Die Arbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten einer Identifizierung von Internetnutzern durch Auskunft von Internetdiensteanbietern.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten einer Identifizierung von Internetnutzern durch Auskunft von Internetdiensteanbietern.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten einer Identifizierung von Internetnutzern durch Auskunft von Internetdiensteanbietern.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral.
In the second part of the edition of 'De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus' from 1605, Leonardus Lessius offers a detailed presentation of the late scholastic doctrine of 'restitution': the doctrine of the obligation to pay damages and to compensate for enrichment. According to Roman Catholic doctrine, a sin could only be forgiven if the liable party had paid compensation for the damage or returned someone else's property (restitution). Restitution thus transformed theological natural law into a genuine legal order, which determined the daily life of the faithful. Lessius casuistically explains a broad outlook on individual violations of law (for example, of life, body, property or honour) and the related offences. Overall, this part of the work offers a varied picture of early modern Catholic everyday morality.
Aktualisiert: 2022-05-18
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Nils Jansen,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Leonardus Lessius,
Konstantin Liebrand,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Tilman Repgen,
Klaus Wille
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Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral.
Aktualisiert: 2022-07-07
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Nils Jansen,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Leonardus Lessius,
Konstantin Liebrand,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Tilman Repgen,
Klaus Wille
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Das Internet bietet neue Möglichkeiten, Produkte und Werke weltweit in bislang nicht bekanntem Ausmaß zu verbreiten und zu verwerten, und stellt enorme Herausforderungen an das Urheberrecht, was sich in einer Vielzahl von – insbesondere auch höchstrichterlichen – Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema und immer neuer Gesetzgebung ausdrückt. Die Autoren haben die schon in der Vorauflage aufgegriffenen Themen in diesem Bereich vielfach überarbeitet bzw. aktualisiert.
Neue Themen sind hinzugekommen: Der urheberrechtliche Schutz, insbesondere das zum Bereich der Leistungsschutzrechte gehörende Datenbankrecht steht mit „Industrie 4.0“ vor einer neuen Herausforderung. Durch das „Internet der Dinge“ und additive Fertigungsverfahren (3D-Druck) erhalten Daten und Informationen in der Wertschöpfungskette immer größere Bedeutung; es ergibt sich daraus die Frage, wem die Daten gehören und ob es passende Schutzrechte gibt. Wann dürfen Werke als Vorlage dienen, inwieweit hat der Hersteller nach Urheberrechten zu forschen, bevor er eine Vorlage nutzt? Im Bereich der Haftung gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen durch den EuGH und den BGH etwa zur Haftung für Links und Frames, zur Haftung für WLANs, zur Nutzung von Internetanschlüssen durch Kinder oder andere Familienangehörige, zur Haftung des Access Providers etc.
Dieses grundlegende Werk bietet eine systematische und aktuelle Gesamtdarstellung, die auch die jüngsten gesetzlichen Änderungen im Urheberrecht, einschließlich des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG), berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Das Internet bietet neue Möglichkeiten, Produkte und Werke weltweit in bislang nicht bekanntem Ausmaß zu verbreiten und zu verwerten, und stellt enorme Herausforderungen an das Urheberrecht, was sich in einer Vielzahl von – insbesondere auch höchstrichterlichen – Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema und immer neuer Gesetzgebung ausdrückt. Die Autoren haben die schon in der Vorauflage aufgegriffenen Themen in diesem Bereich vielfach überarbeitet bzw. aktualisiert.
Neue Themen sind hinzugekommen: Der urheberrechtliche Schutz, insbesondere das zum Bereich der Leistungsschutzrechte gehörende Datenbankrecht steht mit „Industrie 4.0“ vor einer neuen Herausforderung. Durch das „Internet der Dinge“ und additive Fertigungsverfahren (3D-Druck) erhalten Daten und Informationen in der Wertschöpfungskette immer größere Bedeutung; es ergibt sich daraus die Frage, wem die Daten gehören und ob es passende Schutzrechte gibt. Wann dürfen Werke als Vorlage dienen, inwieweit hat der Hersteller nach Urheberrechten zu forschen, bevor er eine Vorlage nutzt? Im Bereich der Haftung gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen durch den EuGH und den BGH etwa zur Haftung für Links und Frames, zur Haftung für WLANs, zur Nutzung von Internetanschlüssen durch Kinder oder andere Familienangehörige, zur Haftung des Access Providers etc.
