Das deutsche Familienrecht ist von einem starren Dualismus des Sorgerechts gekennzeichnet, denn der deutsche Familienrechtsgesetzgeber weist das Sorgerecht maximal zwei Elternteilen eines gemeinsamen Kindes zu. Mit dieser Beschränkung verwehrt das deutsche Recht jedoch eine Zuweisung des Sorgerechts an „soziale Elternteile“ wie Stief- und Pflegeeltern, die tatsächlich Pflege- und Erziehungsverantwortung für ein Kind übernehmen. Die Autorin zeigt auf, dass die sorgerechtlichen Befugnisse sozialer Elternteile de lege lata ihren Bedürfnissen nicht genügend Rechnung tragen. Vergleichend zieht sie hierbei die Rechtslage in England heran, benennt aufgrund der rechtsvergleichend gewonnenen Erkenntnisse Reformbedarf und präsentiert Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das deutsche Familienrecht ist von einem starren Dualismus des Sorgerechts gekennzeichnet, denn der deutsche Familienrechtsgesetzgeber weist das Sorgerecht maximal zwei Elternteilen eines gemeinsamen Kindes zu. Mit dieser Beschränkung verwehrt das deutsche Recht jedoch eine Zuweisung des Sorgerechts an „soziale Elternteile“ wie Stief- und Pflegeeltern, die tatsächlich Pflege- und Erziehungsverantwortung für ein Kind übernehmen. Die Autorin zeigt auf, dass die sorgerechtlichen Befugnisse sozialer Elternteile de lege lata ihren Bedürfnissen nicht genügend Rechnung tragen. Vergleichend zieht sie hierbei die Rechtslage in England heran, benennt aufgrund der rechtsvergleichend gewonnenen Erkenntnisse Reformbedarf und präsentiert Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das deutsche Familienrecht ist von einem starren Dualismus des Sorgerechts gekennzeichnet, denn der deutsche Familienrechtsgesetzgeber weist das Sorgerecht maximal zwei Elternteilen eines gemeinsamen Kindes zu. Mit dieser Beschränkung verwehrt das deutsche Recht jedoch eine Zuweisung des Sorgerechts an „soziale Elternteile“ wie Stief- und Pflegeeltern, die tatsächlich Pflege- und Erziehungsverantwortung für ein Kind übernehmen. Die Autorin zeigt auf, dass die sorgerechtlichen Befugnisse sozialer Elternteile de lege lata ihren Bedürfnissen nicht genügend Rechnung tragen. Vergleichend zieht sie hierbei die Rechtslage in England heran, benennt aufgrund der rechtsvergleichend gewonnenen Erkenntnisse Reformbedarf und präsentiert Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Das deutsche Familienrecht ist von einem starren Dualismus des Sorgerechts gekennzeichnet, denn der deutsche Familienrechtsgesetzgeber weist das Sorgerecht maximal zwei Elternteilen eines gemeinsamen Kindes zu. Mit dieser Beschränkung verwehrt das deutsche Recht jedoch eine Zuweisung des Sorgerechts an „soziale Elternteile“ wie Stief- und Pflegeeltern, die tatsächlich Pflege- und Erziehungsverantwortung für ein Kind übernehmen. Die Autorin zeigt auf, dass die sorgerechtlichen Befugnisse sozialer Elternteile de lege lata ihren Bedürfnissen nicht genügend Rechnung tragen. Vergleichend zieht sie hierbei die Rechtslage in England heran, benennt aufgrund der rechtsvergleichend gewonnenen Erkenntnisse Reformbedarf und präsentiert Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Das deutsche Familienrecht ist von einem starren Dualismus des Sorgerechts gekennzeichnet, denn der deutsche Familienrechtsgesetzgeber weist das Sorgerecht maximal zwei Elternteilen eines gemeinsamen Kindes zu. Mit dieser Beschränkung verwehrt das deutsche Recht jedoch eine Zuweisung des Sorgerechts an „soziale Elternteile“ wie Stief- und Pflegeeltern, die tatsächlich Pflege- und Erziehungsverantwortung für ein Kind übernehmen. Die Autorin zeigt auf, dass die sorgerechtlichen Befugnisse sozialer Elternteile de lege lata ihren Bedürfnissen nicht genügend Rechnung tragen. Vergleichend zieht sie hierbei die Rechtslage in England heran, benennt aufgrund der rechtsvergleichend gewonnenen