Ausuferndes Siedlungswachstum hat nicht nur negative ökologische, ökonomische und soziale Folgen, es steht auch im Widerspruch zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Obwohl bereits erste Massnahmen getroffen wurden, um die Zersiedelung in der Schweiz aufzuhalten, nimmt der Druck auf die verbliebene unbebaute Landschaft immer mehr zu. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.
Mithilfe der neuen Messmethode der «gewichteten Zersiedelung» kann die Zersiedelung zu jedem Zeitpunkt räumlich explizit aufgezeigt werden, sodass ihre zeitliche Entwicklung erkennbar wird. Raumplanungsmassnahmen können so erstmals auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zersiedelung quantitativ überprüft werden.
Wie hat sich die Zersiedelung in jüngster Zeit entwickelt? Wie können Ziel-, Grenz- und Richtwerte bestimmt werden? Welche raumplanerischen Massnahmen haben in Gemeinden und Städten dazu geführt, dass sich die Zersiedelungswerte positiv entwickelten? Wie können Raumplanungsgesetze und Richtplanung die Gemeinden, Kantone und den Bund bei der Erreichung von Ziel-, Grenz- und Richtwerten unterstützen? Diese und weitere Fragen beantwortet das vorliegende Buch. Die Berechnung der neusten Entwicklung der Zersiedelung zeigt räumliche Disparitäten auf. Basierend darauf macht das Buch Vorschläge zu Ziel- und Grenzwerten und stellt dar, wie diese Vorschläge in der raumplanerischen Gesetzgebung umgesetzt werden könnten.
Aktualisiert: 2022-08-24
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Der von Prof. Dr. Aldo Zaugg † in zwei Auflagen (1987 und 1995) herausgegebene Kommentar ist von Prof. Dr. Peter Ludwig, ehemals Präsident des bernischen Verwaltungsgerichts und langjähriger nebenamtlicher Bundesrichter, 2010 für eine dritte und 2017 für eine vierte Auflage vollständig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht worden. Berücksichtigt sind insbesondere die Revisionen des Raumplanungsgesetzes (2012) und des Baugesetzes (2016) sowie das neue Zweitwohnungsgesetz (2015).
Zum Baugesetz und seinen Nebenerlassen ist der Kommentar ein Standardwerk. Er ist für alle sich mit Bau- und Planungsrecht befassenden Personen unentbehrlich. Er bezieht, soweit für diese Rechtsgebiete wesentlich, auch viele weitere Erlasse des Bundes und des Kantons mit ein, so unter anderen das Raumplanungsgesetz (mit ausführlicher Darstellung der Praxis zum Bauen ausserhalb der Bauzone), die Umweltschutzgesetzgebung, das Strassen- und das Wasserbaugesetz, das See- und Flussufergesetz. Bezüglich des Verfahrens sind es das Verwaltungsrechtspflegegesetz und das Bundesgerichtsgesetz. Die Rechtsprechung ist sorgfältig gesichtet und verarbeitet worden. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis ergänzt den Kommentar.
Der erste Band (zu den Art. 1–52 BauG, öffentliches Baurecht) ist bereits im Jahr 2013 in vierter Auflage erschienen.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das Landwirtschaftsgesetz bildet die zentrale Grundlage des schweizerischen Agrarwirtschaftsrechts und steht im Mittelpunkt der Entwicklung der Agrarpolitik. Die Inhalte sind von den Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz, Das Landwirtschaftsgesetz bildet die zentrale Grundlage des schweizerischen Agrarwirtschaftsrechts und steht im Mittelpunkt der Entwicklung der Agrarpolitik. Die Inhalte sind von den Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz, Milch- und Viehwirtschaft, Pflanzenbau, Weinwirtschaft über Direktzahlungen, Sozial- und Strukturverbesserungsmassnahmen, Forschung und Beratung bis hin zu Pflanzenschutz und Produktionsmittel sowie Informationssysteme, Rechtsschutz und Verwaltungsmassnahmen weit gestreut. Das nunmehr vorliegende Werk ist die erste Behandlung dieses umfangreichen Gesetzeswerkes überhaupt und verdichtet die Kommentierung der einzelnen Artikel in ihrem nationalen und internationalen rechtlichen und ökonomischen Umfeld zu einem umfassenden Fundwerk jahrzehntelanger agrarrechtlicher Regulierung bis hin zur aktuellen umfassenden und hochkomplexen Ausgestaltung. Es ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für alle, die in der Landwirtschaft tätig sind, genauso wie für Behörden, Gerichte und die Wissenschaft.