Dieses grundlegende Werk bietet eine systematische und aktuelle Gesamtdarstellung, die auch die jüngsten gesetzlichen Änderungen im Urheberrecht, einschließlich des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG), berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Das Internet bietet neue Möglichkeiten, Produkte und Werke weltweit in bislang nicht bekanntem Ausmaß zu verbreiten und zu verwerten, und stellt enorme Herausforderungen an das Urheberrecht, was sich in einer Vielzahl von – insbesondere auch höchstrichterlichen – Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema und immer neuer Gesetzgebung ausdrückt. Die Autoren haben die schon in der Vorauflage aufgegriffenen Themen in diesem Bereich vielfach überarbeitet bzw. aktualisiert.
Neue Themen sind hinzugekommen: Der urheberrechtliche Schutz, insbesondere das zum Bereich der Leistungsschutzrechte gehörende Datenbankrecht steht mit „Industrie 4.0“ vor einer neuen Herausforderung. Durch das „Internet der Dinge“ und additive Fertigungsverfahren (3D-Druck) erhalten Daten und Informationen in der Wertschöpfungskette immer größere Bedeutung; es ergibt sich daraus die Frage, wem die Daten gehören und ob es passende Schutzrechte gibt. Wann dürfen Werke als Vorlage dienen, inwieweit hat der Hersteller nach Urheberrechten zu forschen, bevor er eine Vorlage nutzt? Im Bereich der Haftung gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen durch den EuGH und den BGH etwa zur Haftung für Links und Frames, zur Haftung für WLANs, zur Nutzung von Internetanschlüssen durch Kinder oder andere Familienangehörige, zur Haftung des Access Providers etc.
Dieses grundlegende Werk bietet eine systematische und aktuelle Gesamtdarstellung, die auch die jüngsten gesetzlichen Änderungen im Urheberrecht, einschließlich des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG), berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Diese Arbeit befasst sich mit dem anwendbaren Recht bei grenzüberschreitenden Rechtsverstößen im gewerblichen Rechtsschutz. Die Darstellung beginnt mit der Rechtslage unter dem autonomen deutschen Recht vor Inkrafttreten der Rom II-Verordnung im Lichte des Völker- und Europarechts, wobei die absoluten Schutzrechte und das Wettbewerbsrecht separat behandelt werden. Danach werden Entstehungsgeschichte und wesentlicher Inhalt der Rom II-Verordnung präsentiert, der Beginn ihrer zeitlichen Anwendbarkeit geklärt und die Auswirkungen der Verordnung auf die bisherige Rechtslage aufgezeigt. Die kritische Gegenüberstellung offenbart die Mängel des alten Rechts, analysiert die Reaktion des europäischen Gesetzgebers und sucht nach Schwachstellen, die es im Zuge der Evaluation zu beseitigen gilt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Internet bietet neue Möglichkeiten, Produkte und Werke weltweit in bislang nicht bekanntem Ausmaß zu verbreiten und zu verwerten, und stellt enorme Herausforderungen an das Urheberrecht, was sich in einer Vielzahl von – insbesondere auch höchstrichterlichen – Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema und immer neuer Gesetzgebung ausdrückt. Die Autoren haben die schon in der Vorauflage aufgegriffenen Themen in diesem Bereich vielfach überarbeitet bzw. aktualisiert.
