Das Zivilprozessrecht in Europa befindet sich in einem schnellen Umbruch; Harmonisierung der Verfahrensrechte der Mitgliedstaaten wird durch Rechtssetzungsakte der Europäischen Union und durch Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen angeregt, zum Teil erzwungen. Auch die sich zunehmend internationalisierende Prozessrechtswissenschaft trägt bei zur Wiedergewinnung einer gemeinsamen europäischen Rechtskultur. Zahlreiche vergleichend angelegte Studien zu einzelnen Justizinstitutionen liegen vor, aber Praxis und Wissenschaft benötigen darüber hinaus systematische Gesamtdarstellungen mit umfassenden Schrifttumsverzeichnissen und terminologischen Hilfen.
Mit der vorliegenden Arbeit zu Zivilprozess und Zwangsvollstreckung in Frankreich und Italien werden jetzt zwei weitere systematische Länderberichte des Verfassers - diesmal zu kontinentaleuropäischen Ziviljustizsystemen - veröffentlicht, die zusammen mit den Gesamtdarstellungen zu England und Schottland einen umfassenden Überblick zum Stand in vier europäischen Rechtsordnungen ermöglichen. Auch diese Berichte berücksichtigen die aktuelle Gesetzgebung und werden durch vergleichende Glossare unterstützt. Mit ihren umfassenden Bibliographien bieten sie zugleich Handbücher für die Praxis und Forschungsmaterialien auf dem für die weitere europäische Rechtsangleichung zentralen Gebiet der Verfahrensrechte.
Die Länderberichte offenbaren einen hohen Grad gesetzgeberischer Aktivitäten insbesondere auch im Zwangsvollstreckungsrecht, einem für die europäische Praxis immer wichtigeren Rechtsgebiet. Die parallele Darstellung des französischen und des italienischen Zivilprozesses verdeutlicht die Zugehörigkeit beider Rechtsordnungen zur romanischen Rechtsfamilie und erleichtert die Feststellung des gemeinsamen Entwicklungsstandes identischer Problemlösungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Zivilprozessrecht in Europa befindet sich in einem schnellen Umbruch; Harmonisierung der Verfahrensrechte der Mitgliedstaaten wird durch Rechtssetzungsakte der Europäischen Union und durch Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen angeregt, zum Teil erzwungen. Auch die sich zunehmend internationalisierende Prozessrechtswissenschaft trägt bei zur Wiedergewinnung einer gemeinsamen europäischen Rechtskultur. Zahlreiche vergleichend angelegte Studien zu einzelnen Justizinstitutionen liegen vor, aber Praxis und Wissenschaft benötigen darüber hinaus systematische Gesamtdarstellungen mit umfassenden Schrifttumsverzeichnissen und terminologischen Hilfen.
Mit der vorliegenden Arbeit zu Zivilprozess und Zwangsvollstreckung in Frankreich und Italien werden jetzt zwei weitere systematische Länderberichte des Verfassers - diesmal zu kontinentaleuropäischen Ziviljustizsystemen - veröffentlicht, die zusammen mit den Gesamtdarstellungen zu England und Schottland einen umfassenden Überblick zum Stand in vier europäischen Rechtsordnungen ermöglichen. Auch diese Berichte berücksichtigen die aktuelle Gesetzgebung und werden durch vergleichende Glossare unterstützt. Mit ihren umfassenden Bibliographien bieten sie zugleich Handbücher für die Praxis und Forschungsmaterialien auf dem für die weitere europäische Rechtsangleichung zentralen Gebiet der Verfahrensrechte.
