Im Feld der Arbeitsbeziehungen existiert eine Vielzahl von Institutionen und Akteuren, die in der Praxis mehr oder weniger eng mit einander verwoben sind. Die sozialwissenschaftliche Forschung hat in den letzten Jahrzehnten vielfältige Einsichten in die Strukturen, Arbeitsweisen und Einflusschancen von einzelnen Akteuren und Institutionen der Interessenvertretung generiert. Das Beziehungsgeflecht zwischen den unterschiedlichen Ebenen und Handlungsfeldern und deren Zusammenwirken ist hingegen vergleichsweise wenig erforscht. Vor diesem Hintergrund richtet der Herausgeberband den Blick auf die Schnittstellenprobleme und Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Institutionen und Ebenen im Mehrebenensystem der Arbeitsbeziehungen. Dies geschieht aus unterschiedlichen Perspektiven: Von der Verbindung zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften auf der betrieblichen Ebene bis hin zu den komplexen Koordinationsprozessen innerhalb multinationaler Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im Feld der Arbeitsbeziehungen existiert eine Vielzahl von Institutionen und Akteuren, die in der Praxis mehr oder weniger eng mit einander verwoben sind. Die sozialwissenschaftliche Forschung hat in den letzten Jahrzehnten vielfältige Einsichten in die Strukturen, Arbeitsweisen und Einflusschancen von einzelnen Akteuren und Institutionen der Interessenvertretung generiert. Das Beziehungsgeflecht zwischen den unterschiedlichen Ebenen und Handlungsfeldern und deren Zusammenwirken ist hingegen vergleichsweise wenig erforscht. Vor diesem Hintergrund richtet der Herausgeberband den Blick auf die Schnittstellenprobleme und Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Institutionen und Ebenen im Mehrebenensystem der Arbeitsbeziehungen. Dies geschieht aus unterschiedlichen Perspektiven: Von der Verbindung zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften auf der betrieblichen Ebene bis hin zu den komplexen Koordinationsprozessen innerhalb multinationaler Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Regine Buchheim analysiert die betriebswirtschaftliche Bedeutung von Verschmelzungen für die europäische Konzernorganisation und stellt die Rechtsform im aktuellen Entwurf des EU-Rats für eine SE-Verordnung sowie eine Richtlinie über die Stellung der Arbeitnehmer übersichtlich dar.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Regine Buchheim analysiert die betriebswirtschaftliche Bedeutung von Verschmelzungen für die europäische Konzernorganisation und stellt die Rechtsform im aktuellen Entwurf des EU-Rats für eine SE-Verordnung sowie eine Richtlinie über die Stellung der Arbeitnehmer übersichtlich dar.
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Regine Buchheim analysiert die betriebswirtschaftliche Bedeutung von Verschmelzungen für die europäische Konzernorganisation und stellt die Rechtsform im aktuellen Entwurf des EU-Rats für eine SE-Verordnung sowie eine Richtlinie über die Stellung der Arbeitnehmer übersichtlich dar.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Regine Buchheim analysiert die betriebswirtschaftliche Bedeutung von Verschmelzungen für die europäische Konzernorganisation und stellt die Rechtsform im aktuellen Entwurf des EU-Rats für eine SE-Verordnung sowie eine Richtlinie über die Stellung der Arbeitnehmer übersichtlich dar.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der vorliegende Kommentar bietet Unternehmen und ihren Beratern eine umfassende Darstellung aller praxisrelevanten Aspekte der Societas Europaea (SE). Der I. Teil behandelt die sowie deren: Das sowie das finden besondere Berücksichtigung. Der II. Teil widmet sich den im Zusammenhang mit der Gründung sowie mit der Sitzverlegung einer SE aus österreichischer Sicht (inkl der neuesten Änderungen der Fusions-RL, des AbgÄG 2004, der Regierungsvorlage zum AbgÄG 2005 sowie dem Gruppenbesteuerungserlass). Diskutiert werden aber auch die laufende Besteuerung der SE, insbesondere die Steuervorteile nach dem Schachtelprivileg sowie die Gruppenbesteuerung. Der Anhang enthält als Hilfestellung für die tägliche Praxis. wie die SE-VO, die Arbeitnehmer-RL, das SEG, das geänderte ArbVG und die Fusions-RL bieten einen interessanten Überblick über die unterschiedlichen Normenebenen. Das GesRÄG 2005 ist bereits berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der vorliegende Kommentar bietet Unternehmen und ihren Beratern eine umfassende Darstellung aller praxisrelevanten Aspekte der Societas Europaea (SE). Der I. Teil behandelt die sowie deren: Das sowie das finden besondere Berücksichtigung. Der II. Teil widmet sich den im Zusammenhang mit der Gründung sowie mit der Sitzverlegung einer SE aus österreichischer Sicht (inkl der neuesten Änderungen der Fusions-RL, des AbgÄG 2004, der Regierungsvorlage zum AbgÄG 2005 sowie dem Gruppenbesteuerungserlass). Diskutiert werden aber auch die laufende Besteuerung der SE, insbesondere die Steuervorteile nach dem Schachtelprivileg sowie die Gruppenbesteuerung. Der Anhang enthält als Hilfestellung für die tägliche Praxis. wie die SE-VO, die Arbeitnehmer-RL, das SEG, das geänderte ArbVG und die Fusions-RL bieten einen interessanten Überblick über die unterschiedlichen Normenebenen. Das GesRÄG 2005 ist bereits berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Carsten Lange untersucht in diesem Buch die steuerlichen Folgen der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) durch grenzüberschreitende Verschmelzung, Errichtung einer Holdinggesellschaft oder Errichtung einer Tochtergesellschaft. Er analysiert die steuerlichen Konsequenzen der identitätswahrenden grenzüberschreitenden Sitzverlegung der SE.