Aufbauend auf der Beobachtung der Politischen Ökonomie der Rechnungslegung, dass Rechnungslegungsstandards und der Prozess ihrer Entstehung nicht neutral sind, sondern einen akteursindividuellen wohlstandsdistributiven Charakter enthalten, werden in dieser Studie die Aspekte Partizipation und Legitimation in der internationalen Rechnungslegung miteinander verknüpft und einer systematischen Analyse unterzogen. Hierzu bemisst der Autor zunächst das Ausmaß des Einflusses unterschiedlicher Interessen- und Staatengruppen auf den internationalen Standardsetzer IASB. Anders als in der Mehrzahl bisheriger Forschungsbeiträge werden dabei nicht Kommentierungsschreiben, sondern die Mitgliedschaften in den Entscheidungsgremien der IFRS Foundation betrachtet und sich im Zeitablauf ändernde Machtverhältnisse zwischen einzelnen Akteursgruppen mithilfe der sozialen Netzwerkanalyse offengelegt. In der darauf aufbauenden Legitimationsanalyse wird die Angemessenheit der beobachteten Machtverhältnisse innerhalb der Organisationsstrukturen des internationalen Standardsetzers untersucht. Zu diesem Zweck werden auf der Partizipation und den finanziellen Beiträgen der identifizierten Interessen- und Staatengruppen aufbauende und hypothesenartig formulierte Legitimationskriterien entwickelt, deren Erfüllungsgrade sich zu Scores verdichten lassen und ein Urteil über die Input-Legitimation des IASB zu verschiedenen Beobachtungszeitpunkten erlauben. Die Untersuchung zeigt auf, dass sich das IASB bei der Besetzung seiner Gremien zunehmend weniger an den zum Teil eigens gesetzten Maßstäben orientiert und seine Input-Legitimation dementsprechend abnimmt.
Aktualisiert: 2023-03-30
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Die Abbildung von Leasingverhältnissen in vielen Rechnungslegungssystemen steht seit jeher im Zentrum der Kritik. Selbst nach einer tiefgreifenden Neuausrichtung der Leasingbilanzierung Anfang der 70er Jahren in den USA, die nachfolgend weitgehend unverändert in andere Systeme übernommen wurde, wählten die Teilnehmer der AAA/FASB Financial Reporting Issue Conference 1996 den noch heute gültigen Rechnungslegungsstandard zum "worst accounting standard" (Reither, Accounting Horizons, Vol. 12 (3), 1998). Diese vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung von Leasingverhältnissen kaum zu unterschätzende Kritik nahm eine Gruppe von Normengebern - die sog. G4+1 - zum Anlass, einen Reformvorschlag auszuarbeiten, der im Kern die Aufgabe der Trennung in bilanzwirksam und bilanzunwirksam zu behandelnde Leasingverhältnisse vorsieht. Der Rückgriff auf das Konstrukt des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggegenstand zur Kategorisierung von Leasingverhältnissen soll entfallen. Der Autor analysiert, inwieweit dieser Vorschlag, welcher Grundlage der aktuellen Reformdiskussion innerhalb des IASB ist, aus der Konzeption der internationalen Rechnungslegung heraus begründbar. Nach einer ausführlichen Erläuterung der Bilanzierungsregeln de lege lata und de lege ferenda wird das Framework des IASB in seiner Funktion als Deduktionsbasis für die konkrete Normengestaltung dargestellt und umfassend hinsichtlich seiner Operationalisierbarkeit, inneren Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit analysiert. Unter Rückgriff auf informationsökonomische Ansätze werden dabei nicht nur die Vielzahl von Problembereichen des Framework verdeutlicht, sondern gleichzeitig die inhärente Beschränktheit der Ansprüche des internationalen Normengebers offenbart. Im Anschluss wird dezidiert der Frage nach der Bilanzierbarkeit von Ansprüchen und Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen nachgegangen, wobei der in der Rechnungslegungsliteratur oftmals vernachlässigten theoretischen Auseinandersetzung mit den unscharf formulierten Ansatz- und Definitionskriterien für Vermögenswerte und Schulden Raum geschenkt wird. Darüber hinaus wird sich dem Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte in der internationalen Rechnungslegung und seiner Bedeutung für die interessierende Fragestellung gewidmet. Die Studie ist einer Rechnungslegungsforschung zuzuordnen, die sich als konstruktiver und zugleich kritischer Begleiter des Prozesses der Rechnungslegungsregulierung versteht. Sie richtet sich nicht nur an Studierende und Dozenten der Wirtschaftswissenschaften, die ihr theoretisches Verständnis kapitalmarktorientierter Rechnungslegungssysteme und deren Regulierung erweitern wollen, sondern auch an Praktiker, welche die Auswirkungen sich abzeichnender Neuregelungen antizipieren wollen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Vor dem Hintergrund der ausgeprägten Bestrebungen innerhalb der EU zur Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften fokussiert das Werk die Fragestellung, inwieweit mit der durch die IAS-Verordnung in sekundäres Gemeinschaftsrecht transferierten IFRS-Normen ein optimaler Regulierungsgrad der EU-Konzernrechnungslegung bereits erreicht wurde. Dazu zeigen die ersten beiden Hauptteile jene Problemfelder