Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann.

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann. von Gutknecht,  Thomas
Das strafrechtliche Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann weist bei näherer Betrachtungsweise zahlreiche Parallelen zu Projekten auf, deren Ziel eine ausgleichende, nichtstrafende, auf Wiedergutmachung ausgerichtete Regelung strafrechtlicher Konflikte ist. Allerdings wird das Schlichtungsverfahren mit wesentlich geringerem finanziellem - der Schiedsmann ist ehrenamtlicher Laie - und personellem Aufwand betrieben. Dennoch findet das Schiedsmannsinstitut im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung. Ziel der Untersuchung ist zunächst die Darstellung der (verfahrensbedingten) Besonderheiten. Hierauf aufbauend werden die anzunehmenden Erwartungen der Konfliktparteien (Täter / Opfer) dargestellt, wobei zwischen verfahrensunabhängigen Bereichen und solchen, die sich aus der konkreten Verfahrensausgestaltung ergeben, zu unterscheiden ist. Die auf Parteiangaben beruhende empirische Untersuchung liefert Angaben über den Ablauf der Schlichtungsverhandlung, wobei festgestellt wird, daß das Verfahren hinsichtlich der äußeren Merkmale den Parteierwartungen weitgehend entspricht und die angenommenen Zugangsbarrieren nicht den vennuteten Einfluß auf die Bewertung haben. Die Zufriedenheit mit der Schlichtungsverhandlung ist - trotz teilweise anfänglicher Skepsis - durchweg hoch, was eingeschränkt auch noch bei einem Verfahrensabschluß ohne förmliche Einigung gilt. Der Vergleich der Befunde mit den Ergebnissen anderer Projekte läßt einen qualitativen Unterschied des Schlichtungsverfahrens nicht deutlich werden. Der theoretische Ansatz beruht auf der Vergleichbarkeit der Erwartungen namentlich der Opfer kleinerer Straftaten. Hierbei kommt es weniger darauf an, wer die Parteien mit welchem Konzept zur Konfliktregelung zusammenbringt, sondern daß dies geschieht. Die Rolle des "catalytic agent" kann von einem neutralen Dritten als Laie in Person des Schiedsmanns ohne weiteres übernommen werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann.

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann. von Gutknecht,  Thomas
Das strafrechtliche Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann weist bei näherer Betrachtungsweise zahlreiche Parallelen zu Projekten auf, deren Ziel eine ausgleichende, nichtstrafende, auf Wiedergutmachung ausgerichtete Regelung strafrechtlicher Konflikte ist. Allerdings wird das Schlichtungsverfahren mit wesentlich geringerem finanziellem - der Schiedsmann ist ehrenamtlicher Laie - und personellem Aufwand betrieben. Dennoch findet das Schiedsmannsinstitut im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung. Ziel der Untersuchung ist zunächst die Darstellung der (verfahrensbedingten) Besonderheiten. Hierauf aufbauend werden die anzunehmenden Erwartungen der Konfliktparteien (Täter / Opfer) dargestellt, wobei zwischen verfahrensunabhängigen Bereichen und solchen, die sich aus der konkreten Verfahrensausgestaltung ergeben, zu unterscheiden ist. Die auf Parteiangaben beruhende empirische Untersuchung liefert Angaben über den Ablauf der Schlichtungsverhandlung, wobei festgestellt wird, daß das Verfahren hinsichtlich der äußeren Merkmale den Parteierwartungen weitgehend entspricht und die angenommenen Zugangsbarrieren nicht den vennuteten Einfluß auf die Bewertung haben. Die Zufriedenheit mit der Schlichtungsverhandlung ist - trotz teilweise anfänglicher Skepsis - durchweg hoch, was eingeschränkt auch noch bei einem Verfahrensabschluß ohne förmliche Einigung gilt. Der Vergleich der Befunde mit den Ergebnissen anderer Projekte läßt einen qualitativen Unterschied des Schlichtungsverfahrens nicht deutlich werden. Der theoretische Ansatz beruht auf der Vergleichbarkeit der Erwartungen namentlich der Opfer kleinerer Straftaten. Hierbei kommt es weniger darauf an, wer die Parteien mit welchem Konzept zur Konfliktregelung zusammenbringt, sondern daß dies geschieht. Die Rolle des "catalytic agent" kann von einem neutralen Dritten als Laie in Person des Schiedsmanns ohne weiteres übernommen werden.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879, mit Ergänzungen und Erläuterungen

Die Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879, mit Ergänzungen und Erläuterungen von Turnau,  W.
Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungen -- Einleitung -- Erster Abschnitt. Das Amt der Schiedsmänner -- Zweiter Abschnitt. Die Sühneverhandlung über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten -- Dritter Abschnitt. Die Sühneverhandlung über Beleidigungen und Körperverletzungen -- Vierter Abschnitt. Kosten und Stempel. -- Fünfter Abschnitt. Schlußbestimmungen -- Sachregister
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann.

