Judit Barth-Richtarz zeigt auf, wie die Sorgerechtsform auf zentrale Entwicklungsbedingungen der Kinder in der Nachscheidungsfamilie Einfluss nimmt – wie etwa das Ausmaß an Kontakt des Kindes zu beiden Eltern, die Beteiligung des getrennt lebenden Elternteils an Betreuung und Erziehung des Kindes oder das Konfliktklima zwischen den Eltern. Darauf basierend beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, welche Schlüsse für die Beratung von Familien, die von Scheidung betroffen sind, zu ziehen sind.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) hat große Bewegung in die unterhaltsrechtliche Diskussion gebracht. Zwar sind viele Fragen zum "neuen Recht" mittlerweile höchstrichterlich entschieden worden. Gleichzeitig werden aber auch immer wieder neue Probleme aufgeworfen. Die sachgerechte Lösung solcher Fragen erfordert vor allem eine normzweckorientierte Gesetzesauslegung. Eine erneute Auseinandersetzung mit dem Rechtsgrund des nachehelichen Unterhalts ist dabei allerdings umso dringlicher, als das UÄndG nach Meinung vieler einen Bedeutungswandel des Unterhalts herbeigeführt und neue Maßstäbe gesetzt hat.
Der Autor entwickelt vor diesem Hintergrund einen neuen Begründungsansatz, bei dem der nacheheliche Unterhalt nicht nur isoliert betrachtet, sondern in ein durchgängiges unterhaltsrechtliches Gesamtkonzept des BGB eingefügt wird, in dessen Mittelpunkt das Rechtsprinzip der familiären Solidarität steht. Dabei erarbeitet er verschiedene Kategorien unterhaltsrechtlicher Solidarität und zeigt die praktischen Konsequenzen dieser Unterscheidung im Gesetz auf. Vor allem für den nachehelichen Unterhalt leistet die Untersuchung eine umfassende Analyse der Struktur und Wirkungsweise des Prinzips der familiären Solidarität, grenzt es von dem herkömmlichen Verständnis einer "nachehelichen Solidarität" ab und weist es anhand der zentralen Gesetzesnormen nach.
Die Untersuchung liefert auch eingehende Antworten auf zahlreiche praxisrelevante Fragen in der Anwendung des geltenden Unterhaltsrechts. Vor dem Hintergrund des Prinzips der familiären Solidarität beschäftigt sich der Autor z.B. ausführlich mit dem Maß des nachehelichen Unterhalts und bietet neue vereinfachende Lösungsvorschläge zum Problem der viel diskutierten wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse und den Surrogaten für Haus- und Familienarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung von Kriterien zur Anwendung der Unterhaltsbegrenzungs- und -verwirkungsvorschriften.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) hat große Bewegung in die unterhaltsrechtliche Diskussion gebracht. Zwar sind viele Fragen zum "neuen Recht" mittlerweile höchstrichterlich entschieden worden. Gleichzeitig werden aber auch immer wieder neue Probleme aufgeworfen. Die sachgerechte Lösung solcher Fragen erfordert vor allem eine normzweckorientierte Gesetzesauslegung. Eine erneute Auseinandersetzung mit dem Rechtsgrund des nachehelichen Unterhalts ist dabei allerdings umso dringlicher, als das UÄndG nach Meinung vieler einen Bedeutungswandel des Unterhalts herbeigeführt und neue Maßstäbe gesetzt hat.
Der Autor entwickelt vor diesem Hintergrund einen neuen Begründungsansatz, bei dem der nacheheliche Unterhalt nicht nur isoliert betrachtet, sondern in ein durchgängiges unterhaltsrechtliches Gesamtkonzept des BGB eingefügt wird, in dessen Mittelpunkt das Rechtsprinzip der familiären Solidarität steht. Dabei erarbeitet er verschiedene Kategorien unterhaltsrechtlicher Solidarität und zeigt die praktischen Konsequenzen dieser Unterscheidung im Gesetz auf. Vor allem für den nachehelichen Unterhalt leistet die Untersuchung eine umfassende Analyse der Struktur und Wirkungsweise des Prinzips der familiären Solidarität, grenzt es von dem herkömmlichen Verständnis einer "nachehelichen Solidarität" ab und weist es anhand der zentralen Gesetzesnormen nach.
