Das deutsche Unternehmensteuerrecht ist seit jeher rechtsformabhängig ausgestaltet. Thomas Keß leitet in seiner Dissertation zunächst aus den Grundrechten her, dass sich diese Rechtsformabhängigkeit bei den hinter den Unternehmen stehenden natürlichen Personen nicht auswirken darf, wenn die Rechtsform keinen Einfluss auf deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat oder wenn kein anderweitiger Rechtfertigungsgrund vorliegt. Der Verfasser wendet diesen Grundsatz anhand des Beispiels der Besteuerung in der Liquidationsphase auf das System der Unternehmensbesteuerung an. Er stellt die steuerliche Ungleichbehandlung durch Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer heraus und prüft, ob diese gerechtfertigt werden können. Keß kommt dabei zu dem Ergebnis, dass erhebliche Unterschiede in der Steuerbelastung der verschiedenen Rechtsformen existieren, die verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das deutsche Unternehmensteuerrecht ist seit jeher rechtsformabhängig ausgestaltet. Thomas Keß leitet in seiner Dissertation zunächst aus den Grundrechten her, dass sich diese Rechtsformabhängigkeit bei den hinter den Unternehmen stehenden natürlichen Personen nicht auswirken darf, wenn die Rechtsform keinen Einfluss auf deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat oder wenn kein anderweitiger Rechtfertigungsgrund vorliegt. Der Verfasser wendet diesen Grundsatz anhand des Beispiels der Besteuerung in der Liquidationsphase auf das System der Unternehmensbesteuerung an. Er stellt die steuerliche Ungleichbehandlung durch Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer heraus und prüft, ob diese gerechtfertigt werden können. Keß kommt dabei zu dem Ergebnis, dass erhebliche Unterschiede in der Steuerbelastung der verschiedenen Rechtsformen existieren, die verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das deutsche Unternehmensteuerrecht ist seit jeher rechtsformabhängig ausgestaltet. Thomas Keß leitet in seiner Dissertation zunächst aus den Grundrechten her, dass sich diese Rechtsformabhängigkeit bei den hinter den Unternehmen stehenden natürlichen Personen nicht auswirken darf, wenn die Rechtsform keinen Einfluss auf deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat oder wenn kein anderweitiger Rechtfertigungsgrund vorliegt. Der Verfasser wendet diesen Grundsatz anhand des Beispiels der Besteuerung in der Liquidationsphase auf das System der Unternehmensbesteuerung an. Er stellt die steuerliche Ungleichbehandlung durch Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer heraus und prüft, ob diese gerechtfertigt werden können. Keß kommt dabei zu dem Ergebnis, dass erhebliche Unterschiede in der Steuerbelastung der verschiedenen Rechtsformen existieren, die verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig sind.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Es werden die Vereinbarkeit der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie mit dem gemeinschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gebot der Rechtsformneutralität untersucht, außerdem die Richtlinienumsetzung durch das Freistellungsverfahren sowie im Rahmen der Zinsschranke und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
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Weltweit führen Faktoren wie komplexer werdende Steuersysteme, erhöhter Steuerwettbewerb, steigende Fiskalquoten oder besser informierte Bürger zu Steuerreformen im Namen höherer Steuergerechtigkeit und verbesserter Effizienz der Besteuerung. So wurde auch das in dieser Studie im Vordergrund stehende schweizerische Steuersystem in der sogenannten Unternehmenssteuerreform II angepasst, um Steuergerechtigkeit und Effizienz der Besteuerung zu erhöhen. Im vorliegenden Buch wird gezeigt wie Steuergerechtigkeit in Form des Leistungsfähigkeitsprinzips und Effizienz der Besteuerung in Form der Entscheidungsneutralität zusammenhängen. Im Zentrum steht anschließend die Frage, ob das schweizerische Unternehmenssteuersystem durch den Wechsel vom System der wirtschaftlichen Doppelbelastung zum System des Teileinkünfteverfahrens entscheidungsneutraler geworden ist. Ferner wird untersucht welches die Ursachen der Neutralitätsverletzungen im alten und neuen Steuersystem der Schweiz sind und wie diese eliminiert werden könnten. Die gewonnenen Erkenntnisse sind dabei sowohl für Forscher und Praktiker, welche sich mit dem schweizerischen Steuersystem befassen als auch für solche die Steuersysteme anderer Länder untersuchen, interessant.