Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet von Roth,  Isabel
Diese Arbeit untersucht die internationale Gerichtszuständigkeit bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Internet und erarbeitet eine interessengerechte und praktikable Interpretation der deutschen und europäischen Zuständigkeitsnormen. Hierbei kommt sie mit Hilfe der zivilprozessualen Interessen zu folgenden Ergebnissen: Der Anwendungsbereich des Deliktsgerichtsstands umfasst sämtliche Ansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Damit sind die Gerichte am Tatort, d. h. am Handlungs- und Erfolgsort, für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständig. Der Handlungsort ist der Ort der Erstellung und Einspeisung der verletzenden Inhalte. Zur Ermittlung des Erfolgsortes wird zwischen den Nutzungsformen des Internet unterschieden. Bei E-Mail ist an den Abrufort bzw. an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Adressaten anzuknüpfen. Im World Wide Web gilt für die Erfolgsortbestimmung das Erfordernis eines qualifizierten Inlandsbezugs. Diese Anknüpfung bietet die Möglichkeit der Anpassung an die Verschiedenartigkeit der Inhalte im Internet. Abschließend wird bezüglich des Umfangs der Entscheidungsbefugnis der Gerichte am Tatort festgestellt, dass diese den gesamten Schaden umfasst. Die Mosaikbeurteilung des EuGH wird damit abgelehnt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet von Roth,  Isabel
Diese Arbeit untersucht die internationale Gerichtszuständigkeit bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Internet und erarbeitet eine interessengerechte und praktikable Interpretation der deutschen und europäischen Zuständigkeitsnormen. Hierbei kommt sie mit Hilfe der zivilprozessualen Interessen zu folgenden Ergebnissen: Der Anwendungsbereich des Deliktsgerichtsstands umfasst sämtliche Ansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Damit sind die Gerichte am Tatort, d. h. am Handlungs- und Erfolgsort, für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständig. Der Handlungsort ist der Ort der Erstellung und Einspeisung der verletzenden Inhalte. Zur Ermittlung des Erfolgsortes wird zwischen den Nutzungsformen des Internet unterschieden. Bei E-Mail ist an den Abrufort bzw. an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Adressaten anzuknüpfen. Im World Wide Web gilt für die Erfolgsortbestimmung das Erfordernis eines qualifizierten Inlandsbezugs. Diese Anknüpfung bietet die Möglichkeit der Anpassung an die Verschiedenartigkeit der Inhalte im Internet. Abschließend wird bezüglich des Umfangs der Entscheidungsbefugnis der Gerichte am Tatort festgestellt, dass diese den gesamten Schaden umfasst. Die Mosaikbeurteilung des EuGH wird damit abgelehnt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Sportveranstaltungen als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Sportveranstaltungen als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von Herles,  Christian
Das Buch befasst sich mit dem Phänomen psychischer Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen in Form von Beleidigungen und Diskriminierungen. Der Autor untersucht polizeirechtliche Anforderungen an den Schutz von Persönlichkeitsrechten und geht dabei auch auf sportrechtliche Aspekte ein.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Sportveranstaltungen als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Sportveranstaltungen als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von Herles,  Christian
Das Buch befasst sich mit dem Phänomen psychischer Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen in Form von Beleidigungen und Diskriminierungen. Der Autor untersucht polizeirechtliche Anforderungen an den Schutz von Persönlichkeitsrechten und geht dabei auch auf sportrechtliche Aspekte ein.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Sportveranstaltungen als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Sportveranstaltungen als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von Herles,  Christian
Das Buch befasst sich mit dem Phänomen psychischer Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen in Form von Beleidigungen und Diskriminierungen. Der Autor untersucht polizeirechtliche Anforderungen an den Schutz von Persönlichkeitsrechten und geht dabei auch auf sportrechtliche Aspekte ein.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Internationale Privatrecht der Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Das Internationale Privatrecht der Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Kerpen,  Ursula
