Eine wachsende Anzahl von Eltern in Deutschland erscheint außerstande, aus eigener Kraft ein intaktes Familienleben zu organisieren. Die Kinder werden so zu Opfern, wenngleich in ganz unterschiedlicher Intensität. Freiwillige Hilfs- und Unterstützungsleistungen von Seiten des Staates stehen zwar zur Verfügung, erreichen aber oftmals die Kinder nicht rechtzeitig oder vollumfänglich.
Gegen den Willen der Eltern kann der Staat bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingreifen. Die traditionelle Verfassungsinterpretation geht von einer klaren Grenzziehung zwischen elterlichem Erziehungsgrundrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und staatlichem Wächteramt, insbesondere im Vorschulalter, aus. Das Elterngrundrecht - als Garant des Kindeswohls gedacht - zwinge den Staat, sich weit möglichst vom Elternhaus fernzuhalten. Die Autorin fragt nach Modifikationen der Gefährdungs- und damit Eingriffsschwelle. Neben der argumentativen Aufarbeitung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zielt die vorliegende Arbeit darauf, den Eltern-Kind-Bereich aus öffentlich-rechtlicher Sicht zu beleuchten; denn bislang dominiert die zivilrechtliche Perspektive des Familienrechts. Die sich aus der verfassungsrechtlichen Beurteilung ergebende Defizitanalyse wirft unterschiedliche Fragen auf: Welche Wendepunkte kann der Staat nutzen, um gefährdete Kinder frühzeitiger als bisher zu erreichen? Wie kann der Ausbau staatlicher Präventions- und vorverlagerter Interventionsmöglichkeiten ins Werk gesetzt werden, um den aufgezeigten Erziehungsschwierigkeiten zu begegnen? Diese und weitere Fragen werden durch die erstmalige Erarbeitung eines gestuften Maßnahmenkonzepts als Nukleus eines Erziehungsverwaltungsrechts beantwortet und zudem erste Begründungsansätze für eine Fortschreibung des Rechtsdreiecks zwischen Eltern, Kindern und Staat geliefert.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Die große Reform mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ändert das SGB VIII in zentralen Punkten. Auch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die JGG-Novelle 2019/20 sowie das Ganztagsförderungsgesetz haben erhebliche Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe.
Der Frankfurter Kommentar
spielt seine Stärken als führender Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe aus, nicht nur in der Erläuterung der Regelungen im SGB VIII, sondern insbesondere auch an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren und zu anderen Sozialleistungssystemen. Die Kommentierungen etwa zu jungen Menschen mit Behinderungen, Kinderschutz/Inobhutnahme, Sozialdatenschutz, Finanzierungsfragen und örtlicher Zuständigkeit/Kostenerstattung sind meinungsprägend.
Die 9. Auflage
legt die Schwerpunkte auf die Reformthemen:
Förderung der Inklusion
Stärkung der Kinder- und Elternrechte (Beratung, Selbstvertretung, Ombudschaft, Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten etc.)
Ausbau präventiver, bedarfsgerechter Hilfen (flexible, niedrigschwellige Hilfen, Hilfe in Notsituationen)
Kinderschutz und Kooperation
Hilfeplanung und Aufsicht in stationären Hilfen
Unterstützung junger Volljähriger/Careleaver
Neuregelungen aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (§§ 53 ff. SGB VIII in der Fassung ab 1.1.2023) sowie der
für die Jugendhilfe besonders relevanten Änderungen des JGG (Novelle 2019/20)
Die Neuauflage
berücksichtigt alle Änderungen der 19. Legislaturperiode.
Herausgeber, Autorinnen und Autoren
sind führende Expertinnen und Experten in den jeweiligen Bereichen und Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.
