Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-14
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Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Die Arbeit untersucht mögliche Zugangsrouten zu Verfahrensdokumenten der Europäischen Kommission und der schweizerischen Wettbewerbskommission. Kern der Arbeit ist die Frage, ob die Ausgestaltung der Zugangsmöglichkeiten und deren Handhabe seitens der Wettbewerbsbehörden dem Zweck des Kartellschadenersatzes gerecht wird. Um diese Frage zu beantworten, wird der Zweck des Kartellschadenersatzes erörtert. Hiernach werden verschiedene Zugangsrouten erkundet und auf ihre Zweckdienlichkeit hin untersucht. Die Untersuchungsergebnisse bilden sodann Gegenstand legislatorischer Anpassungsvorschläge, die den Zweck des Kartellschadenersatzes gleichermaßen wie das Bedürfnis nach einer wirksamen öffentlichen Durchsetzung berücksichtigen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Arbeit untersucht mögliche Zugangsrouten zu Verfahrensdokumenten der Europäischen Kommission und der schweizerischen Wettbewerbskommission. Kern der Arbeit ist die Frage, ob die Ausgestaltung der Zugangsmöglichkeiten und deren Handhabe seitens der Wettbewerbsbehörden dem Zweck des Kartellschadenersatzes gerecht wird. Um diese Frage zu beantworten, wird der Zweck des Kartellschadenersatzes erörtert. Hiernach werden verschiedene Zugangsrouten erkundet und auf ihre Zweckdienlichkeit hin untersucht. Die Untersuchungsergebnisse bilden sodann Gegenstand legislatorischer Anpassungsvorschläge, die den Zweck des Kartellschadenersatzes gleichermaßen wie das Bedürfnis nach einer wirksamen öffentlichen Durchsetzung berücksichtigen.
Aktualisiert: 2022-10-04
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Die Arbeit untersucht mögliche Zugangsrouten zu Verfahrensdokumenten der Europäischen Kommission und der schweizerischen Wettbewerbskommission. Kern der Arbeit ist die Frage, ob die Ausgestaltung der Zugangsmöglichkeiten und deren Handhabe seitens der Wettbewerbsbehörden dem Zweck des Kartellschadenersatzes gerecht wird. Um diese Frage zu beantworten, wird der Zweck des Kartellschadenersatzes erörtert. Hiernach werden verschiedene Zugangsrouten erkundet und auf ihre Zweckdienlichkeit hin untersucht. Die Untersuchungsergebnisse bilden sodann Gegenstand legislatorischer Anpassungsvorschläge, die den Zweck des Kartellschadenersatzes gleichermaßen wie das Bedürfnis nach einer wirksamen öffentlichen Durchsetzung berücksichtigen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die in kartellrechtlichen leniency programmes angelegte "Verschwiegenheitspflicht" kann Unternehmen vor Probleme stellen, wenn sie als Emittenten am Kapitalmarkt zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen verpflichtet sind (Art. 17 MAR). Die Arbeit nimmt die Lösung dieses Ausgangsproblems zum Anlass einer grundlegenden Analyse zweier in der Anwendungspraxis relevanten und zutiefst unionsrechtlich geprägten Rechtsbereiche. Dabei erfolgt eine intensive und kritische Auseinandersetzung sowohl mit zahlreichen Aspekten der Ad-hoc-Publizität als auch mit dem mit der 10. GWB-Novelle geschaffenen gesetzlichen Kronzeugenprogramm (§§ 81h ff. GWB), das in Umsetzung der "ECN+"-RL die bisherige deutsche Bonusregelung abgelöst hat.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die in kartellrechtlichen leniency programmes angelegte „Verschwiegenheitspflicht“ kann Unternehmen vor Probleme stellen, wenn sie als Emittenten am Kapitalmarkt zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen verpflichtet sind (Art. 17 MAR). Die Arbeit nimmt die Lösung dieses Ausgangsproblems zum Anlass einer grundlegenden Analyse zweier in der Anwendungspraxis relevanten und zutiefst unionsrechtlich geprägten Rechtsbereiche. Dabei erfolgt eine intensive und kritische Auseinandersetzung sowohl mit zahlreichen Aspekten der Ad-hoc-Publizität als auch mit dem mit der 10. GWB-Novelle geschaffenen gesetzlichen Kronzeugenprogramm (§§ 81h ff. GWB), das in Umsetzung der „ECN+“-RL die bisherige deutsche Bonusregelung abgelöst hat.