Fälle der Persönlichkeitsrechtsverletzungen enthalten zunehmend eine internationale Dimension: Durch Massenmedien, das Internet aber auch verstärkte Migrationsbewegungen werden Staatsgrenzen überschritten. Damit stellt sich die Frage, welches Recht auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen anzuwenden ist. Mit dieser Frage beschäftigt sich die Arbeit. Dabei wird zunächst das materielle Recht und im Anschluss die kollisionsrechtliche Frage untersucht. Auf beiden Ebenen wird auch die französische, englische und die US-amerikanische Rechtsordnung betrachtet. Die Neuregelung des Internationalen Deliktsrechts von 1999, insbesondere das Wahlrecht des Art. 40. EGBGB, wird kritisch gewürdigt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Roman und Persönlichkeitsrecht

Roman und Persönlichkeitsrecht von Wege,  Christoph
Wer sich in einer Romanerzählung als Person wiedererkannt fühlt, muss das grundsätzlich hinnehmen, weil Kunstkommunikation nach außen wie ein Filter wirkt, der Verletzungen des Persönlichkeitsrechts abmildert. Die Arbeit konstruiert Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht – aufeinander zugerichtet – neu. Dass Rechtsnormen nicht mit dem Buchstaben des Gesetzes identisch sind, sondern erst im Prozess ihrer eigenen Anwendung entstehen, bildet das nachpositivistisch-konstruktivistische Fundament hierfür. Dabei entsteht eine Landschaft partikulardogmatischer Innovationen, auf der sich die Lösung des juristischen Problems darbietet.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Rechtsverletzungen auf YouTube und Facebook

Rechtsverletzungen auf YouTube und Facebook von Verheijden,  Josina
Das Web 2.0 hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Die Inhalte auf YouTube und Facebook werden größtenteils von deren Nutzern bestimmt, die beiden Unternehmen stellen nur ihre Plattform zur Verfügung. Beide Portale haben viele Mitglieder, die jede Minute zahlreiche Dateien hochladen. Für die Betreiber der Plattform ist es dadurch nicht möglich manuell zu prüfen, ob die hochgeladenen Dateien gegen Rechte Dritter verstoßen. Daher kommen Rechtsverletzungen auf den beiden Plattformen regelmäßig vor: Nutzer laden urheberrechtsverletzende Videos oder Fotos hoch, andere Nutzer binden diese auf ihrer Facebook-Seite oder der eines Freundes ein. Oder sie verletzen Persönlichkeitsrechte anderer, indem sie sich ehrenschutzverletzend äußern oder Fotos bzw. Videos, in denen diese vorkommen, ohne deren Einwilligung veröffentlichen bzw. mit anderen teilen. Nutzer setzen großes Vertrauen in Facebook und YouTube. Sie erwarten, dass die Daten, die sie auf die Plattformen hochladen, dort sicher sind. Datenschutz ist auf diesen Portalen jedoch ein heikles Thema. Die beiden Unternehmen gehen mit persönlichen Nutzerdaten nicht immer konform mit den europäischen Gesetzen um. So wurden neue Anwendungen in der Vergangenheit i.d.R. ohne bewusste Einwilligung der Nutzer automatisch aktiviert, sodass nach europäischem Recht regelmäßig Datenschutzrechtsverletzungen vorlagen. Außerdem lässt Facebook auf seiner Plattform Anwendungen von externen Entwicklern zu, die Zugang zu vielen Nutzerdaten erhalten. Die Nutzer wissen meistens nicht, zu welchem Zweck und in welchem Umfang Facebook, externe Entwickler, YouTube und Google ihre Daten erheben und speichern. Die Autorin analysiert mögliche Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf YouTube und Facebook und geht auf die bisherige Rechtsprechung ein. Anschließend stellt sie konkrete Lösungsansätze vor, die einerseits den Nutzer gegen Verfolgung seines Surfverhaltens durch Betreiber schützen, andererseits Rechteinhaber und Betreiber adäquat auf Rechtsverletzungen durch Nutzer reagieren lassen. Dazu schlägt sie ein Verwaltungsverfahren für Auskunftsersuchen von Rechteinhabern bei anonymen Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen im Internet vor.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet von Roth,  Isabel