Die Untersuchung liefert auch eingehende Antworten auf zahlreiche praxisrelevante Fragen in der Anwendung des geltenden Unterhaltsrechts. Vor dem Hintergrund des Prinzips der familiären Solidarität beschäftigt sich der Autor z.B. ausführlich mit dem Maß des nachehelichen Unterhalts und bietet neue vereinfachende Lösungsvorschläge zum Problem der viel diskutierten wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse und den Surrogaten für Haus- und Familienarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung von Kriterien zur Anwendung der Unterhaltsbegrenzungs- und -verwirkungsvorschriften.
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Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) hat große Bewegung in die unterhaltsrechtliche Diskussion gebracht. Zwar sind viele Fragen zum "neuen Recht" mittlerweile höchstrichterlich entschieden worden. Gleichzeitig werden aber auch immer wieder neue Probleme aufgeworfen. Die sachgerechte Lösung solcher Fragen erfordert vor allem eine normzweckorientierte Gesetzesauslegung. Eine erneute Auseinandersetzung mit dem Rechtsgrund des nachehelichen Unterhalts ist dabei allerdings umso dringlicher, als das UÄndG nach Meinung vieler einen Bedeutungswandel des Unterhalts herbeigeführt und neue Maßstäbe gesetzt hat.
Der Autor entwickelt vor diesem Hintergrund einen neuen Begründungsansatz, bei dem der nacheheliche Unterhalt nicht nur isoliert betrachtet, sondern in ein durchgängiges unterhaltsrechtliches Gesamtkonzept des BGB eingefügt wird, in dessen Mittelpunkt das Rechtsprinzip der familiären Solidarität steht. Dabei erarbeitet er verschiedene Kategorien unterhaltsrechtlicher Solidarität und zeigt die praktischen Konsequenzen dieser Unterscheidung im Gesetz auf. Vor allem für den nachehelichen Unterhalt leistet die Untersuchung eine umfassende Analyse der Struktur und Wirkungsweise des Prinzips der familiären Solidarität, grenzt es von dem herkömmlichen Verständnis einer "nachehelichen Solidarität" ab und weist es anhand der zentralen Gesetzesnormen nach.
Die Untersuchung liefert auch eingehende Antworten auf zahlreiche praxisrelevante Fragen in der Anwendung des geltenden Unterhaltsrechts. Vor dem Hintergrund des Prinzips der familiären Solidarität beschäftigt sich der Autor z.B. ausführlich mit dem Maß des nachehelichen Unterhalts und bietet neue vereinfachende Lösungsvorschläge zum Problem der viel diskutierten wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse und den Surrogaten für Haus- und Familienarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung von Kriterien zur Anwendung der Unterhaltsbegrenzungs- und -verwirkungsvorschriften.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Eine zuverlässige und prägnante Orientierung in dem komplizierten Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen bietet das bewährte FamRZ-Buch, "meisterlich in einer klaren Sprache" (Richterin am KG a.D. Dr. Uta Ehinger, FPR 2013, 227, zur Voraufl.). Mit wertvollen Informationen (z.B. zur neuen Europäischen Güterrechts-VO) wird der Praktiker in Sachen Scheidung, Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich sowie Elterliche Sorge/Umgang direkt auf den richtigen Weg gebracht.
Für (Fach-)Anwälte, Richter, Notare, Rechtspfleger, Universitäten.
„(…) Fazit: Henrich stellt den Inhalt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen in diesem – wie er selbst sagt – Labyrinth von Regelungen, die im Verhältnis zu einzelnen Ländern gelten, für andere nicht gelten, mit der Tiefe dar, wie sie die Wissenschaft bereichert, und mit der Präzision, Kompaktheit, Klarheit und Verständlichkeit, wie sie sich ein Praktiker nur wünschen kann. Das IPR ist nicht einfacher geworden. Henrich hat das Zurechtfinden in dieser Materie jedoch wesentlich einfacher gemacht." (RA/FA FamR Dr. Ludwig Bergschneider, FamRZ 2013, 267 f., zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Am 29. März 2006 fand an der Universität Halle-Wittenberg ein vom Institut für Wirtschaftsrecht der Juristischen Fakultät gemeinsam mit der Notarkammer Sachsen-Anhalt durchgeführtes Symposium zum Thema „Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen“ statt – nicht zuletzt seit den Entscheidungen von BVerfG und BGH ein Gebiet von besonderer Bedeutung. Mit dem neuen FamRZ-Buch werden sämtliche Vorträge der Fachöffentlichkeit vorgelegt:
Prof. Dr. Thomas Wagenitz
Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei Eheverträgen – ein Überblick über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M.
Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen – eine Zwischenbilanz
Dr. Thomas Weckerle, LL.M.
Steuerliche Aspekte von Güterstandsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Dieter Bäumel
Unterhaltsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Prof. Dr. Günter Brambring
Fragen der inhaltlichen Gestaltung von Eheverträgen aus notarieller Sicht
Erstrangige Fachkenner aus Gerichtsbarkeit, Wissenschaft, Anwaltschaft und Notariat verschaffen dabei nicht nur eine grundlegende und zuverlässige Orientierung aus ihrer jeweiligen Sicht. Mit neuen Lösungsansätzen, Beispielsrechnungen oder Mustervereinbarungen werden darüber hinaus konkrete Hilfen bei Problemstellungen im Rechtsalltag gegeben.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Am 29. März 2006 fand an der Universität Halle-Wittenberg ein vom Institut für Wirtschaftsrecht der Juristischen Fakultät gemeinsam mit der Notarkammer Sachsen-Anhalt durchgeführtes Symposium zum Thema „Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen“ statt – nicht zuletzt seit den Entscheidungen von BVerfG und BGH ein Gebiet von besonderer Bedeutung. Mit dem neuen FamRZ-Buch werden sämtliche Vorträge der Fachöffentlichkeit vorgelegt:
Prof. Dr. Thomas Wagenitz
Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei Eheverträgen – ein Überblick über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M.
Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen – eine Zwischenbilanz
Dr. Thomas Weckerle, LL.M.
Steuerliche Aspekte von Güterstandsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Dieter Bäumel
Unterhaltsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Prof. Dr. Günter Brambring
Fragen der inhaltlichen Gestaltung von Eheverträgen aus notarieller Sicht
Erstrangige Fachkenner aus Gerichtsbarkeit, Wissenschaft, Anwaltschaft und Notariat verschaffen dabei nicht nur eine grundlegende und zuverlässige Orientierung aus ihrer jeweiligen Sicht. Mit neuen Lösungsansätzen, Beispielsrechnungen oder Mustervereinbarungen werden darüber hinaus konkrete Hilfen bei Problemstellungen im Rechtsalltag gegeben.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das UÄndG bildet den vorläufigen Schlusspunkt vielfacher, oft tief greifender Änderungen im Unterhaltsrecht. Die ausführliche Darstellung dieser Änderungen, aber auch neuer Probleme hat in weiten Bereichen eine völlige Neubearbeitung des Handbuchs erforderlich gemacht.
Die Neuauflage trägt der Rechtsentwicklung insgesamt bis April, teilw. Mitte Juni 2008 Rechnung. Das bedingt Verschiebungen in der Gewichtung und gelegentlich auch neue Gliederung einzelner Abschnitte innerhalb des bewährten Konzepts mit seiner Aufteilung in Materielles Recht, Verfahrensrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Steuerrecht.
Etwas Besonderes am Göppinger/Wax sind die umfassenden und teilw. völlig neu bearbeiteten Darstellungen der unterhaltsrechtlich relevanten Fragen und Aspekte
- im IPR/IZPR und Steuerrecht
- des Kindergeldrechts
- bei eingetr. Lebenspartnerschaft und nichtehel. Lebensgemeinschaft
- der Beweislast
- von Schadensersatzansprüchen aus Arzthaftung
und der Querverbindungen / Schnittstellen zum Sozialrecht.
Rezensionen:
. zur 9. Auflage:
". Fazit: Ein äußerst wichtiges Buch, dem man mit einer kurzen Rezension nicht gerecht werden kann. Es ist aber sicher, dass es weiterhin Einfluss auf die Rechtsprechung nehmen wird. Vor allem ist es wegen seiner tiefgreifenden und ausführlichen Darstellung in schwierigen und nicht alltäglichen Fällen, aber auch zur Vergewisserung in Alltagsfällen ein unverzichtbarer Ratgeber mit Informationen und Reflexionen, die man in anderen renommierten Unterhaltsbüchern manchmal nicht findet."
(RA und FA FamR Dr. Ludwig Bergschneider in FamRZ 2009, 289)
". Die künftige Praxis des neuen Unterhaltsrechts wird an den Überlegungen der Autoren des Handbuchs, das allen mit dem Unterhaltsrecht Befassten wärmstens zu empfehlen ist, nicht vorbeikommen."