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Im deutschen Steuerrecht dient die zivile Rechtsform, in der ein Unternehmen am Markt betrieben wird, als Weichenstellung für unterschiedliche Steuersysteme mit daraus resultierenden ungleichen Steuerlasten. Größe, Tätigkeit, Umsatz und Struktur des Unternehmens und so sämtliche zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Gegebenheiten geraten in den Hintergrund. Nicht der wirtschaftlich erzielte Erfolg eines Unternehmens am Markt, sondern dessen "äußeres Kleid" - die gewählte Rechtsform - ist ausschlaggebend für die jeweilige Besteuerung, die auf Grund qualitativer und quantitativer Unterschiede trotz identischer wirtschaftlicher Sachverhalt rechtsformabhängig zu Differenzen der Steuerbelastung von bis zu 12,75% führen kann. Christian Weinelt untersucht die Gründe als auch die Rechtfertigung dafür, weshalb Gesellschaften in Deutschland auf Grund der gewählten Rechtsform einem völlig anderen Steuersystem unterworfen sind. Das Gebot der ökonomisch geforderten Rechtsformneutralität wird juristisch in gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher wie verfassungsrechtlicher Hinsicht analysiert.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Arbeit geht der Frage nach, ob und inwieweit Art. 9 Abs. 1 GG den Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers begrenzt. Als Beitrag zu den verfassungsrechtlichen Problemen, vor allem einer rechtsformabhängigen Ertragbesteuerung, ist die Arbeit in den sich überschneidenden Bereichen des Verfassungsrechts, des Steuerrechts und des Gesellschaftsrechts angesiedelt. Mit historischen und praktischen Bezügen wird das Problembewusstsein für eine rechtsformabhängige Besteuerung hergestellt, und es werden die für die Fragestellung wichtigen Einzelprobleme des Grundrechts behandelt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden sodann konkrete Anforderungen der Vereinigungsfreiheit an die Steuergesetzgebung abgeleitet. Die Anwendung des gefundenen Maßstabs auf das geltende Steuerrecht zeigt schließlich, dass der Steuergesetzgeber aus der Vereinigungsfreiheit des Grundgesetzes zur Korrektur verpflichtet ist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie verlangt einen Verzicht auf die Besteuerung von Zins- und Lizenzgebühren im Quellenstaat, wenn sie zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften bezahlt werden. Der Autor geht zum einen der Frage nach, ob die Richtlinie gegen höherrangiges Europarecht verstößt. Er sieht eine Ungleichbehandlung von Personenunternehmen und nicht im Sinne der Richtlinie verbundenen Kapitalgesellschaften, die nicht dauerhaft gerechtfertigt ist. Zum anderen verfolgt der Autor die Frage, ob der Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie korrekt ins deutsche Steuerrecht aufgenommen hat. Er sieht bei den unmittelbar umsetzenden Vorschriften und mit der Zinsschranke und den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei den sonstigen Vorschriften einen Konflikt mit der Richtlinie.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Das deutsche Unternehmensteuerrecht ist seit jeher rechtsformabhängig ausgestaltet. Thomas Keß leitet in seiner Dissertation zunächst aus den Grundrechten her, dass sich diese Rechtsformabhängigkeit bei den hinter den Unternehmen stehenden natürlichen Personen nicht auswirken darf, wenn die Rechtsform keinen Einfluss auf deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat oder wenn kein anderweitiger Rechtfertigungsgrund vorliegt. Der Verfasser wendet diesen Grundsatz anhand des Beispiels der Besteuerung in der Liquidationsphase auf das System der Unternehmensbesteuerung an. Er stellt die steuerliche Ungleichbehandlung durch Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer heraus und prüft, ob diese gerechtfertigt werden können. Keß kommt dabei zu dem Ergebnis, dass erhebliche Unterschiede in der Steuerbelastung der verschiedenen Rechtsformen existieren, die verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig sind.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Thema Rechtsformneutralität im Steuerrecht ist so alt wie die Steuergesetze selbst. Schon der Reichssteuergesetzgeber hatte erkannt, dass je nach Rechtsform eine unterschiedliche steuerliche Belastung gegeben ist. Bereits auf der Jahrestagung des 33. Deutschen Juristentags 1924 wurde daher eine Rechtsformneutralität der Besteuerung als Forderung aufgenommen. Seither wurde über die Forderung von Rechtsformneutralität der Besteuerung viel diskutiert ohne dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. Ebenso behauptet jeder Gesetzgeber von sich, dass seine Steuergesetzesänderung auch der Förderung der Rechtsformneutralität dient. Die Autorin nimmt die jüngste Unternehmenssteuerreform zum Anlass die geltenden Steuergesetze auf ihre Rechtsformneutralität hin zu untersuchen. Hierzu stellt sie zunächst einen Besteuerungsvergleich zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften an. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass die einzelnen Rechtsformen je nach Gewinnhöhe unterschiedlich steuerrechtlich behandelt werden. Ferner gibt sie einen Überblick über die historische Entwicklung der Rechtsformneutralität in der Unternehmensbesteuerung. Darauf aufbauend erfolgt eine Untersuchung, inwieweit die Unterschiede in der Besteuerung zu einem verfassungsrechtlichen oder unionsrechtlichen Verstoß führen. Der Hauptschwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf der Prüfung eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Während in der Literatur bisher ein Gebot der Rechtsformneutralität überwiegend nur aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet wurde, leitet die Autorin ein Gebot der Rechtsformneutralität auch aus der Vereinigungsfreiheit ab. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass beide Grundrechte die Rechtsformneutralität in unterschiedlicher Weise schützen. Je nach Fallgestaltung ist aufgrund einer fehlenden Rechtsformneutralität ein Grundrechtsverstoß anzunehmen. Die Autorin konzentriert sich in ihrem Werk auf die Rechtsformneutralität in der Unternehmensbesteuerung. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf der Ertragsbesteuerung, da in dieser Steuerart die meisten rechtsformabhängigen Regelungen zu finden sind. Inwieweit die gefunden verfassungs- und unionsrechtlichen Maßstäbe auch auf die Umsatzsteuer anzuwenden sind, wird ebenfalls kurz dargestellt.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Für die Umsatzbesteuerung des öffentlichen Sektors existieren komplexe Regelungen in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) und im nationalen Recht. Canz stellt die komplizierten systematischen Zusammenhänge zwischen Richtlinienrecht und den nationalen Besteuerungsregelungen im Umsatz- und Körperschaftsteuerrecht dar. Außerdem analysiert er die Europarechtskonformität der nationalen Besteuerungsregeln unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung und des Schrifttums. Der Autor zeigt, dass die partielle steuerliche Verschonung der öffentlichen Hand nach der MwStSystRL das Ergebnis eines politischen Kompromisses ist und die Motive des Richtliniengebers nur vermutet werden können. Er weist nach, dass nach der gegenwärtigen rechtlichen Situation eine rechtsformneutrale Besteuerung nicht gewährleistet ist. Es werden die Anforderungen thematisiert, die von Rechtsprechung und Schrifttum im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte insbesondere an die europarechtlichen Begriffe "Einrichtung des öffentlichen Rechts", "Ausübung öffentlicher Gewalt" und "größere Wettbewerbsverzerrungen" gestellt werden. In einem zweiten Schritt wird die Richtlinienkonformität der deutschen Regelungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH, der nationalen Gerichte, der Verwaltung und des Schrifttums diskutiert. Die Analyse beinhaltet auch Ausführungen zum systematischen Verhältnis von § 2 Abs. 1 UStG zu § 2 Abs. 3 UStG und zum Merkmal des "Betriebs gewerblicher Art" in § 4 Abs. 1 KStG. Canz gelangt zu dem Ergebnis, dass außersteuerliche Erkenntnisse aus dem Wettbewerbsrecht nutzbar gemacht werden können für die Interpretation des ungeschriebenen Merkmals "keine Ausübung öffentlicher Gewalt". Dadurch wird zwar eine Dogmatik entworfen, die sich immer weiter vom Normtext entfernt, aber unter bestimmten Bedingungen mit den Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung vereinbar ist. In einem Praxisteil werden die Anforderungen formuliert, die an eine richtlinienkonforme Besteuerung von bestimmten Leistungen und Tätigkeiten der öffentlichen Hand zu stellen sind. Dabei werden auch Aspekte des Drittschutzes angesprochen. Schließlich wird ein alternatives Besteuerungskonzept entworfen, welches sich an vergangenen Regelungen orientiert.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Am Beispiel des StandOG will der Verfasser demonstrieren, wie der Gesetzgeber anhand eines nutzentheoretischen Kalküls die Steuergesetzgebung zielführend optimieren kann. Über die modellhaft-exemplarische Analyse des StandOG hinaus werden grundsätzliche Fragen der Steuergerechtigkeit und methodische Probleme einer kritischen Prüfung positiver Rechtssetzungen aufgeworfen und diskutiert. Mittels der Entscheidungstheorie und der Nutzwertanalyse entwirft der Autor ein Verfahrensmodell, das es erlaubt, Auswirkungen von Steuergesetzen in statu nascendi zu überprüfen. Die Anwendung auf das StandOG wird anhand einer Fülle von statistischen und grafischen Abbildungen veranschaulicht. Die Arbeit wendet sich nicht nur an Steuerrechtler, sondern auch an Entscheidungsträger in Wirtschaft und Politik, die vor dem Problem der Optimierung der Steuergesetzgebung bzw. der Minimierung von Steuerbelastungen stehen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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