Diese Arbeit untersucht die internationale Gerichtszuständigkeit bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Internet und erarbeitet eine interessengerechte und praktikable Interpretation der deutschen und europäischen Zuständigkeitsnormen. Hierbei kommt sie mit Hilfe der zivilprozessualen Interessen zu folgenden Ergebnissen: Der Anwendungsbereich des Deliktsgerichtsstands umfasst sämtliche Ansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Damit sind die Gerichte am Tatort, d. h. am Handlungs- und Erfolgsort, für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständig. Der Handlungsort ist der Ort der Erstellung und Einspeisung der verletzenden Inhalte. Zur Ermittlung des Erfolgsortes wird zwischen den Nutzungsformen des Internet unterschieden. Bei E-Mail ist an den Abrufort bzw. an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Adressaten anzuknüpfen. Im World Wide Web gilt für die Erfolgsortbestimmung das Erfordernis eines qualifizierten Inlandsbezugs. Diese Anknüpfung bietet die Möglichkeit der Anpassung an die Verschiedenartigkeit der Inhalte im Internet. Abschließend wird bezüglich des Umfangs der Entscheidungsbefugnis der Gerichte am Tatort festgestellt, dass diese den gesamten Schaden umfasst. Die Mosaikbeurteilung des EuGH wird damit abgelehnt.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Die Gewährung eines Schmerzensgeldes nach deutschem Recht

Die Gewährung eines Schmerzensgeldes nach deutschem Recht von Li,  Li
Vorbemerkung Am 1. August 2002 trat das Zweite Schadensersatzrechtsänderungsgesetz in Kraft. Die Recherchen für diese Arbeit wurden vor diesem Datum abgeschlossen; sie basiert deshalb vorwiegend auf dem Rechtsstand vor dem Inkrafttreten des o.a. Gesetzes. Dies betrifft besonders die Hinweise und Ausführungen zum § 847 BGB, der in dem o.a. Gesetz mit fast gleichem Wortlaut in den § 253 Abs. 2 BGB überführt worden ist.1 Einleitung Der Gegenstand dieser Arbeit ist die Gewährung eines Schmerzensgeldes nach deutschem Recht. Das Schadenersatzrecht stellt ein umfassendes Rechtsgebiet dar, das von zahlreichen Fragen, Streitgesprächen und Entwicklungstendenzen geprägt wird. Daher sind viele Probleme, die im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung insbesondere eines immateriellen Schadens stehen, streitig. Die Frage des Ersatzes immaterieller Schäden stößt oft auf zwei grundsätzliche Probleme: zum einen auf das Problem der Ersatzfähigkeit dem Grunde nach, zum zweiten auf die Schwierigkeit der Bemessung des Ersatzes. Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Gewährung eines Schmerzensgeldes nach deutschem Recht darzustellen und das Problem bei dem besonderen Rechtsgebiet der Persönlichkeitsverletzungen zu erörtern. Nach dem § 253 BGB kann ein Geschädigter „wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist“, nur ausnahmsweise, nämlich „nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen“ eine Geldentschädigung verlangen. Von den gesetzlichen Bestimmungen dieser Art2 ist § 847 BGB die wichtigste. Der § 847 Abs. 1 BGB sieht den Ersatz von Nichtvermögensschäden nur im Falle von Körper- und Gesundheitsverletzungen sowie Freiheitsentziehung vor. Obwohl weder in § 823 BGB noch in § 847 BGB genannt, hat die Rechtsprechung aus dem Einfluss des Grundgesetzes neben dem Schmerzensgeld auch den Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen anerkannt, wobei als Anspruchsgrundlage nunmehr § 823 Abs. 1 BGB i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG herangezogen wird. Nach der Entscheidung des Großen Zivilsenats in BGHZ 18, 149 kommen dem Schmerzensgeld zwei Funktionen zu; eine Ausgleichsfunktion und eine Genugtuungsfunktion. Die Ausgleichsfunktion soll die erlittenen Schmerzen und entgangene Lebensfreude kompensieren. Welchen Zweck die Genugtuungsfunktion erfüllen soll und was sie bedeutet ist strittig. Unter anderem hat sich in der Rechtsprechung seit der „Caroline-von-Monaco-Entscheidung“3 bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Medien der Präventionsgedanke entwickelt. Hätte die Prävention als Anspruchsfunktion einen Strafcharakter und sei sie deshalb abzulehnen? – Der Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens wird in der Rechtsprechung nicht in jedem Fall einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gleichgesetzt, sondern von zwei einschränkenden Voraussetzungen abhängig gemacht. Zum einen muss es sich um eine schwere Beeinträchtigung