Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-06-16
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Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-06-16
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Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-06-16
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Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-05-18
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Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-05-17
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Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-05-16
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Der Rechtsdogmatik kommt bei einem rational angeleiteten Umgang mit dem Recht essentielle Bedeutung zu. Sie bündelt Erfahrungswissen von Juristen im Umgang mit dem Recht im Hinblick auf bestimmte Fallkonstellationen. Sie verdichtet diese Erfahrungen der juristischen Praxis zu Regelanwendungsregeln des Rechts. Gleichzeitig beschreibt die Dogmatik aber auch den Stand und verdeutlicht die Grenzen der jeweils aktuellen Erkenntnis des Rechts. Die Dogmatik des Verfassungsrechts ist dabei vor besondere Herausforderungen gestellt, da sie sich auf einen sprachlich offenen Normbestand bezieht, dessen dogmatische Konkretisierung in besonderer Weise vom Vorverständnis des Verfassungsjuristen abhängt. Die Beiträge dieses von Julian Krüper, Heike Merten und Martin Morlok herausgegebenen Bandes untersuchen vor diesem Hintergrund an vier Feldern Nutzen und Grenzen der Rechtsdogmatik im Bereich des Verfassungsrechts . Die Abhandlungen überspannen dabei ein weites Feld: Den dogmatischen Konsequenzen einer linguistischen Theorie des Rechts wenden sich die Beiträge von Ralph Christensen und Dieter Stein zu. Methodenfragen einer leitbildorientierten Verfassungsanwendung widmen sich die Beiträge von Uwe Volkmann und Peter M. Huber. Mit den dogmatischen Implikationen materieller verfassungsrechtlicher Probleme im Hinblick auf den religionsverfassungsrechtlichen Grundsatz der Neutralität sezten sich Stefan Huster und Markus Müller sowie im Hinblick auf eine mögliche Nachführung des Verfassungsrechts an Prozesse der Informalisierung Helmuth Schulze-Fielitz und Brun-Otto Bryde auseinander.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft von 500 Millionen Menschen, etabliert im Binnenmarkt durch das Europarecht. Dies hängt an Sprache und Übersetzung in 24 Vertrags- und Amtssprachen, die gleichermaßen als authentisch gelten. Sie befördern aber Rechtsgefälle zwischen Mitgliedstaaten und decken die rechtsgrundlose Dominanz des Englischen, beim Gerichtshof des Französischen (Monolingualismus). Rechtsstaatliche Ordnung schafft das Europäische Referenzsprachensystem: Ohne hegemoniale Verengung auf eine Sprache (Rechtswelt) oder die Ausschließlichkeit weniger Sprachen bildet es mit allen Vertragssprachen eine rechtslinguistische Kommunikationsbasis für ein klares Europarecht und Wohlstand. Demokratisch wahren zwei Referenzsprachen und die Amtssprachen der Mitgliedstaaten die muttersprachliche Lebenswirklichkeit der Bürger im Sinn des Subsidiaritätsprinzips. Damit gewinnen die Bürger und ihre Union eine rechtskräftige Stimme.
Aktualisiert: 2022-06-17
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Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft von 500 Millionen Menschen, etabliert im Binnenmarkt durch das Europarecht. Dies hängt an Sprache und Übersetzung in 24 Vertrags- und Amtssprachen, die gleichermaßen als authentisch gelten. Sie befördern aber Rechtsgefälle zwischen Mitgliedstaaten und decken die rechtsgrundlose Dominanz des Englischen, beim Gerichtshof des Französischen (Monolingualismus). Rechtsstaatliche Ordnung schafft das Europäische Referenzsprachensystem: Ohne hegemoniale Verengung auf eine Sprache (Rechtswelt) oder die Ausschließlichkeit weniger Sprachen bildet es mit allen Vertragssprachen eine rechtslinguistische Kommunikationsbasis für ein klares Europarecht und Wohlstand. Demokratisch wahren zwei Referenzsprachen und die Amtssprachen der Mitgliedstaaten die muttersprachliche Lebenswirklichkeit der Bürger im Sinn des Subsidiaritätsprinzips. Damit gewinnen die Bürger und ihre Union eine rechtskräftige Stimme.
Aktualisiert: 2020-08-06
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Der Rechtsdogmatik kommt bei einem rational angeleiteten Umgang mit dem Recht essentielle Bedeutung zu. Sie bündelt Erfahrungswissen von Juristen im Umgang mit dem Recht im Hinblick auf bestimmte Fallkonstellationen. Sie verdichtet diese Erfahrungen der juristischen Praxis zu Regelanwendungsregeln des Rechts. Gleichzeitig beschreibt die Dogmatik aber auch den Stand und verdeutlicht die Grenzen der jeweils aktuellen Erkenntnis des Rechts. Die Dogmatik des Verfassungsrechts ist dabei vor besondere Herausforderungen gestellt, da sie sich auf einen sprachlich offenen Normbestand bezieht, dessen dogmatische Konkretisierung in besonderer Weise vom Vorverständnis des Verfassungsjuristen abhängt. Die Beiträge dieses von Julian Krüper, Heike Merten und Martin Morlok herausgegebenen Bandes untersuchen vor diesem Hintergrund an vier Feldern Nutzen und Grenzen der Rechtsdogmatik im Bereich des Verfassungsrechts . Die Abhandlungen überspannen dabei ein weites Feld: Den dogmatischen Konsequenzen einer linguistischen Theorie des Rechts wenden sich die Beiträge von Ralph Christensen und Dieter Stein zu. Methodenfragen einer leitbildorientierten Verfassungsanwendung widmen sich die Beiträge von Uwe Volkmann und Peter M. Huber. Mit den dogmatischen Implikationen materieller verfassungsrechtlicher Probleme im Hinblick auf den religionsverfassungsrechtlichen Grundsatz der Neutralität sezten sich Stefan Huster und Markus Müller sowie im Hinblick auf eine mögliche Nachführung des Verfassungsrechts an Prozesse der Informalisierung Helmuth Schulze-Fielitz und Brun-Otto Bryde auseinander.
Aktualisiert: 2022-12-22
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