Erkenntnisse Reformbedarf und präsentiert Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Konnten die Ziele der vor 20 Jahren eingeführten Pflegeversicherung erreicht werden? Zweifellos hat die Pflegeversicherung erhebliche Erfolge erzielt: Die Pflegeinfrastruktur wurde quantitativ und qualitativ ausgebaut, die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegebedürftigen ist deutlich zurückgegangen, das Pflegerisiko wurde als allgemeines Lebensrisiko anerkannt. Neben den Erfolgen gibt es aber auch Defizite. Eine zentrale Reformbaustelle ist die Finanzierung der Pflegeversicherung. Lässt sich diese durch Rücklagen und einen Pflegefonds nachhaltig sichern, und sind Reservemittel ausreichend vor einer Abschöpfung und der Pflegefonds vor politischen Zugriffen geschützt? Ein weiterer Mangel der Pflegesicherung wird in einer fehlenden Zusammenführung sozialer und rechtlicher Betreuung gesehen. Gerügt wird auch das der Qualitätssicherung dienende Instrument der Pflegenoten, da es nicht entlang wissenschaftlicher Erwägungen entwickelt wurde. Herausgefordert ist Pflegepolitik auch wegen der Sicherung des künftigen Personals im Pflegesektor. Ist dafür das Eingrenzen der Nachfrage durch vermehrte Prävention oder das Erhöhen des Angebots an Pflegepersonal ergiebiger? Diese zentralen Themen der Absicherung von Pflegebedürftigkeit werden in dem vorliegenden Vierteljahrsheft in acht Beiträgen präsentiert.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Konnten die Ziele der vor 20 Jahren eingeführten Pflegeversicherung erreicht werden? Zweifellos hat die Pflegeversicherung erhebliche Erfolge erzielt: Die Pflegeinfrastruktur wurde quantitativ und qualitativ ausgebaut, die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegebedürftigen ist deutlich zurückgegangen, das Pflegerisiko wurde als allgemeines Lebensrisiko anerkannt. Neben den Erfolgen gibt es aber auch Defizite. Eine zentrale Reformbaustelle ist die Finanzierung der Pflegeversicherung. Lässt sich diese durch Rücklagen und einen Pflegefonds nachhaltig sichern, und sind Reservemittel ausreichend vor einer Abschöpfung und der Pflegefonds vor politischen Zugriffen geschützt? Ein weiterer Mangel der Pflegesicherung wird in einer fehlenden Zusammenführung sozialer und rechtlicher Betreuung gesehen. Gerügt wird auch das der Qualitätssicherung dienende Instrument der Pflegenoten, da es nicht entlang wissenschaftlicher Erwägungen entwickelt wurde. Herausgefordert ist Pflegepolitik auch wegen der Sicherung des künftigen Personals im Pflegesektor. Ist dafür das Eingrenzen der Nachfrage durch vermehrte Prävention oder das Erhöhen des Angebots an Pflegepersonal ergiebiger? Diese zentralen Themen der Absicherung von Pflegebedürftigkeit werden in dem vorliegenden Vierteljahrsheft in acht Beiträgen präsentiert.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Konnten die Ziele der vor 20 Jahren eingeführten Pflegeversicherung erreicht werden? Zweifellos hat die Pflegeversicherung erhebliche Erfolge erzielt: Die Pflegeinfrastruktur wurde quantitativ und qualitativ ausgebaut, die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegebedürftigen ist deutlich zurückgegangen, das Pflegerisiko wurde als allgemeines Lebensrisiko anerkannt. Neben den Erfolgen gibt es aber auch Defizite. Eine zentrale Reformbaustelle ist die Finanzierung der Pflegeversicherung. Lässt sich diese durch Rücklagen und einen Pflegefonds nachhaltig sichern, und sind Reservemittel ausreichend vor einer Abschöpfung und der Pflegefonds vor politischen Zugriffen geschützt? Ein weiterer Mangel der Pflegesicherung wird in einer fehlenden Zusammenführung sozialer und rechtlicher Betreuung gesehen. Gerügt wird auch das der Qualitätssicherung dienende Instrument der Pflegenoten, da es nicht entlang wissenschaftlicher Erwägungen entwickelt wurde. Herausgefordert ist Pflegepolitik auch wegen der Sicherung des künftigen Personals im Pflegesektor. Ist dafür das Eingrenzen der Nachfrage durch vermehrte Prävention oder das Erhöhen des Angebots an Pflegepersonal ergiebiger? Diese zentralen Themen der Absicherung von Pflegebedürftigkeit werden in dem vorliegenden Vierteljahrsheft in acht Beiträgen präsentiert.