(Richterin am AmtsG a.D. Frauke Günther in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2009, 341)
Aus Rezensionen der 8. Auflage:
". Das Buch ist allen, die mit dem Unterhaltsrecht zu tun haben, längst bekannt. Es erschien 1960 in erster Auflage, damals noch allein verfasst von Brühl. Das Monopol, das es zuerst auf dem Markt der unterhaltsrechtlichen Literatur hatte, hat es längst nicht mehr. Die zwölf Autoren, die es jetzt bearbeiten, sämtlich Praktiker, sorgen jedoch dafür, dass es einen führenden Platz behält.
Das Werk enthält weit mehr als eine Auswertung der Rechtsprechung. Es bietet Lösungen auch zu Fällen an, zu denen es bisher noch keine Rechtsprechung gibt.
Das Buch bedarf kaum noch einer Empfehlung."
(Dr. Horst Klinkhardt in JAmt 2004, 58)
„Mit dem Neuerscheinen der 8. Auflage dieses Werkes, das insgesamt zwölf Autoren bearbeitet haben, wurde wesentlichen Änderungen des nationalen Rechts sowie des Internationalen Privat- und Prozessrechts Rechnung getragen. So wurden nicht nur die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, das insbesondere die Bestimmungen zur Verjährung vollständig umgestaltet hat, und die Änderungen des Zivilprozessrechts, soweit das Verfahrensrecht zum Unterhalt betroffen ist, berücksichtigt, sondern auch das neu geschaffene Lebenspartnerschaftsgesetz in das Werk aufgenommen. Von den zahlreichen erfassten Gesetzesänderungen sind ferner das das EuGVÜ weitgehend ablösende EG-Gerichtsstands- und Vollstreckungsabkommen v. 22. 12. 2000 - VO(EG)Nr. 44/2001 - zu erwähnen. Selbstverständlich wurde auch die umfangreiche Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte eingearbeitet.
Unter den zahlreichen Publikationen zum Unterhaltsrecht nimmt der Göppinger/Wax längst den Status eines Klassikers des Unterhaltsrechts ein. Das Werk vermittelt sehr eingehend die Grundlagen des Unterhaltsrechts, die sich durch eine sorgfältige und überzeugende Gliederung auszeichnen; angesichts der Flut ständig neu veröffentlichter Entscheidungen ist dies von unschätzbarem Wert, weil hierdurch deren Zuordnung und Bewertung erleichtert wird. Zugleich bietet es auch zu praktischen Fragen de
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das internationale Privat- und Verfahrensrecht entwickelt sich zügig. So gilt seit 1.8.2022 die bedeutende Brüssel IIb-VO, u.a. mit der neuen Anerkennung europäischer Privatscheidungen. Auch die Europäische Zustellungsverordnung (seit 1.7.2022) und Fragen zum Anwendungsbereich der EuGüVO (Ehewohnung, Haushaltsgegenstände, Morgengabe etc.) sind aktuelle Themen.
Eine zuverlässige und prägnante Orientierung im komplizierten Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen bietet das bewährte FamRZ-Buch. In Sachen Scheidung, Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich und Elterliche Sorge/Umgang wird man von Henrich sicher zum gewünschten Ziel geführt.
Für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte, Rechtspfleger, Universitäten.
"… ein sehr schönes, hervorragendes Nachschlagewerk, in dem die Materie übersichtlich und konzentriert zusammengetragen und gezielt erläutert wird."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RPflStud 2018, 127 f., zur Voraufl.)Das internationale Privat- und Verfahrensrecht entwickelt sich zügig. So gilt seit 1.8.2022 die bedeutende Brüssel IIb-VO, u.a. mit der neuen Anerkennung europäischer Privatscheidungen. Auch die Europäische Zustellungsverordnung (seit 1.7.2022) und Fragen zum Anwendungsbereich der EuGüVO (Ehewohnung, Haushaltsgegenstände, Morgengabe etc.) sind aktuelle Themen.
Eine zuverlässige und prägnante Orientierung im komplizierten Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen bietet das bewährte FamRZ-Buch. In Sachen Scheidung, Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich und Elterliche Sorge/Umgang wird man von Henrich sicher zum gewünschten Ziel geführt.
Für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte, Rechtspfleger, Universitäten.
