Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis.

Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis. von Limbach,  Benjamin
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob es zulässig ist, ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten durchzuführen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den rechtskräftigen Abschluß dieses Verfahrens nicht erleben wird. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zum sogenannten "Honecker-Verfahren". Ziel der Untersuchung ist es, eine Lösung für diese Problematik aus dem einfachen Strafverfahrensrecht zu entwickeln. Zunächst geht der Verfasser der Frage nach, worin das Ziel des Strafverfahrens besteht. Der Verfasser setzt sich ausführlich mit den hierzu vertretenen Ansichten auseinander. Er schließt sich der Auffassung Schmidhäusers an, wonach der Rechtsfrieden, verstanden als das Streben nach Gerechtigkeit einerseits und Rechtssicherheit andererseits, das Ziel des Strafverfahrens ist. Am Ende dieses Kapitels legt der Verfasser dar, daß ein Verfahren gegen einen Moribunden dieses Ziel nicht mehr erreichen kann. Im zweiten Kapitel steht die Frage im Vordergrund, ob der drohende Tod ein einfachgesetzliches Verfahrenshindernis ist. Dies wird anhand der beiden in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Definitionen des Begriffs "Prozeßvoraussetzung" untersucht. Der Verfasser weist, indem er die dauernde Verhandlungsunfähigkeit und den Tod des Beschuldigten als anerkannt prozeßbeendigende Umstände als Vergleich hinzuzieht, nach, daß der drohende Tod ebenso die nicht nur vorübergehende Einstellung des Strafverfahrens zur Folge haben muß. Schließlich geht der Verfasser noch auf die Frage ein, ob auch die Menschenwürde des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens gebietet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis.

Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis. von Limbach,  Benjamin
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob es zulässig ist, ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten durchzuführen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den rechtskräftigen Abschluß dieses Verfahrens nicht erleben wird. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zum sogenannten "Honecker-Verfahren". Ziel der Untersuchung ist es, eine Lösung für diese Problematik aus dem einfachen Strafverfahrensrecht zu entwickeln. Zunächst geht der Verfasser der Frage nach, worin das Ziel des Strafverfahrens besteht. Der Verfasser setzt sich ausführlich mit den hierzu vertretenen Ansichten auseinander. Er schließt sich der Auffassung Schmidhäusers an, wonach der Rechtsfrieden, verstanden als das Streben nach Gerechtigkeit einerseits und Rechtssicherheit andererseits, das Ziel des Strafverfahrens ist. Am Ende dieses Kapitels legt der Verfasser dar, daß ein Verfahren gegen einen Moribunden dieses Ziel nicht mehr erreichen kann. Im zweiten Kapitel steht die Frage im Vordergrund, ob der drohende Tod ein einfachgesetzliches Verfahrenshindernis ist. Dies wird anhand der beiden in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Definitionen des Begriffs "Prozeßvoraussetzung" untersucht. Der Verfasser weist, indem er die dauernde Verhandlungsunfähigkeit und den Tod des Beschuldigten als anerkannt prozeßbeendigende Umstände als Vergleich hinzuzieht, nach, daß der drohende Tod ebenso die nicht nur vorübergehende Einstellung des Strafverfahrens zur Folge haben muß. Schließlich geht der Verfasser noch auf die Frage ein, ob auch die Menschenwürde des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens gebietet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Zähmung der Leviathane

Die Zähmung der Leviathane von Asbach,  Olaf
Wie sind Friedens- und Rechtsverhältnisse innerhalb und zwischen den Staaten zu etablieren? Lange vor Kants Schrift "Zum ewigen Frieden" (1795) wurde in der französischen Aufklärung versucht, sowohl die im Inneren der modernen Nationalstaaten als auch die in der Struktur der internationalen Beziehungen liegenden Gründe für die Dynamik des Krieges und der Herrschaft des Rechts des Stärkeren aufzudecken. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass Abbé Saint-Pierre und Jean-Jacques Rousseau die historische und systematische Analyse und Kritik der modernen Staatenwelt erstmals auf der Ebene des neuzeitlichen politischen Denkens durchgeführt haben.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis.

Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis. von Limbach,  Benjamin
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob es zulässig ist, ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten durchzuführen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den rechtskräftigen Abschluß dieses Verfahrens nicht erleben wird. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zum sogenannten "Honecker-Verfahren". Ziel der Untersuchung ist es, eine Lösung für diese Problematik aus dem einfachen Strafverfahrensrecht zu entwickeln. Zunächst geht der Verfasser der Frage nach, worin das Ziel des Strafverfahrens besteht. Der Verfasser setzt sich ausführlich mit den hierzu vertretenen Ansichten auseinander. Er schließt sich der Auffassung Schmidhäusers an, wonach der Rechtsfrieden, verstanden als das Streben nach Gerechtigkeit einerseits und Rechtssicherheit andererseits, das Ziel des Strafverfahrens ist. Am Ende dieses Kapitels legt der Verfasser dar, daß ein Verfahren gegen einen Moribunden dieses Ziel nicht mehr erreichen kann. Im zweiten Kapitel steht die Frage im Vordergrund, ob der drohende Tod ein einfachgesetzliches Verfahrenshindernis ist. Dies wird anhand der beiden in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Definitionen des Begriffs "Prozeßvoraussetzung" untersucht. Der Verfasser weist, indem er die dauernde Verhandlungsunfähigkeit und den Tod des Beschuldigten als anerkannt prozeßbeendigende Umstände als Vergleich hinzuzieht, nach, daß der drohende Tod ebenso die nicht nur vorübergehende Einstellung des Strafverfahrens zur Folge haben muß. Schließlich geht der Verfasser noch auf die Frage ein, ob auch die Menschenwürde des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens gebietet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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