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Konnten die Ziele der vor 20 Jahren eingeführten Pflegeversicherung erreicht werden? Zweifellos hat die Pflegeversicherung erhebliche Erfolge erzielt: Die Pflegeinfrastruktur wurde quantitativ und qualitativ ausgebaut, die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegebedürftigen ist deutlich zurückgegangen, das Pflegerisiko wurde als allgemeines Lebensrisiko anerkannt. Neben den Erfolgen gibt es aber auch Defizite. Eine zentrale Reformbaustelle ist die Finanzierung der Pflegeversicherung. Lässt sich diese durch Rücklagen und einen Pflegefonds nachhaltig sichern, und sind Reservemittel ausreichend vor einer Abschöpfung und der Pflegefonds vor politischen Zugriffen geschützt? Ein weiterer Mangel der Pflegesicherung wird in einer fehlenden Zusammenführung sozialer und rechtlicher Betreuung gesehen. Gerügt wird auch das der Qualitätssicherung dienende Instrument der Pflegenoten, da es nicht entlang wissenschaftlicher Erwägungen entwickelt wurde. Herausgefordert ist Pflegepolitik auch wegen der Sicherung des künftigen Personals im Pflegesektor. Ist dafür das Eingrenzen der Nachfrage durch vermehrte Prävention oder das Erhöhen des Angebots an Pflegepersonal ergiebiger? Diese zentralen Themen der Absicherung von Pflegebedürftigkeit werden in dem vorliegenden Vierteljahrsheft in acht Beiträgen präsentiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Fokus der strafrechtlich-kriminologischen Untersuchung steht das Phänomen Cybermobbing, das nach hier ausgewerteten empirischen Studien nicht selten auftritt und gravierende Folgen für die davon Betroffenen haben kann. Bei der strafrechtlichen Beurteilung kommt den Beleidigungsdelikten und den Tatbeständen zum Schutz des Rechts am eigenen Wort und Bild die größte Bedeutung zu. Insgesamt besteht nach den Ergebnissen dieser Arbeit bereits ein ausreichender strafrechtlicher Schutz vor Cybermobbing. Die Einführung eines Cybermobbingtatbestandes ist daher entbehrlich. Gleichwohl besteht in einzelnen Punkten Reformbedarf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Fokus der strafrechtlich-kriminologischen Untersuchung steht das Phänomen Cybermobbing, das nach hier ausgewerteten empirischen Studien nicht selten auftritt und gravierende Folgen für die davon Betroffenen haben kann. Bei der strafrechtlichen Beurteilung kommt den Beleidigungsdelikten und den Tatbeständen zum Schutz des Rechts am eigenen Wort und Bild die größte Bedeutung zu. Insgesamt besteht nach den Ergebnissen dieser Arbeit bereits ein ausreichender strafrechtlicher Schutz vor Cybermobbing. Die Einführung eines Cybermobbingtatbestandes ist daher entbehrlich. Gleichwohl besteht in einzelnen Punkten Reformbedarf.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Im Fokus der strafrechtlich-kriminologischen Untersuchung steht das Phänomen Cybermobbing, das nach hier ausgewerteten empirischen Studien nicht selten auftritt und gravierende Folgen für die davon Betroffenen haben kann. Bei der strafrechtlichen Beurteilung kommt den Beleidigungsdelikten und den Tatbeständen zum Schutz des Rechts am eigenen Wort und Bild die größte Bedeutung zu. Insgesamt besteht nach den Ergebnissen dieser Arbeit bereits ein ausreichender strafrechtlicher Schutz vor Cybermobbing. Die Einführung eines Cybermobbingtatbestandes ist daher entbehrlich. Gleichwohl besteht in einzelnen Punkten Reformbedarf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Konnten