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Kartellbehörden verhängen regelmäßig Rekordgeldbußen gegen kartellbeteiligte Unternehmen. Anknüpfend hieran machen üblicherweise auch die Betroffenen Schadensersatz geltend, der betragsmäßig sogar über die Geldbußen hinausgehen kann. Das Unionsrecht versteht diese Schadensersatzansprüche jedoch nicht nur als Wiedergutmachung für die Betroffenen, sondern als gezieltes Instrument zur Verhaltenssteuerung: Die Schadensersatzansprüche wirken wie eine Bußgelderhöhung durch die Hintertür. Angesichts der Doppelbelastung wird vermehrt vor einem drohenden „Sanktions-Overkill“ gewarnt. Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen den Sanktionsinstrumenten und unterbreitet einen Vorschlag für eine bessere Abstimmung zwischen Geldbußen und Schadensersatzansprüchen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Kartellbehörden verhängen regelmäßig Rekordgeldbußen gegen kartellbeteiligte Unternehmen. Anknüpfend hieran machen üblicherweise auch die Betroffenen Schadensersatz geltend, der betragsmäßig sogar über die Geldbußen hinausgehen kann. Das Unionsrecht versteht diese Schadensersatzansprüche jedoch nicht nur als Wiedergutmachung für die Betroffenen, sondern als gezieltes Instrument zur Verhaltenssteuerung: Die Schadensersatzansprüche wirken wie eine Bußgelderhöhung durch die Hintertür. Angesichts der Doppelbelastung wird vermehrt vor einem drohenden „Sanktions-Overkill“ gewarnt. Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen den Sanktionsinstrumenten und unterbreitet einen Vorschlag für eine bessere Abstimmung zwischen Geldbußen und Schadensersatzansprüchen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Werk untersucht die Ursachen und Ausprägungen des Prinzipal-Agenten-Problems, das bereits im Individualrechtsschutz besteht, und dessen Verschärfung im Kollektivrechtsschutz. Es zeigt mögliche juristische sowie institutionenökonomische Lösungsansätze auf, die bei der Wahl des Anwalts ansetzen, Kontrollmechanismen während des Prozesses durch Geschädigte, Richter oder Dritte vorsehen oder sich auf den Ausbau der öffentlichen Rechtsdurchsetzung fokussieren. Gegenstand der Untersuchung sind die Rechtsordnungen Deutschlands, der USA, Frankreichs, Englands und der Niederlande.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Frage der homogenen Ausgestaltung eines Sanktionsregimes für pflichtwidrig handelnde Vorstandsmitglieder ist seit jeher Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion. Das Sanktionsregime fußt im Wesentlichen auf zwei Säulen: der häufig als ineffektiv kritisierten zivilrechtlichen Schadensersatzhaftung nach § 93 Abs. 2 AktG und dem Untreuetatbestand, der stets als Damoklesschwert über den Vorstandsmitgliedern schwebt. Weitgehend fremd ist der deutschen Rechtsordnung hingegen die überwiegend mit Skepsis betrachtete behördlich veranlasste Durchsetzung von Vorstandspflichten. Felix Abetz nimmt die Schwächen des deutschen Rechts und die daraus resultierenden Vorbehalte zum Anlass und analysiert die australische Rechtsordnung, die - mit der Australian Securities and Investments Commission als federführender Aufsichtsbehörde - weltweit einzigartige Mechanismen des public enforcement von Vorstandspflichten entwickelt hat.