Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851

Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851 von Strohkendl,  Dominik
Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851 hat über das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund und das Reichsstrafgesetzbuch das noch heute geltende Strafgesetzbuch maßgeblich geprägt. Es wird nach wie vor in aktuellen Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte erwähnt, etwa wenn es um die Auslegung bestimmter Tatbestände geht. Bislang gab es aber trotz dieser Wirkmächtigkeit keine Untersuchung, die das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten in den Fokus stellt. Dieses Buch zeichnet nun zum einen die Gesetzgebungsgeschichte, die Theodor Goltdammer als „einen der merkwürdigsten legislatorischen Prozesse der neueren Zeit“ bezeichnete, von 1799 bis ins Jahr 1851 detailliert nach. Zum anderen stellt der Verfasser sowohl den Allgemeinen Teil als auch die einzelnen Deliktsgruppen des Besonderen Teils dar und analysiert dabei, welche Rechtssätze bereits im Allgemeinen Landrecht enthalten waren und weshalb ggf. Neuerungen eingetreten sind. Dabei werden jeweils rechtsvergleichend auch die übrigen deutschen Strafgesetzbücher zwischen 1813 und 1850 sowie der Code pénal in den Blick genommen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851

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Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851 hat über das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund und das Reichsstrafgesetzbuch das noch heute geltende Strafgesetzbuch maßgeblich geprägt. Es wird nach wie vor in aktuellen Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte erwähnt, etwa wenn es um die Auslegung bestimmter Tatbestände geht. Bislang gab es aber trotz dieser Wirkmächtigkeit keine Untersuchung, die das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten in den Fokus stellt. Dieses Buch zeichnet nun zum einen die Gesetzgebungsgeschichte, die Theodor Goltdammer als „einen der merkwürdigsten legislatorischen Prozesse der neueren Zeit“ bezeichnete, von 1799 bis ins Jahr 1851 detailliert nach. Zum anderen stellt der Verfasser sowohl den Allgemeinen Teil als auch die einzelnen Deliktsgruppen des Besonderen Teils dar und analysiert dabei, welche Rechtssätze bereits im Allgemeinen Landrecht enthalten waren und weshalb ggf. Neuerungen eingetreten sind. Dabei werden jeweils rechtsvergleichend auch die übrigen deutschen Strafgesetzbücher zwischen 1813 und 1850 sowie der Code pénal in den Blick genommen.
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Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851 hat über das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund und das Reichsstrafgesetzbuch das noch heute geltende Strafgesetzbuch maßgeblich geprägt. Es wird nach wie vor in aktuellen Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte erwähnt, etwa wenn es um die Auslegung bestimmter Tatbestände geht. Bislang gab es aber trotz dieser Wirkmächtigkeit keine Untersuchung, die das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten in den Fokus stellt. Dieses Buch zeichnet nun zum einen die Gesetzgebungsgeschichte, die Theodor Goltdammer als „einen der merkwürdigsten legislatorischen Prozesse der neueren Zeit“ bezeichnete, von 1799 bis ins Jahr 1851 detailliert nach. Zum anderen stellt der Verfasser sowohl den Allgemeinen Teil als auch die einzelnen Deliktsgruppen des Besonderen Teils dar und analysiert dabei, welche Rechtssätze bereits im Allgemeinen Landrecht enthalten waren und weshalb ggf. Neuerungen eingetreten sind. Dabei werden jeweils rechtsvergleichend auch die übrigen deutschen Strafgesetzbücher zwischen 1813 und 1850 sowie der Code pénal in den Blick genommen.