die Ziele der vor 20 Jahren eingeführten Pflegeversicherung erreicht werden? Zweifellos hat die Pflegeversicherung erhebliche Erfolge erzielt: Die Pflegeinfrastruktur wurde quantitativ und qualitativ ausgebaut, die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegebedürftigen ist deutlich zurückgegangen, das Pflegerisiko wurde als allgemeines Lebensrisiko anerkannt. Neben den Erfolgen gibt es aber auch Defizite. Eine zentrale Reformbaustelle ist die Finanzierung der Pflegeversicherung. Lässt sich diese durch Rücklagen und einen Pflegefonds nachhaltig sichern, und sind Reservemittel ausreichend vor einer Abschöpfung und der Pflegefonds vor politischen Zugriffen geschützt? Ein weiterer Mangel der Pflegesicherung wird in einer fehlenden Zusammenführung sozialer und rechtlicher Betreuung gesehen. Gerügt wird auch das der Qualitätssicherung dienende Instrument der Pflegenoten, da es nicht entlang wissenschaftlicher Erwägungen entwickelt wurde. Herausgefordert ist Pflegepolitik auch wegen der Sicherung des künftigen Personals im Pflegesektor. Ist dafür das Eingrenzen der Nachfrage durch vermehrte Prävention oder das Erhöhen des Angebots an Pflegepersonal ergiebiger? Diese zentralen Themen der Absicherung von Pflegebedürftigkeit werden in dem vorliegenden Vierteljahrsheft in acht Beiträgen präsentiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Es freut uns in diesem Jahr besonders, dass wir einen Kongress auf die Beine stellen können,
nachdem es im Jahr 2020 zunächst unklar war, ob und wie eine solche Veranstaltung
abgehalten werden sollte, dann aber gegen ein rein digitales und auch gegen ein hybrides
Verfahren hinreichend Einwände bestanden. Ein lediglich digitales Format, so könnte man
anführen, hätte es im letzten Jahr immerhin ermöglicht, überhaupt zu tagen. Dies wäre jedoch
neben den technischen Anforderungen mit einer deutlich eingeschränkten Möglichkeit
zum Netzwerken und zum gegenseitigen Austausch der neuesten Neuigkeiten, wie dies
in den vergangenen Jahren immer möglich war, verbunden gewesen. Zwar gibt es einige
technische Möglichkeiten, u. a. Breakout-Rooms und eine Chat-Funktion, um Meinungen,
Fragen, Hinweise etc. zuzulassen und die Kommunikation untereinander insgesamt zu
fördern, aber bei allen Chancen des digitalen Formats weist dasselbe auch Risiken auf:
Eine virtuelle Veranstaltung »lebt« meist nicht in der gleichen Art, wie das in Präsenz
der Fall ist: Das Schmunzeln des Gegenübers, der kritische Blick, das Lachen nach einem
kleinen Scherz sind häufig nicht sichtbar. Auch einen gelegentlichen nicht ganz politisch
korrekten Spruch oder eine kleine süffisante Bemerkung hinsichtlich einer Maßnahme
oder einer Institution traut man sich im digitalen Format vielleicht weniger und nutzt diese
Gelegenheit nicht so häufig – auch weil man um gut mögliche Missverständnisse weiß, die
man in Präsenz durch eine noch besser sichtbare Mimik oder Gestik in die beabsichtigte
Bahn lenken kann. Dies kann zu einer nach wie vor skeptischen Betrachtung eines teilweise
digitalen Formats führen. Der Kongress war und ist kein Geheimbund, und es werden
auch nicht immer geheimste Informationen und Tendenzen verraten. Allerdings wurden
immerhin gesetzgeberische Planungen, kommunal- und landespolitisch heikle Fragen
und Entscheidungen und deren Hintergründe zumindest im Vorfeld angedeutet, während
eines Gesetzgebungsverfahrens und auch danach diskutiert sowie Forderungen, Wünsche
und Hoffnungen an den Gesetzgeber, die Spitzenverbände, »das Land«, die Kommunen etc.
mitgeteilt. Dies und die vertraulichen Gespräche, die sich zu zweit oder zu dritt beim Kaffee
oder einem Snack ganz locker und vorsichtig nachgefragt oder mal ganz offen, wenngleich im Flüsterton, führen lassen, finden in einem Chat oder einem Breakout-Room in nicht
besonders verlockender Atmosphäre statt.