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Frage der homogenen Ausgestaltung eines Sanktionsregimes für pflichtwidrig handelnde Vorstandsmitglieder ist seit jeher Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion. Das Sanktionsregime fußt im Wesentlichen auf zwei Säulen: der häufig als ineffektiv kritisierten zivilrechtlichen Schadensersatzhaftung nach § 93 Abs. 2 AktG und dem Untreuetatbestand, der stets als Damoklesschwert über den Vorstandsmitgliedern schwebt. Weitgehend fremd ist der deutschen Rechtsordnung hingegen die überwiegend mit Skepsis betrachtete behördlich veranlasste Durchsetzung von Vorstandspflichten. Felix Abetz nimmt die Schwächen des deutschen Rechts und die daraus resultierenden Vorbehalte zum Anlass und analysiert die australische Rechtsordnung, die - mit der Australian Securities and Investments Commission als federführender Aufsichtsbehörde - weltweit einzigartige Mechanismen des public enforcement von Vorstandspflichten entwickelt hat.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Werk untersucht die Ursachen und Ausprägungen des Prinzipal-Agenten-Problems, das bereits im Individualrechtsschutz besteht, und dessen Verschärfung im Kollektivrechtsschutz. Es zeigt mögliche juristische sowie institutionenökonomische Lösungsansätze auf, die bei der Wahl des Anwalts ansetzen, Kontrollmechanismen während des Prozesses durch Geschädigte, Richter oder Dritte vorsehen oder sich auf den Ausbau der öffentlichen Rechtsdurchsetzung fokussieren. Gegenstand der Untersuchung sind die Rechtsordnungen Deutschlands, der USA, Frankreichs, Englands und der Niederlande.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Spätestens seit der letzten Finanzkrise ist der Ruf nach der persönlichen Inanspruchnahme der Unternehmensführung international agierender Konzerne laut geworden. In weiten Teilen der Öffentlichkeit hat sich der Eindruck verfestigt, dass die oberste Riege des leitenden Managements nicht für Fehlverhalten im Wirtschaftsverkehr zur Verantwortung gezogen werde. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Kevin Jansen mit sinnvollen Formen der Wirtschaftsregulierung. Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsfeld von Freiheit und Verantwortung im Kartellrecht herauszuarbeiten. Zu diesem Zweck untersucht er im Rahmen eines Rechtsvergleichs das deutsche, europäische und U.S.-amerikanische Recht. Er kommt zum Ergebnis, dass das deutsche Kartellrecht hinsichtlich seiner verhaltenssteuernden Wirkung noch verbesserungsbedürftig ist. Er plädiert daher vor allem für eine Kriminalisierung besonders schwerer Kartellrechtsverstöße.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Spätestens seit der letzten Finanzkrise ist der Ruf nach der persönlichen Inanspruchnahme der Unternehmensführung international agierender Konzerne laut geworden. In weiten Teilen der Öffentlichkeit hat sich der Eindruck verfestigt, dass die oberste Riege des leitenden Managements nicht für Fehlverhalten im Wirtschaftsverkehr zur Verantwortung gezogen werde. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Kevin Jansen mit sinnvollen Formen der Wirtschaftsregulierung. Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsfeld von Freiheit und Verantwortung im Kartellrecht herauszuarbeiten. Zu diesem Zweck untersucht er im Rahmen eines Rechtsvergleichs das deutsche, europäische und U.S.-amerikanische Recht. Er kommt zum Ergebnis, dass das deutsche Kartellrecht hinsichtlich seiner verhaltenssteuernden Wirkung noch verbesserungsbedürftig ist. Er plädiert daher vor allem für eine Kriminalisierung besonders schwerer Kartellrechtsverstöße.
Aktualisiert: 2022-12-22
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