Rainer Oppermann befasst sich mit der Kollision von Ansprüchen. Ausgangspunkt ist dabei die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen. Der Autor beschäftigt sich darüber hinaus auch mit allgemeinen Fragen der Anspruchskollision.
Eine Anspruchskollision ist gegeben, wenn ein Schuldner zwei unterschiedlichen Gläubigern verpflichtet ist, aber wegen des Inhalts der Ansprüche seine Schuldverpflichtung nur einmal erfüllen kann. Sie erweist sich als problematisch, da sich die Ansprüche unterschiedlicher Gläubiger wechselseitig beeinflussen, obwohl sie eigentlich ohne innere Verknüpfung nebeneinander stehen. Dies macht es erforderlich, ein Rangverhältnis zwischen den Ansprüchen zu bestimmen. Eine gesetzliche Regelung zum Rangverhältnis existiert jedoch nicht, und auch in Rechtsprechung und Literatur ist die Frage nach dem Rangverhältnis ungeklärt, zumal Entscheidungen des BGH als widersprüchlich aufgefasst werden.
Ausgehend von anerkannten Wertungen des Zwangsvollstreckungsrechts, entwickelt Rainer Oppermann in der vorliegenden dogmatischen Arbeit einen neuen Lösungsweg zur Klärung des Kollisionsproblems. Die Frage nach dem Rangverhältnis wird in Anlehnung daran gelöst, wann die jeweiligen Ansprüche im Rahmen der Drittwiderspruchsklage ein Interventionsrecht geben. Durch diese Parallele des Rangverhältnisses von Ansprüchen zur Interventionsberechtigung im Rahmen der Drittwiderspruchsklage zeigt der Autor einen grundsätzlichen und allgemeinen Systemzusammenhang auf. Die Ergebnisse der Untersuchung sind auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rainer Oppermann befasst sich mit der Kollision von Ansprüchen. Ausgangspunkt ist dabei die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen. Der Autor beschäftigt sich darüber hinaus auch mit allgemeinen Fragen der Anspruchskollision.
Eine Anspruchskollision ist gegeben, wenn ein Schuldner zwei unterschiedlichen Gläubigern verpflichtet ist, aber wegen des Inhalts der Ansprüche seine Schuldverpflichtung nur einmal erfüllen kann. Sie erweist sich als problematisch, da sich die Ansprüche unterschiedlicher Gläubiger wechselseitig beeinflussen, obwohl sie eigentlich ohne innere Verknüpfung nebeneinander stehen. Dies macht es erforderlich, ein Rangverhältnis zwischen den Ansprüchen zu bestimmen. Eine gesetzliche Regelung zum Rangverhältnis existiert jedoch nicht, und auch in Rechtsprechung und Literatur ist die Frage nach dem Rangverhältnis ungeklärt, zumal Entscheidungen des BGH als widersprüchlich aufgefasst werden.
Ausgehend von anerkannten Wertungen des Zwangsvollstreckungsrechts, entwickelt Rainer Oppermann in der vorliegenden dogmatischen Arbeit einen neuen Lösungsweg zur Klärung des Kollisionsproblems. Die Frage nach dem Rangverhältnis wird in Anlehnung daran gelöst, wann die jeweiligen Ansprüche im Rahmen der Drittwiderspruchsklage ein Interventionsrecht geben. Durch diese Parallele des Rangverhältnisses von Ansprüchen zur Interventionsberechtigung im Rahmen der Drittwiderspruchsklage zeigt der Autor einen grundsätzlichen und allgemeinen Systemzusammenhang auf. Die Ergebnisse der Untersuchung sind auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Rainer Oppermann befasst sich mit der Kollision von Ansprüchen. Ausgangspunkt ist dabei die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen. Der Autor beschäftigt sich darüber hinaus auch mit allgemeinen Fragen der Anspruchskollision.
Eine Anspruchskollision ist gegeben, wenn ein Schuldner zwei unterschiedlichen Gläubigern verpflichtet ist, aber wegen des Inhalts der Ansprüche seine Schuldverpflichtung nur einmal erfüllen kann. Sie erweist sich als problematisch, da sich die Ansprüche unterschiedlicher Gläubiger wechselseitig beeinflussen, obwohl sie eigentlich ohne innere Verknüpfung nebeneinander stehen. Dies macht es erforderlich, ein Rangverhältnis zwischen den Ansprüchen zu bestimmen. Eine gesetzliche Regelung zum Rangverhältnis existiert jedoch nicht, und auch in Rechtsprechung und Literatur ist die Frage nach dem Rangverhältnis ungeklärt, zumal Entscheidungen des BGH als widersprüchlich aufgefasst werden.