Die Länderberichte offenbaren einen hohen Grad gesetzgeberischer Aktivitäten insbesondere auch im Zwangsvollstreckungsrecht, einem für die europäische Praxis immer wichtigeren Rechtsgebiet. Die parallele Darstellung des französischen und des italienischen Zivilprozesses verdeutlicht die Zugehörigkeit beider Rechtsordnungen zur romanischen Rechtsfamilie und erleichtert die Feststellung des gemeinsamen Entwicklungsstandes identischer Problemlösungen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Zivilprozessrecht in Europa befindet sich in einem schnellen Umbruch; Harmonisierung der Verfahrensrechte der Mitgliedstaaten wird durch Rechtssetzungsakte der Europäischen Union und durch Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen angeregt, zum Teil erzwungen. Auch die sich zunehmend internationalisierende Prozessrechtswissenschaft trägt bei zur Wiedergewinnung einer gemeinsamen europäischen Rechtskultur. Zahlreiche vergleichend angelegte Studien zu einzelnen Justizinstitutionen liegen vor, aber Praxis und Wissenschaft benötigen darüber hinaus systematische Gesamtdarstellungen mit umfassenden Schrifttumsverzeichnissen und terminologischen Hilfen.
Mit der vorliegenden Arbeit zu Zivilprozess und Zwangsvollstreckung in Frankreich und Italien werden jetzt zwei weitere systematische Länderberichte des Verfassers - diesmal zu kontinentaleuropäischen Ziviljustizsystemen - veröffentlicht, die zusammen mit den Gesamtdarstellungen zu England und Schottland einen umfassenden Überblick zum Stand in vier europäischen Rechtsordnungen ermöglichen. Auch diese Berichte berücksichtigen die aktuelle Gesetzgebung und werden durch vergleichende Glossare unterstützt. Mit ihren umfassenden Bibliographien bieten sie zugleich Handbücher für die Praxis und Forschungsmaterialien auf dem für die weitere europäische Rechtsangleichung zentralen Gebiet der Verfahrensrechte.
Die Länderberichte offenbaren einen hohen Grad gesetzgeberischer Aktivitäten insbesondere auch im Zwangsvollstreckungsrecht, einem für die europäische Praxis immer wichtigeren Rechtsgebiet. Die parallele Darstellung des französischen und des italienischen Zivilprozesses verdeutlicht die Zugehörigkeit beider Rechtsordnungen zur romanischen Rechtsfamilie und erleichtert die Feststellung des gemeinsamen Entwicklungsstandes identischer Problemlösungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Recht eines Menschen, zur Durchsetzung seiner privaten Rechte vor Gericht zu ziehen und effektiven Rechtsschutz zu erhalten, ist in heutiger Zeit als fester Bestandteil grundrechtlicher Gewährleistungen anerkannt. Seltener behandelt wird demgegenüber die Frage, ob und bejahendenfalls in welchem Umfang mit der Erfordernis des Nachweises eigener Rechte im Zivilprozess nach der ZPO zugleich auch ein Recht der Prozessparteien auf einen effektiven Nachweis dieser Rechte einhergeht. Moritz Nissen postuliert ein ebensolches Recht auf Beweis und arbeitet es in seinem Umfang wie auch seinen Grenzen nach dem Grundgesetz, der EMRK und der europäischen Grundrechtecharta heraus. Das so gefundene Recht auf Beweis wird im Anschluss als Maßstab für die Überprüfung der wesentlichen beweisrechtlichen Konstellationen der ZPO herangezogen und auf diese Weise ein handhabbarer Maßstab zur Beurteilung des zivilprozessualen Beweisrechts geschaffen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Rechtsinstitut des amicus curiae ist insbesondere aus dem U.S.-amerikanischen Recht bekannt: Ein am Prozess an sich unbeteiligter Dritter gibt dem Gericht eine Stellungnahme ab mit Informationen über Hintergrund oder Umfeld der zu entscheidenden Frage. Mittlerweile sind amici in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsordnungen geläufig. Sören Segger untersucht auf breiter rechtsvergleichender Grundlage eingehend die prozessualen Einzelfragen einer amicus-Beteiligung: Was sind die Voraussetzungen einer Beteiligung? Wann ist eine amicus-Stellungnahme einzureichen? Können tatsächliche Informationen als Beweis verwertet werden? Welche Rolle spielt hierbei der Beibringungsgrundsatz? Welche prozessualen Rechte hat ein amicus? Neben der Erörterung einer Vielzahl weiterer Fragen wird auch geprüft, inwiefern das Institut des amicus nicht auch in das deutsche und europäische Prozessrecht übertragen werden sollte.