Versari in re illicita

Versari in re illicita von Schmitz,  Hannah Luisa
"versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur" – "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Versari in re illicita

Versari in re illicita von Schmitz,  Hannah Luisa
"versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur" – "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Versari in re illicita

Versari in re illicita von Schmitz,  Hannah Luisa
"versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur" – "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
Aktualisiert: 2022-04-30
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Die Regula Catoniana

Die Regula Catoniana von van Berkum,  Tobias
Die Regula Catoniana wird von dem römischen Juristen Celsus im 35. Buch seiner Digesten (D. 34,7,1 pr.) wie folgt definiert: „Ein Vermächtnis, das unwirksam gewesen wäre, wenn der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung gestorben wäre, ist unwirksam, wann immer der Erblasser verstirbt.“ Die Regel betrifft damit eine zeitlose Fragestellung, nämlich ob ein Vermächtnis noch wirksam werden kann, wenn es allein an den Umständen bei Testamentserrichtung gemessen unwirksam wäre. Diese Fragestellung wird auch heute noch in den modernen Rechtsordnungen unterschiedlich beantwortet. Trotz alledem sind die Hintergründe der Regula Catoniana im Römischen Recht, insbesondere ihre Herkunft sowie ihr Anwendungsbereich, in weiten Teilen ungeklärt. Auch besteht nach wie vor Uneinigkeit über das Verhältnis der klassischen Juristen zu der Regel: ob es sich etwa aus ihrer Sicht um ein Relikt früherer Zeiten handelte, dem sie mit Ablehnung gegenüberstanden und das sie daher möglichst einzuschränken versuchten, oder ob sie der Regel eine (auch) für ihre Zeit gültige Funktion beigemessen haben. Der Autor nähert sich den vorgenannten Fragestellungen vorwiegend mit einem quellenexegetischen Ansatz, nachdem das Thema monographisch insbesondere im 19. Jahrhundert und in der Zeit der Interpolationenkritik, zuletzt noch in einer spanischsprachigen Monographie aus den 1970er Jahren behandelt wurde. Im Mittelpunkt stehen dabei die juristischen Quellen, die wörtlich oder ihrem Inhalt nach einen Bezug zur Regula Catoniana aufweisen. Dabei sortiert der Autor die Quellen nach Fallgruppen, wie etwa das Vermächtnis an einen Sklaven des Erben, der vor dem Tod des Erblassers freigelassen wird, oder das Vermächtnis über eine Sache, die dem Vermächtnisnehmer bei Testamentserrichtung schon gehört, die er aber vor dem Tod des Erblassers veräußert. Die einzelnen Exegesen befassen sich mit teilweise komplexen Fallgestaltungen aus dem römischen Erbrecht, die ausführlich aufgearbeitet werden. Daher ist das Buch auch eine Hilfestellung für die Auseinandersetzung mit einzelnen Quellen, die zwar auch andere rechtliche Fragestellungen betreffen, aber ohne Kenntnisse über die Zusammenhänge mit der Regula Catoniana nur schwer verständlich sein können. Der Autor leitet aber darüber hinaus aus den Einzelbetrachtungen auch Zwischenergebnisse ab, die in der Gesamtschau Rückschlüsse auf die übergeordneten Fragestellungen zur Regula Catoniana insbesondere im klassischen römischen Recht zulassen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Versari in re illicita

Versari in re illicita von Schmitz,  Hannah Luisa
versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur" - "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Ausnahmen brechen die Regel

Ausnahmen brechen die Regel von Kube,  Hanno, Reimer,  Ekkehart
Das Recht setzt allgemeine Regeln, bleibt dadurch auf Distanz zum Einzelnen und sichert Freiheit und Gleichbehandlung. Ausnahmen können geboten sein, müssen sich aber in jedem Fall durch einen besonderen Grund vor der Regel rechtfertigen. Das Verhältnis zwischen Rechtsregel und Ausnahme ist von grundsätzlicher Bedeutung, zugleich aber auch in der Rechtsanwendung unmittelbar entscheidungserheblich. Dieser Band beleuchtet das Verhältnis zwischen Regel und Ausnahme im Europarecht, in der rechtsvergleichenden Perspektive, aus Sicht der Rechtstheorie und im Referenzgebiet des Steuerrechts. Die Beiträge von Thomas von Danwitz, Uwe Kischel, Rudolf Mellinghoff und Franz Reimer beruhen auf Vorträgen, die auf einem Symposion des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg im Oktober 2018 gehalten wurden, mit welchem das Institut seinen langjährigen Direktor Paul Kirchhof anlässlich seines 75. Geburtstags ehrte.
Aktualisiert: 2021-03-13
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