Beeinflußt von der Kritik an der formalen Rechtsidee und dem Lob des allgemeinen Gesetzes in Rousseaus Texten, verankern große Teile der Rezeption die Ambivalenz in Rousseaus Urteil über die staatliche Vorschrift auf der Ebene eines bloßen Systemvergleichs und unterstellen dem Befürworter der Volkssouveränität in der Folge ein apologetisches Verhältnis zur Rechtsnorm des »Contrat social«.
Der Autor will zeigen, daß ein solches Verständnis des Rechts im Kontext der Rousseau'schen Staatslehre unzutreffend ist. Wird der Status des Gesetzes bei der Organisation politischer Gemeinschaft richtig bestimmt, dann erscheint das Bekenntnis zur Leistungsfähigkeit des »droit positif« nahezu ausschließlich als Würdigung einer subtilen katalytischen Funktion im historischen Zusammenhang subjektiver Metamorphose. Hintergrund dieser Erkenntnis ist die Einsicht, daß mit Blick auf Glück und Freiheit des Menschen »jeder« Form institutionell etablierter Rechtsetzung eine unvermittelt wirksame Schwäche inhärent ist, die die staatlich sanktionierte Norm als selbständige Ursache mißlingender Existenz vorstellt.
Im ersten Teil der Untersuchung geht es wesentlich darum, sich der Kennzeichen Rousseau'scher Anthropologie zu versichern. Hier wird das Subjekt der politischen Theorie als »homo historicus« gedeutet und in dieser Eigenschaft zum Element eines Staatsmodells erhoben, das mit seiner Orientierung an der Geschichte die Tradition der ahistorisch-abstrakten Vertragstheorien überschreitet. Daneben erinnert der Text gegen die Fixierung auf das Freiheitsproblem die menschliche Glückseligkeit als Maßstab auch der Staatslehre.
Im zweiten Teil der Untersuchung befragt der Verfasser zunächst die Kategorien von Recht und legitimer Herrschaft auf die Bedingungen ihrer Realisierung, bevor in der abschließenden Analyse des politischen Projekts das Entwickelte aufgenommen wird. Die Rekonstruktion aus der Perspektive der anthropologischen Grundtatsache (Streben nach Glück) macht dabei die innere Struktur der in Rede stehenden Staatslehre einsichtig und läßt die verdeckte Ambivalenz des Rechts hervortreten. Der nun sichtbare Zusammenhang der politischen Philosophie weist insbesondere die Rousseau unterstellte kritiklose Hochschätzung des allgemeinen Gesetzes als wenig plausibel aus und rechtfertigt so am Ende die bewußt plakativ verkürzte Rede von einer »Freiheit ohne Recht«.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit »Modernität und Bürgerlichkeit« legt Martin Hecht eine für die internationale Max-Weber-Forschung ungewöhnliche Schrift vor. Er vergleicht darin die politisch-philosophischen Ideen Max Webers mit denjenigen zweier praktischer Philosophen, die beide viel älteren geistesgeschichtlichen Epochen angehören: Jean-Jacques Rousseau und Alexis de Tocqueville.
Über diese erstmalige Kontextualisierung Max Webers in größere Zusammenhänge der abendländischen Geistesgeschichte gewinnt der Autor vor allem zweierlei: Zum einen eine neue Sicht auf Max Weber als einen politischen Denker, der dem Menschen des »eisernen Zeitalters« noch einmal ein Leben in der politischen Gemeinschaft unter der Führung eines freiheitlichen Geistes zumuten wollte. Zum anderen eine Neuinterpretation des politischen Philosophen Weber, die vor allem Wolfgang J. Mommsens einseitige Festlegung Webers als eines Theoretikers des paternalistischen Machtstaats zu korrigieren versucht. Max Weber ging es in seiner Wissenschaft - auch noch nach 1917/18 - um weit mehr als die Etablierung einer staatsbürgerlich amorphen »plebiszitären Führerdemokratie«. Seine Sorge galt vielmehr jener spannungsgeladenen Balance von Modernität und Bürgerlichkeit als zweier unablässiger Notwendigkeiten, von denen wohl auch bis heute noch das Überleben der Zivilgesellschaft abhängt. Vor allem eine neue Lesart von Webers Texten zur »Protestantischen Ethik« soll die Thesen der Arbeit untermauern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit »Modernität und Bürgerlichkeit« legt Martin Hecht eine für die internationale Max-Weber-Forschung ungewöhnliche Schrift vor. Er vergleicht darin die politisch-philosophischen Ideen Max Webers mit denjenigen zweier praktischer Philosophen, die beide viel älteren geistesgeschichtlichen Epochen angehören: Jean-Jacques Rousseau und Alexis de Tocqueville.