Dr. Janna Beckmann; Prof. Dr. Arne von Boetticher, Diana Eschelbach; Prof. Dr. Birgit Hoffmann; Dr. Thomas Meysen; Prof. em. Dr. Johannes Münder; Dr. Eric van Santen, StSekr a.D. Prof. Klaus Schäfer; RAin Gila Schindler, FAinSozR; Lydia Schönecker; Angela Smessaert; Norbert Struck; Prof. Dr. Britta Tammen; Prof. Dr. Thomas Trenczek, Dr. Eric van Santen und Dr. Gabriele Weitzmann.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Eine wachsende Anzahl von Eltern in Deutschland erscheint außerstande, aus eigener Kraft ein intaktes Familienleben zu organisieren. Die Kinder werden so zu Opfern, wenngleich in ganz unterschiedlicher Intensität. Freiwillige Hilfs- und Unterstützungsleistungen von Seiten des Staates stehen zwar zur Verfügung, erreichen aber oftmals die Kinder nicht rechtzeitig oder vollumfänglich.
Gegen den Willen der Eltern kann der Staat bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingreifen. Die traditionelle Verfassungsinterpretation geht von einer klaren Grenzziehung zwischen elterlichem Erziehungsgrundrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und staatlichem Wächteramt, insbesondere im Vorschulalter, aus. Das Elterngrundrecht - als Garant des Kindeswohls gedacht - zwinge den Staat, sich weit möglichst vom Elternhaus fernzuhalten. Die Autorin fragt nach Modifikationen der Gefährdungs- und damit Eingriffsschwelle. Neben der argumentativen Aufarbeitung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zielt die vorliegende Arbeit darauf, den Eltern-Kind-Bereich aus öffentlich-rechtlicher Sicht zu beleuchten; denn bislang dominiert die zivilrechtliche Perspektive des Familienrechts. Die sich aus der verfassungsrechtlichen Beurteilung ergebende Defizitanalyse wirft unterschiedliche Fragen auf: Welche Wendepunkte kann der Staat nutzen, um gefährdete Kinder frühzeitiger als bisher zu erreichen? Wie kann der Ausbau staatlicher Präventions- und vorverlagerter Interventionsmöglichkeiten ins Werk gesetzt werden, um den aufgezeigten Erziehungsschwierigkeiten zu begegnen? Diese und weitere Fragen werden durch die erstmalige Erarbeitung eines gestuften Maßnahmenkonzepts als Nukleus eines Erziehungsverwaltungsrechts beantwortet und zudem erste Begründungsansätze für eine Fortschreibung des Rechtsdreiecks zwischen Eltern, Kindern und Staat geliefert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Die große Reform mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ändert das SGB VIII in zentralen Punkten. Auch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die JGG-Novelle 2019/20 sowie das Ganztagsförderungsgesetz haben erhebliche Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe.
Der Frankfurter Kommentar
spielt seine Stärken als führender Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe aus, nicht nur in der Erläuterung der Regelungen im SGB VIII, sondern insbesondere auch an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren und zu anderen Sozialleistungssystemen. Die Kommentierungen etwa zu jungen Menschen mit Behinderungen, Kinderschutz/Inobhutnahme, Sozialdatenschutz, Finanzierungsfragen und örtlicher Zuständigkeit/Kostenerstattung sind meinungsprägend.
Die 9. Auflage
legt die Schwerpunkte auf die Reformthemen:
Förderung der Inklusion
Stärkung der Kinder- und Elternrechte (Beratung, Selbstvertretung, Ombudschaft, Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten etc.)
Ausbau präventiver, bedarfsgerechter Hilfen (flexible, niedrigschwellige Hilfen, Hilfe in Notsituationen)
Kinderschutz und Kooperation
Hilfeplanung und Aufsicht in stationären Hilfen
Unterstützung junger Volljähriger/Careleaver
Neuregelungen aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (§§ 53 ff. SGB VIII in der Fassung ab 1.1.2023) sowie der
für die Jugendhilfe besonders relevanten Änderungen des JGG (Novelle 2019/20)
Die Neuauflage
berücksichtigt alle Änderungen der 19. Legislaturperiode.