"… ein sehr schönes, hervorragendes Nachschlagewerk, in dem die Materie übersichtlich und konzentriert zusammengetragen und gezielt erläutert wird."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RPflStud 2018, 127 f., zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das internationale Privat- und Verfahrensrecht entwickelt sich zügig. So gilt seit 1.8.2022 die bedeutende Brüssel IIb-VO, u.a. mit der neuen Anerkennung europäischer Privatscheidungen. Auch die Europäische Zustellungsverordnung (seit 1.7.2022) und Fragen zum Anwendungsbereich der EuGüVO (Ehewohnung, Haushaltsgegenstände, Morgengabe etc.) sind aktuelle Themen.
Eine zuverlässige und prägnante Orientierung im komplizierten Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen bietet das bewährte FamRZ-Buch. In Sachen Scheidung, Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich und Elterliche Sorge/Umgang wird man von Henrich sicher zum gewünschten Ziel geführt.
Für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte, Rechtspfleger, Universitäten.
"… ein sehr schönes, hervorragendes Nachschlagewerk, in dem die Materie übersichtlich und konzentriert zusammengetragen und gezielt erläutert wird."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RPflStud 2018, 127 f., zur Voraufl.)Das internationale Privat- und Verfahrensrecht entwickelt sich zügig. So gilt seit 1.8.2022 die bedeutende Brüssel IIb-VO, u.a. mit der neuen Anerkennung europäischer Privatscheidungen. Auch die Europäische Zustellungsverordnung (seit 1.7.2022) und Fragen zum Anwendungsbereich der EuGüVO (Ehewohnung, Haushaltsgegenstände, Morgengabe etc.) sind aktuelle Themen.
Eine zuverlässige und prägnante Orientierung im komplizierten Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen bietet das bewährte FamRZ-Buch. In Sachen Scheidung, Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich und Elterliche Sorge/Umgang wird man von Henrich sicher zum gewünschten Ziel geführt.
Für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte, Rechtspfleger, Universitäten.
"… ein sehr schönes, hervorragendes Nachschlagewerk, in dem die Materie übersichtlich und konzentriert zusammengetragen und gezielt erläutert wird."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RPflStud 2018, 127 f., zur Voraufl.)
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Das internationale Privat- und Verfahrensrecht entwickelt sich zügig. So gilt seit 1.8.2022 die bedeutende Brüssel IIb-VO, u.a. mit der neuen Anerkennung europäischer Privatscheidungen. Auch die Europäische Zustellungsverordnung (seit 1.7.2022) und Fragen zum Anwendungsbereich der EuGüVO (Ehewohnung, Haushaltsgegenstände, Morgengabe etc.) sind aktuelle Themen.
Eine zuverlässige und prägnante Orientierung im komplizierten Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen bietet das bewährte FamRZ-Buch. In Sachen Scheidung, Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich und Elterliche Sorge/Umgang wird man von Henrich sicher zum gewünschten Ziel geführt.
Für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte, Rechtspfleger, Universitäten.
"… ein sehr schönes, hervorragendes Nachschlagewerk, in dem die Materie übersichtlich und konzentriert zusammengetragen und gezielt erläutert wird."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RPflStud 2018, 127 f., zur Voraufl.)Das internationale Privat- und Verfahrensrecht entwickelt sich zügig. So gilt seit 1.8.2022 die bedeutende Brüssel IIb-VO, u.a. mit der neuen Anerkennung europäischer Privatscheidungen. Auch die Europäische Zustellungsverordnung (seit 1.7.2022) und Fragen zum Anwendungsbereich der EuGüVO (Ehewohnung, Haushaltsgegenstände, Morgengabe etc.) sind aktuelle Themen.
Eine zuverlässige und prägnante Orientierung im komplizierten Normgefüge von Verordnungen, Staatsverträgen und nationalen Regelungen bietet das bewährte FamRZ-Buch. In Sachen Scheidung, Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich und Elterliche Sorge/Umgang wird man von Henrich sicher zum gewünschten Ziel geführt.
Für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte, Rechtspfleger, Universitäten.
"… ein sehr schönes, hervorragendes Nachschlagewerk, in dem die Materie übersichtlich und konzentriert zusammengetragen und gezielt erläutert wird."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RPflStud 2018, 127 f., zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Recht des nachehelichen Ehegattenunterhalts ist seit Inkrafttreten des 1. EheRG heftiger Kritik ausgesetzt. Verschiedenartige Reformgesetze konnten seither nicht zur Beruhigung beitragen. Den Familienrichtern wird z.B. vorgeworfen, als Gesetzgeber zu wirken, mit der Erstellung von Tabellen bzw. Richtlinien die ihnen von der Verfassung gezogenen Grenzen zu überschreiten oder bei der Falllösung auf das Narkotikum der blinden Billigkeit zurückzugreifen.
