Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des „Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in einen größeren dogmatischen Zusammenhang.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des „Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in einen größeren dogmatischen Zusammenhang.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des „Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in einen größeren dogmatischen Zusammenhang.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des „Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in einen größeren dogmatischen Zusammenhang.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Ob administrative Letztentscheidungsbefugnisse mit den rechtsstaatlichen und demokratischen Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, wird meist ohne Berücksichtigung organisations- und verfahrensrechtlicher Aspekte beurteilt. Florian Gonsior untersucht, welche Bedeutung der Behördenorganisation und dem Verwaltungsverfahren im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse zukommt und inwiefern sich eine inhaltliche Regelungsschwäche des einfachen Rechts durch eine ausgeprägte Organisations- und Verfahrensgestaltung kompensieren lässt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anhand konkreter Vorschläge zur Modifizierung des Behördenaufbaus und des Verwaltungsverfahrens im Telekommunikationsrecht auf die Probe gestellt. Dabei dient das Recht der Telekommunikationsregulierung als Ausgangspunkt für allgemeine Überlegungen zum Zusammenhang von materiellem Recht, Organisations- und Verfahrensrecht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des "Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit" in einen größeren dogmatischen Zusammenhang.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des „Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in einen größeren dogmatischen Zusammenhang.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Internetkommunikationsdienste sind Dienste, die zwischenmenschliche Kontakte über das Internet ermöglichen. Zu diesen zählen etwa die Internettelefonie (Voice over IP, z.B. Skype), Instant Messaging (z.B. WhatsApp) und die E-Mail. Viele dieser Dienste sind bereits seit den 1990er Jahren populär, doch ihre rechtliche Einordnung und die daran anknüpfenden Regulierungsfolgen sind nach wie vor umstritten.
In dem Werk wird untersucht, ob sie de lege lata vom Telekommunikationsrecht erfasst sind. Sodann wird erforscht, welche Regelungen dieses Rechtsgebiets sinnvoll auf derartige Angebote anwendbar sind oder künftig sein sollten. Analysiert werden Normen des sektorspezifischen Kartellrechts, des Kundenschutzes, der öffentlichen Sicherheit sowie des Datenschutzrechts. Abschließend wird angesichts des schnellen technischen Wandels in der Telekommunikationsbranche die Reaktionsfähigkeit des hierzulande geltenden Telekommunikationsrechts im Vergleich zum US-amerikanischen Recht untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Internetkommunikationsdienste sind Dienste, die zwischenmenschliche Kontakte über das Internet ermöglichen. Zu diesen zählen etwa die Internettelefonie (Voice over IP, z.B. Skype), Instant Messaging (z.B. WhatsApp) und die E-Mail. Viele dieser Dienste sind bereits seit den 1990er Jahren populär, doch ihre rechtliche Einordnung und die daran anknüpfenden Regulierungsfolgen sind nach wie vor umstritten.
In dem Werk wird untersucht, ob sie de lege lata vom Telekommunikationsrecht erfasst sind. Sodann wird erforscht, welche Regelungen dieses Rechtsgebiets sinnvoll auf derartige Angebote anwendbar sind oder künftig sein sollten. Analysiert werden Normen des sektorspezifischen Kartellrechts, des Kundenschutzes, der öffentlichen Sicherheit sowie des Datenschutzrechts. Abschließend wird angesichts des schnellen technischen Wandels in der Telekommunikationsbranche die Reaktionsfähigkeit des hierzulande geltenden Telekommunikationsrechts im Vergleich zum US-amerikanischen Recht untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit analysiert in Anknüpfung an die Debatte um das „Regulierungsermessen“ aus unternehmerischer sowie aus regulierungsbehördlicher Sicht die maßgeblichen Entscheidungsprobleme bei der Anwendung der Vorgaben zur Netzentgeltregulierung im Telekommunikations- und Energierecht. Hierbei wird auf der Schnittstelle zwischen Ökonomie und Recht offengelegt, welche typischen Entscheidungsspielräume bei der Ermittlung der Effizienzkosten bestehen. Im Anschluss daran wird herausgearbeitet, inwieweit sich bereits aus