Aktualisiert: 2023-06-30
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Open Source Software ist im deutschen Urheberrecht angekommen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG die besonderen Bedürfnisse von Copyleft-Lizenzierungsmodellen berücksichtigt. Eine Verknüpfung von eingeräumten Nutzungsrechten und den in der GPL festgelegten Nutzungspflichten erfolgt im Wege der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung gem. § 158 Abs. 2 BGB. Bei dem der Nutzungsrechtseinräumung zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft handelt es sich um einen atypischen "Open Source"-Vertrag, wobei sich der Vertragsinhalt im Wesentlichen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen entnehmen lässt, die als AGB einzuordnen sind.
Der in Open Source-Verträgen formulierte Gewährleistungs- und Haftungsausschluss verstößt gegen §§ 305 ff. BGB. Somit lässt sich die Haftung allein auf leichte Fahrlässigkeit beschränken - Grund genug, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Das bewährte Handbuch behandelt die gesamte Bandbreite des Informationstechnologierechts. In mehr als 30 Kapiteln werden sämtliche Facetten dieses bewegten Rechtsgebiets in mandatsorientierte Form beleuchtet. Neben grundlegenden Ausführungen zu den technischen Grundlagen sowie einem entsprechenden Glossar behandeln die Autorinnen und Autoren sämtliche rechtlichen Themen, deren Beherrschung § 14k FAO für den Erwerb des Fachanwaltstitels im IT-Recht voraussetzt. Die namhaften Bearbeiterinnen und Bearbeiter bringen ihre Expertise als Referenten und Autoren zu den von ihnen dargestellten Spezialmaterien in das Handbuch ein und lassen die Leserschaft an ihrer langjährigen Praxiserfahrung teilhaben. So entsteht ein umfassendes, aktuelles und anwaltsgerechtes Kompendium, das aufgrund seiner zahlreichen Beispiele, Praxistipps und Formulierungsvorschläge als tägliche Arbeitshilfe, als punktuell genutztes Nachschlagewerk sowie als Ausbildungslektüre für den Fachanwaltskurs gleichermaßen bestens geeignet ist.
Vorteile auf einen BlickIT-Recht und Datenschutzrecht in einem Bandverfasst von äußerst namhaften Praktikern, Autoren und Referenten der FA-Ausbildungperfekt geeignet als Ausbildungslektüre, Nachschlagewerk und Arbeitshilfe
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage bringt das Handbuch auf den Stand Frühjahr 2022. Durchgehend berücksichtigt sind die seit Januar 2022 geltenden Richtlinien zum Warenkauf und über Verträge über digitale Inhalte. Neue Kapitel ua zu eGovernment und eJustice sowie neue Autoren bereichern das Werk.
Zielgruppe
Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich regelmäßig oder auch nur punktuell mit dem Recht der Informationstechnologien befassen. Insbesondere für die (angehende) Fachanwaltschaft für IT-Recht ist das Werk als Einstiegs- und Nachschlagelektüre optimal geeignet; ferner für alle Juristinnen und Juristen in Verbänden, Unternehmen und Behörden
Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
Astrid Auer-Reinsdorff,
Oliver Baldus,
Wilfried Bernhardt,
Christiane Bierekoven,
Elke Bischof,
Romy Bromen,
Maria Cristina Caldarola,
Anna Cardillo,
Isabell Conrad,
Mahdi Daneshzadeh Tabrizi,
davit DAV IT-Recht,
Wolfgang Denkhaus,
Maria-Urania Dovas,
Maximilian Dressler,
Jens Eckhardt,
Thomas Fischl,
Harald Fleischhauer,
Vera Franz,
Sabine Grapentin,
Ines M. Hassemer,
Dominik Hausen,
Danielle Hertneck,
Peter Huppertz,
Valerian Jenny,
Nils Kassebohm,
Christian R. Kast,
Nuri Khadem-Al-Charieh,
Carsten Kociok,
Sascha Kremer,
Thomas Lapp,
Susanna Licht,
Ulrich Luckhaus,
Martin Maties,
Georg S Mayer,
Marieke Merkle,
Wolfgang Mueller,
Henriette Picot,
Michael Pruß,
Helmut Redeker,
Birgit Roth-Neuschild,
Frank Sarre,
Markus Schmidt,
Jochen Schneider,
Hendrik Schöttle,
Paul Tobias Schrader,
Yvonne Schulten,
Fabian Schuster,
Sabine Sobola,
Andreas Stadler,
Siegfried Streitz,
Marc Strittmatter,
Thomas Thalhofer,
Christina Treeger,
Monika Valkanova,
Frank Venetis,
Alexander Wichmann,
Ursula Widmer,
Hans Peter Wiesemann,
Andreas Witte,
Michaela Witzel,
Konrad Zdanowiecki
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Der wachsende Bedarf an IT-Leistungen erfordert von Unternehmen ein umfassendes Know-how bei der Gestaltung, der Verhandlung und dem Management von IT-Verträgen. Das Werk liefert dazu das richtige Handwerkszeug für Anbieter und Abnahmer von IT-Leistungen.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Zum Werk