Über diese erstmalige Kontextualisierung Max Webers in größere Zusammenhänge der abendländischen Geistesgeschichte gewinnt der Autor vor allem zweierlei: Zum einen eine neue Sicht auf Max Weber als einen politischen Denker, der dem Menschen des »eisernen Zeitalters« noch einmal ein Leben in der politischen Gemeinschaft unter der Führung eines freiheitlichen Geistes zumuten wollte. Zum anderen eine Neuinterpretation des politischen Philosophen Weber, die vor allem Wolfgang J. Mommsens einseitige Festlegung Webers als eines Theoretikers des paternalistischen Machtstaats zu korrigieren versucht. Max Weber ging es in seiner Wissenschaft - auch noch nach 1917/18 - um weit mehr als die Etablierung einer staatsbürgerlich amorphen »plebiszitären Führerdemokratie«. Seine Sorge galt vielmehr jener spannungsgeladenen Balance von Modernität und Bürgerlichkeit als zweier unablässiger Notwendigkeiten, von denen wohl auch bis heute noch das Überleben der Zivilgesellschaft abhängt. Vor allem eine neue Lesart von Webers Texten zur »Protestantischen Ethik« soll die Thesen der Arbeit untermauern.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Beeinflußt von der Kritik an der formalen Rechtsidee und dem Lob des allgemeinen Gesetzes in Rousseaus Texten, verankern große Teile der Rezeption die Ambivalenz in Rousseaus Urteil über die staatliche Vorschrift auf der Ebene eines bloßen Systemvergleichs und unterstellen dem Befürworter der Volkssouveränität in der Folge ein apologetisches Verhältnis zur Rechtsnorm des »Contrat social«.
Der Autor will zeigen, daß ein solches Verständnis des Rechts im Kontext der Rousseau'schen Staatslehre unzutreffend ist. Wird der Status des Gesetzes bei der Organisation politischer Gemeinschaft richtig bestimmt, dann erscheint das Bekenntnis zur Leistungsfähigkeit des »droit positif« nahezu ausschließlich als Würdigung einer subtilen katalytischen Funktion im historischen Zusammenhang subjektiver Metamorphose. Hintergrund dieser Erkenntnis ist die Einsicht, daß mit Blick auf Glück und Freiheit des Menschen »jeder« Form institutionell etablierter Rechtsetzung eine unvermittelt wirksame Schwäche inhärent ist, die die staatlich sanktionierte Norm als selbständige Ursache mißlingender Existenz vorstellt.
Im ersten Teil der Untersuchung geht es wesentlich darum, sich der Kennzeichen Rousseau'scher Anthropologie zu versichern. Hier wird das Subjekt der politischen Theorie als »homo historicus« gedeutet und in dieser Eigenschaft zum Element eines Staatsmodells erhoben, das mit seiner Orientierung an der Geschichte die Tradition der ahistorisch-abstrakten Vertragstheorien überschreitet. Daneben erinnert der Text gegen die Fixierung auf das Freiheitsproblem die menschliche Glückseligkeit als Maßstab auch der Staatslehre.
Im zweiten Teil der Untersuchung befragt der Verfasser zunächst die Kategorien von Recht und legitimer Herrschaft auf die Bedingungen ihrer Realisierung, bevor in der abschließenden Analyse des politischen Projekts das Entwickelte aufgenommen wird. Die Rekonstruktion aus der Perspektive der anthropologischen Grundtatsache (Streben nach Glück) macht dabei die innere Struktur der in Rede stehenden Staatslehre einsichtig und läßt die verdeckte Ambivalenz des Rechts hervortreten. Der nun sichtbare Zusammenhang der politischen Philosophie weist insbesondere die Rousseau unterstellte kritiklose Hochschätzung des allgemeinen Gesetzes als wenig plausibel aus und rechtfertigt so am Ende die bewußt plakativ verkürzte Rede von einer »Freiheit ohne Recht«.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Beeinflußt von der Kritik an der formalen Rechtsidee und dem Lob des allgemeinen Gesetzes in Rousseaus Texten, verankern große Teile der Rezeption die Ambivalenz in Rousseaus Urteil über die staatliche Vorschrift auf der Ebene eines bloßen Systemvergleichs und unterstellen dem Befürworter der Volkssouveränität in der Folge ein apologetisches Verhältnis zur Rechtsnorm des »Contrat social«.