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Recht eines Menschen, zur Durchsetzung seiner privaten Rechte vor Gericht zu ziehen und effektiven Rechtsschutz zu erhalten, ist in heutiger Zeit als fester Bestandteil grundrechtlicher Gewährleistungen anerkannt. Seltener behandelt wird demgegenüber die Frage, ob und bejahendenfalls in welchem Umfang mit der Erfordernis des Nachweises eigener Rechte im Zivilprozess nach der ZPO zugleich auch ein Recht der Prozessparteien auf einen effektiven Nachweis dieser Rechte einhergeht. Moritz Nissen postuliert ein ebensolches Recht auf Beweis und arbeitet es in seinem Umfang wie auch seinen Grenzen nach dem Grundgesetz, der EMRK und der europäischen Grundrechtecharta heraus. Das so gefundene Recht auf Beweis wird im Anschluss als Maßstab für die Überprüfung der wesentlichen beweisrechtlichen Konstellationen der ZPO herangezogen und auf diese Weise ein handhabbarer Maßstab zur Beurteilung des zivilprozessualen Beweisrechts geschaffen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Rechtsinstitut des amicus curiae ist insbesondere aus dem U.S.-amerikanischen Recht bekannt: Ein am Prozess an sich unbeteiligter Dritter gibt dem Gericht eine Stellungnahme ab mit Informationen über Hintergrund oder Umfeld der zu entscheidenden Frage. Mittlerweile sind amici in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsordnungen geläufig. Sören Segger untersucht auf breiter rechtsvergleichender Grundlage eingehend die prozessualen Einzelfragen einer amicus-Beteiligung: Was sind die Voraussetzungen einer Beteiligung? Wann ist eine amicus-Stellungnahme einzureichen? Können tatsächliche Informationen als Beweis verwertet werden? Welche Rolle spielt hierbei der Beibringungsgrundsatz? Welche prozessualen Rechte hat ein amicus? Neben der Erörterung einer Vielzahl weiterer Fragen wird auch geprüft, inwiefern das Institut des amicus nicht auch in das deutsche und europäische Prozessrecht übertragen werden sollte.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Zivilprozessrecht in Europa befindet sich in einem schnellen Umbruch; Harmonisierung der Verfahrensrechte der Mitgliedstaaten wird durch Rechtssetzungsakte der Europäischen Union und durch Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen angeregt, zum Teil erzwungen. Auch die sich zunehmend internationalisierende Prozessrechtswissenschaft trägt bei zur Wiedergewinnung einer gemeinsamen europäischen Rechtskultur. Zahlreiche vergleichend angelegte Studien zu einzelnen Justizinstitutionen liegen vor, aber Praxis und Wissenschaft benötigen darüber hinaus systematische Gesamtdarstellungen mit umfassenden Schrifttumsverzeichnissen und terminologischen Hilfen.
Mit der vorliegenden Arbeit zu Zivilprozess und Zwangsvollstreckung in Frankreich und Italien werden jetzt zwei weitere systematische Länderberichte des Verfassers - diesmal zu kontinentaleuropäischen Ziviljustizsystemen - veröffentlicht, die zusammen mit den Gesamtdarstellungen zu England und Schottland einen umfassenden Überblick zum Stand in vier europäischen Rechtsordnungen ermöglichen. Auch diese Berichte berücksichtigen die aktuelle Gesetzgebung und werden durch vergleichende Glossare unterstützt. Mit ihren umfassenden Bibliographien bieten sie zugleich Handbücher für die Praxis und Forschungsmaterialien auf dem für die weitere europäische Rechtsangleichung zentralen Gebiet der Verfahrensrechte.
Die Länderberichte offenbaren einen hohen Grad gesetzgeberischer Aktivitäten insbesondere auch im Zwangsvollstreckungsrecht, einem für die europäische Praxis immer wichtigeren Rechtsgebiet. Die parallele Darstellung des französischen und des italienischen Zivilprozesses verdeutlicht die Zugehörigkeit beider Rechtsordnungen zur romanischen Rechtsfamilie und erleichtert die Feststellung des gemeinsamen Entwicklungsstandes identischer Problemlösungen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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