der implementierten EU-Regulierungsmechanismen und des originären IFRS-Regelwerks auf, die zu einer uneinheitlichen Anwendung von IFRS-Normen durch die europäischen Rechnungsleger und damit zu einer Gefährdung des Generalziels der IAS-Verordnung der "Sicherstellung eines hohen Grads an Transparenz und Vergleichbarkeit der EU-Konzernabschlüsse" führen können. Demnach sind die Problemfelder der EU-Regulierungsmechanismen insbesondere in dem durch die IAS-Verordnung eingeführten EU-Endorsementverfahren (sog. "Komitologieverfahren") begründet und manifestieren sich in seinem zeitlich nachgelagerten Charakter, in der Erweiterung des Ablehnungskatalogs bzw. in der Einführung eines stringenten Vetorechts für das Parlament sowie in dem nicht vollumfänglichen Einbezug der vom IASB veröffentlichten IFRS-Normen (Gefahr der Entstehung von EU-IFRS). Das Gefahrenpotential des originären IFRS-Regelwerks für eine uneinheitliche Anwendung von IFRS-Normen in der EU zeigt sich dagegen in seinen zahlreichen Regelungslücken und -unschärfen (explizite, quasiimplizite und implizite IFRS-Wahlrechte). Die Fair Value Ermittlung als quasiimplizites Wahlrecht und die damit verbundenen Auslegungsspielräume für die europäischen Rechnungsleger sind hierbei von besonderer Bedeutung. Ergänzend wird das Potential der im IFRS-Regelwerk implementierten Prinzipien (sog. "Principles Based Approach") untersucht, jene Auslegungsspielräume einzugrenzen. Für die Verifizierung eines defizitären Regulierungsgrads der EU-Konzernrechnungslegung folgt im Dritten Hauptteil eine empirische Analyse zur Informationsqualität der Nutzung von IFRS-Wahlrechten im Konzernabschluss kapitalmarktorientierter EU-Unternehmen, in der insbesondere die Bereitstellung anhangspezifischer Informationen zur Nutzung von quasiimpliziten Wahlrechten (Fair Value Ermittlung) im Fokus steht. Grundgesamtheit dieser breit angelegten empirischen Erhebung bilden sowohl konsolidierte Abschlüsse deutscher und spanischer DAX- bzw. IBEX-Konzerne (als klassische Vertreter der kontinentaleuropäischen Rechnungsleger) als auch konsolidierte Abschlüsse englischer FTSE-Konzerne (als klassische Vertreter der angelsächsischen Rechnungsleger). Im Vierten Hauptteil gilt es auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse, Lösungsansätze zur Optimierung der Konzernrechnungslegungsregulierung in der EU zu entwickeln. Als zentraler Lösungsansatz dient die Entwicklung eines neuen proaktiven EU-Regulierungsinstruments. Das sog. "Pre-EU-Endorsement" kann einen Beitrag leisten, die eingangs erwähnten Problemfelder der EU-Regulierungsmechanismen und des originären IFRS-Regelwerks zu mindern, indem es den europäischen Einfluss auf den Normentwicklungsprozess durch den IASB intensiviert und gleichzeitig zu einem zeitverkürzten EU-Endorsementverfahren führt. Im Rahmen einer auf den Ebenen des Normgebers, des Einzeladressaten, des Rechnungslegenden und des Abschlussprüfers zusätzlich durchgeführten Kosten-Nutzen-Analyse kann zudem aufgezeigt werden, dass der mit der Einführung eines Pre-EU-Endorsement verbundene Nutzen die korrespondierenden Kosten im Ergebnis überwiegt. Um die uneinheitliche Anwendung von IFRS-Normen in der EU auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, bedarf es jedoch nicht nur rechnungslegungsspezifischer, sondern auch weiterer flankierender Maßnahmen in der EU-Abschlussprüfungsregulierung sowie im EU-Enforcement. Das mit der Neufassung der Abschlussprüferrichtlinie verfolgte Ziel der Harmonisierung der Abschlussprüfung in der EU beinhaltet als bedeutendste Maßnahme die Einführung der ISA, auf deren Grundlage künftige Abschlussprüfungen verpflichtend durchzuführen sind. Die technischen Bestimmungen der Abschlussprüferrichtlinie sehen in Analogie zum IFRS-Endorsement auch für das ISA-Endorsement die Anwendung des sog. "Komitologieverfahrens" vor. Die Begründung für die Einführung eines Pre-EU-Endorsement von ISA-Normen fußt sodann auf der Tatsache, dass Aufbau und Ablauf beider Verfahren sowie die daraus resultierenden Gefahrenpotentiale für das Generalziel der IAS-Verordnung große Übereinstimmungen aufweisen. Zudem erweist sich die Einführung eines Pre-EU-Endorsement von ISA-Normen als besonders geeignet, da die EU-Regulierungsmechanismen der Abschlussprüfung noch keine proaktiven Elemente und demnach noch keine Mechanismen zur Durchsetzung europäischer Interessen während des IAASB-Normentwicklungsprozesses beinhalten. Auch ist es möglich, die Kosten-Nutzen Abwägungen für die Einführung eines Pre-EU-Endorsement von IFRS-Normen weitestgehend zu übertragen. Mit der Darstellung der derzeitigen Ausgestaltung des sekundären Enforcement in der EU sowie der Notwendigkeit eines reformierten Ansatzes hinsichtlich der einheitlichen Durchsetzung von IFRS-Normen innerhalb der EU sowie hinsichtlich eines zusätzlichen Durchsetzungsmechanismusses europäischer Interessen gegenüber dem IASB und der SEC schließt diese Untersuchung.
Aktualisiert: 2019-12-20
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