Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Beobachtung, dass im Risikorecht die im hergebrachten Verwaltungsrecht als fest gedachte Grenze zwischen öffentlicher und privater Organisation verschwimmt. Das zeigt sich in der gesetzlichen Verpflichtung von Unternehmen, ihr kognitives Potential durch besondere Organisationseinheiten zu stimulieren und das so gewonnene Risikowissen der Verwaltung weiterzuleiten. Daraus entwickelt die Autorin die Grenzfigur des Hybriden als Wissensmittler der Verwaltung. Ihre Überlegung ist dabei, dass sich die staatliche Überformung der Privatorganisation als eine Reaktion auf die Probleme der Rechtsdurchsetzung in der Risikoverwaltung darstellt: Die Behörden müssen Wissen generieren, das in erster Linie bei Unternehmen verfügbar ist, die Risiken erzeugen. Diese sind aber regelmäßig nicht zur Kooperation bereit. Abschließend erörtert die Autorin die mit der Transzendierung verbundenen rechtlichen Folgeprobleme für die Gemeinwohlbindung der Verwaltung und den Rechtsschutz der Privatorganisation.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2023-03-29
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Aktualisiert: 2023-03-21
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Die grüne Gentechnik birgt Chancen und Risiken, die eine Regulierung auf Basis naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und der Wertmaßstäbe einer Rechtsordnung erfordern. Die Kontroversen, die die Regulierung bereits in den 1990er Jahren bestimmten, zeigen sich teilweise auch wieder bei den sogenannten neuen Techniken. Auf internationaler Ebene wird die Herausforderung an die Regulierung dadurch erhöht, dass Organisationen mit unterschiedlichsten Mandaten Regelungen und Standards für den Umgang mit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erstellt haben, die auf verschiedenen Regulierungsansätzen basieren. Anja Gerdung systematisiert und analysiert das umfangreiche empirische Primärmaterial der Organisationen auf inhaltliche und verfahrensmäßige Vorgaben für Risikoermittlung, -management und -kommunikation für GVO. Dabei prüft sie, welche Folgen die widerstreitenden Regulierungsansätze für die Elemente der Risikoregulierung haben und ob die Dokumente die neuen Techniken miterfassen.
Aktualisiert: 2023-03-02
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Die grüne Gentechnik birgt Chancen und Risiken, die eine Regulierung auf Basis naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und der Wertmaßstäbe einer Rechtsordnung erfordern. Die Kontroversen, die die Regulierung bereits in den 1990er Jahren bestimmten, zeigen sich teilweise auch wieder bei den sogenannten neuen Techniken. Auf internationaler Ebene wird die Herausforderung an die Regulierung dadurch erhöht, dass Organisationen mit unterschiedlichsten Mandaten Regelungen und Standards für den Umgang mit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erstellt haben, die auf verschiedenen Regulierungsansätzen basieren. Anja Gerdung systematisiert und analysiert das umfangreiche empirische Primärmaterial der Organisationen auf inhaltliche und verfahrensmäßige Vorgaben für Risikoermittlung, -management und -kommunikation für GVO. Dabei prüft sie, welche Folgen die widerstreitenden Regulierungsansätze für die Elemente der Risikoregulierung haben und ob die Dokumente die neuen Techniken miterfassen.
Aktualisiert: 2023-03-02
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Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit in Biosecurity-Situationen, in denen der Missbrauch von Forschungsergebnissen durch Terroristen befürchtet wird. In diesen Situationen lassen sich Wahrscheinlichkeiten für eine Sicherheitsbedrohung nicht vorhersehen und auch die Mechanismen des Risikorechts nur begrenzt anwenden.
Als Referenzgebiet wird die Dual-Use Verordnung in den Blick genommen, welche Forschern Genehmigungspflichten für Veröffentlichungen im Bereich der Influenzavirenforschung aufgibt. Dabei werden allerdings die Bedeutung von Kommunikation für das System der Wissenschaft und auch der vom wissenschaftlichen Fortschritt ausgehende sicherheitsstiftende Charakter nicht hinreichend berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit in Biosecurity-Situationen, in denen der Missbrauch von Forschungsergebnissen durch Terroristen befürchtet wird. In diesen Situationen lassen sich Wahrscheinlichkeiten für eine Sicherheitsbedrohung nicht vorhersehen und auch die Mechanismen des Risikorechts nur begrenzt anwenden.