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann. von Gutknecht,  Thomas
Das strafrechtliche Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann weist bei näherer Betrachtungsweise zahlreiche Parallelen zu Projekten auf, deren Ziel eine ausgleichende, nichtstrafende, auf Wiedergutmachung ausgerichtete Regelung strafrechtlicher Konflikte ist. Allerdings wird das Schlichtungsverfahren mit wesentlich geringerem finanziellem - der Schiedsmann ist ehrenamtlicher Laie - und personellem Aufwand betrieben. Dennoch findet das Schiedsmannsinstitut im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung. Ziel der Untersuchung ist zunächst die Darstellung der (verfahrensbedingten) Besonderheiten. Hierauf aufbauend werden die anzunehmenden Erwartungen der Konfliktparteien (Täter / Opfer) dargestellt, wobei zwischen verfahrensunabhängigen Bereichen und solchen, die sich aus der konkreten Verfahrensausgestaltung ergeben, zu unterscheiden ist. Die auf Parteiangaben beruhende empirische Untersuchung liefert Angaben über den Ablauf der Schlichtungsverhandlung, wobei festgestellt wird, daß das Verfahren hinsichtlich der äußeren Merkmale den Parteierwartungen weitgehend entspricht und die angenommenen Zugangsbarrieren nicht den vennuteten Einfluß auf die Bewertung haben. Die Zufriedenheit mit der Schlichtungsverhandlung ist - trotz teilweise anfänglicher Skepsis - durchweg hoch, was eingeschränkt auch noch bei einem Verfahrensabschluß ohne förmliche Einigung gilt. Der Vergleich der Befunde mit den Ergebnissen anderer Projekte läßt einen qualitativen Unterschied des Schlichtungsverfahrens nicht deutlich werden. Der theoretische Ansatz beruht auf der Vergleichbarkeit der Erwartungen namentlich der Opfer kleinerer Straftaten. Hierbei kommt es weniger darauf an, wer die Parteien mit welchem Konzept zur Konfliktregelung zusammenbringt, sondern daß dies geschieht. Die Rolle des "catalytic agent" kann von einem neutralen Dritten als Laie in Person des Schiedsmanns ohne weiteres übernommen werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verhandelt zu St. Wendel

Verhandelt zu St. Wendel von Geiger,  Roland
Als nach dem Wiener Kongress 1814/15 die europäischen Territorien neu geordnet wurden, blieb in den vordem französisch besetzt gewesenen linksrheinischen deutschen Gebieten das Institut des Friedensrichters bestehen, während daran anlehnend das Königreich Preußen (mit Ausnahme von Rheinpreußen) 1827 das Institut des Schiedsmanns einführte. Dessen Aufgabe war es, bei kleinen Privatrechtsstreitigkeiten und Ehrverletzungen vor einem Gang zu den ordentlichen Gerichten einen Sühneversuch (=Versöhnung) zwischen den streitenden Parteien zu unternehmen. Dem Beispiel Preußens folgten andere deutsche Länder, die Vergleichs- und Friedensrichter beriefen, so dass dieses Institut schließlich zunächst für private Beleidigungen als Vergleichsbehörde Eingang in die deutsche Strafprozessordnung von 1877 fand. Mit der preußischen Schiedsmannsordnung von 1879 erfolgte eine Ausdehnung auf ganz Preußen, und sachlich wurde das Aufgabenspektrum um weniger bedeutsame bürgerliche Rechtsstreitigkeiten erweitert, dem wiederum andere deutsche Länder sich anschlossen. In diesem Jahre 1879 wurde auch in St. Wendel der erste Schiedsmann eingesetzt, der über seine Tätigkeit, sprich: die Fälle, akribisch Buch führte - in einem sog. Protokollbuch. Er nannte darin die beteiligten Personen und was sie getan hatten und wie das Ganze ausging. D.h. ob es ihm gelang, eine Versöhnung zu erzielen. Das erste Protokollbuch der Stadt St. Wendel erhielt ich im Januar 2019 von Willi Maas, dem Wirt des Café Journal in St. Wendel, dem es von einem Dritten übergeben wurde, der es bei der Renovierung seines Hauses gefunden hatte. Ich habe daraus zunächst eine Abschrift erstellt und dann versucht, die beteiligten Personen zu identifizieren, was mich ein paar Monate beschäftigte. Daraus ist nun ein Buch im Format A5 geworden, das 360 Seiten umfaßt. Zunächst gibt es ein paar editorische Hinweise über das Buch selbst, dann einen Abdruck des Gesetzes von 1879, der das Original initiiert hat. Dann werden die St. Wendeler Schiedsmänner vorgestellt, die ihre Einträge im Buch hinterlassen haben. Die Protokolle selber - 419 Fälle aus 37 Jahren - umfassen 190 Seiten, gefolgt von mehreren Registern (wer gegen wen, handelnde Personen, Ausgang) und einem „Familienteil“, der etwa 115 Seiten stark ist. Im letzteren werden gut 2/3 aller genannten Personen im Kreis ihrer Familien (genealogische Daten = Eltern und Ehefrau und Anzahl der Kinder) genannt. Beleidigungen, Beschimpfungen und üble Nachrede - das konnten unsere Altvorderen auch. Da gibt es harmloses und brutales wie Unbehobelter, Narr, Zottelmensch, Spitzbub oder der Klassiker bei Nachbarinnen in Rage: „Du Huhr“. Da gehen Zeitungsleute aufeinander los, Hausfrauen, Kaufleute, junge Damen, grobe Kerle. Wenn Sie wissen wollen, was Ihre Urgroßeltern angestellt haben, hier könnten Sie fündig werden.
Aktualisiert: 2021-12-30
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Die Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879, mit Ergänzungen und Erläuterungen