Das bewährte Handbuch behandelt die gesamte Bandbreite des Informationstechnologierechts. In mehr als 30 Kapiteln werden sämtliche Facetten dieses bewegten Rechtsgebiets in mandatsorientierte Form beleuchtet. Neben grundlegenden Ausführungen zu den technischen Grundlagen sowie einem entsprechenden Glossar behandeln die Autorinnen und Autoren sämtliche rechtlichen Themen, deren Beherrschung § 14k FAO für den Erwerb des Fachanwaltstitels im IT-Recht voraussetzt. Die namhaften Bearbeiterinnen und Bearbeiter bringen ihre Expertise als Referenten und Autoren zu den von ihnen dargestellten Spezialmaterien in das Handbuch ein und lassen die Leserschaft an ihrer langjährigen Praxiserfahrung teilhaben. So entsteht ein umfassendes, aktuelles und anwaltsgerechtes Kompendium, das aufgrund seiner zahlreichen Beispiele, Praxistipps und Formulierungsvorschläge als tägliche Arbeitshilfe, als punktuell genutztes Nachschlagewerk sowie als Ausbildungslektüre für den Fachanwaltskurs gleichermaßen bestens geeignet ist.
Vorteile auf einen BlickIT-Recht und Datenschutzrecht in einem Bandverfasst von äußerst namhaften Praktikern, Autoren und Referenten der FA-Ausbildungperfekt geeignet als Ausbildungslektüre, Nachschlagewerk und Arbeitshilfe
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage bringt das Handbuch auf den Stand Frühjahr 2022. Durchgehend berücksichtigt sind die seit Januar 2022 geltenden Richtlinien zum Warenkauf und über Verträge über digitale Inhalte. Neue Kapitel ua zu eGovernment und eJustice sowie neue Autoren bereichern das Werk.
Zielgruppe
Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich regelmäßig oder auch nur punktuell mit dem Recht der Informationstechnologien befassen. Insbesondere für die (angehende) Fachanwaltschaft für IT-Recht ist das Werk als Einstiegs- und Nachschlagelektüre optimal geeignet; ferner für alle Juristinnen und Juristen in Verbänden, Unternehmen und Behörden
Aktualisiert: 2023-06-05
Autor:
Astrid Auer-Reinsdorff,
Oliver Baldus,
Wilfried Bernhardt,
Christiane Bierekoven,
Elke Bischof,
Romy Bromen,
Maria Cristina Caldarola,
Anna Cardillo,
Isabell Conrad,
Mahdi Daneshzadeh Tabrizi,
davit DAV IT-Recht,
Wolfgang Denkhaus,
Maria-Urania Dovas,
Maximilian Dressler,
Jens Eckhardt,
Thomas Fischl,
Harald Fleischhauer,
Vera Franz,
Sabine Grapentin,
Ines M. Hassemer,
Dominik Hausen,
Danielle Hertneck,
Peter Huppertz,
Valerian Jenny,
Nils Kassebohm,
Christian R. Kast,
Nuri Khadem-Al-Charieh,
Carsten Kociok,
Sascha Kremer,
Thomas Lapp,
Susanna Licht,
Ulrich Luckhaus,
Martin Maties,
Georg S Mayer,
Marieke Merkle,
Wolfgang Mueller,
Henriette Picot,
Michael Pruß,
Helmut Redeker,
Birgit Roth-Neuschild,
Frank Sarre,
Markus Schmidt,
Jochen Schneider,
Hendrik Schöttle,
Paul Tobias Schrader,
Yvonne Schulten,
Fabian Schuster,
Sabine Sobola,
Andreas Stadler,
Siegfried Streitz,
Marc Strittmatter,
Thomas Thalhofer,
Christina Treeger,
Monika Valkanova,
Frank Venetis,
Alexander Wichmann,
Ursula Widmer,
Hans Peter Wiesemann,
Andreas Witte,
Michaela Witzel,
Konrad Zdanowiecki
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Das bewährte Handbuch behandelt die gesamte Bandbreite des Informationstechnologierechts. In mehr als 30 Kapiteln werden sämtliche Facetten dieses bewegten Rechtsgebiets in mandatsorientierte Form beleuchtet. Neben grundlegenden Ausführungen zu den technischen Grundlagen sowie einem entsprechenden Glossar behandeln die Autorinnen und Autoren sämtliche rechtlichen Themen, deren Beherrschung § 14k FAO für den Erwerb des Fachanwaltstitels im IT-Recht voraussetzt. Die namhaften Bearbeiterinnen und Bearbeiter bringen ihre Expertise als Referenten und Autoren zu den von ihnen dargestellten Spezialmaterien in das Handbuch ein und lassen die Leserschaft an ihrer langjährigen Praxiserfahrung teilhaben. So entsteht ein umfassendes, aktuelles und anwaltsgerechtes Kompendium, das aufgrund seiner zahlreichen Beispiele, Praxistipps und Formulierungsvorschläge als tägliche Arbeitshilfe, als punktuell genutztes Nachschlagewerk sowie als Ausbildungslektüre für den Fachanwaltskurs gleichermaßen bestens geeignet ist.