Als Referenzgebiet wird die Dual-Use-Verordnung in den Blick genommen, welche Forschern Genehmigungspflichten für Veröffentlichungen im Bereich der Influenzavirenforschung aufgibt. Dabei werden allerdings die Bedeutung von Kommunikation für das System der Wissenschaft und auch der vom wissenschaftlichen Fortschritt ausgehende sicherheitsstiftende Charakter nicht hinreichend berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisfortschritte und technischen Realisierungsmöglichkeiten des 20. und 21. Jahrhunderts stellen das Recht vor neue Herausforderungen. Wie lassen sich die Chancen und Risiken, die neuartige Verfahren, Anwendungen und Produkte mit sich bringen, verwaltungsrechtlich angemessen bewältigen? Liv Jaeckel schlägt eine Systematik vor, die die Besonderheiten des modernen Risikorechts in einem gemeinsamen Grundgedanken verankert und strukturelle Leitlinien für die Beurteilung von Einzelfallentscheidungen aufzeigt. Möglich wird dies durch eine Gegenüberstellung von objektivem Gefahrbegriff und (normativ-) subjektivem Risikobegriff. Dabei knüpft die Autorin an eine Beurteilung des Wissens und Handlungsvermögens der verantwortlichen staatlichen Ebenen anhand verschiedener Wissenshorizonte an. Auf dieser Grundlage ist die Unterscheidung von Gefahr und Risiko nicht mehr auf die schwierige Differenzierung der Begriffe anhand von Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit angewiesen, die nur gradueller Art ist und sich daher kaum systematisch fassen läßt. Vielmehr ergibt sich ein Gesamtbild, das sich ungeachtet vielschichtiger Details immer wieder auf ein einheitliches Grundmuster zurückführen läßt: auf die Gegenüberstellung von Objektivität und Subjektivität. Mithilfe dieser Unterscheidung können Gefahr und Risiko strukturell unterschieden und die Besonderheiten im Umgang mit neuartigen naturwissenschaftlich-technischen Risiken aufgezeigt werden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Beobachtung, dass im Risikorecht die im hergebrachten Verwaltungsrecht als fest gedachte Grenze zwischen öffentlicher und privater Organisation verschwimmt. Das zeigt sich in der gesetzlichen Verpflichtung von Unternehmen, ihr kognitives Potential durch besondere Organisationseinheiten zu stimulieren und das so gewonnene Risikowissen der Verwaltung weiterzuleiten. Daraus entwickelt die Autorin die Grenzfigur des Hybriden als Wissensmittler der Verwaltung. Ihre Überlegung ist dabei, dass sich die staatliche Überformung der Privatorganisation als eine Reaktion auf die Probleme der Rechtsdurchsetzung in der Risikoverwaltung darstellt: Die Behörden müssen Wissen generieren, das in erster Linie bei Unternehmen verfügbar ist, die Risiken erzeugen. Diese sind aber regelmäßig nicht zur Kooperation bereit. Abschließend erörtert die Autorin die mit der Transzendierung verbundenen rechtlichen Folgeprobleme für die Gemeinwohlbindung der Verwaltung und den Rechtsschutz der Privatorganisation.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisfortschritte und technischen Realisierungsmöglichkeiten des 20. und 21. Jahrhunderts stellen das Recht vor neue Herausforderungen. Wie lassen sich die Chancen und Risiken, die neuartige Verfahren, Anwendungen und Produkte mit sich bringen, verwaltungsrechtlich angemessen bewältigen? Liv Jaeckel schlägt eine Systematik vor, die die Besonderheiten des modernen Risikorechts in einem gemeinsamen Grundgedanken verankert und strukturelle Leitlinien für die Beurteilung von Einzelfallentscheidungen aufzeigt. Möglich wird dies durch eine Gegenüberstellung von objektivem Gefahrbegriff und (normativ-) subjektivem Risikobegriff. Dabei knüpft die Autorin an eine Beurteilung des Wissens und Handlungsvermögens der verantwortlichen staatlichen Ebenen anhand verschiedener Wissenshorizonte an. Auf dieser Grundlage ist die Unterscheidung von Gefahr und Risiko nicht mehr auf die schwierige Differenzierung der Begriffe anhand von Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit angewiesen, die nur gradueller Art ist und sich daher kaum systematisch fassen läßt. Vielmehr ergibt sich ein Gesamtbild, das sich ungeachtet vielschichtiger Details immer wieder auf ein einheitliches Grundmuster zurückführen läßt: auf die Gegenüberstellung von Objektivität und Subjektivität. Mithilfe dieser Unterscheidung können Gefahr und Risiko strukturell unterschieden und die Besonderheiten im Umgang mit neuartigen naturwissenschaftlich-technischen Risiken aufgezeigt werden.
Aktualisiert: 2020-06-09
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Naturgefahren und neuen Technologien wohnt ein besonderes Moment an Unberechenbarkeit, Unsicherheit und gesteigertem Wissensbedarf inne. Welche Herausforderungen sich hieraus für das Recht ergeben, war Gegenstand einer gleichnamigen Tagung, deren Beiträge in diesem Band vereint sind. Diskutiert werden sowohl grundlegende Fragen im Hinblick auf den rechtlichen Umgang mit naturwissenschaftlich-technischen Risiken, die diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Grundlagen und die entsprechenden Entwicklungen im Rahmen der Europäischen Union als auch spezielle Aspekte, die von der Risikoberücksichtigung in der Raumplanung über das Recht der Klimaanpassung und das Hochwasserrisikomanagement bis hin zu den neuartigen Herausforderungen durch die Nanotechnologie und die Carbon Dioxide Capture and Storage-Technologie (CCS) reichen. Mit Beiträgen von: Birger Arndt, Thomas Bosecke, Stefan Haack, Liv Jaeckel, Gerold Janssen, Martin Kment, Wolfgang Köck, Arno Scherzberg, Herbert Wolff
Aktualisiert: 2020-01-24
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