Herausgeber, Autorinnen und Autoren
sind führende Expertinnen und Experten in den jeweiligen Bereichen und Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.
Dr. Janna Beckmann; Prof. Dr. Arne von Boetticher, Diana Eschelbach; Prof. Dr. Birgit Hoffmann; Dr. Thomas Meysen; Prof. em. Dr. Johannes Münder; Dr. Eric van Santen, StSekr a.D. Prof. Klaus Schäfer; RAin Gila Schindler, FAinSozR; Lydia Schönecker; Angela Smessaert; Norbert Struck; Prof. Dr. Britta Tammen; Prof. Dr. Thomas Trenczek, Dr. Eric van Santen und Dr. Gabriele Weitzmann.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das neue Recht
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) erlebt das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) eine der größten Reformen der letzten Jahrzehnte. Die Stärkung der Rechte der Betroffenen und der Rechte von Careleavern, die inklusive Weiterentwicklung, die Änderungen im Kinderschutz sind nur einige Neuerungen, die auf die Kinder- und Jugendhilfe, die Familiengerichtsbarkeit und die medizinische Versorgung von Eltern und ihren Kindern zukommen.
Das Buch zur Reform
Das neue Handbuch enthält alles, was zum Verständnis der Neuregelungen notwendig ist. Verständlich geschrieben und auf einen Blick werden die Änderungen vorgestellt und in ihren Auswirkungen für die Praxis Punkt für Punkt erläutert.
Die Schwerpunkte
Stärkung von Rechten der Kinder und Eltern
inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII
bedarfsgerechtere Hilfen
Hilfeplanung, Perspektivklärung und Verbleibensanordnung
Junge Volljährige und Careleaver
Kinderschutz und Kooperation
Kinderschutz in stationären Hilfen
Digitale Neujustierung, Schnittstellen zur Gesundheitshilfe, Statistik
Geschrieben von Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe:
Susanne Achterfeld, LL.M., Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Dr. Janna Beckmann, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Sabine Gallep, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Potsdam; Katharina Lohse, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Dr. Thomas Meysen, SOCLES International Centre für Socio-Legal Studies, Heidelberg; Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth; Lydia Schönecker, SOCLES International Centre für Socio-Legal Studies, Heidelberg; Angela Smesssaert, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin
Aktualisiert: 2023-05-17
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Eine wachsende Anzahl von Eltern in Deutschland erscheint außerstande, aus eigener Kraft ein intaktes Familienleben zu organisieren. Die Kinder werden so zu Opfern, wenngleich in ganz unterschiedlicher Intensität. Freiwillige Hilfs- und Unterstützungsleistungen von Seiten des Staates stehen zwar zur Verfügung, erreichen aber oftmals die Kinder nicht rechtzeitig oder vollumfänglich.