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Carsten Lange untersucht in diesem Buch die steuerlichen Folgen der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) durch grenzüberschreitende Verschmelzung, Errichtung einer Holdinggesellschaft oder Errichtung einer Tochtergesellschaft. Er analysiert die steuerlichen Konsequenzen der identitätswahrenden grenzüberschreitenden Sitzverlegung der SE.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Carsten Lange untersucht in diesem Buch die steuerlichen Folgen der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) durch grenzüberschreitende Verschmelzung, Errichtung einer Holdinggesellschaft oder Errichtung einer Tochtergesellschaft. Er analysiert die steuerlichen Konsequenzen der identitätswahrenden grenzüberschreitenden Sitzverlegung der SE.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Mit der Europäisierung des Gesellschaftsrechts wurde die Societas Europaea (SE) als attraktive supranationale Rechtsform geschaffen. Doch bergen die oft komplexen, länderübergreifenden Konzerngefüge meist auch stark erhöhte Sanktions- und Reputationsrisiken durch Rechts- und Regelverstöße. Wie ein organisationsgerechtes Compliance-Management-System (CMS) für SE-Konzerne mit Sitz in Deutschland ausgestaltet werden kann, beschreibt Sarah Schwab-Jung im Detail.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Mit der Europäisierung des Gesellschaftsrechts wurde die Societas Europaea (SE) als attraktive supranationale Rechtsform geschaffen. Doch bergen die oft komplexen, länderübergreifenden Konzerngefüge meist auch stark erhöhte Sanktions- und Reputationsrisiken durch Rechts- und Regelverstöße. Wie ein organisationsgerechtes Compliance-Management-System (CMS) für SE-Konzerne mit Sitz in Deutschland ausgestaltet werden kann, beschreibt Sarah Schwab-Jung im Detail.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Mit der Europäisierung des Gesellschaftsrechts wurde die Societas Europaea (SE) als attraktive supranationale Rechtsform geschaffen. Doch bergen die oft komplexen, länderübergreifenden Konzerngefüge meist auch stark erhöhte Sanktions- und Reputationsrisiken durch Rechts- und Regelverstöße. Wie ein organisationsgerechtes Compliance-Management-System (CMS) für SE-Konzerne mit Sitz in Deutschland ausgestaltet werden kann, beschreibt Sarah Schwab-Jung im Detail.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Mit der Europäisierung des Gesellschaftsrechts wurde die Societas Europaea (SE) als attraktive supranationale Rechtsform geschaffen. Doch bergen die oft komplexen, länderübergreifenden Konzerngefüge meist auch stark erhöhte Sanktions- und Reputationsrisiken durch Rechts- und Regelverstöße. Wie ein organisationsgerechtes Compliance-Management-System (CMS) für SE-Konzerne mit Sitz in Deutschland ausgestaltet werden kann, beschreibt Sarah Schwab-Jung im Detail.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Die Dissertation befasst sich mit der Frage der Fremdrechtsanwendung
im Wirtschaftsstrafrecht. Damit sind Fälle gemeint, in denen deutsche Straftatbestände – wie beispielsweise § 266 StGB – Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen, insbesondere aus dem Gesellschaftsrecht, akzessorisch in Bezug nehmen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit – spätestens seit der Entscheidung „Inspire Art“ (EuGH NZG 2003, 1064) – ermöglicht Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum eine weitgehende Rechtswahlfreiheit
im Gesellschaftsrecht. Danach ist das Gesellschaftsrecht ihres Gründungsstaates auch für (Schein-) Auslandsgesellschaften mit Niederlassung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat maßgeblich. Im Ergebnis kann eine Auslandsgesellschaft also ihr Gründungsrecht
„mitbringen“. Dies führt in Deutschland etwa seit 2003 zu einer vermehrten Gründung von Auslandsgesellschaften, insbesondere der englischen Limited. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Frage, ob und inwieweit europäisches Gesellschaftsrecht im deutschen Strafrecht anzuwenden ist. Ebenso wird untersucht, inwieweit die Regelungen der supranationalen Rechtsform Societas Europaea (SE), der Europäischen Aktiengesellschaft, bei deutschen Straftatbeständen zu berücksichtigen
