bei europarechtlich-gebotener restriktiver Auslegung diverse Möglichkeiten zur Wettbewerbsintensivierung im Liniennahverkehr bietet. Aus der Verfassungsrechtsprechung zu Art. 12 GG läßt sich ableiten, daß eine Lockerung subjektiver und eine Aufhebung objektiver Zulassungsschranken im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, nicht aber im Linienverkehr erforderlich ist. Ferner wird die Forderung nach Gleichstellung von Taxen und Funk-Mietwagen begründet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Kulturgüter im Privateigentum als nationales Kulturgut einstufen und ihre Verbringung ins Ausland verbieten dürfen, wenn die Eigentümer solcher Kulturgüter ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben. Kernpunkt dieser Studie ist, das Spannungsverhältnis zwischen dem nationalen Kulturgüterschutz und der europarechtlichen Freizügigkeit der Unionsbürger aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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