In seiner Habilitationsschrift untersucht der Autor die Berechtigung dieser Vorwürfe. Dabei versucht er, das nacheheliche Unterhaltsrecht auf seine dogmatische Grundlage statt auf Tabellen, Leitlinien und Rechenmethoden zurückzuführen. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass das Normengeflecht der §§ 1569 ff. BGB von einer ungewöhnlichen Massierung unbestimmter Rechtsbegriffe und Generalklauseln beherrscht wird. Im ersten Teil beschäftigt sich die Arbeit deshalb mit den Vorgaben der juristischen Methodenlehre. Hier wird deutlich, dass allgemeine Rechtsprinzipien alle Formen der Rechtsgewinnung durchdringen.
Dies führt zu einer Prinzipiendiskussion: Ist die Wertung, die eine normative Wissenschaft immer wieder einholt, auf allgemeine Prinzipien zurückzuführen? Um welche Art von allgemeinen Rechtsprinzipien handelt es sich? Liegen sie eventuell sogar dem Recht voraus? Der Autor arbeitet daher im zweiten Teil die in den §§ 1569 ff. BGB wirkenden allgemeinen Rechtsprinzipien heraus, untersucht ihr Verhältnis zueinander und beschäftigt sich mit der Frage nach der Existenz „richtigen Rechts“ samt seiner Auswirkung auf den Umgang mit im Gesetz wirkenden allgemeinen Rechtsprinzipien. Muss der Rechtsanwender positivierte allgemeine Rechtsprinzipien anwenden, auch wenn sie nicht „richtiges Recht“ verkörpern?
Auf dieser Grundlage geht es im dritten und umfangreichsten Teil dann um die Rechtsgewinnung in den Normen des nachehelichen Unterhaltsrechts: Sämtliche unbestimmte Rechts- und wertausfüllungsbedürftige Begriffe sowie die Generalklauseln der §§ 1569 bis 1582 BGB werden mit dem dargestellten Instrumentarium konkretisiert und Gesetzeslücken geschlossen.
Der abschließende Vergleich der gewonnenen Ergebnisse mit denen der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung zeigt schließlich auf, ob die eingangs erwähnte Kritik tatsächlich gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Recht des nachehelichen Ehegattenunterhalts ist seit Inkrafttreten des 1. EheRG heftiger Kritik ausgesetzt. Verschiedenartige Reformgesetze konnten seither nicht zur Beruhigung beitragen. Den Familienrichtern wird z.B. vorgeworfen, als Gesetzgeber zu wirken, mit der Erstellung von Tabellen bzw. Richtlinien die ihnen von der Verfassung gezogenen Grenzen zu überschreiten oder bei der Falllösung auf das Narkotikum der blinden Billigkeit zurückzugreifen.
In seiner Habilitationsschrift untersucht der Autor die Berechtigung dieser Vorwürfe. Dabei versucht er, das nacheheliche Unterhaltsrecht auf seine dogmatische Grundlage statt auf Tabellen, Leitlinien und Rechenmethoden zurückzuführen. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass das Normengeflecht der §§ 1569 ff. BGB von einer ungewöhnlichen Massierung unbestimmter Rechtsbegriffe und Generalklauseln beherrscht wird. Im ersten Teil beschäftigt sich die Arbeit deshalb mit den Vorgaben der juristischen Methodenlehre. Hier wird deutlich, dass allgemeine Rechtsprinzipien alle Formen der Rechtsgewinnung durchdringen.
Dies führt zu einer Prinzipiendiskussion: Ist die Wertung, die eine normative Wissenschaft immer wieder einholt, auf allgemeine Prinzipien zurückzuführen? Um welche Art von allgemeinen Rechtsprinzipien handelt es sich? Liegen sie eventuell sogar dem Recht voraus? Der Autor arbeitet daher im zweiten Teil die in den §§ 1569 ff. BGB wirkenden allgemeinen Rechtsprinzipien heraus, untersucht ihr Verhältnis zueinander und beschäftigt sich mit der Frage nach der Existenz „richtigen Rechts“ samt seiner Auswirkung auf den Umgang mit im Gesetz wirkenden allgemeinen Rechtsprinzipien. Muss der Rechtsanwender positivierte allgemeine Rechtsprinzipien anwenden, auch wenn sie nicht „richtiges Recht“ verkörpern?