Der Autor will zeigen, daß ein solches Verständnis des Rechts im Kontext der Rousseau'schen Staatslehre unzutreffend ist. Wird der Status des Gesetzes bei der Organisation politischer Gemeinschaft richtig bestimmt, dann erscheint das Bekenntnis zur Leistungsfähigkeit des »droit positif« nahezu ausschließlich als Würdigung einer subtilen katalytischen Funktion im historischen Zusammenhang subjektiver Metamorphose. Hintergrund dieser Erkenntnis ist die Einsicht, daß mit Blick auf Glück und Freiheit des Menschen »jeder« Form institutionell etablierter Rechtsetzung eine unvermittelt wirksame Schwäche inhärent ist, die die staatlich sanktionierte Norm als selbständige Ursache mißlingender Existenz vorstellt.
Im ersten Teil der Untersuchung geht es wesentlich darum, sich der Kennzeichen Rousseau'scher Anthropologie zu versichern. Hier wird das Subjekt der politischen Theorie als »homo historicus« gedeutet und in dieser Eigenschaft zum Element eines Staatsmodells erhoben, das mit seiner Orientierung an der Geschichte die Tradition der ahistorisch-abstrakten Vertragstheorien überschreitet. Daneben erinnert der Text gegen die Fixierung auf das Freiheitsproblem die menschliche Glückseligkeit als Maßstab auch der Staatslehre.
Im zweiten Teil der Untersuchung befragt der Verfasser zunächst die Kategorien von Recht und legitimer Herrschaft auf die Bedingungen ihrer Realisierung, bevor in der abschließenden Analyse des politischen Projekts das Entwickelte aufgenommen wird. Die Rekonstruktion aus der Perspektive der anthropologischen Grundtatsache (Streben nach Glück) macht dabei die innere Struktur der in Rede stehenden Staatslehre einsichtig und läßt die verdeckte Ambivalenz des Rechts hervortreten. Der nun sichtbare Zusammenhang der politischen Philosophie weist insbesondere die Rousseau unterstellte kritiklose Hochschätzung des allgemeinen Gesetzes als wenig plausibel aus und rechtfertigt so am Ende die bewußt plakativ verkürzte Rede von einer »Freiheit ohne Recht«.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit »Modernität und Bürgerlichkeit« legt Martin Hecht eine für die internationale Max-Weber-Forschung ungewöhnliche Schrift vor. Er vergleicht darin die politisch-philosophischen Ideen Max Webers mit denjenigen zweier praktischer Philosophen, die beide viel älteren geistesgeschichtlichen Epochen angehören: Jean-Jacques Rousseau und Alexis de Tocqueville.
Über diese erstmalige Kontextualisierung Max Webers in größere Zusammenhänge der abendländischen Geistesgeschichte gewinnt der Autor vor allem zweierlei: Zum einen eine neue Sicht auf Max Weber als einen politischen Denker, der dem Menschen des »eisernen Zeitalters« noch einmal ein Leben in der politischen Gemeinschaft unter der Führung eines freiheitlichen Geistes zumuten wollte. Zum anderen eine Neuinterpretation des politischen Philosophen Weber, die vor allem Wolfgang J. Mommsens einseitige Festlegung Webers als eines Theoretikers des paternalistischen Machtstaats zu korrigieren versucht. Max Weber ging es in seiner Wissenschaft - auch noch nach 1917/18 - um weit mehr als die Etablierung einer staatsbürgerlich amorphen »plebiszitären Führerdemokratie«. Seine Sorge galt vielmehr jener spannungsgeladenen Balance von Modernität und Bürgerlichkeit als zweier unablässiger Notwendigkeiten, von denen wohl auch bis heute noch das Überleben der Zivilgesellschaft abhängt. Vor allem eine neue Lesart von Webers Texten zur »Protestantischen Ethik« soll die Thesen der Arbeit untermauern.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit »Modernität und Bürgerlichkeit« legt Martin Hecht eine für die internationale Max-Weber-Forschung ungewöhnliche Schrift vor. Er vergleicht darin die politisch-philosophischen Ideen Max Webers mit denjenigen zweier praktischer Philosophen, die beide viel älteren geistesgeschichtlichen Epochen angehören: Jean-Jacques Rousseau und Alexis de Tocqueville.