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Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851 hat über das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund und das Reichsstrafgesetzbuch das noch heute geltende Strafgesetzbuch maßgeblich geprägt. Es wird nach wie vor in aktuellen Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte erwähnt, etwa wenn es um die Auslegung bestimmter Tatbestände geht. Bislang gab es aber trotz dieser Wirkmächtigkeit keine Untersuchung, die das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten in den Fokus stellt. Dieses Buch zeichnet nun zum einen die Gesetzgebungsgeschichte, die Theodor Goltdammer als „einen der merkwürdigsten legislatorischen Prozesse der neueren Zeit“ bezeichnete, von 1799 bis ins Jahr 1851 detailliert nach. Zum anderen stellt der Verfasser sowohl den Allgemeinen Teil als auch die einzelnen Deliktsgruppen des Besonderen Teils dar und analysiert dabei, welche Rechtssätze bereits im Allgemeinen Landrecht enthalten waren und weshalb ggf. Neuerungen eingetreten sind. Dabei werden jeweils rechtsvergleichend auch die übrigen deutschen Strafgesetzbücher zwischen 1813 und 1850 sowie der Code pénal in den Blick genommen.
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Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851 hat über das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund und das Reichsstrafgesetzbuch das noch heute geltende Strafgesetzbuch maßgeblich geprägt. Es wird nach wie vor in aktuellen Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte erwähnt, etwa wenn es um die Auslegung bestimmter Tatbestände geht. Bislang gab es aber trotz dieser Wirkmächtigkeit keine Untersuchung, die das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten in den Fokus stellt. Dieses Buch zeichnet nun zum einen die Gesetzgebungsgeschichte, die Theodor Goltdammer als „einen der merkwürdigsten legislatorischen Prozesse der neueren Zeit“ bezeichnete, von 1799 bis ins Jahr 1851 detailliert nach. Zum anderen stellt der Verfasser sowohl den Allgemeinen Teil als auch die einzelnen Deliktsgruppen des Besonderen Teils dar und analysiert dabei, welche Rechtssätze bereits im Allgemeinen Landrecht enthalten waren und weshalb ggf. Neuerungen eingetreten sind. Dabei werden jeweils rechtsvergleichend auch die übrigen deutschen Strafgesetzbücher zwischen 1813 und 1850 sowie der Code pénal in den Blick genommen.
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851 von Strohkendl,  Dominik
Das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14. April 1851 hat über das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund und das Reichsstrafgesetzbuch das noch heute geltende Strafgesetzbuch maßgeblich geprägt. Es wird nach wie vor in aktuellen Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte erwähnt, etwa wenn es um die Auslegung bestimmter Tatbestände geht. Bislang gab es aber trotz dieser Wirkmächtigkeit keine Untersuchung, die das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten in den Fokus stellt. Dieses Buch zeichnet nun zum einen die Gesetzgebungsgeschichte, die Theodor Goltdammer als „einen der merkwürdigsten legislatorischen Prozesse der neueren Zeit“ bezeichnete, von 1799 bis ins Jahr 1851 detailliert nach. Zum anderen stellt der Verfasser sowohl den Allgemeinen Teil als auch die einzelnen Deliktsgruppen des Besonderen Teils dar und analysiert dabei, welche Rechtssätze bereits im Allgemeinen Landrecht enthalten waren und weshalb ggf. Neuerungen eingetreten sind. Dabei werden jeweils rechtsvergleichend auch die übrigen deutschen Strafgesetzbücher zwischen 1813 und 1850 sowie der Code pénal in den Blick genommen.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Der gutgläubige Erwerb der streitbefangenen Sache

