Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Verletzung von sog. Lock-up Agreements eine Haftung gegenüber Anlegern begründet. Da eine Haftung weder aus vertraglichen noch aus gesetzlichen Ansprüchen in Betracht kommt, wird der Versuch unternommen, im Wege der Rechtsfortbildung ein Haftungskonzept zu entwickeln, das weder willensbasiert noch gesetzlich angeordnet ist, um anhand einer »außervertraglichen Selbstbindung« eine Haftung für die Verletzung von Lock-up Agreements darzulegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der rechtsgeschäftlichen Selbstbindung durch Willenserklärungen kommt im Zivilrecht Vorrang zu. Auf die außerrechtsgeschäftliche Selbstbindung sollte nur bei Schutzlücken zurückgegriffen werden. Eine präzise Abgrenzung ist wichtig für die Rechtsfolgen sowie die Schaffung von sinnvollen Interessenausgleichen, mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz von Urteilen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf ausgewählte Beispiele aus dem arbeitsrechtlichen Kündigungs- und Befristungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das verfassungsrechtliche Gebot der Systemgerechtigkeit und das unionsrechtliche Postulat der Kohärenz tragen Abgestimmtheitsforderungen an den Gesetzgeber heran. Der Verheißung legislativer Konsistenz stehen jedoch demokratie-, normstufen- und gewaltenteilungsspezifische Bedenken entgegen, die eine Präzisierung des legitimen Kerns der Rationalitätsdebatte verlangen. Dabei muss die jeweilige Bedeutung konsistenter Gesetzgebung für die verschiedenen Stufen des Mehrebenensystems Beachtung finden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Das verfassungsrechtliche Gebot der Systemgerechtigkeit und das unionsrechtliche Postulat der Kohärenz tragen Abgestimmtheitsforderungen an den Gesetzgeber heran. Der Verheißung legislativer Konsistenz stehen jedoch demokratie-, normstufen- und gewaltenteilungsspezifische Bedenken entgegen, die eine Präzisierung des legitimen Kerns der Rationalitätsdebatte verlangen. Dabei muss die jeweilige Bedeutung konsistenter Gesetzgebung für die verschiedenen Stufen des Mehrebenensystems Beachtung finden.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Verletzung von sog. Lock-up Agreements eine Haftung gegenüber Anlegern begründet. Da eine Haftung weder aus vertraglichen noch aus gesetzlichen Ansprüchen in Betracht kommt, wird der Versuch unternommen, im Wege der Rechtsfortbildung ein Haftungskonzept zu entwickeln, das weder willensbasiert noch gesetzlich angeordnet ist, um anhand einer »außervertraglichen Selbstbindung« eine Haftung für die Verletzung von Lock-up Agreements darzulegen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Verletzung von sog. Lock-up Agreements eine Haftung gegenüber Anlegern begründet. Da eine Haftung weder aus vertraglichen noch aus gesetzlichen Ansprüchen in Betracht kommt, wird der Versuch unternommen, im Wege der Rechtsfortbildung ein Haftungskonzept zu entwickeln, das weder willensbasiert noch gesetzlich angeordnet ist, um anhand einer »außervertraglichen Selbstbindung« eine Haftung für die Verletzung von Lock-up Agreements darzulegen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das verfassungsrechtliche Gebot der Systemgerechtigkeit und das unionsrechtliche Postulat der Kohärenz tragen Abgestimmtheitsforderungen an den Gesetzgeber heran. Der Verheißung legislativer Konsistenz stehen jedoch demokratie-, normstufen- und gewaltenteilungsspezifische Bedenken entgegen, die eine Präzisierung des legitimen Kerns der Rationalitätsdebatte verlangen. Dabei muss die jeweilige Bedeutung konsistenter Gesetzgebung für die verschiedenen Stufen des Mehrebenensystems Beachtung finden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der rechtsgeschäftlichen Selbstbindung durch Willenserklärungen kommt im Zivilrecht Vorrang zu. Auf die außerrechtsgeschäftliche Selbstbindung sollte nur bei Schutzlücken zurückgegriffen werden. Eine präzise Abgrenzung ist wichtig für die Rechtsfolgen sowie die Schaffung von sinnvollen Interessenausgleichen, mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz von Urteilen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf ausgewählte Beispiele aus dem arbeitsrechtlichen Kündigungs- und Befristungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der rechtsgeschäftlichen Selbstbindung durch Willenserklärungen kommt im Zivilrecht Vorrang zu. Auf die außerrechtsgeschäftliche Selbstbindung sollte nur bei Schutzlücken zurückgegriffen werden. Eine präzise Abgrenzung ist wichtig für die Rechtsfolgen sowie die Schaffung von sinnvollen Interessenausgleichen, mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz von Urteilen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf ausgewählte Beispiele aus dem arbeitsrechtlichen Kündigungs- und Befristungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Der rechtsgeschäftlichen Selbstbindung durch Willenserklärungen kommt im Zivilrecht Vorrang zu. Auf die außerrechtsgeschäftliche Selbstbindung sollte nur bei Schutzlücken zurückgegriffen werden. Eine präzise Abgrenzung ist wichtig für die Rechtsfolgen sowie die Schaffung von sinnvollen Interessenausgleichen, mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz von Urteilen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf ausgewählte Beispiele aus dem arbeitsrechtlichen Kündigungs- und Befristungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-04-27
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