sind. Die Untersuchung behandelt vor allem die verfassungsrechtlichen
Bedingungen, wie die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und dem Analogieverbot, die bei der Anwendung nationalen Strafrechts erfüllt sein müssen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Dissertation befasst sich mit der Frage der Fremdrechtsanwendung
im Wirtschaftsstrafrecht. Damit sind Fälle gemeint, in denen deutsche Straftatbestände – wie beispielsweise § 266 StGB – Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen, insbesondere aus dem Gesellschaftsrecht, akzessorisch in Bezug nehmen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit – spätestens seit der Entscheidung „Inspire Art“ (EuGH NZG 2003, 1064) – ermöglicht Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum eine weitgehende Rechtswahlfreiheit
im Gesellschaftsrecht. Danach ist das Gesellschaftsrecht ihres Gründungsstaates auch für (Schein-) Auslandsgesellschaften mit Niederlassung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat maßgeblich. Im Ergebnis kann eine Auslandsgesellschaft also ihr Gründungsrecht
„mitbringen“. Dies führt in Deutschland etwa seit 2003 zu einer vermehrten Gründung von Auslandsgesellschaften, insbesondere der englischen Limited. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Frage, ob und inwieweit europäisches Gesellschaftsrecht im deutschen Strafrecht anzuwenden ist. Ebenso wird untersucht, inwieweit die Regelungen der supranationalen Rechtsform Societas Europaea (SE), der Europäischen Aktiengesellschaft, bei deutschen Straftatbeständen zu berücksichtigen
sind. Die Untersuchung behandelt vor allem die verfassungsrechtlichen
Bedingungen, wie die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und dem Analogieverbot, die bei der Anwendung nationalen Strafrechts erfüllt sein müssen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Dissertation befasst sich mit der Frage der Fremdrechtsanwendung
im Wirtschaftsstrafrecht. Damit sind Fälle gemeint, in denen deutsche Straftatbestände – wie beispielsweise § 266 StGB – Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen, insbesondere aus dem Gesellschaftsrecht, akzessorisch in Bezug nehmen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit – spätestens seit der Entscheidung „Inspire Art“ (EuGH NZG 2003, 1064) – ermöglicht Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum eine weitgehende Rechtswahlfreiheit
im Gesellschaftsrecht. Danach ist das Gesellschaftsrecht ihres Gründungsstaates auch für (Schein-) Auslandsgesellschaften mit Niederlassung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat maßgeblich. Im Ergebnis kann eine Auslandsgesellschaft also ihr Gründungsrecht
„mitbringen“. Dies führt in Deutschland etwa seit 2003 zu einer vermehrten Gründung von Auslandsgesellschaften, insbesondere der englischen Limited. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Frage, ob und inwieweit europäisches Gesellschaftsrecht im deutschen Strafrecht anzuwenden ist. Ebenso wird untersucht, inwieweit die Regelungen der supranationalen Rechtsform Societas Europaea (SE), der Europäischen Aktiengesellschaft, bei deutschen Straftatbeständen zu berücksichtigen
sind. Die Untersuchung behandelt vor allem die verfassungsrechtlichen
Bedingungen, wie die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und dem Analogieverbot, die bei der Anwendung nationalen Strafrechts erfüllt sein müssen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Dissertation befasst sich mit der Frage der Fremdrechtsanwendung
im Wirtschaftsstrafrecht. Damit sind Fälle gemeint, in denen deutsche Straftatbestände – wie beispielsweise § 266 StGB – Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen, insbesondere aus dem Gesellschaftsrecht, akzessorisch in Bezug nehmen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit – spätestens seit der Entscheidung „Inspire Art“ (EuGH NZG 2003, 1064) – ermöglicht Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum eine weitgehende Rechtswahlfreiheit
im Gesellschaftsrecht. Danach ist das Gesellschaftsrecht ihres Gründungsstaates auch für (Schein-) Auslandsgesellschaften mit Niederlassung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat maßgeblich. Im Ergebnis kann eine Auslandsgesellschaft also ihr Gründungsrecht
„mitbringen“. Dies führt in Deutschland etwa seit 2003 zu einer vermehrten Gründung von Auslandsgesellschaften, insbesondere der englischen Limited. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Frage, ob und inwieweit europäisches Gesellschaftsrecht im deutschen Strafrecht anzuwenden ist. Ebenso wird untersucht, inwieweit die Regelungen der supranationalen Rechtsform Societas Europaea (SE), der Europäischen Aktiengesellschaft, bei deutschen Straftatbeständen zu berücksichtigen
sind. Die Untersuchung behandelt vor allem die verfassungsrechtlichen
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Aktualisiert: 2023-06-22
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