Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei von Rieks,  David
Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.°°Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Bild- und Tonaufnahmen im Umfeld der strafgerichtlichen Hauptverhandlung.

Bild- und Tonaufnahmen im Umfeld der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. von Fink,  Michael
Aufnahmen im Umfeld strafgerichtlicher Hauptverhandlungen sind ein kaum behandeltes Feld. Mit der vorliegenden Untersuchung, die von einer Umfrage an allen Landgerichten flankiert ist, geht Michael Fink Fragen zur Zulässigkeit der Aufnahmen und deren sitzungspolizeilicher Handhabung nach. Hierzu verknüpft er Elemente der Rechts- mit solchen der Medien- und Kommunikationswissenschaft. So werden Stellung, Funktionen und Wirkungen von Massenmedien, Gerichtsberichterstattungen und Aufnahmen sowie Interesse, Informationsgehalt und Erforderlichkeit letzterer behandelt. Rechtlich interessieren vor allem die Zuständigkeit für die Handhabung der Aufnahmen, die für die Entscheidungsfindung relevanten Kriterien und bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Verfasser, der rechtliches Neuland betritt und bisher in diesem Zusammenhang nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, gelangt zu dem Ergebnis, dass Medienpraxis und Rechtsprechung rechtlich bedenklich sind und der Gesetzgeber gefordert ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei von Rieks,  David
Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.°°Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit.

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit. von Hauth,  Anja Friederike
Die Medienöffentlichkeit von Gerichtsverfahren wird vermehrt sitzungspolizeilich geregelt. Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wird die Sitzungspolizei in ihren Bezügen zur Medienöffentlichkeit rekonstruiert und eine weiterentwickelte Gesamtkonzeption versucht. Hierbei stehen Anonymisierungsanordnungen, ihr Verhältnis zur Verdachtsberichterstattung und ihre Bedeutung für ein justizförmiges Verfahren im Fokus und es stellt sich die Frage nach einem effektiven Rechtsschutz.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei von Rieks,  David
Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.°°Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
> findR *

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei von Rieks,  David
Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.°°Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
> findR *

Bild- und Tonaufnahmen im Umfeld der strafgerichtlichen Hauptverhandlung.

Bild- und Tonaufnahmen im Umfeld der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. von Fink,  Michael
Aufnahmen im Umfeld strafgerichtlicher Hauptverhandlungen sind ein kaum behandeltes Feld. Mit der vorliegenden Untersuchung, die von einer Umfrage an allen Landgerichten flankiert ist, geht Michael Fink Fragen zur Zulässigkeit der Aufnahmen und deren sitzungspolizeilicher Handhabung nach. Hierzu verknüpft er Elemente der Rechts- mit solchen der Medien- und Kommunikationswissenschaft. So werden Stellung, Funktionen und Wirkungen von Massenmedien, Gerichtsberichterstattungen und Aufnahmen sowie Interesse, Informationsgehalt und Erforderlichkeit letzterer behandelt. Rechtlich interessieren vor allem die Zuständigkeit für die Handhabung der Aufnahmen, die für die Entscheidungsfindung relevanten Kriterien und bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Verfasser, der rechtliches Neuland betritt und bisher in diesem Zusammenhang nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, gelangt zu dem Ergebnis, dass Medienpraxis und Rechtsprechung rechtlich bedenklich sind und der Gesetzgeber gefordert ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit.

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit. von Hauth,  Anja Friederike
Die Medienöffentlichkeit von Gerichtsverfahren wird vermehrt sitzungspolizeilich geregelt. Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wird die Sitzungspolizei in ihren Bezügen zur Medienöffentlichkeit rekonstruiert und eine weiterentwickelte Gesamtkonzeption versucht. Hierbei stehen Anonymisierungsanordnungen, ihr Verhältnis zur Verdachtsberichterstattung und ihre Bedeutung für ein justizförmiges Verfahren im Fokus und es stellt sich die Frage nach einem effektiven Rechtsschutz.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Bild- und Tonaufnahmen im Umfeld der strafgerichtlichen Hauptverhandlung.

