Carl Joseph Anton Mittermaier (1787-1867) hat das Strafprozessrecht und seine Entwicklung zwischen 1809 und 1866 in zahllosen Beiträgen behandelt. Sie decken den gesamten Zeitraum ab, der für die Entstehung des reformierten Strafprozesses relevant ist und erfassen den Strafprozess in all seinen Details. Mittermaier maß der "Erfahrung" und den neuen Disziplinen der Gerichtsmedizin, Strafrechtsvergleichung, Kriminalpolitik und Gefängniskunde weitaus größere Bedeutung zu als der vormaligen strafrechtlichen Leitwissenschaft, der Philosophie. Unbestritten ist die Rolle, die Mittermaier als Vermittler von Kenntnissen über das für den Reformprozess als Regelungsmuster bedeutsame ausländische (Strafprozess-)Recht wahrgenommen hat. Seine Bedeutung als Strafprozessrechtsdogmatiker wird dagegen durchaus kritisch gesehen. Die Beiträge des vorliegenden Bandes gehen der Frage nach, ob und inwieweit die strafprozessualen Arbeiten Mittermaiers aus heutiger Sicht bleibenden Stellenwert haben.
Aktualisiert: 2022-08-10
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Carl Joseph Anton Mittermaier (1787-1867) hat das Strafprozessrecht und seine Entwicklung zwischen 1809 und 1866 in zahllosen Beiträgen behandelt. Sie decken den gesamten Zeitraum ab, der für die Entstehung des reformierten Strafprozesses relevant ist und erfassen den Strafprozess in all seinen Details. Mittermaier maß der "Erfahrung" und den neuen Disziplinen der Gerichtsmedizin, Strafrechtsvergleichung, Kriminalpolitik und Gefängniskunde weitaus größere Bedeutung zu als der vormaligen strafrechtlichen Leitwissenschaft, der Philosophie. Unbestritten ist die Rolle, die Mittermaier als Vermittler von Kenntnissen über das für den Reformprozess als Regelungsmuster bedeutsame ausländische (Strafprozess-)Recht wahrgenommen hat. Seine Bedeutung als Strafprozessrechtsdogmatiker wird dagegen durchaus kritisch gesehen. Die Beiträge des vorliegenden Bandes gehen der Frage nach, ob und inwieweit die strafprozessualen Arbeiten Mittermaiers aus heutiger Sicht bleibenden Stellenwert haben.
Aktualisiert: 2022-08-31
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Die Reichsstrafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, als sog. Reichsjustizgesetze gemeinsam mit der Konkursordnung und der Zivilprozessordnung am 1. Oktober 1879 in Kraft getreten, bildeten den Schlussstein in der Überwindung des gemeinrechtlichen Inquisitionsprozesses zum modernen reformierten Strafprozess. In ihrer mittlerweile 130-jährigen Geschichte haben Strafprozessordnung und Strafgerichtsverfassung zahlreiche, auch strukturelle Änderungen erfahren. Diese Entwicklung ist gekennzeichnet durch eine zunächst zurückhaltende, sich dann aber beschleunigende und namentlich seit der Gründung der Bundesrepublik stark expandierende Novellengesetzgebung. Die auf fünf Bände aufgeteilte Textsammlung enthält sämtliche Änderungsgesetze und Neubekanntmachungen der Strafprozessordnung und der strafverfahrensrelevanten Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes seit deren Erlass im Jahre 1877.
Aktualisiert: 2023-01-20
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Die Beschäftigung mit dem Phänomen "Denunziation" hat innerhalb der Geschichtswissenschaft Konjunktur. Das historiographische Interesse richtete sich zunächst auf die Bedeutung von Denunziationen für das Funktionieren des nationalsozialistischen Unterdrückungsapparates. Zeitlich weiter zurückgreifende Arbeiten thematisierten in der Folgezeit die Ambivalenz der Denunziation, die Herrschern wie Beherrschten als Machtmittel diente.