Gegen den Willen der Eltern kann der Staat bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingreifen. Die traditionelle Verfassungsinterpretation geht von einer klaren Grenzziehung zwischen elterlichem Erziehungsgrundrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und staatlichem Wächteramt, insbesondere im Vorschulalter, aus. Das Elterngrundrecht - als Garant des Kindeswohls gedacht - zwinge den Staat, sich weit möglichst vom Elternhaus fernzuhalten. Die Autorin fragt nach Modifikationen der Gefährdungs- und damit Eingriffsschwelle. Neben der argumentativen Aufarbeitung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zielt die vorliegende Arbeit darauf, den Eltern-Kind-Bereich aus öffentlich-rechtlicher Sicht zu beleuchten; denn bislang dominiert die zivilrechtliche Perspektive des Familienrechts. Die sich aus der verfassungsrechtlichen Beurteilung ergebende Defizitanalyse wirft unterschiedliche Fragen auf: Welche Wendepunkte kann der Staat nutzen, um gefährdete Kinder frühzeitiger als bisher zu erreichen? Wie kann der Ausbau staatlicher Präventions- und vorverlagerter Interventionsmöglichkeiten ins Werk gesetzt werden, um den aufgezeigten Erziehungsschwierigkeiten zu begegnen? Diese und weitere Fragen werden durch die erstmalige Erarbeitung eines gestuften Maßnahmenkonzepts als Nukleus eines Erziehungsverwaltungsrechts beantwortet und zudem erste Begründungsansätze für eine Fortschreibung des Rechtsdreiecks zwischen Eltern, Kindern und Staat geliefert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Kindeswohl ist zentraler Maßstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend für das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhältnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklärt. An diesen Missstand knüpft die Autorin an und entwickelt – ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante völkerrechtliche/europäische Rechtsquellen einbeziehend – eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Lösung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschläge abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Kindeswohl ist zentraler Maßstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend für das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhältnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklärt. An diesen Missstand knüpft die Autorin an und entwickelt – ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante völkerrechtliche/europäische Rechtsquellen einbeziehend – eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Lösung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschläge abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Kindeswohl ist zentraler Maßstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend für das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhältnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklärt. An diesen Missstand knüpft die Autorin an und entwickelt – ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante völkerrechtliche/europäische Rechtsquellen einbeziehend – eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Lösung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschläge abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Kindeswohl ist zentraler Maßstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend für das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhältnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklärt. An diesen Missstand knüpft die Autorin an und entwickelt – ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante völkerrechtliche/europäische Rechtsquellen einbeziehend – eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Lösung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschläge abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Die große Reform mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ändert das SGB VIII in zentralen Punkten. Auch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die JGG-Novelle 2019/20 sowie das Ganztagsförderungsgesetz haben erhebliche Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe.
Der Frankfurter Kommentar
spielt seine Stärken als führender Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe aus, nicht nur in der Erläuterung der Regelungen im SGB VIII, sondern insbesondere auch an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren und zu anderen Sozialleistungssystemen. Die Kommentierungen etwa zu jungen Menschen mit Behinderungen, Kinderschutz/Inobhutnahme, Sozialdatenschutz, Finanzierungsfragen und örtlicher Zuständigkeit/Kostenerstattung sind meinungsprägend.
Die 9. Auflage
legt die Schwerpunkte auf die Reformthemen:
Förderung der Inklusion
Stärkung der Kinder- und Elternrechte (Beratung, Selbstvertretung, Ombudschaft, Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten etc.)
Ausbau präventiver, bedarfsgerechter Hilfen (flexible, niedrigschwellige Hilfen, Hilfe in Notsituationen)
Kinderschutz und Kooperation
Hilfeplanung und Aufsicht in stationären Hilfen
Unterstützung junger Volljähriger/Careleaver
Neuregelungen aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (§§ 53 ff. SGB VIII in der Fassung ab 1.1.2023) sowie der
für die Jugendhilfe besonders relevanten Änderungen des JGG (Novelle 2019/20)
Die Neuauflage
berücksichtigt alle Änderungen der 19. Legislaturperiode.
Herausgeber, Autorinnen und Autoren
sind führende Expertinnen und Experten in den jeweiligen Bereichen und Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.
Dr. Janna Beckmann; Prof. Dr. Arne von Boetticher, Diana Eschelbach; Prof. Dr. Birgit Hoffmann; Dr. Thomas Meysen; Prof. em. Dr. Johannes Münder; Dr. Eric van Santen, StSekr a.D. Prof. Klaus Schäfer; RAin Gila Schindler, FAinSozR; Lydia Schönecker; Angela Smessaert; Norbert Struck; Prof. Dr. Britta Tammen; Prof. Dr. Thomas Trenczek, Dr. Eric van Santen und Dr. Gabriele Weitzmann.