Bild- und Tonaufnahmen im Umfeld der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. von Fink,  Michael
Aufnahmen im Umfeld strafgerichtlicher Hauptverhandlungen sind ein kaum behandeltes Feld. Mit der vorliegenden Untersuchung, die von einer Umfrage an allen Landgerichten flankiert ist, geht Michael Fink Fragen zur Zulässigkeit der Aufnahmen und deren sitzungspolizeilicher Handhabung nach. Hierzu verknüpft er Elemente der Rechts- mit solchen der Medien- und Kommunikationswissenschaft. So werden Stellung, Funktionen und Wirkungen von Massenmedien, Gerichtsberichterstattungen und Aufnahmen sowie Interesse, Informationsgehalt und Erforderlichkeit letzterer behandelt. Rechtlich interessieren vor allem die Zuständigkeit für die Handhabung der Aufnahmen, die für die Entscheidungsfindung relevanten Kriterien und bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Verfasser, der rechtliches Neuland betritt und bisher in diesem Zusammenhang nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, gelangt zu dem Ergebnis, dass Medienpraxis und Rechtsprechung rechtlich bedenklich sind und der Gesetzgeber gefordert ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit.

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit. von Hauth,  Anja Friederike
Die Medienöffentlichkeit von Gerichtsverfahren wird vermehrt sitzungspolizeilich geregelt. Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wird die Sitzungspolizei in ihren Bezügen zur Medienöffentlichkeit rekonstruiert und eine weiterentwickelte Gesamtkonzeption versucht. Hierbei stehen Anonymisierungsanordnungen, ihr Verhältnis zur Verdachtsberichterstattung und ihre Bedeutung für ein justizförmiges Verfahren im Fokus und es stellt sich die Frage nach einem effektiven Rechtsschutz.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit.

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit. von Hauth,  Anja Friederike
Die Medienöffentlichkeit von Gerichtsverfahren wird vermehrt sitzungspolizeilich geregelt. Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wird die Sitzungspolizei in ihren Bezügen zur Medienöffentlichkeit rekonstruiert und eine weiterentwickelte Gesamtkonzeption versucht. Hierbei stehen Anonymisierungsanordnungen, ihr Verhältnis zur Verdachtsberichterstattung und ihre Bedeutung für ein justizförmiges Verfahren im Fokus und es stellt sich die Frage nach einem effektiven Rechtsschutz.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *

Die „gestörte“ Hauptverhandlung

Die „gestörte“ Hauptverhandlung von Artkämper,  Heiko, Artkämper,  Leif gerrit, Weise,  Grit
Auf Störungen der Hauptverhandlung muss schnell und sicher reagiert werden. Das kann nur, wer die möglichen Störfälle kennt und die prozessualen Mittel beherrscht, ihnen wirkungsvoll zu begegnen. Mit dem Handbuch von Artkämper ist das kein Problem! Die Neuauflage erhöht die Zahl der beschriebenen Fälle auf jetzt 813, vertieft und erweitert die behandelten Problemlagen. Über 60 Muster zum Download!
Aktualisiert: 2023-04-16
> findR *

Die Protokollführung in der Hauptverhandlung der Strafgerichte

Die Protokollführung in der Hauptverhandlung der Strafgerichte von Hendrix,  Peter, Reiss,  Günter, Wolf,  Thomas
Die 9. Auflage des bewährten Leitfadens stellt eine praxiserprobte Arbeitsgrundlage der Protokollführung dar, welche die zahlreichen Änderungen der StPO und des GVG über die Öffentlichkeit, die Zeugen, die Beweisaufnahme (hier: Verständigung), um nur die wichtigsten zu nennen, umfassend berücksichtigt. Dabei wurde die ursprüngliche Gliederung beibehalten mit Hinweisen und Musterformulierungen für die Vorbereitung auf den Protokolldienst, die äußere Form und Gestaltung der Protokolle, den Aufruf der Sache, den Beginn der Hauptverhandlung, die Öffentlichkeit und die Sitzungspolizei, die Vernehmung des Angeklagten, die Beweisaufnahme, die Schlussvorträge und das Urteil. Der Bearbeiter, Rechtsanwalt Dr. Thomas Wolf, ist erfahrener Autor und war langjährig Vorsitzender Richter von Strafkammern am Landgericht.
Aktualisiert: 2023-04-16
> findR *

„Freies Gesicht im Strafverfahren“ – Die Zulässigkeit der Vollverschleierung muslimischer Frauen in der strafrechtlichen Hauptverhandlung am Beispiel der Zeugin