Auf dieser Grundlage geht es im dritten und umfangreichsten Teil dann um die Rechtsgewinnung in den Normen des nachehelichen Unterhaltsrechts: Sämtliche unbestimmte Rechts- und wertausfüllungsbedürftige Begriffe sowie die Generalklauseln der §§ 1569 bis 1582 BGB werden mit dem dargestellten Instrumentarium konkretisiert und Gesetzeslücken geschlossen.
Der abschließende Vergleich der gewonnenen Ergebnisse mit denen der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung zeigt schließlich auf, ob die eingangs erwähnte Kritik tatsächlich gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Recht des nachehelichen Ehegattenunterhalts ist seit Inkrafttreten des 1. EheRG heftiger Kritik ausgesetzt. Verschiedenartige Reformgesetze konnten seither nicht zur Beruhigung beitragen. Den Familienrichtern wird z.B. vorgeworfen, als Gesetzgeber zu wirken, mit der Erstellung von Tabellen bzw. Richtlinien die ihnen von der Verfassung gezogenen Grenzen zu überschreiten oder bei der Falllösung auf das Narkotikum der blinden Billigkeit zurückzugreifen.
In seiner Habilitationsschrift untersucht der Autor die Berechtigung dieser Vorwürfe. Dabei versucht er, das nacheheliche Unterhaltsrecht auf seine dogmatische Grundlage statt auf Tabellen, Leitlinien und Rechenmethoden zurückzuführen. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass das Normengeflecht der §§ 1569 ff. BGB von einer ungewöhnlichen Massierung unbestimmter Rechtsbegriffe und Generalklauseln beherrscht wird. Im ersten Teil beschäftigt sich die Arbeit deshalb mit den Vorgaben der juristischen Methodenlehre. Hier wird deutlich, dass allgemeine Rechtsprinzipien alle Formen der Rechtsgewinnung durchdringen.
Dies führt zu einer Prinzipiendiskussion: Ist die Wertung, die eine normative Wissenschaft immer wieder einholt, auf allgemeine Prinzipien zurückzuführen? Um welche Art von allgemeinen Rechtsprinzipien handelt es sich? Liegen sie eventuell sogar dem Recht voraus? Der Autor arbeitet daher im zweiten Teil die in den §§ 1569 ff. BGB wirkenden allgemeinen Rechtsprinzipien heraus, untersucht ihr Verhältnis zueinander und beschäftigt sich mit der Frage nach der Existenz „richtigen Rechts“ samt seiner Auswirkung auf den Umgang mit im Gesetz wirkenden allgemeinen Rechtsprinzipien. Muss der Rechtsanwender positivierte allgemeine Rechtsprinzipien anwenden, auch wenn sie nicht „richtiges Recht“ verkörpern?
Auf dieser Grundlage geht es im dritten und umfangreichsten Teil dann um die Rechtsgewinnung in den Normen des nachehelichen Unterhaltsrechts: Sämtliche unbestimmte Rechts- und wertausfüllungsbedürftige Begriffe sowie die Generalklauseln der §§ 1569 bis 1582 BGB werden mit dem dargestellten Instrumentarium konkretisiert und Gesetzeslücken geschlossen.
Der abschließende Vergleich der gewonnenen Ergebnisse mit denen der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung zeigt schließlich auf, ob die eingangs erwähnte Kritik tatsächlich gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach Trennung oder Scheidung der Eltern wird nicht mehr nur das Residenzmodell, sondern auch das Wechselmodell als Betreuungsform des Kindes praktiziert. Diese Betreuungsform verlangt von dem Kind eine hohe Anpassungsfähigkeit. Zudem geht es oft allein um den Wunsch der Eltern, die sich das Kind „teilen wollen“. Vor diesem Hintergrund betrachtet die Autorin das Wechselmodell aus verfahrensrechtlicher Sicht und untersucht, ob für das Kind Möglichkeiten bestehen, sich für oder gegen das Wechselmodell auszusprechen.