Aktualisiert: 2023-04-16
> findR *
Das neue Recht
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) erlebt das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) eine der größten Reformen der letzten Jahrzehnte. Die Stärkung der Rechte der Betroffenen und der Rechte von Careleavern, die inklusive Weiterentwicklung, die Änderungen im Kinderschutz sind nur einige Neuerungen, die auf die Kinder- und Jugendhilfe, die Familiengerichtsbarkeit und die medizinische Versorgung von Eltern und ihren Kindern zukommen.
Das Buch zur Reform
Das neue Handbuch enthält alles, was zum Verständnis der Neuregelungen notwendig ist. Verständlich geschrieben und auf einen Blick werden die Änderungen vorgestellt und in ihren Auswirkungen für die Praxis Punkt für Punkt erläutert.
Die Schwerpunkte
Stärkung von Rechten der Kinder und Eltern
inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII
bedarfsgerechtere Hilfen
Hilfeplanung, Perspektivklärung und Verbleibensanordnung
Junge Volljährige und Careleaver
Kinderschutz und Kooperation
Kinderschutz in stationären Hilfen
Digitale Neujustierung, Schnittstellen zur Gesundheitshilfe, Statistik
Geschrieben von Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe:
Susanne Achterfeld, LL.M., Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Dr. Janna Beckmann, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Sabine Gallep, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Potsdam; Katharina Lohse, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Dr. Thomas Meysen, SOCLES International Centre für Socio-Legal Studies, Heidelberg; Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth; Lydia Schönecker, SOCLES International Centre für Socio-Legal Studies, Heidelberg; Angela Smesssaert, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit befasst sich mit dem Auftrag des Staates, Schutz an öffentlichen Schulen zu gewährleisten. Nach einer Darstellung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen untersucht sie die verwaltungsrechtliche Umsetzung. Der Einsatz von Videoüberwachung wird als eine mögliche Maßnahme der Schutzgewähr an Schulen vorgestellt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit befasst sich mit dem Auftrag des Staates, Schutz an öffentlichen Schulen zu gewährleisten. Nach einer Darstellung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen untersucht sie die verwaltungsrechtliche Umsetzung. Der Einsatz von Videoüberwachung wird als eine mögliche Maßnahme der Schutzgewähr an Schulen vorgestellt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit befasst sich mit dem Auftrag des Staates, Schutz an öffentlichen Schulen zu gewährleisten. Nach einer Darstellung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen untersucht sie die verwaltungsrechtliche Umsetzung. Der Einsatz von Videoüberwachung wird als eine mögliche Maßnahme der Schutzgewähr an Schulen vorgestellt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Frankfurter Kommentar
lässt als führender Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe keine Fragen offen. Er spielt seine Stärken gerade an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren wie zu den anderen Sozialleistungssystemen aus. Die Kommentierungen der Finanzierungsfragen, Inobhutnahme, Kinderschutz und örtliche Zuständigkeit/Kostenerstattung sind meinungsprägend.
Die 8. Auflage
legt die Schwerpunkte insbesondere auf folgende Themen:
Neue Grundlagen der Einrichtungsaufsicht (Definition Einrichtungsbegriff, Nachweis- und Meldepflichten, örtliche Prüfung)
Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (Integrationshilfe; Assistenzleistungen; etc.)
Qualitätssicherung und Verfahren bei Auslandsmaßnahmen
Änderungen im Datenschutz (Auswirkungen der europäischen Datenschutz-Verordnung des neuen BDSG)
Rechtsfragen im Zusammenhang mit Leistungen für (Pflege-)Kinder mit Behinderung
Ombudschaften und eigenständige Beratung von Kindern und Jugendlichen
Neusortierung des Finanzierungsrechts
Alle weiteren gesetzlichen Neuregelungen, z.B. bezüglich minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sind ebenfalls durchgängig und fundiert kommentiert.