Neue Themen sind hinzugekommen: Der urheberrechtliche Schutz, insbesondere das zum Bereich der Leistungsschutzrechte gehörende Datenbankrecht steht mit „Industrie 4.0“ vor einer neuen Herausforderung. Durch das „Internet der Dinge“ und additive Fertigungsverfahren (3D-Druck) erhalten Daten und Informationen in der Wertschöpfungskette immer größere Bedeutung; es ergibt sich daraus die Frage, wem die Daten gehören und ob es passende Schutzrechte gibt. Wann dürfen Werke als Vorlage dienen, inwieweit hat der Hersteller nach Urheberrechten zu forschen, bevor er eine Vorlage nutzt? Im Bereich der Haftung gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen durch den EuGH und den BGH etwa zur Haftung für Links und Frames, zur Haftung für WLANs, zur Nutzung von Internetanschlüssen durch Kinder oder andere Familienangehörige, zur Haftung des Access Providers etc.
Dieses grundlegende Werk bietet eine systematische und aktuelle Gesamtdarstellung, die auch die jüngsten gesetzlichen Änderungen im Urheberrecht, einschließlich des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG), berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-01-21
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Diese Arbeit befasst sich mit dem anwendbaren Recht bei grenzüberschreitenden Rechtsverstößen im gewerblichen Rechtsschutz. Die Darstellung beginnt mit der Rechtslage unter dem autonomen deutschen Recht vor Inkrafttreten der Rom II-Verordnung im Lichte des Völker- und Europarechts, wobei die absoluten Schutzrechte und das Wettbewerbsrecht separat behandelt werden. Danach werden Entstehungsgeschichte und wesentlicher Inhalt der Rom II-Verordnung präsentiert, der Beginn ihrer zeitlichen Anwendbarkeit geklärt und die Auswirkungen der Verordnung auf die bisherige Rechtslage aufgezeigt. Die kritische Gegenüberstellung offenbart die Mängel des alten Rechts, analysiert die Reaktion des europäischen Gesetzgebers und sucht nach Schwachstellen, die es im Zuge der Evaluation zu beseitigen gilt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der Miturhebergemeinschaft ist in der Praxis von großer Relevanz, wie ein Blick auf Architektenwerke, Filmwerke oder aber auch auf die Entwicklung von Open Source Software zeigt. In der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur wird sie jedoch nur selten behandelt. Allein § 8 UrhG befasst sich näher mit diesem Themenkomplex, vermag aber keine Einzelprobleme zu lösen. Nachdem zunächst die Voraussetzungen der Entstehung der Miturhebergemeinschaft aufgezeigt werden, widmet sich die Abhandlung im Schwerpunkt der Rechtsnatur der Miturhebergemeinschaft und der Durchsetzung von Verletzungsansprüchen. Diese Aspekte sind bislang weitestgehend ungeklärt. Die Bearbeitung beleuchtet die rechtliche Qualifikation der Miturhebergemeinschaft näher. In der Folge wird erörtert, ob die richterliche Rechtsfortbildung zur Rechtsfähigkeit der (Außen-)GbR auf die Miturhebergemeinschaft zu übertragen ist. Im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung seitens der Miturhebergemeinschaft, die in § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG ihre Erwähnung findet, stellt sich eine Vielzahl von Fragen. Hier ist von Relevanz, welche Art der Rechtsdurchsetzung und welche Ansprüche und Rechte von der Vorschrift erfasst werden. Vor allem aber steht die Einordung der Individualklage im Vordergrund. Nach überwiegender Ansicht handelt es sich um einen Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft. Dabei ist allerdings weiter umstritten, ob die Ausübung der Prozessführungsbefugnis die Klage eines anderen Miturhebers ausschließt (Gesamtprozessführungsbefugnis) oder aber alle Miturheber unabhängig voneinander Klage erheben können (Einzelprozessführungsbefugnis). Es ergeben sich aus den unterschiedlichen Ansichten praktische Konsequenzen, die teils nachteilig für den beklagten Verletzer und teils nachteilig für die Miturheber sind und denen daher mit Bedenken zu begegnen ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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