handeln. Zum anderen ist es erforderlich, dass die Verletzung nicht in anderer Weise ausgeglichen werden kann. Fraglich ist, inwieweit sie sich im Rahmen der maßgeblichen Bemessungsfaktoren mit der Rechtsprechung im Einklang befinden. Für die Bemessung der Höhe der Geldleistung sind grundsätzlich alle relevanten Umstände des Falles zu berücksichtigen. Solche Fragen sollen in der folgenden Arbeit einzeln diskutiert werden. Als Rechtsfortbildung weitet sich der Anspruch bei dem neuen Schadensersatzrecht auf Schmerzensgeld erheblich aus. Der Ersatz des immateriellen Schadens konnte nach vormals geltendem Recht nur im Rahmen außervertraglicher Verschuldensverhaftung gewährt werden. Nach dem neuen Recht umfasst er auch die Gefährdungs- und die Vertragshaftung. Jetzt muss in jedem Fall Schmerzensgeld gezahlt werden, wenn es um ernsthafte Verletzungen geht. Bei, Bagatellverletzungen gibt’s nur dann Schmerzensgeld, wenn die Verletzung absichtlich erfolgt ist. 1 Wagner, NJW 2002, S. 2049 ff 2 Weitere gesetzliche Bestimmungen dieser Art sind z.B. § 97 UrhG, Art. 5 Abs. 5 MRK. 3 BGH NJW 1995, S, 861, 864
Aktualisiert: 2019-01-03
Autor:
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Das deutsche internationale Privatrecht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Das deutsche internationale Privatrecht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Wagner,  Rolf
Persönlichkeitsverletzungen kennen keine Grenzen. Dessen ungeachtet, wurde der internationalprivatrechtlichen Fragestellung im Bereich des Persönlichkeitsschutzes bislang nur wenig Beachtung geschenkt; die vorhandenen Beiträge befassen sich zumeist nur mit Teilaspekten dieser kollisionsrechtlich komplexen Materie. Mit der vorliegenden Arbeit versucht der Verfasser erstmals, eine Gesamtdarstellung des deutschen internationalen Privatrechts bei Persönlichkeitsverletzungen vorzulegen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der deliktische Erfolgsort bei reinen Vermögensschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Der deliktische Erfolgsort bei reinen Vermögensschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Dehnert,  Henning
Diese Arbeit untersucht die Erfolgsortbestimmung bei reinen Vermögensschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Der Erfolgsort entscheidet darüber, wo der durch eine unerlaubte Handlung mit Auslandsberührung Geschädigte Ersatzansprüche gerichtlich geltend machen kann und nach welchem materiellen Deliktsrecht diese Ansprüche beurteilt werden. Hauptfragestellung ist, ob in den untersuchten Fallgruppen der Erfolgsort als der Ort, an dem die Rechtsgutsverletzung eingetreten ist, definiert werden kann. Bei der Erfolgsortbestimmung besteht zudem die Notwendigkeit, die Anzahl möglicher Erfolgsorte nicht ausufern zu lassen. Neben der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) werden in dieser Untersuchung auch die Brüssel-I- und die Rom-II-Verordnung betrachtet.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der zivilrechtliche Schutz des einzelnen vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Sensationspresse

Der zivilrechtliche Schutz des einzelnen vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Sensationspresse von Klein,  Stefanie
Seit einigen Jahren ist eine Zunahme von Übergriffen der Sensationspresse in den durch das Persönlichkeitsrecht geschützten Bereich zu vermerken. Um in dem umkämpften Markt zu bestehen, bedienen sich die Verlage der Regenbogenpresse immer skrupelloseren Methoden zur Informations- und Materialerlangung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die bestehenden zivilrechtlichen Mittel ausreichen, um einen wirksamen Schutz des einzelnen vor Übergriffen der Sensationspresse zu gewährleisten. Dieser Frage geht die Arbeit nach. Im Vordergrund steht dabei der Entschädigungsanspruch, dem der Bundesgerichtshof nunmehr ausdrücklich Präventionsfunktion zuspricht. Dies wird im Hinblick auf die Rechtsnatur des Entschädigungsanspruchs als Schadensersatzanspruch kritisch gewürdigt. Weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Untersuchung des Bereicherungsanspruchs, dem bisher als Schutzinstrument gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu wenig Beachtung geschenkt wurde.
Aktualisiert: 2019-12-19
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