Besonders praxisnah
Ein ausgewiesener Schwerpunkt liegt auf den Zuständigkeitsfragen (Stichwort Wanderakten) und den Neuregelungen durch das BTHG, das Gute-Kita-Gesetz sowie bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. Die neueste Rechtsprechung zur sachlichen Zuständigkeit, Kostenbeteiligung, Tagesbetreuung und den Rechtsfolgen bei der Verletzung fachlicher Standards sind berücksichtigt.
Herausgeber und Autoren
sind führende Experten in den jeweiligen Bereichen und Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.
Aktualisiert: 2022-06-30
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Eine wachsende Anzahl von Eltern in Deutschland erscheint außerstande, aus eigener Kraft ein intaktes Familienleben zu organisieren. Die Kinder werden so zu Opfern, wenngleich in ganz unterschiedlicher Intensität. Freiwillige Hilfs- und Unterstützungsleistungen von Seiten des Staates stehen zwar zur Verfügung, erreichen aber oftmals die Kinder nicht rechtzeitig oder vollumfänglich.
Gegen den Willen der Eltern kann der Staat bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingreifen. Die traditionelle Verfassungsinterpretation geht von einer klaren Grenzziehung zwischen elterlichem Erziehungsgrundrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und staatlichem Wächteramt, insbesondere im Vorschulalter, aus. Das Elterngrundrecht - als Garant des Kindeswohls gedacht - zwinge den Staat, sich weit möglichst vom Elternhaus fernzuhalten. Die Autorin fragt nach Modifikationen der Gefährdungs- und damit Eingriffsschwelle. Neben der argumentativen Aufarbeitung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zielt die vorliegende Arbeit darauf, den Eltern-Kind-Bereich aus öffentlich-rechtlicher Sicht zu beleuchten; denn bislang dominiert die zivilrechtliche Perspektive des Familienrechts. Die sich aus der verfassungsrechtlichen Beurteilung ergebende Defizitanalyse wirft unterschiedliche Fragen auf: Welche Wendepunkte kann der Staat nutzen, um gefährdete Kinder frühzeitiger als bisher zu erreichen? Wie kann der Ausbau staatlicher Präventions- und vorverlagerter Interventionsmöglichkeiten ins Werk gesetzt werden, um den aufgezeigten Erziehungsschwierigkeiten zu begegnen? Diese und weitere Fragen werden durch die erstmalige Erarbeitung eines gestuften Maßnahmenkonzepts als Nukleus eines Erziehungsverwaltungsrechts beantwortet und zudem erste Begründungsansätze für eine Fortschreibung des Rechtsdreiecks zwischen Eltern, Kindern und Staat geliefert.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Die Arbeit befasst sich mit dem Auftrag des Staates, Schutz an öffentlichen Schulen zu gewährleisten. Nach einer Darstellung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen untersucht sie die verwaltungsrechtliche Umsetzung. Der Einsatz von Videoüberwachung wird als eine mögliche Maßnahme der Schutzgewähr an Schulen vorgestellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform hat der Gesetzgeber 1998 mit § 50 FGG den Verfahrenspfleger neu eingeführt. Diese Verfahrenspflegschaft wurde 2009 durch § 158 FamFG ergänzt und in eine Verfahrensbeistandsschaft umbenannt. Die vorliegende Arbeit untersucht erstmals umfassend und systematisch die für die Rechtspraxis sehr bedeutsame Thematik und beschränkt sich nicht auf die Beantwortung einzelner Aspekte. Sie zeichnet die historische Entwicklung der Regelung nach und arbeitet die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen heraus. So verdeutlicht sie das Spannungsverhältnis zwischen dem verfassungsrechtlich garantierten Elternrecht, den Grundrechten des Kindes und dem staatlichen Wächteramt. Auf dieser Grundlage werden die zahlreichen Streitfragen beantwortet, die sich nach wie vor um das Rechtsinstitut der Verfahrensbeistandsschaft als Ausprägung des staatlichen Wächteramtes ranken.
Aktualisiert: 2017-03-01
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