Die Abhandlung greift diese Ansätze auf, geht jedoch einen anderen Weg. Nicht die Geschichte der "Denunziation" ist ihr Gegenstand, sondern die Entstehung und Ausgestaltung eines strafprozessualen Rechtsinstituts, der denunciatio. Dargestellt wird der institutionelle Rahmen, innerhalb dessen verschiedene Formen der "Justiznutzung" erst möglich wurden. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich vom frühen 13. Jahrhundert bis zum Erlass der Reichsstrafprozessordnung im Jahre 1877. Berücksichtigung finden außerdem
begriffsgeschichtliche Aspekte, die Abgrenzung zwischen neutraler "Anzeige" und verächtlicher "Denunziation" sowie die institutionelle Bedeutung von Strafanzeigen im Rechtsstaat. Die Abhandlung stellt das Rechtsinstitut der denunciatio durchgehend und epochenübergreifend in den Kontext des jeweils gültigen Verfahrensrechts; sie versteht sich als Beitrag zur Geschichte des Strafprozessrechts.
Aktualisiert: 2021-12-22
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ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN
1. Kapitel: Sachliche Grundlegung – 3
A) Einleitung: Überblick und Problemstellung – 3
B) Methoden und Fragestellungen – 7
C) Forschungsstand – 9
D) Darstellungsweise – 10
2. Kapitel: Historische Grundlegung – 11
A) Einleitung – 11
B) Inquisitionsprozess als Basis – 12
C) Konzeptionen der Staatsanwaltschaft nach den Reformvorschlägen – 15
D) Frankreich als Vorbild – 19
E) Die partikularstaatliche Reformgesetzgebung – 23
I. Einleitung – 23
II. Baden, Württemberg – 28
III. Preußen – 35
IV. Hessen-Darmstadt, Rheinhessen, Nassau, Kurhessen – 42
V. Bayern, Braunschweig, Österreich – 46
VI. Thüringische Staaten, Hannover – 52
VII. Sachsen, Bremen, Hamburg – 56
VIII. Fazit – 59
ZWEITER TEIL: ENTWICKLUNG SEIT 1870
3. Kapitel: Reformdruck der Wissenschaft – 69
A) Einleitung – 69
B) Einflussnahme der Wissenschaft – 70
I. Befürworter des Opportunitätsprinzips – 71
II. Befürworter des Legalitätsprinzips – 73
C) Einflussnahme der Juristentage – 75
I. Verhandlungen des 1. Deutschen Juristentages 1860 in Berlin – 75
II. Verhandlungen des 2. Deutschen Juristentages 1861 in Dresden – 76
III. Fortgang der Debatte – 81
D) Fazit – 84
4. Kapitel: Gesetzgeberischer Weg zur Reichsstrafprozessordnung – 89
A) Entwurf einer StPO für den Norddeutschen Bund 1870 – 89
I. Ausarbeitung des Entwurfs durch Preußen – 90
II. Regelung der Strafverfolgung – 91
B) Entwurf einer Deutschen StPO 1873 – 92
I. Überarbeitung des Entwurfs durch Preußen – 92
II. Regelung der Strafverfolgung – 93
III. Beratungen in der StPO-Kommission des Bundesrats – 94
IV. Kritik der Wissenschaft – 95
1. Kritik in der Literatur – 95
2. Verhandlungen des 12. Deutschen Juristentages 1875 in Nürnberg – 96
3. Fazit – 97
C) Verhandlungen im Justizausschuss des Bundesrats 1874 – 98
D) Reichstagsvorlage 1874 – 99
E) Beratungen in der Justizkommission des Reichstags 1875–1876 – 100
I. Erste Lesung der Justizkommission des Reichstags – 100
II. Zweite Lesung der Justizkommission des Reichstags – 105
F) Reichsstrafprozessordnung vom 1. Februar 1877 – 105
G) Fazit – 107
5. Kapitel: Reformversuche und Gesetzgebung bis zum ersten Weltkrieg – 109
A) Reaktion der Wissenschaft – 109
I. Befürworter des Legalitätsprinzips – 109
II. Befürworter von Opportunitätserwägungen – 111
III. Fazit – 112
B) Verhandlungen des 19. Deutschen Juristentages 1888 in Stettin – 113
C) Parlamentarische Anläufe zur Entschärfung des Legalitätsprinzips 1895 und 1899 – 114