Vorteile auf einen BlickIT-Recht und Datenschutzrecht in einem Bandverfasst von äußerst namhaften Praktikern, Autoren und Referenten der FA-Ausbildungperfekt geeignet als Ausbildungslektüre, Nachschlagewerk und Arbeitshilfe
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Die 4. Auflage bringt das Handbuch auf den Stand Frühjahr 2022. Durchgehend berücksichtigt sind die seit Januar 2022 geltenden Richtlinien zum Warenkauf und über Verträge über digitale Inhalte. Neue Kapitel ua zu eGovernment und eJustice sowie neue Autoren bereichern das Werk.
Zielgruppe
Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich regelmäßig oder auch nur punktuell mit dem Recht der Informationstechnologien befassen. Insbesondere für die (angehende) Fachanwaltschaft für IT-Recht ist das Werk als Einstiegs- und Nachschlagelektüre optimal geeignet; ferner für alle Juristinnen und Juristen in Verbänden, Unternehmen und Behörden
Aktualisiert: 2023-06-05
Autor:
Astrid Auer-Reinsdorff,
Oliver Baldus,
Wilfried Bernhardt,
Christiane Bierekoven,
Elke Bischof,
Romy Bromen,
Maria Cristina Caldarola,
Anna Cardillo,
Isabell Conrad,
Mahdi Daneshzadeh Tabrizi,
davit DAV IT-Recht,
Wolfgang Denkhaus,
Maria-Urania Dovas,
Maximilian Dressler,
Jens Eckhardt,
Thomas Fischl,
Harald Fleischhauer,
Vera Franz,
Sabine Grapentin,
Ines M. Hassemer,
Dominik Hausen,
Danielle Hertneck,
Peter Huppertz,
Valerian Jenny,
Nils Kassebohm,
Christian R. Kast,
Nuri Khadem-Al-Charieh,
Carsten Kociok,
Sascha Kremer,
Thomas Lapp,
Susanna Licht,
Ulrich Luckhaus,
Martin Maties,
Georg S Mayer,
Marieke Merkle,
Wolfgang Mueller,
Henriette Picot,
Michael Pruß,
Helmut Redeker,
Birgit Roth-Neuschild,
Frank Sarre,
Markus Schmidt,
Jochen Schneider,
Hendrik Schöttle,
Paul Tobias Schrader,
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Fabian Schuster,
Sabine Sobola,
Andreas Stadler,
Siegfried Streitz,
Marc Strittmatter,
Thomas Thalhofer,
Christina Treeger,
Monika Valkanova,
Frank Venetis,
Alexander Wichmann,
Ursula Widmer,
Hans Peter Wiesemann,
Andreas Witte,
Michaela Witzel,
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Das bewährte Handbuch behandelt die gesamte Bandbreite des Informationstechnologierechts. In mehr als 30 Kapiteln werden sämtliche Facetten dieses bewegten Rechtsgebiets in mandatsorientierte Form beleuchtet. Neben grundlegenden Ausführungen zu den technischen Grundlagen sowie einem entsprechenden Glossar behandeln die Autoren sämtliche rechtlichen Themen, deren Beherrschung § 14k FAO für den Erwerb des Fachanwaltstitels im IT-Recht voraussetzt. Die namhaften Bearbeiter bringen ihre Expertise als Referenten und Autoren zu den von ihnen dargestellten Spezialmaterien in das Handbuch ein und lassen den Leser an ihrer langjährigen Praxiserfahrung teilhaben. So entsteht ein umfassendes, aktuelles und anwaltsgerechtes Kompendium, das aufgrund seiner zahlreichen Beispiele, Praxistipps und Formulierungsvorschläge als tägliche Arbeitshilfe, als punktuell genutztes Nachschlagewerk sowie als Ausbildungslektüre für den Fachanwaltskurs gleichermaßen bestens geeignet ist.