Über diese erstmalige Kontextualisierung Max Webers in größere Zusammenhänge der abendländischen Geistesgeschichte gewinnt der Autor vor allem zweierlei: Zum einen eine neue Sicht auf Max Weber als einen politischen Denker, der dem Menschen des »eisernen Zeitalters« noch einmal ein Leben in der politischen Gemeinschaft unter der Führung eines freiheitlichen Geistes zumuten wollte. Zum anderen eine Neuinterpretation des politischen Philosophen Weber, die vor allem Wolfgang J. Mommsens einseitige Festlegung Webers als eines Theoretikers des paternalistischen Machtstaats zu korrigieren versucht. Max Weber ging es in seiner Wissenschaft - auch noch nach 1917/18 - um weit mehr als die Etablierung einer staatsbürgerlich amorphen »plebiszitären Führerdemokratie«. Seine Sorge galt vielmehr jener spannungsgeladenen Balance von Modernität und Bürgerlichkeit als zweier unablässiger Notwendigkeiten, von denen wohl auch bis heute noch das Überleben der Zivilgesellschaft abhängt. Vor allem eine neue Lesart von Webers Texten zur »Protestantischen Ethik« soll die Thesen der Arbeit untermauern.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Beeinflußt von der Kritik an der formalen Rechtsidee und dem Lob des allgemeinen Gesetzes in Rousseaus Texten, verankern große Teile der Rezeption die Ambivalenz in Rousseaus Urteil über die staatliche Vorschrift auf der Ebene eines bloßen Systemvergleichs und unterstellen dem Befürworter der Volkssouveränität in der Folge ein apologetisches Verhältnis zur Rechtsnorm des »Contrat social«.
Der Autor will zeigen, daß ein solches Verständnis des Rechts im Kontext der Rousseau'schen Staatslehre unzutreffend ist. Wird der Status des Gesetzes bei der Organisation politischer Gemeinschaft richtig bestimmt, dann erscheint das Bekenntnis zur Leistungsfähigkeit des »droit positif« nahezu ausschließlich als Würdigung einer subtilen katalytischen Funktion im historischen Zusammenhang subjektiver Metamorphose. Hintergrund dieser Erkenntnis ist die Einsicht, daß mit Blick auf Glück und Freiheit des Menschen »jeder« Form institutionell etablierter Rechtsetzung eine unvermittelt wirksame Schwäche inhärent ist, die die staatlich sanktionierte Norm als selbständige Ursache mißlingender Existenz vorstellt.
Im ersten Teil der Untersuchung geht es wesentlich darum, sich der Kennzeichen Rousseau'scher Anthropologie zu versichern. Hier wird das Subjekt der politischen Theorie als »homo historicus« gedeutet und in dieser Eigenschaft zum Element eines Staatsmodells erhoben, das mit seiner Orientierung an der Geschichte die Tradition der ahistorisch-abstrakten Vertragstheorien überschreitet. Daneben erinnert der Text gegen die Fixierung auf das Freiheitsproblem die menschliche Glückseligkeit als Maßstab auch der Staatslehre.
Im zweiten Teil der Untersuchung befragt der Verfasser zunächst die Kategorien von Recht und legitimer Herrschaft auf die Bedingungen ihrer Realisierung, bevor in der abschließenden Analyse des politischen Projekts das Entwickelte aufgenommen wird. Die Rekonstruktion aus der Perspektive der anthropologischen Grundtatsache (Streben nach Glück) macht dabei die innere Struktur der in Rede stehenden Staatslehre einsichtig und läßt die verdeckte Ambivalenz des Rechts hervortreten. Der nun sichtbare Zusammenhang der politischen Philosophie weist insbesondere die Rousseau unterstellte kritiklose Hochschätzung des allgemeinen Gesetzes als wenig plausibel aus und rechtfertigt so am Ende die bewußt plakativ verkürzte Rede von einer »Freiheit ohne Recht«.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Hatte im 17. Jahrhundert die Querelle des Femmes in Stuben und Salons die Gemüter erhitzt und manche gewagten Forderungen hervorgebracht, geriet im siècle des lumières die Diskussion um die Rolle der Frau zu einem Angelpunkt des aufgeklärten Gesellschaftskonzeptes. Das Verhältnis von Frauen- und Gesellschaftsbild neu zu betrachten, drängt sich gerade im neuen Europa auf, das sich mehr denn je auf den Demokratiebegriff der Aufklärung beruft. Der gängigerweise als oberflächlich und nebensächlich eingestufte crime moral der Aufklärer, nämlich der praktische Ausschluss der Frauen aus dem Freiheitsanspruch, entpuppt sich als der Demokratie wesensmäßige Logik von Ausschluss und Einschluss. Anhand von Texten François Poullain de la Barres und Jean-Jacques Rousseaus begibt sich die Autorin einerseits auf die Spur nach dem Paradoxon der Freiräume egalitären Denkens innerhalb der hierarchischen Struktur der Monarchie und andererseits nach dem exklusiven Charakter des Konzeptes der Republik.