I. Reformbestrebungen 1895 – 114
II. Reformbestrebungen 1899 – 116
III. Reaktion der Wissenschaft – 117
IV. Fazit – 119
D) Beschlüsse der Reformkommission 1903–1905 – 121
I. Kommissionsvorschläge zur Einschränkung des Legalitätsprinzips – 122
II. Verhandlungen der IKV 1906 – 126
III. Verhandlungen des 29. Deutschen Juristentages 1908 in Karlsruhe – 129
IV. Reaktion der Wissenschaft außerhalb der juristischen Vereinigungen – 130
V. Fazit – 131
E) Entwurf einer Strafprozessordnung 1908 und 1909 – 136
I. Erörterungen unter den verbündeten Regierungen – 136
II. Einführung des Opportunitätsprinzips – 146
III. Verhandlungen des 29. Deutschen Juristentages 1908 in Karlsruhe – 151
IV. Verhandlungen der IKV 1909 – 156
V. Stellungnahmen von Anwalt- und Richtervereinen – 158
VI. Reaktionen außerhalb der juristischen Vereinigungen – 159
VII. Scheitern im Reichstag – 163
VIII. Fazit – 169
6. Kapitel: Weimarer Republik – 174
A) Einleitung – 174
B) Der Entwurf Goldschmidt/Schiffer von 1919/20 (E GRSt) – 179
I. Landsbergs Novellierungsprojekt – 179
II. Die Arbeitsgruppe unter Justizminister Schiffer – 180
III. Der Regelungsvorschlag des E GRSt zum Anklagezwang – 182
IV. Reaktion der Wissenschaft – 186
V. Haltung der Länder und Scheitern des Projekts – 189
VI. Fazit – 192
C) Die Lex Emminger vom 4. Januar 1924 – 195
I. Einleitung – 195
II. Einführung des Opportunitätsprinzips – 205
III. Abänderungsanträge im Reichstag – 210
IV. Reaktion der Wissenschaft außerhalb der juristischen Vereinigungen – 211
V. Reaktionen juristischer Gremien – 215
VI. Fazit – 217
D) Die Zeit bis zum Zerfall der Weimarer Republik – 225
I. Der „Amtliche Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuch und zum Strafvollzugsgesetz“ 1929/30 (AE EGStGB) – 225
1. Der Regelungsvorschlag der Reichsratsvorlage AE EGStGB auf dem Gebiet der Strafverfolgung – 229
2. Reaktion der Wissenschaft außerhalb der juristischen Vereinigungen – 233
3. Reaktion eines juristischen Gremiums – 234
4. Beratungen im Unterausschuss des Reichsrats – 235
5. Das Deutsche Auslieferungsgesetz vom 23. Dezember 1929 – 236
6. Die Reichstagsvorlage AE EGStGB – 237
7. Reaktion der Wissenschaft – 239
8. Fazit – 240
II. Die Notverordnung vom 6. Oktober 1931 – 241
1. Die Neuregelung auf dem Gebiet der Strafverfolgung – 241
2. Reaktion der Wissenschaft – 242
3. Fazit – 243
DRITTER TEIL: SCHLUSSBETRACHTUNG
7. Kapitel: Zusammenfassung und Würdigung – 249
A) Die Entwicklung der Opportunitätsvorschriften – 249
I. Die Entwicklung bis zu den ersten Vorschlägen auf Aufnahme von Opportunitätsvorschriften 1903/05 – 249
II. Die Einfügung von Opportunitätsvorschriften – 255
III. Insbesondere: die Fälle absoluter Geringfügigkeit – 256
1. Übertretungen – 256
2. Vergehen – 257
IV. Die Absicherung der Verletzteninteressen – 258
1. Überblick – 258
2. Bestimmungsrecht des Geschädigten über die Anklageerhebung – 262
3. Anhörungsrecht des Geschädigten vor Erlass einer Einstellungsentscheidung – 263
4. Subsidiäre Privat- oder Popularklage im Falle einer Nichtanklage – 263
5. Erfordernis richterlicher Zustimmung zur Nichtanklage – 265
6. Klageerzwingungsverfahren gegen Opportunitätseinstellungen – 266
V. Der Machtzuwachs der Staatsanwaltschaft – 269
B) Die wissenschaftlichen Stellungnahmen – 274
I. Konstanten in der Reformdiskussion – 274
II. Der Einfluss der wissenschaftlichen Kritik auf die Reformgeschichte – 278
Aktualisiert: 2022-01-20
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