dem materiellen Maßstab der Entgeltregulierung eine grundlegende Kompetenzzuweisung zur letztverbindlichen Ausfüllung dieser Entscheidungsspielräume ergibt. Gleichsam erläutert die Arbeit, welche konkreten Kontrollkriterien für eine maßstabsgerechte Überprüfung der offen gelegten Entscheidungsspielräume anzulegen sind. Hierbei wird insbesondere auf die Kontrolldichte mathematischer Modellrechnungen sowie ökonomischer Prognosemethoden eingegangen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Ob administrative Letztentscheidungsbefugnisse mit den rechtsstaatlichen und demokratischen Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, wird meist ohne Berücksichtigung organisations- und verfahrensrechtlicher Aspekte beurteilt. Florian Gonsior untersucht, welche Bedeutung der Behördenorganisation und dem Verwaltungsverfahren im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse zukommt und inwiefern sich eine inhaltliche Regelungsschwäche des einfachen Rechts durch eine ausgeprägte Organisations- und Verfahrensgestaltung kompensieren lässt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anhand konkreter Vorschläge zur Modifizierung des Behördenaufbaus und des Verwaltungsverfahrens im Telekommunikationsrecht auf die Probe gestellt. Dabei dient das Recht der Telekommunikationsregulierung als Ausgangspunkt für allgemeine Überlegungen zum Zusammenhang von materiellem Recht, Organisations- und Verfahrensrecht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Arbeit analysiert in Anknüpfung an die Debatte um das „Regulierungsermessen“ aus unternehmerischer sowie aus regulierungsbehördlicher Sicht die maßgeblichen Entscheidungsprobleme bei der Anwendung der Vorgaben zur Netzentgeltregulierung im Telekommunikations- und Energierecht. Hierbei wird auf der Schnittstelle zwischen Ökonomie und Recht offengelegt, welche typischen Entscheidungsspielräume bei der Ermittlung der Effizienzkosten bestehen. Im Anschluss daran wird herausgearbeitet, inwieweit sich bereits aus dem materiellen Maßstab der Entgeltregulierung eine grundlegende Kompetenzzuweisung zur letztverbindlichen Ausfüllung dieser Entscheidungsspielräume ergibt. Gleichsam erläutert die Arbeit, welche konkreten Kontrollkriterien für eine maßstabsgerechte Überprüfung der offen gelegten Entscheidungsspielräume anzulegen sind. Hierbei wird insbesondere auf die Kontrolldichte mathematischer Modellrechnungen sowie ökonomischer Prognosemethoden eingegangen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Regulierung des Telekommunikations- und Energiemarktes verfolgt primär das Ziel, wirksamen Wettbewerb in den monopolgeprägten Netzwirtschaften zu schaffen, der ohne das Eingreifen des Staates hier nicht entstehen kann. Diesem Zweck dient auch die Regulierung der Netznutzungsentgelte, welche die Netznutzer an die Netzbetreiber entrichten müssen. In diesem Zusammenhang ergibt sich ein besonderes tripolares Rechtsverhältnis: Die Entscheidungen der Regulierungsbehörde ergehen zwar nur gegenüber dem Netzbetreiber, haben aber auch Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Netznutzer. Daraus entwickeln sich interessante Fragen für den Rechtsschutz, die in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Im Vordergrund stehen dabei die Klagebefugnis der Netznutzer, die gerichtliche Kontrolldichte sowie der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im gerichtlichen Verfahren. Die Untersuchung beginnt mit der Darstellung der aktuell geltenden Rechtslage im Telekommunikations- und Energiesektor in den für die Betrachtung relevanten Grundzügen. Darauf aufbauend erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen, die an die Klagebefugnis Dritter nach dem TKG und nach dem EnWG zu stellen sind. Dabei wird insbesondere vertieft auf die Bedeutung der formalisierten Beschwerdebefugnis nach § 75 II EnWG eingegangen. Dem schließt sich eine Analyse der gerichtlichen Kontrolldichte an. Hier werden zunächst die Überlegungen zu einem übergreifenden „Regulierungsermessen“ für den gesamten Bereich des Regulierungsverwaltungsrechts vorgestellt, bevor exemplarisch ausgewählte Vorschriften aus dem TKG und dem EnWG darauf untersucht werden, ob sie der Regulierungsbehörde ein Letztentscheidungsrecht zuerkennen und so die gerichtliche Kontrolldichte einschränken. Der letzte Teil der Arbeit widmet sich dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im gerichtlichen Verfahren. Dabei stehen die Vorschriften in § 138 TKG und § 84 EnWG im Fokus.
Aktualisiert: 2019-12-16
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