Vorteile auf einen Blick
- IT-Recht und Datenschutzrecht in einem Band
- verfasst von äußerst namhaften Praktikern, Autoren und Referenten der FA-Ausbildung
- perfekt geeignet als Ausbildungslektüre, Nachschlagewerk und Arbeitshilfe
Zur Neuauflage
Die 3. Auflage bringt das Handbuch auf den Stand Frühjahr 2019 und berücksichtigt durchgehend die 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung sowie die damit einhergehenden, äußerst umfangreichen und tiefgreifenden Neuregelungen im Datenschutzrecht. Neue Kapitel, neue Autoren und eine aktualisierte Schwerpunktsetzung bereichern das Werk.
Zielgruppe
Für alle Rechtsanwälte, Justitiare und Berufsträger, die sich regelmäßig oder auch nur punktuell mit dem Recht der Informationstechnologien befassen. Insbesondere für (angehende) Fachanwälte für IT-Recht ist das Werk als Einstiegs- und Nachschlagelektüre optimal geeignet.
Aktualisiert: 2023-06-02
Autor:
Simon Assion,
Astrid Auer-Reinsdorff,
Oliver Baldus,
Christiane Bierekoven,
Elke Bischof,
Romy Bromen,
Isabell Conrad,
davit DAV IT-Recht,
Maria-Urania Dovas,
Maximilian Dressler,
Jens Eckhardt,
Thomas Fischl,
Harald Fleischhauer,
Vera Franz,
Sabine Grapentin,
Ines M. Hassemer,
Dominik Hausen,
Danielle Hertneck,
Peter Huppertz,
Nils Kassebohm,
Christian R. Kast,
Carsten Kociok,
Sascha Kremer,
Thomas Lapp,
Susanna Licht,
Ulrich Luckhaus,
Martin Maties,
Georg S Mayer,
Wolfgang Mueller,
Henriette Picot,
Michael Pruß,
Helmut Redeker,
Birgit Roth-Neuschild,
Frank Sarre,
Markus Schmidt,
Jochen Schneider,
Hendrik Schöttle,
Paul Tobias Schrader,
Fabian Schuster,
Sabine Sobola,
Andreas Stadler,
Siegfried Streitz,
Marc Strittmatter,
Thomas Thalhofer,
Christina Treeger,
Frank Venetis,
Ursula Widmer,
Hans Peter Wiesemann,
Andreas Witte,
Michaela Witzel,
Konrad Zdanowiecki
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Open Source Software ist im deutschen Urheberrecht angekommen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG die besonderen Bedürfnisse von Copyleft-Lizenzierungsmodellen berücksichtigt. Eine Verknüpfung von eingeräumten Nutzungsrechten und den in der GPL festgelegten Nutzungspflichten erfolgt im Wege der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung gem. § 158 Abs. 2 BGB. Bei dem der Nutzungsrechtseinräumung zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft handelt es sich um einen atypischen "Open Source"-Vertrag, wobei sich der Vertragsinhalt im Wesentlichen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen entnehmen lässt, die als AGB einzuordnen sind.
Der in Open Source-Verträgen formulierte Gewährleistungs- und Haftungsausschluss verstößt gegen §§ 305 ff. BGB. Somit lässt sich die Haftung allein auf leichte Fahrlässigkeit beschränken - Grund genug, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Open Source Software ist im deutschen Urheberrecht angekommen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG die besonderen Bedürfnisse von Copyleft-Lizenzierungsmodellen berücksichtigt. Eine Verknüpfung von eingeräumten Nutzungsrechten und den in der GPL festgelegten Nutzungspflichten erfolgt im Wege der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung gem. § 158 Abs. 2 BGB. Bei dem der Nutzungsrechtseinräumung zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft handelt es sich um einen atypischen "Open Source"-Vertrag, wobei sich der Vertragsinhalt im Wesentlichen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen entnehmen lässt, die als AGB einzuordnen sind.
Der in Open Source-Verträgen formulierte Gewährleistungs- und Haftungsausschluss verstößt gegen §§ 305 ff. BGB. Somit lässt sich die Haftung allein auf leichte Fahrlässigkeit beschränken - Grund genug, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Der wachsende Bedarf an IT-Leistungen erfordert von Unternehmen ein umfassendes Know-how bei der Gestaltung, der Verhandlung und dem Management von IT-Verträgen. Das Werk liefert dazu das richtige Handwerkszeug für Anbieter und Abnahmer von IT-Leistungen.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Der wachsende Bedarf an IT-Leistungen erfordert von Unternehmen ein umfassendes Know-how bei der Gestaltung, der Verhandlung und dem Management von IT-Verträgen. Das Werk liefert dazu das richtige Handwerkszeug für Anbieter und Abnahmer von IT-Leistungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-01
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