So wird zunächst die zum Wechselmodell ergangene Rechtsprechung dahingehend analysiert, inwieweit Interessen und Wille des Kindes bei gerichtlicher Anordnung wie auch Absicherung des Wechselmodells bislang berücksichtigt werden. Im Zuge dessen werden insbesondere die Verfahrensinstrumente der Kindesanhörung (§ 159 FamFG) sowie der Bestellung des Verfahrensbeistands (§ 158 FamFG) thematisiert und einer kritischen Würdigung unterzogen. Vergleichend dazu wird sodann der Blick auf die Schweiz gerichtet. Dort ist nicht nur die alternierende Obhut bereits im Jahr 2017 gesetzlich verankert worden (Art. 298 Abs. 2ter CH-ZGB); auch hat der schweizerische Gesetzgeber die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit des Kindes entsprechend erweitert.
Als Ergebnis des Rechtsvergleichs unterbreitet die Autorin Vorschläge, wie die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit des Kindes auch beim Wechselmodell in Deutschland verbessert und dadurch dessen Rechtsstellung gestärkt werden kann.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach Trennung oder Scheidung der Eltern wird nicht mehr nur das Residenzmodell, sondern auch das Wechselmodell als Betreuungsform des Kindes praktiziert. Diese Betreuungsform verlangt von dem Kind eine hohe Anpassungsfähigkeit. Zudem geht es oft allein um den Wunsch der Eltern, die sich das Kind „teilen wollen“. Vor diesem Hintergrund betrachtet die Autorin das Wechselmodell aus verfahrensrechtlicher Sicht und untersucht, ob für das Kind Möglichkeiten bestehen, sich für oder gegen das Wechselmodell auszusprechen.
So wird zunächst die zum Wechselmodell ergangene Rechtsprechung dahingehend analysiert, inwieweit Interessen und Wille des Kindes bei gerichtlicher Anordnung wie auch Absicherung des Wechselmodells bislang berücksichtigt werden. Im Zuge dessen werden insbesondere die Verfahrensinstrumente der Kindesanhörung (§ 159 FamFG) sowie der Bestellung des Verfahrensbeistands (§ 158 FamFG) thematisiert und einer kritischen Würdigung unterzogen. Vergleichend dazu wird sodann der Blick auf die Schweiz gerichtet. Dort ist nicht nur die alternierende Obhut bereits im Jahr 2017 gesetzlich verankert worden (Art. 298 Abs. 2ter CH-ZGB); auch hat der schweizerische Gesetzgeber die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit des Kindes entsprechend erweitert.
Als Ergebnis des Rechtsvergleichs unterbreitet die Autorin Vorschläge, wie die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit des Kindes auch beim Wechselmodell in Deutschland verbessert und dadurch dessen Rechtsstellung gestärkt werden kann.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach Trennung oder Scheidung der Eltern wird nicht mehr nur das Residenzmodell, sondern auch das Wechselmodell als Betreuungsform des Kindes praktiziert. Diese Betreuungsform verlangt von dem Kind eine hohe Anpassungsfähigkeit. Zudem geht es oft allein um den Wunsch der Eltern, die sich das Kind „teilen wollen“. Vor diesem Hintergrund betrachtet die Autorin das Wechselmodell aus verfahrensrechtlicher Sicht und untersucht, ob für das Kind Möglichkeiten bestehen, sich für oder gegen das Wechselmodell auszusprechen.
So wird zunächst die zum Wechselmodell ergangene Rechtsprechung dahingehend analysiert, inwieweit Interessen und Wille des Kindes bei gerichtlicher Anordnung wie auch Absicherung des Wechselmodells bislang berücksichtigt werden. Im Zuge dessen werden insbesondere die Verfahrensinstrumente der Kindesanhörung (§ 159 FamFG) sowie der Bestellung des Verfahrensbeistands (§ 158 FamFG) thematisiert und einer kritischen Würdigung unterzogen. Vergleichend dazu wird sodann der Blick auf die Schweiz gerichtet. Dort ist nicht nur die alternierende Obhut bereits im Jahr 2017 gesetzlich verankert worden (Art. 298 Abs. 2ter CH-ZGB); auch hat der schweizerische Gesetzgeber die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit des Kindes entsprechend erweitert.
Als Ergebnis des Rechtsvergleichs unterbreitet die Autorin Vorschläge, wie die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit des Kindes auch beim Wechselmodell in Deutschland verbessert und dadurch dessen Rechtsstellung gestärkt werden kann.
Aktualisiert: 2023-07-01
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