Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-06-30
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»Die Würde des Menschen ist unantastbar«, so steht es im Grundgesetz. Was meinen wir eigentlich, wenn wir von der »Würde des Menschen« sprechen? Der Jurist und Philosoph Paul Tiedemann beschreibt die historischen Wurzeln und die systematische Bedeutung eines Grundbegriffs der Entwicklung zu menschlicheren Lebensverhältnissen.
Aktualisiert: 2023-06-19
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»Die Würde des Menschen ist unantastbar«, so steht es im Grundgesetz. Was meinen wir eigentlich, wenn wir von der »Würde des Menschen« sprechen? Der Jurist und Philosoph Paul Tiedemann beschreibt die historischen Wurzeln und die systematische Bedeutung eines Grundbegriffs der Entwicklung zu menschlicheren Lebensverhältnissen.
Aktualisiert: 2023-06-19
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Der Verfasser strebt eine Entideologisierung der rechtswissenschaftlichen Diskussion an und unternimmt es, die Staatszielbestimmung "Tierschutz" durch Einbettung in das System der grundgesetzlichen Ordnung weiter zu entwickeln, um sie einer stärkeren Operationalisierung zuzuführen.
Dabei wird gezeigt, dass die neue Staatszielbestimmung als verfassungsimmanente Grundrechtsschranke fungiert und damit das bisher bestehende Schrankenproblem löst, indem sie etwa die einfach-rechtliche Regulierung von Tierversuchen verfassungsrechtlich fundiert. Allerdings räumt sie dem Gesetzgeber dabei einen weiten Gestaltungsraum ein. Insbesondere funktionell-rechtliche Überlegungen führen zu dem Ergebnis, dass dieser Gestaltungsraum sogar so weit geht, dass Art. 20a Alt. 2 GG das staatliche Tierschutzkonzept lediglich einer Evidenzkontrolle unterzieht; der staatliche Schutz darf lediglich nicht völlig unzureichend sein. Weiter bindet die Staatszielbestimmung den Gesetzgeber nicht. Inwieweit sie die Auslegung des einfachen Rechts beeinflusst, hängt daher entscheidend von der jeweiligen gesetzgeberischen Konzeption ab. Auf dieser Grundlage arbeitet der Verfasser heraus, dass die Rechtsprechung des BVerfG zur "qualifizierten Plausibilitätskontrolle" von Tierversuchen nunmehr hinfällig ist, während die im Schächt-Urteil gefundene Auslegung des maßgeblichen Tierschutzrechts nach wie vor gilt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Stets aufs Neue sind Staatszielbestimmungen Gegenstand verfassungspolitischer Diskussionen auf Bundes- wie auf Landesebene. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Daniel Hahn nicht nur mit der Frage nach Inhalt und normativer Bedeutung dieser Zielvorgaben im europäisch integrierten Bundesstaat, sondern auch mit den Folgen ihrer Divergenzen. Die Ausführungen basieren auf einem spezifisch normbereichsdogmatischen Ansatz.
Zunächst stellt Hahn den Bestand an Staatszielbestimmungen in Grundgesetz und Landesverfassungen dar. Im zweiten Teil analysiert er die Mechanismen der Kollisionsvermeidung und -entscheidung im Geflecht von Bundesländern, Bundesrepublik Deutschland und EU/EG, bevor er der normativen Bedeutung jener Zielbestimmungen nachgeht. Darauf baut der dritte Teil auf, der den Zieldivergenzen und ihren Auswirkungen gilt. Eine wichtige Erkenntnis ist hier neben der Vitalität des Föderalismus bundesdeutscher Prägung die Hinwendung zu einem eher narrativen Konstitutionalismus: Oftmals kann der Staat den hehren Vorgaben keine Taten folgen lassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem Wandel vom klassischen Vergeltungsstrafrecht zum modernen Resozialisierungsstrafrecht tritt das Problem der strafrechtlichen Sanktionen stärker in den Vordergrund strafrechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung.
Die Arbeit sucht vom Problem der Strafe her einen Beitrag zur notwendigen strafrechtsdogmatischen Grundlagenreflexion zu leisten. Sie will zu einem Verständnis der Strafe gelangen, das auf die Erhaltung und Herstellung von Kommunikations- und Partizipationschancen in der Gesellschaft zielt und das mit der Staatszielbestimmung des Grundgesetzes vom demokratischen und sozialen Rechtsstaat zur Deckung zu bringen ist.
(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-03
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Mit dem Wandel vom klassischen Vergeltungsstrafrecht zum modernen Resozialisierungsstrafrecht tritt das Problem der strafrechtlichen Sanktionen stärker in den Vordergrund strafrechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung.Die Arbeit sucht vom Problem der Strafe her einen Beitrag zur notwendigen strafrechtsdogmatischen Grundlagenreflexion zu leisten. Sie will zu einem Verständnis der Strafe gelangen, das auf die Erhaltung und Herstellung von Kommunikations- und Partizipationschancen in der Gesellschaft zielt und das mit der Staatszielbestimmung des Grundgesetzes vom demokratischen und sozialen Rechtsstaat zur Deckung zu bringen ist.(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-02
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Der Verfasser strebt eine Entideologisierung der rechtswissenschaftlichen Diskussion an und unternimmt es, die Staatszielbestimmung "Tierschutz" durch Einbettung in das System der grundgesetzlichen Ordnung weiter zu entwickeln, um sie einer stärkeren Operationalisierung zuzuführen.