„Freies Gesicht im Strafverfahren“ – Die Zulässigkeit der Vollverschleierung muslimischer Frauen in der strafrechtlichen Hauptverhandlung am Beispiel der Zeugin von Löffler,  Felix
Kaum ein Kleidungsstück polarisierte in den vergangenen Jahren in Deutschland und Europa mehr als die muslimische Vollverschleierung in Form von Burka und Niqab. Zahlreiche Länder erließen Verbote des Tragens einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Aber auch vor dem Gerichtssaal machte diese Thematik in den letzten Jahren nicht Halt und führte zu uneinheitlichen Reaktionen der Gerichte. Die Abhandlung beschäftigt sich erstmals mit der speziellen Problematik, die entsteht, wenn eine Zeugin mit Vollverschleierung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung aussagen will. Untersucht wird das deutsche Strafverfahrensrecht in StPO und GVG darauf, welche Rechte und Pflichten die Person der Zeugin in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung treffen, ob sich den deutschen Gerichten die rechtlichen Möglichkeiten bieten, die Zeugin zu „entschleiern“ oder, ob der Zeugin im Einzelfall die Vornahme der Vernehmung mit Vollverschleierung gestattet werden muss. Im Gegensatz zur österreichischen Strafprozessordnung sieht das deutsche Strafverfahrensrecht keine eindeutige Regelung zum Umgang mit Gesichtsverhüllungen vor. Besonders eingegangen wird vom Verfasser auf die Aspekte der Notwendigkeit der umfassenden und fehlerfreien Beweiswürdigung nach § 261 StPO, des Konfrontationsrechts des Angeklagten nach Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK und der sitzungspolizeilichen Befugnisse des Gerichts nach §§ 176 ff. GVG. Abschließend wird durch den Bearbeiter eine Bewertung an den Grundrechten des Grundgesetzes sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgenommen und hierbei insbesondere die Glaubensfreiheit der Zeugin und die Aspekte des fairen Verfahrens gegenübergestellt. Zuletzt werden vom Verfasser die Rechtsschutzmöglichkeiten eines, von einer nicht vorgenommenen Entschleierung betroffenen, Angeklagten dargestellt und einige Gesetzesvorschläge de lege ferenda unterbreitet, um einer zunehmenden Rechtsunsicherheit und Uneinheitlich der Rechtsanwendung nachhaltig vorzubeugen.
Aktualisiert: 2023-04-06
> findR *

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei von Rieks,  David
Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.°°Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.°°
Aktualisiert: 2023-03-29
> findR *

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei

Live-Berichterstattung aus der strafrechtlichen Hauptverhandlung: Twittern und Liveticker zwischen Öffentlichkeitsmaxime und Sitzungspolizei von Rieks,  David
Strafrechtliche Hauptverhandlungen sind, so bestimmt es das Gerichtsverfassungsgesetz, öffentlich zu führen. Seit den 1960er Jahren gilt dies mit der Einschränkung, dass eine Fernseh- und Tonrundfunkberichterstattung aus der Hauptverhandlung unzulässig ist. Diese Grundabwägung blieb auch mit der Einführung des EMöGG im Jahr 2017 in den wesentlichen Zügen unangetastet.°°Die digitalisierte Medienlandschaft ermöglicht es heutzutage allerdings, dass über sogenannte schriftliche „Live-Ticker“ nahezu ohne Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal über den Verhandlungsstand berichtet werden kann. Von diesem Berichterstattungsformat wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht. An einer einheitlichen Reaktion der Gerichte auf dieses neuartige Phänomen fehlt es hingegen.°°Der Autor überprüft mit der gegenständlichen Untersuchung, inwiefern ein solches Berichterstattungsformat rechtlich zulässig ist. Er nimmt dabei zum einen dessen Berechtigung unter der Öffentlichkeitsmaxime in den Blick und diskutiert zum anderen die Möglichkeit einer etwaigen Untersagung unter dem Regime der Sitzungspolizei.°°
Aktualisiert: 2023-03-21
> findR *

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit.