Der gutgläubige Erwerb der streitbefangenen Sache von Lye,  Mark A.
Das Buch untersucht den Erwerb streitbefangener Gegenstände durch einen redlichen Dritten. Hierzu trifft § 325 Abs. 2 ZPO eine Grundaussage, wobei jedoch sein Anwendungsbereich und der Anknüpfungspunkt vorausgesetzter Redlichkeit unklar bleiben. Bei der Auslegung der Norm legt der Autor den Fokus insbesondere auf ihre Entstehungsgeschichte, welche die historische Praxis einiger in Deutschland geltender Partikularrechte einschließt (gemeines, preußisches, französisches und badisches Recht). Ebenso geht der Autor auf die Entwürfe der Reichszivilprozessordnung ein. Er zeigt auf, dass die Norm bei einem Erwerb vom Berechtigten keine Anwendung findet und ferner die Kenntnis des Erwerbers von der Rechtshängigkeit nicht entscheidend ist.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Friedrich Wilhelm Bornemann (1798-1864)

Friedrich Wilhelm Bornemann (1798-1864) von Schleyer,  Benjamin
Die Arbeit behandelt das Leben und Wirken des Berliner Juristen Friedrich Wilhelm Bornemann, der in der denkwürdigen Ära Preußens zwischen den Befreiungskriegen und der so genannten Konfliktzeit zahlreiche hohe Staatsämter bekleidete. Seine Bedeutung erschöpft sich allerdings nicht in der erfolgreichen Verwaltungstätigkeit und dem Mitwirken an großen Gesetzesreformen. Vielmehr war seine wichtigste Leistung die erste wissenschaftliche Behandlung des preußischen Zivilrechts. Der Hauptteil der Darstellung zeichnet den Gipfel Bornemanns Karriere zu Zeiten der preußischen Märzrevolution und sein Rechtsverständnis nach. Insbesondere der Kampf um die Rechtseinheit Deutschlands und die richterliche Unabhängigkeit bewegten diesen Repräsentanten der preußischen Juristenelite des 19. Jahrhunderts.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Verhältnis von Richter und Parteien in der preussischen und deutschen Zivilprozessgesetzgebung

Das Verhältnis von Richter und Parteien in der preussischen und deutschen Zivilprozessgesetzgebung von Adler,  Sebastian
Auslegung und Anwendung der richterlichen Aufklärungspflicht, obwohl gemeinhin als ein Eckpfeiler des Zivilprozeßrechts bezeichnet, weisen in Theorie und Praxis seit jeher eine große Bandbreite auf: Sie reicht von bloßem Formalismus zur Vermeidung des Vorwurfs eines Gesetzesverstoßes bis zur damit gerechtfertigten ungefragten und weitgehenden Unterstützung der Parteien durch den Richter. Dabei ist die Begründung der jeweiligen Sicht meist dogmatischer Natur, auch wenn hier methodisch vorrangig das Gesetz heranzuziehen wäre. Doch dieses bildet häufig nicht den Ausgangspunkt der Betrachtung, sondern deren Ende; ein Ergebnis wird dem Gesetz übergestülpt. Der erste Hauptteil der Arbeit behandelt die Umstände der Entstehung des Corpus Juris Fridericianum sowie dessen Modifizierung zur Allgemeinen Gerichtsordnung. Beide Gesetze sind detailliert beschrieben. Die Revision der AGO und ihre Abänderung durch Verordnungen von 1833 und 1846 sowie ihre wechselnde Bewertung im Laufe des 19. Jahrhunderts werden dargestellt, ebenso Versuche zur Ablösung der AGO durch jeweils neue Gesetzesentwürfe. Der zweite Hauptteil der Arbeit umfaßt die Entstehung der deutschen CPO, ausgehend von den ihr zugrunde liegenden Entwürfen. Die Regelungen des Gesetzgebers werden ausführlich erörtert, zudem finden insbesondere die Novellen zur ZPO Berücksichtigung. Die Entwicklung des Verhältnisses von Richter und Parteien wird bis zur aktuellen Gesetzgebung zusammenhängend beschrieben. Insgesamt zeigt sich ein mehrfacher Wandel der Lesart und der Einstellung gegenüber beiden Gesetzen, der bislang nur ungenügend berücksichtigt wurde. Die genaue Betrachtung der Maximentheorie deckt dabei den geringen Wert von Begriffen wie Untersuchungs- und Verhandlungsmaxime für das Verständnis und die Einordnung des aktuellen wie des historischen Rechts auf.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Carl Gottlieb Svarez: Gesammelte Schriften / Erste Abteilung: Eigene Werke. Band 4,1-2: Die Kronprinzenvorlesungen

Carl Gottlieb Svarez: Gesammelte Schriften / Erste Abteilung: Eigene Werke. Band 4,1-2: Die Kronprinzenvorlesungen von Krause,  Peter, Svarez,  Carl Gottlieb
The manuscripts of the lectures held in front of the subsequent King Frederick William III of Prussia and their written summaries are made accessible here for the first time. The first volume of the set contains the material from the first series of lectures on ‹General Constitutional Law‹ which binds the monarch to the principles of a state which ensures freedom although he still retains his ultimate decision-making authority. The manuscripts on positive law in the second volume of the set provide a unique insight into the history, the point of departure and the motivation of Frederick‹s legal reforms and the legal situation they brought about and are also a reminder of the restrictions placed upon the absolute ruler when applying the law.
Aktualisiert: 2019-07-02
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