Aktualisiert: 2022-09-15
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Das Raumplanungsgesetz Vorarlberg enthält die enthält die einschlägigen Gesetze und Verordnungen (Stand 1.2.2019).
Aktualisiert: 2020-07-01
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Die Begrenzung der Siedlungsausdehnung und damit eine hochwertige Innenentwicklung ist eine Kernaufgabe der Raumplanung. Unverzichtbare Grundlage dazu bildet die Kenntnis der für die Innenentwicklung infrage kommenden Nutzungsreserven.
Im Dezember 2012 veröffentlichte die ETH Zürich in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE erstmals eine schweizweite Abschätzung der inneren Nutzungsreserven. Auf Basis dieser Studie und den in vielen Kantonen ausgeweiteten und weiterentwickelten Erhebungen der Nutzungsreserven wurde durch die vorliegende Studie eine erneute Abschätzung der Nutzungsreserven
vorgenommen. Aufgrund der erhöhten Datenverfügbarkeit und gleichzeitig optimierten Abschätzungsmethode konnte die Robustheit der Abschätzung verbessert werden. Der verwendete Ansatz ermöglicht nicht nur Aussagen zu den planungsrechtlich gesicherten Nutzungsreserven in der Schweiz und deren Veränderung gegenüber der ersten Abschätzung 2012, sondern auch spezifische und räumliche
Auswertungen beispielsweise nach Nutzungszone (z.B. Wohnen, Arbeiten, öffentliche Nutzung), nach Lage (z.B. innere Nutzungsreserven), nach Gemeindegrösse oder nach Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr (z.B. nach ÖV-Erschliessungsgüteklasse).
Neben den klassischen unbebauten Bauzonenreserven berücksichtigt die vorliegende Untersuchung auch die bebauten Flächen mit Umnutzungspotenzial (z.B. Brachen) sowie das planungsrechtlich noch zulässige Ausbaupotenzial auf bereits bebauten Flächen.
Die Abschätzung der schweizweiten Nutzungsreserven bestätigt die Vermutung, dass in der Schweiz erhebliche Siedlungsreserven bestehen. Gesamtschweizerisch liegen diese im Umfang von 11’000 bis 19’000 ha Geschossfläche. Dies entspricht einer Kapazität von 1,0 bis 1,8 Millionen zusätzlichen Einwohnern. Allein die inneren Nutzungsreserven in den Wohn-, Misch-, Arbeits- und öffentlichen
Zonen werden auf zwischen 6500 und 12 500 ha Geschossfläche geschätzt. Diese Reserven – nur der Anteil Wohnen berücksichtigt – böten Platz für 0,7 bis maximal 1,4 Millionen Einwohner. Verglichen mit der Abschätzung 2012 zeigt sich, dass sich die Grössenordnung der Einwohnerkapazität der inneren Nutzungsreserven trotz weiterhin reger Bautätigkeit und temporärem Einzonungsmoratorium seit Inkrafttreten des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes im Mai 2014 nur unwesentlich verändert hat.
Rund zwei Drittel der Nutzungsreserven liegen in den kleinen und mittleren Gemeinden mit weniger als 10’000 Einwohnern. Es gilt also, sich auch besonders in diesen Gemeinden mit den Nutzungsreserven aktiv auseinanderzusetzen. In den urban geprägten Gemeinden stehen absolut gesehen weniger
Nutzungsreserven als in den ländlichen Gemeinden zur Verfügung, sie können aber mit einer dichteren Bebauungsweise für verhältnismässig viele Einwohner Platz bieten. Zudem sind diese Nutzungsreserven besser mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen als in ländlich geprägten Gemeinden.
Die Abschätzung der Flächenreserven zeigt ferner, dass auch in den Arbeitszonen und den Zonen für öffentliche Nutzungen noch erhebliche Reserven vorhanden sind.