Ausgehend von anerkannten Wertungen des Zwangsvollstreckungsrechts, entwickelt Rainer Oppermann in der vorliegenden dogmatischen Arbeit einen neuen Lösungsweg zur Klärung des Kollisionsproblems. Die Frage nach dem Rangverhältnis wird in Anlehnung daran gelöst, wann die jeweiligen Ansprüche im Rahmen der Drittwiderspruchsklage ein Interventionsrecht geben. Durch diese Parallele des Rangverhältnisses von Ansprüchen zur Interventionsberechtigung im Rahmen der Drittwiderspruchsklage zeigt der Autor einen grundsätzlichen und allgemeinen Systemzusammenhang auf. Die Ergebnisse der Untersuchung sind auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der achte Band des Jahrbuchs für direkte Demokratie enthält erziehungs-, rechts-, politik- und wirtschaftswissenschaftliche Beiträge. Diese betreffen das Rangverhältnis zwischen repräsentativer und direkter Demokratie, die Rolle der politischen Bildung in der direkten Demokratie, die Rolle von Rechnungsprüfungskommissionen als Informationsorgane sowie das Globale Forum für direkte Demokratie. Die Entstehung und Praxis der direkten Demokratie in Irland ist ebenso Gegenstand wie jüngste Entwicklungen in der Schweiz, in Österreich, in Deutschland und in den USA.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Gavin Barrett; Dr. Laurent Bernhard; PD Dr. iur. & lic. phil. Corsin Bisaz; Prof. Dr. Nadja Braun Binder; Prof. Dr. Reiner Eichenberger; Andreas Gutmann, ref. jur.; Prof. Dr. iur. Hermann K. Heußner; Bruno Kaufmann, MSSc; Prof. Dr. iur. Arne Pautsch; Prof. Dr. Klaus Poier; Frank Rehmet, Dipl. pol.; Lars Ruchti, MLaw; Barbara Schaub, BLaw; Prof. Dr. Mark Schelker; Univ.-Prof. Dr. iur. Axel Tschentscher, LL.M. (Cornell); Prof. Dr. Monika Waldis; Prof. Dr. Fabian Wittreck; Prof. em. Dr. Béatrice Ziegler
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zur Abgabenordnung den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
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Rainer Oppermann befasst sich mit der Kollision von Ansprüchen. Ausgangspunkt ist dabei die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen. Der Autor beschäftigt sich darüber hinaus auch mit allgemeinen Fragen der Anspruchskollision.
Eine Anspruchskollision ist gegeben, wenn ein Schuldner zwei unterschiedlichen Gläubigern verpflichtet ist, aber wegen des Inhalts der Ansprüche seine Schuldverpflichtung nur einmal erfüllen kann. Sie erweist sich als problematisch, da sich die Ansprüche unterschiedlicher Gläubiger wechselseitig beeinflussen, obwohl sie eigentlich ohne innere Verknüpfung nebeneinander stehen. Dies macht es erforderlich, ein Rangverhältnis zwischen den Ansprüchen zu bestimmen. Eine gesetzliche Regelung zum Rangverhältnis existiert jedoch nicht, und auch in Rechtsprechung und Literatur ist die Frage nach dem Rangverhältnis ungeklärt, zumal Entscheidungen des BGH als widersprüchlich aufgefasst werden.
Ausgehend von anerkannten Wertungen des Zwangsvollstreckungsrechts, entwickelt Rainer Oppermann in der vorliegenden dogmatischen Arbeit einen neuen Lösungsweg zur Klärung des Kollisionsproblems. Die Frage nach dem Rangverhältnis wird in Anlehnung daran gelöst, wann die jeweiligen Ansprüche im Rahmen der Drittwiderspruchsklage ein Interventionsrecht geben. Durch diese Parallele des Rangverhältnisses von Ansprüchen zur Interventionsberechtigung im Rahmen der Drittwiderspruchsklage zeigt der Autor einen grundsätzlichen und allgemeinen Systemzusammenhang auf. Die Ergebnisse der Untersuchung sind auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Rangverhältnisse haben im Unterhaltsrecht immer dann eine große Bedeutung, wenn die finanziellen Mittel des Verpflichteten nicht ausreichen, denn nur in diesem Fall sind die Ränge der Berechtigten ausschlaggebend.
Es muss geklärt werden, wer seinen Unterhaltsbedarf in vollem Umfang, wer ihn nur zum Teil und wer ihn unter Umständen gar nicht erhält sowie welche Verpflichteten welche Leistungen zu erbringen haben. Wegen der großen Zahl denkbarer Konstellationen ist die Rechtslage sehr unübersichtlich.
Katja Schumann macht die Problematik der Rangverhältnisse anhand von 39 Fallbeispielen transparent. Die Autorin orientiert sich dabei an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Berücksichtigung der – davon teilweise abweichenden – Literatur bis zum Stand November 2000
Aktualisiert: 2020-01-06
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Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
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