Der diesjährige Kongress war zunächst in einem reinen Präsenzformat geplant. Allerdings
wurden wir alle von der nächsten Coronawelle erfasst. Damit die Durchführung des
Kongresses
nicht in Gefahr gerät sowie eine sichere Durchführung gewährleistet werden
kann, sind wir nun ins hybride Format gewechselt. Dieses hat seine eigenen Herausforderungen,
kann aber auch neue Potenziale wecken. Wir sind gespannt und freuen uns
darüber, dass der Kongress überhaupt durchgeführt werden kann, die Teilnehmer live und
auf Wunsch auch aus der Distanz sowohl die Vorträge hören als auch Fragen hierzu stellen
und in eine Diskussion eintreten können.
Aktualisiert: 2022-04-30
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Am 26. Januar 2015 unterzeichneten die Religionsgemeinschaften in Luxemburg ein Abkommen mit der Regierung, welches das bisher geltende Verhältnis zum Staat umwandelte. Innerhalb weniger Jahre wurde das luxemburgische System, welches im Kern dem deutschen System der freundlichen Kooperation von Staat und (katholischer) Kirche sehr ähnelt, von Grund auf verändert.
Diese Entwicklung nimmt die Autorin zum Anlass, Ursachen und Fortschritte sowie das neue Verhältnis von Staat und Kirche in Luxemburg rechtlich nachzuzeichnen. Daraus lassen sich Rückschlüsse ziehen bei der Beantwortung der Frage, ob eine solche Reform auch in Deutschland denkbar sein könnte.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Bei Gleichstellungsklauseln handelt es sich um Sondervorschriften für ausländische Amtsträger die den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 StGB erweitern. Aufgabe und Ziel der Untersuchung ist es, die bestehenden Gleichstellungsklauseln im Hinblick auf ihren Zweck, ihren Anwendungsbereich und ihre Reichweite zu untersuchen, um sie dann in den Kontext des Schutzes ausländischer Rechtsgüter im deutschen Strafrecht einzuordnen und so einen Beitrag zur Entwicklung einer Systematik leisten zu können.
Schließlich wird diskutiert, ob die existierenden Gleichstellungsklauseln zu einem "Ausfransen" des nationalen Amtsträgerbegriffs beitragen und die aktuelle Regelung des deutschen Amtsträgerbegriffs in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB überdacht werden sollte.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Bei Gleichstellungsklauseln handelt es sich um Sondervorschriften für ausländische Amtsträger die den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 StGB erweitern. Aufgabe und Ziel der Untersuchung ist es, die bestehenden Gleichstellungsklauseln im Hinblick auf ihren Zweck, ihren Anwendungsbereich und ihre Reichweite zu untersuchen, um sie dann in den Kontext des Schutzes ausländischer Rechtsgüter im deutschen Strafrecht einzuordnen und so einen Beitrag zur Entwicklung einer Systematik leisten zu können.
Schließlich wird diskutiert, ob die existierenden Gleichstellungsklauseln zu einem „Ausfransen“ des nationalen Amtsträgerbegriffs beitragen und die aktuelle Regelung des deutschen Amtsträgerbegriffs in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB überdacht werden sollte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Hat die Digitalisierung, die Recht und Technik gleichermaßen verändert, einen Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes ausgelöst? Diese Frage untersucht die vorliegende Arbeit und legt dabei die folgenden drei Thesen zugrunde: Erstens ist das Kunsturhebergesetz trotz Kollision mit der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich aufrechtzuerhalten und als speziellere Vorschrift vorrangig vor der Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Zweitens ist das Kunsturhebergesetz autonom und somit losgelöst von dem in weiten Teilen harmonisierten Urheberrechtsgesetz auszulegen und weiterzuentwickeln. Das Kunsturhebergesetz weist drittens in mehreren Punkten einen digitalen bzw. internetspezifischen Nachbesserungsbedarf auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Hat die Digitalisierung, die Recht und Technik gleichermaßen verändert, einen Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes ausgelöst? Diese Frage untersucht die vorliegende Arbeit und legt dabei die folgenden drei Thesen zugrunde: Erstens ist das Kunsturhebergesetz trotz Kollision mit der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich aufrechtzuerhalten und als speziellere Vorschrift vorrangig vor der Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Zweitens ist das Kunsturhebergesetz autonom und somit losgelöst von dem in weiten Teilen harmonisierten Urheberrechtsgesetz auszulegen und weiterzuentwickeln. Das Kunsturhebergesetz weist drittens in mehreren Punkten einen digitalen bzw. internetspezifischen Nachbesserungsbedarf auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2021-12-21
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