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit. von Hauth,  Anja Friederike
Die Medienöffentlichkeit von Gerichtsverfahren wird vermehrt sitzungspolizeilich geregelt. Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wird die Sitzungspolizei in ihren Bezügen zur Medienöffentlichkeit rekonstruiert und eine weiterentwickelte Gesamtkonzeption versucht. Hierbei stehen Anonymisierungsanordnungen, ihr Verhältnis zur Verdachtsberichterstattung und ihre Bedeutung für ein justizförmiges Verfahren im Fokus und es stellt sich die Frage nach einem effektiven Rechtsschutz.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *

Bild- und Tonaufnahmen im Umfeld der strafgerichtlichen Hauptverhandlung.

Bild- und Tonaufnahmen im Umfeld der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. von Fink,  Michael
Aufnahmen im Umfeld strafgerichtlicher Hauptverhandlungen sind ein kaum behandeltes Feld. Mit der vorliegenden Untersuchung, die von einer Umfrage an allen Landgerichten flankiert ist, geht Michael Fink Fragen zur Zulässigkeit der Aufnahmen und deren sitzungspolizeilicher Handhabung nach. Hierzu verknüpft er Elemente der Rechts- mit solchen der Medien- und Kommunikationswissenschaft. So werden Stellung, Funktionen und Wirkungen von Massenmedien, Gerichtsberichterstattungen und Aufnahmen sowie Interesse, Informationsgehalt und Erforderlichkeit letzterer behandelt. Rechtlich interessieren vor allem die Zuständigkeit für die Handhabung der Aufnahmen, die für die Entscheidungsfindung relevanten Kriterien und bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Verfasser, der rechtliches Neuland betritt und bisher in diesem Zusammenhang nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, gelangt zu dem Ergebnis, dass Medienpraxis und Rechtsprechung rechtlich bedenklich sind und der Gesetzgeber gefordert ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *

Die Sicherung des Verfahrensablaufs durch sitzungspolizeiliche Befugnisse im Strafprozess

Die Sicherung des Verfahrensablaufs durch sitzungspolizeiliche Befugnisse im Strafprozess von Danners,  Eric
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Bereich sitzungspolizeilicher Normen (§175 Abs.1, §§176 bis 183 GVG), d.h. mit Regelungen, die von kleineren Modifikationen abgesehen, in ihrem Kernbestand seit dem Ende des letzten Jahrhunderts Geltung haben. Sie ist von ihren Ansatz her sehr weit gefasst und bemüht sich um eine möglichst lückenlose, praxisorientierte Darstellung der einschlägigen Problemfelder. Hierdurch ist die Dissertation insbesondere für alle Richter und Verteidiger aber auch für interessierte Referendare und Studenten von höchster Relevanz. - Sitzungspolizei ist Rechtsprechung in richterlicher Unabhängigkeit. - An der Verhandlung beteiligte Rechtsanwälte fallen mit der Maßgabe in den Regelungsbereich des §177 GVG, dass sie bei schwersten Dauerstörungen von ihren Pflichten entbunden und bei weiteren Störungen aus dem Sitzungszimmer entfernt werden können. - Entscheidet statt des Gerichts der Vorsitzende, so ist dies ausnahmsweise in Fällen äusserster Dringlichkeit unschädlich; doch ist der an sich erforderliche Gerichtsbeschluss nachzuhohlen. - Dienstaufsichtliche Maßnahmen bzgl. sitzungspolizeilicher Anordnungen sind entgegen abweichenden Gerichtsentscheidungen wegen Art.97 Abs.1 GG grundsätzlich ausgeschlossen. - Die sofortige (und einfache) Beschwerde über den Rahmen des §181 GVG hinaus ist gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen de lege lata unstatthaft. -Bei §238 StPO ist die sprachlicher Trennung zwischen Verhandlungs- und Sachleitung aufzugeben und die Sitzuingspolizei ausdrücklich in den Anwendungsbereich aufzunehmen, wobei auch nicht am Verfahren Beteiligte die Entscheidung des Gerichts herbeiführen können, wenn sie in ihren Grundrechten betroffen sind. - Auch bei Maßnahmen des §177 GVG ist die lege ferenda der Beschwerdeweg des §181 GVG zu eröffnen.
Aktualisiert: 2020-12-04
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher zum Thema Sitzungspolizei

Sie suchen ein Buch über Sitzungspolizei? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum Thema Sitzungspolizei. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher zum Thema Sitzungspolizei im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Sitzungspolizei einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.

Sitzungspolizei - Große Auswahl Bücher bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum Thema Sitzungspolizei, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Unter Sitzungspolizei und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.