Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Rundfunk

Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Rundfunk von Zürnstein,  Markus
Fernseh- und Radiogewinnspiele erfreuen sich zeitloser Popularität. Doch wie sehen eigentlich die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Markus Zürnstein untersucht die inhaltliche Anforderung an die Regulierung im Sinne des § 8a Rundfunkstaatsvertrag auf Grundlage der so genannten "Gewinnspielsatzung". Zunächst widmet er sich allgemein den Anforderungen an eine Regulierung von Rundfunkinhalten durch das Instrument der Satzung. Weiterhin schichtet er Rechte der Veranstalter und mögliche Rechte der Landesmedienanstalten unter besonderer Würdigung des bayerischen Rundfunkmodells des Art. 111a Bayerische Verfassung ab, arbeitet die Besonderheiten der hier behandelten Formate (Stichwort: potenzielle Willkürbasiertheit) auf und zieht aus allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen Schlussfolgerungen für den Inhalt von Mindestregelungen derartiger Formate. Er forscht nach, welcher rundfunkverfassungsrechtliche Schutz diesen einzuräumen ist, welcher Kategorie (Werbung, Teleshopping, Sonstiges) sie in Europa rechtlich zuzuordnen sind und welche Besonderheiten bei der Anwendung und Durchsetzung von Wettbewerbsrecht zu beachten sind. Abschließend bespricht der Autor zudem kritisch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, welches auf Grundlage einer Normenkontrollklage gegen die Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien erging, und formuliert im Anschluss daran Forderungen an die Regulierung derartiger Formate.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Das Wahlrecht des Arbeitnehmers im Kontext des tarifrechtlichen Günstigkeitsprinzips (§ 4 Abs. III TVG)

Das Wahlrecht des Arbeitnehmers im Kontext des tarifrechtlichen Günstigkeitsprinzips (§ 4 Abs. III TVG) von Kehr,  Grischa
Abweichungen vom Tarifvertrag sind gemäß § 4 Abs. 3 TVG nur des Arbeitnehmers zulässig. Nach überwiegender Auffassung darf bei beschäftigungssichernden Vereinbarungen der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht gegen eine befristete Lohnsenkung abgewogen werden. Ausgehend von dem in der Rechtsprechung für Arbeitszeitregelungen entwickelten Gedanken der Günstigkeit eines echten Wahlrechts des Arbeitnehmers wird nachgewiesen, dass entstehungsgeschichtlich und verfassungsrechtlich jede individualvertragliche Abweichung vom Tarifvertrag, die der Arbeitnehmer im Wege faktisch bestehender privatautonomer Selbstbestimmung auf der Grundlage eines Interessenausgleichs mit dem Arbeitgeber herbeiführt und inhaltlich ausfüllt, als eine Abweichung des Arbeitnehmers anzusehen ist. Soweit individualvertragliche Gestaltungsformen in diesem Sinne faktische Selbstbestimmung der Arbeitnehmer gewährleisten, setzt sich diese gegenüber der Bindungswirkung von Tarifverträgen auch im Hinblick auf beschäftigungssichernde Vereinbarungen durch.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Regelungsabrede als Alternative zur Betriebsvereinbarung bei der Gestaltung materieller Arbeitsbedingungen

Die Regelungsabrede als Alternative zur Betriebsvereinbarung bei der Gestaltung materieller Arbeitsbedingungen von Eder,  Jost
Angesichts der mittlerweile mehrjährigen Krise des Flächentarifvertrages stellt sich für Unternehmen verstärkt die Frage nach alternativen betrieblichen Vereinbarungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen, insbesondere Arbeitszeit und Arbeitslohn. Die Betriebsvereinbarung als klassisches betriebliches Gestaltungsinstrument stößt wegen des Vorrangs des Tarifvertrages dabei schnell an ihre Grenzen. Wenig Beachtung findet in der wissenschaftlichen Erörterung die Regelungsabrede, deren Eignung zur Regelung materieller Arbeitsbedingungen und Anwendungsbereich unter Geltung eines Tarifvertrages den Gegenstand dieser Untersuchung bilden.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Rundfunk

Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Rundfunk von Zürnstein,  Markus
Fernseh- und Radiogewinnspiele erfreuen sich zeitloser Popularität. Doch wie sehen eigentlich die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Markus Zürnstein untersucht die inhaltliche Anforderung an die Regulierung im Sinne des § 8a Rundfunkstaatsvertrag auf Grundlage der so genannten „Gewinnspielsatzung“. Zunächst widmet er sich allgemein den Anforderungen an eine Regulierung von Rundfunkinhalten durch das Instrument der Satzung. Weiterhin schichtet er Rechte der Veranstalter und mögliche Rechte der Landesmedienanstalten unter besonderer Würdigung des bayerischen Rundfunkmodells des Art. 111a Bayerische Verfassung ab, arbeitet die Besonderheiten der hier behandelten Formate (Stichwort: potenzielle Willkürbasiertheit) auf und zieht aus allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen Schlussfolgerungen für den Inhalt von Mindestregelungen derartiger Formate. Er forscht nach, welcher rundfunkverfassungsrechtliche Schutz diesen einzuräumen ist, welcher Kategorie (Werbung, Teleshopping, Sonstiges) sie in Europa rechtlich zuzuordnen sind und welche Besonderheiten bei der Anwendung und Durchsetzung von Wettbewerbsrecht zu beachten sind. Abschließend bespricht der Autor zudem kritisch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, welches auf Grundlage einer Normenkontrollklage gegen die Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien erging, und formuliert im Anschluss daran Forderungen an die Regulierung derartiger Formate.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Inhaltliche Grenzen von Betriebsvereinbarungen

Inhaltliche Grenzen von Betriebsvereinbarungen von Haug,  Isabel
Der Ursprung eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Arbeitsvertrag. Regelmäßig werden die Arbeitsbedingungen aber nicht nur durch den Inhalt dieses Arbeitsvertrages bestimmt, sondern auch durch andere arbeitsrechtliche Gestaltungsinstrumente. Eines davon ist die Betriebsvereinbarung. Diese kommt gemäß § 77 Abs. 1 BetrVG als Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande, wirkt aber normativ auf den Inhalt der Arbeitsverhältnisse ein. Insofern ergeben sich hier weitreichende Regelungsmöglichkeiten für die Betriebsparteien, ohne dass sie auf das individuelle Einverständnis der einzelnen Arbeitnehmer angewiesen ist. Dies kann einen erheblichen Einschnitt nicht nur in die Interessen, sondern sogar in die Grundrechte der Arbeitnehmer bedeuten, etwa wenn im Wege der Betriebsvereinbarung eine Betriebsbußeordnung, eine Kleiderordnung oder auch Torkontrollen eingeführt werden. Die Autorin untersucht daher zunächst die Grundlagen der Bindungswirkung der Betriebsvereinbarung und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Betriebsvereinbarung aus der Sicht der Arbeitnehmer keine privatonome Regelung darstellt, sondern einen Akt der Fremdbestimmung. Sodann zeigt die Autorin auf, warum die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien durch den Vorbehalt des Gesetzes eingeschränkt werden muss und lehnt damit zugleich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von einer "umfassenden Regelungsbefugnis" ab. Anschließend entwickelt die Autorin Maßstäbe für die Kontrolle des Inhalts von Betriebsvereinbarungen. Hierbei sollen keine vertragsrechtlichen Maßstäbe angelegt werden, sondern es ist - entsprechend der Einordnung der Betriebsvereinbarung als private Rechtsetzung - auf öffentlich-rechtliche Kontrollmaßstäbe abzustellen. Abschließend erprobt die Autorin das gefundene Kontrollschema anhand einer Untersuchung von konkreten Fallgruppen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Regelungsbefugnis von Arbeitgeber und Sprecherausschuß nach § 28 SprAuG

Die Regelungsbefugnis von Arbeitgeber und Sprecherausschuß nach § 28 SprAuG von Wollenberger,  Esther
Das Sprecherausschußgesetz eröffnet den leitenden Angestellten die Möglichkeit, eigene kollektive Interessenvertretungen zu schaffen. Zu den Grundsatzbestimmungen zählt die in 28 SprAuG festgelegte Ermächtigung an Arbeitgeber und Sprecherausschuß, Angelegenheiten der leitenden Angestellten durch «Richtlinien» und «Vereinbarungen» zu regeln. Die Regelungsbefugnis nach 28 SprAuG wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, die im Rahmen dieser Arbeit näher untersucht werden. Ein besonderes Interesse gilt dabei den Rechtswirkungen der Richtlinie, die nur geringe Verwandtschaft mit betriebsverfassungsrechtlichen Vorbildern aufweist. Weder das Sprecherausschußgesetz noch die Fachliteratur setzen sich zufriedenstellend mit diesem Problemkreis auseinander. Die Arbeit bietet hier Lösungen, die auf systematischen und teleologischen Gesichtspunkten basieren.
Aktualisiert: 2023-04-12
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