Aktualisiert: 2022-01-14
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Franz Kafkas BERICHT FÜR EINE AKADEMIE schildert, wie der Affe Rotpeter zum Menschen und schließlich zum Varietékünstler wird. Das Thema der Erzählung ist also die Künstlergenese, deren Voraussetzung die Menschwerdung ist. Auch Rousseau verfasste einen ›Bericht für eine Akademie‹, an die von Dijon. So ist bereits der Titel von Kafkas Erzählung eine deutliche Anspielung auf den DISCOURS SUR L'ORIGINE ET LES FONDEMENS DE L'INÉGALITÉ PARMI LES HOMMES. In ihm entwickelt Rousseau das Konzept des Naturmenschen, der seiner Ansicht nach mit jenen Menschenaffen identisch ist, von denen zeitgenössische Übersee-Reisende berichten. Aufgrund der Eigenschaft des Menschen sich zu vervollkommnen sei aus diesem Affenmensch der Zivilisierte hervorgegangen. Dem Muster dieser Entwicklung folgt die Künstlergenese in Kafkas BERICHT FÜR EINE AKADEMIE.
Der BERICHT nimmt u.a. auf einen zweiten Text Bezug. Bei seiner Gefangennahme wird der Affe Rotpeter angeschossen und nach Ansicht des Verfassers getötet. Dem entsprechend ist das Schiff, das Rotpeter nach Europa bringt, eine Totenbarke. In HIMMEL UND HÖLLE beschreibt Emanuel Swedenborg das Dasein der menschlichen Geister im Jenseits: Dass sie nicht wissen, dass sie tot sind; dass dort jeder sein innerstes Wesen offenbart und so sein ›eigentliches Leben‹ lebt: als Engel oder Teufel. Bei seiner Umgestaltung stehen ihm jene zur Seite, die bereits Engel oder Teufel sind – wie die Matrosen, die Rotpeter bei seiner Mensch- und Künstlerwerdung helfen und ihm in Form hochprozentiger Spirituosen den Heiligen Geist eintrichtern.
Auch Kafkas Amerika-Roman DER VERSCHOLLENE lässt sich mit Swedenborg neu lesen. Karl Rossmann wurde 'umgebracht', wie Kafka in seinem Tagebuch festhält, und gelangt auf einer Totenbarke nach Amerika: in die neue Welt, ins Jenseits, wo er wie der Affe Rotpeter ein 'neue[s] Leben' beginnt. Als erstes muss Rossmann Englisch lernen – die Sprache der Engel. Im folgenden trifft er auf gute und böse Geister; vor allem Delamarche und Robinson wollen ihn in ihre Hölle hinabziehen, wo Brunelda ihr ebenso skurriles wie grausames Regiment führt. Rossmann kann entkommen, und menschliche Engel weisen ihm den Weg: 'hunderte Frauen als Engel gekleidet in weißen Tüchern mit großen Flügeln am Rücken[, die] auf langen goldglänzenden Trompeten bliesen'. Im Theater von Oklahoma gerät Rossmann in eine jener bürokratischen Prozeduren, die für Kafka typisch sind. Bei ihrer Gestaltung greift Kafka ebenfalls auf Swedenborgsche Motive und Strukturen zurück. Das gleiche gilt für die Künstlermotivik im VERSCHOLLENEN, denn das Reich, in dem das göttliche Genie residiert, ist der Himmel.
Aktualisiert: 2017-03-01
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