Die Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879, mit Ergänzungen und Erläuterungen von Turnau,  W.
Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungen -- Einleitung -- Erster Abschnitt. Das Amt der Schiedsmänner -- Zweiter Abschnitt. Die Sühneverhandlung über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten -- Dritter Abschnitt. Die Sühneverhandlung über Beleidigungen und Körperverletzungen -- Vierter Abschnitt. Kosten und Stempel. -- Fünfter Abschnitt. Schlußbestimmungen -- Sachregister
Aktualisiert: 2023-03-27
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Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann.

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann. von Gutknecht,  Thomas
Das strafrechtliche Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann weist bei näherer Betrachtungsweise zahlreiche Parallelen zu Projekten auf, deren Ziel eine ausgleichende, nichtstrafende, auf Wiedergutmachung ausgerichtete Regelung strafrechtlicher Konflikte ist. Allerdings wird das Schlichtungsverfahren mit wesentlich geringerem finanziellem - der Schiedsmann ist ehrenamtlicher Laie - und personellem Aufwand betrieben. Dennoch findet das Schiedsmannsinstitut im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung. Ziel der Untersuchung ist zunächst die Darstellung der (verfahrensbedingten) Besonderheiten. Hierauf aufbauend werden die anzunehmenden Erwartungen der Konfliktparteien (Täter / Opfer) dargestellt, wobei zwischen verfahrensunabhängigen Bereichen und solchen, die sich aus der konkreten Verfahrensausgestaltung ergeben, zu unterscheiden ist. Die auf Parteiangaben beruhende empirische Untersuchung liefert Angaben über den Ablauf der Schlichtungsverhandlung, wobei festgestellt wird, daß das Verfahren hinsichtlich der äußeren Merkmale den Parteierwartungen weitgehend entspricht und die angenommenen Zugangsbarrieren nicht den vennuteten Einfluß auf die Bewertung haben. Die Zufriedenheit mit der Schlichtungsverhandlung ist - trotz teilweise anfänglicher Skepsis - durchweg hoch, was eingeschränkt auch noch bei einem Verfahrensabschluß ohne förmliche Einigung gilt. Der Vergleich der Befunde mit den Ergebnissen anderer Projekte läßt einen qualitativen Unterschied des Schlichtungsverfahrens nicht deutlich werden. Der theoretische Ansatz beruht auf der Vergleichbarkeit der Erwartungen namentlich der Opfer kleinerer Straftaten. Hierbei kommt es weniger darauf an, wer die Parteien mit welchem Konzept zur Konfliktregelung zusammenbringt, sondern daß dies geschieht. Die Rolle des "catalytic agent" kann von einem neutralen Dritten als Laie in Person des Schiedsmanns ohne weiteres übernommen werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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