Die Studie belegt, dass weiterhin Nutzungsreserven und vielfältige Möglichkeiten für die Innenentwicklung vorhanden sind, aber nur teilweise systematisch erfasst werden. Oft werden Nutzungsreserven deshalb nicht erkannt. Weitere Fortschritte in der systematischen Erfassung der Nutzungsreserven sind daher notwendig. Gerade wenn man die Folgen und die Wirksamkeit des revidierten Raumplanungsgesetzes
und der angepassten planerischen Instrumente erkennen möchte, sind belastbare Flächenübersichten, welche auch qualitative Merkmale wie Mobilisierungshemmnisse oder die zeitliche Verfügbarkeit enthalten, für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung unerlässlich. Sie dienen als Grundlage für ein noch einzuführendes Flächenmanagement. Eine Flächenübersicht allein oder Abschätzungen wie in dieser
Studie ersetzen jedoch die planerische Auseinandersetzung mit den einzelnen Nutzungsreserven nicht, sie stellen nur das Fundament für eine strategische Mobilisierung dar.
Aktualisiert: 2019-07-12
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Die Begrenzung der Siedlungsausdehnung und damit eine hochwertige Innenentwicklung ist eine Kernaufgabe der Raumplanung. Unverzichtbare Grundlage dazu bildet die Kenntnis der für die Innenentwicklung infrage kommenden Nutzungsreserven.
Im Dezember 2012 veröffentlichte die ETH Zürich in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE erstmals eine schweizweite Abschätzung der inneren Nutzungsreserven. Auf Basis dieser Studie und den in vielen Kantonen ausgeweiteten und weiterentwickelten Erhebungen der Nutzungsreserven wurde durch die vorliegende Studie eine erneute Abschätzung der Nutzungsreserven
vorgenommen. Aufgrund der erhöhten Datenverfügbarkeit und gleichzeitig optimierten Abschätzungsmethode konnte die Robustheit der Abschätzung verbessert werden. Der verwendete Ansatz ermöglicht nicht nur Aussagen zu den planungsrechtlich gesicherten Nutzungsreserven in der Schweiz und deren Veränderung gegenüber der ersten Abschätzung 2012, sondern auch spezifische und räumliche
Auswertungen beispielsweise nach Nutzungszone (z.B. Wohnen, Arbeiten, öffentliche Nutzung), nach Lage (z.B. innere Nutzungsreserven), nach Gemeindegrösse oder nach Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr (z.B. nach ÖV-Erschliessungsgüteklasse).
Neben den klassischen unbebauten Bauzonenreserven berücksichtigt die vorliegende Untersuchung auch die bebauten Flächen mit Umnutzungspotenzial (z.B. Brachen) sowie das planungsrechtlich noch zulässige Ausbaupotenzial auf bereits bebauten Flächen.
Die Abschätzung der schweizweiten Nutzungsreserven bestätigt die Vermutung, dass in der Schweiz erhebliche Siedlungsreserven bestehen. Gesamtschweizerisch liegen diese im Umfang von 11’000 bis 19’000 ha Geschossfläche. Dies entspricht einer Kapazität von 1,0 bis 1,8 Millionen zusätzlichen Einwohnern. Allein die inneren Nutzungsreserven in den Wohn-, Misch-, Arbeits- und öffentlichen
Zonen werden auf zwischen 6500 und 12 500 ha Geschossfläche geschätzt. Diese Reserven – nur der Anteil Wohnen berücksichtigt – böten Platz für 0,7 bis maximal 1,4 Millionen Einwohner. Verglichen mit der Abschätzung 2012 zeigt sich, dass sich die Grössenordnung der Einwohnerkapazität der inneren Nutzungsreserven trotz weiterhin reger Bautätigkeit und temporärem Einzonungsmoratorium seit Inkrafttreten des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes im Mai 2014 nur unwesentlich verändert hat.
Rund zwei Drittel der Nutzungsreserven liegen in den kleinen und mittleren Gemeinden mit weniger als 10’000 Einwohnern. Es gilt also, sich auch besonders in diesen Gemeinden mit den Nutzungsreserven aktiv auseinanderzusetzen. In den urban geprägten Gemeinden stehen absolut gesehen weniger
Nutzungsreserven als in den ländlichen Gemeinden zur Verfügung, sie können aber mit einer dichteren Bebauungsweise für verhältnismässig viele Einwohner Platz bieten. Zudem sind diese Nutzungsreserven besser mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen als in ländlich geprägten Gemeinden.
Die Abschätzung der Flächenreserven zeigt ferner, dass auch in den Arbeitszonen und den Zonen für öffentliche Nutzungen noch erhebliche Reserven vorhanden sind.
Die Studie belegt, dass weiterhin Nutzungsreserven und vielfältige Möglichkeiten für die Innenentwicklung vorhanden sind, aber nur teilweise systematisch erfasst werden. Oft werden Nutzungsreserven deshalb nicht erkannt. Weitere Fortschritte in der systematischen Erfassung der Nutzungsreserven sind daher notwendig. Gerade wenn man die Folgen und die Wirksamkeit des revidierten Raumplanungsgesetzes
und der angepassten planerischen Instrumente erkennen möchte, sind belastbare Flächenübersichten, welche auch qualitative Merkmale wie Mobilisierungshemmnisse oder die zeitliche Verfügbarkeit enthalten, für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung unerlässlich. Sie dienen als Grundlage für ein noch einzuführendes Flächenmanagement. Eine Flächenübersicht allein oder Abschätzungen wie in dieser
Studie ersetzen jedoch die planerische Auseinandersetzung mit den einzelnen Nutzungsreserven nicht, sie stellen nur das Fundament für eine strategische Mobilisierung dar.
Aktualisiert: 2018-11-01
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Der von Prof. Dr. Aldo Zaugg † in zwei Auflagen (1987 und 1995) herausgegebene Kommentar ist von Prof. Dr. Peter Ludwig, ehemals Präsident des bernischen Verwaltungsgerichts und langjähriger nebenamtlicher Bundesrichter, 2010 für eine dritte und 2017 für eine vierte Auflage vollständig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht worden. Berücksichtigt sind insbesondere die Revisionen des Raumplanungsgesetzes (2012) und des Baugesetzes (2016) sowie das neue Zweitwohnungsgesetz (2015).
Zum Baugesetz und seinen Nebenerlassen ist der Kommentar ein Standardwerk. Er ist für alle sich mit Bau- und Planungsrecht befassenden Personen unentbehrlich. Er bezieht, soweit für diese Rechtsgebiete wesentlich, auch viele weitere Erlasse des Bundes und des Kantons mit ein, so unter anderen das Raumplanungsgesetz (mit ausführlicher Darstellung der Praxis zum Bauen ausserhalb der Bauzone), die Umweltschutzgesetzgebung, das Strassen- und das Wasserbaugesetz, das See- und Flussufergesetz. Bezüglich des Verfahrens sind es das Verwaltungsrechtspflegegesetz und das Bundesgerichtsgesetz. Die Rechtsprechung ist sorgfältig gesichtet und verarbeitet worden. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis ergänzt den Kommentar.
Der erste Band (zu den Art. 1–52 BauG, öffentliches Baurecht) ist bereits im Jahr 2013 in vierter Auflage erschienen.
Aktualisiert: 2022-09-15
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Zum Raumplanungsgesetz (RPG) und den mit ihm verknüpften Erlassen des Raumordnungsrechts hat sich eine reichhaltige und kaum mehr überblickbare (bundesgerichtliche) Rechtsprechung entwickelt, die von einer ebenso beeindruckenden Fülle an Fachliteratur ergänzt wird.
Der vorliegende Gesetzeskommentar soll - dem Konzept der Schriftenreihe entsprechend - "handlich" sein und seine Benutzerinnen und Benutzer in kompakter Form über den Stand von Rechtsprechung und Lehre in den verschiedenen Anwendungsgebieten des RPG informieren. Diese Benutzerfreundlichkeit soll allerdings nicht zulasten der Gründlichkeit gehen, mit welcher die vom RPG geregelten Themen behandelt und die dazugehörige Rechtsprechung und Lehre aufgearbeitet werden. In die Kommentierung einbezogen werden auch andere Bundesgesetze, die mit der Raumplanung in Zusammenhang stehen, wie insbesondere das Natur- und Heimatschutz-, das Umweltschutz- oder das Waldgesetz.
Aktualisiert: 2018-01-03
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