Dabei wird gezeigt, dass die neue Staatszielbestimmung als verfassungsimmanente Grundrechtsschranke fungiert und damit das bisher bestehende Schrankenproblem löst, indem sie etwa die einfach-rechtliche Regulierung von Tierversuchen verfassungsrechtlich fundiert. Allerdings räumt sie dem Gesetzgeber dabei einen weiten Gestaltungsraum ein. Insbesondere funktionell-rechtliche Überlegungen führen zu dem Ergebnis, dass dieser Gestaltungsraum sogar so weit geht, dass Art. 20a Alt. 2 GG das staatliche Tierschutzkonzept lediglich einer Evidenzkontrolle unterzieht; der staatliche Schutz darf lediglich nicht völlig unzureichend sein. Weiter bindet die Staatszielbestimmung den Gesetzgeber nicht. Inwieweit sie die Auslegung des einfachen Rechts beeinflusst, hängt daher entscheidend von der jeweiligen gesetzgeberischen Konzeption ab. Auf dieser Grundlage arbeitet der Verfasser heraus, dass die Rechtsprechung des BVerfG zur "qualifizierten Plausibilitätskontrolle" von Tierversuchen nunmehr hinfällig ist, während die im Schächt-Urteil gefundene Auslegung des maßgeblichen Tierschutzrechts nach wie vor gilt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Stets aufs Neue sind Staatszielbestimmungen Gegenstand verfassungspolitischer Diskussionen auf Bundes- wie auf Landesebene. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Daniel Hahn nicht nur mit der Frage nach Inhalt und normativer Bedeutung dieser Zielvorgaben im europäisch integrierten Bundesstaat, sondern auch mit den Folgen ihrer Divergenzen. Die Ausführungen basieren auf einem spezifisch normbereichsdogmatischen Ansatz.
Zunächst stellt Hahn den Bestand an Staatszielbestimmungen in Grundgesetz und Landesverfassungen dar. Im zweiten Teil analysiert er die Mechanismen der Kollisionsvermeidung und -entscheidung im Geflecht von Bundesländern, Bundesrepublik Deutschland und EU/EG, bevor er der normativen Bedeutung jener Zielbestimmungen nachgeht. Darauf baut der dritte Teil auf, der den Zieldivergenzen und ihren Auswirkungen gilt. Eine wichtige Erkenntnis ist hier neben der Vitalität des Föderalismus bundesdeutscher Prägung die Hinwendung zu einem eher narrativen Konstitutionalismus: Oftmals kann der Staat den hehren Vorgaben keine Taten folgen lassen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Stets aufs Neue sind Staatszielbestimmungen Gegenstand verfassungspolitischer Diskussionen auf Bundes- wie auf Landesebene. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Daniel Hahn nicht nur mit der Frage nach Inhalt und normativer Bedeutung dieser Zielvorgaben im europäisch integrierten Bundesstaat, sondern auch mit den Folgen ihrer Divergenzen. Die Ausführungen basieren auf einem spezifisch normbereichsdogmatischen Ansatz.
Zunächst stellt Hahn den Bestand an Staatszielbestimmungen in Grundgesetz und Landesverfassungen dar. Im zweiten Teil analysiert er die Mechanismen der Kollisionsvermeidung und -entscheidung im Geflecht von Bundesländern, Bundesrepublik Deutschland und EU/EG, bevor er der normativen Bedeutung jener Zielbestimmungen nachgeht. Darauf baut der dritte Teil auf, der den Zieldivergenzen und ihren Auswirkungen gilt. Eine wichtige Erkenntnis ist hier neben der Vitalität des Föderalismus bundesdeutscher Prägung die Hinwendung zu einem eher narrativen Konstitutionalismus: Oftmals kann der Staat den hehren Vorgaben keine Taten folgen lassen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Verfasser strebt eine Entideologisierung der rechtswissenschaftlichen Diskussion an und unternimmt es, die Staatszielbestimmung "Tierschutz" durch Einbettung in das System der grundgesetzlichen Ordnung weiter zu entwickeln, um sie einer stärkeren Operationalisierung zuzuführen.
Dabei wird gezeigt, dass die neue Staatszielbestimmung als verfassungsimmanente Grundrechtsschranke fungiert und damit das bisher bestehende Schrankenproblem löst, indem sie etwa die einfach-rechtliche Regulierung von Tierversuchen verfassungsrechtlich fundiert. Allerdings räumt sie dem Gesetzgeber dabei einen weiten Gestaltungsraum ein. Insbesondere funktionell-rechtliche Überlegungen führen zu dem Ergebnis, dass dieser Gestaltungsraum sogar so weit geht, dass Art. 20a Alt. 2 GG das staatliche Tierschutzkonzept lediglich einer Evidenzkontrolle unterzieht; der staatliche Schutz darf lediglich nicht völlig unzureichend sein. Weiter bindet die Staatszielbestimmung den Gesetzgeber nicht. Inwieweit sie die Auslegung des einfachen Rechts beeinflusst, hängt daher entscheidend von der jeweiligen gesetzgeberischen Konzeption ab. Auf dieser Grundlage arbeitet der Verfasser heraus, dass die Rechtsprechung des BVerfG zur "qualifizierten Plausibilitätskontrolle" von Tierversuchen nunmehr hinfällig ist, während die im Schächt-Urteil gefundene Auslegung des maßgeblichen Tierschutzrechts nach wie vor gilt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit dem Wandel vom klassischen Vergeltungsstrafrecht zum modernen Resozialisierungsstrafrecht tritt das Problem der strafrechtlichen Sanktionen stärker in den Vordergrund strafrechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung.
Die Arbeit sucht vom Problem der Strafe her einen Beitrag zur notwendigen strafrechtsdogmatischen Grundlagenreflexion zu leisten. Sie will zu einem Verständnis der Strafe gelangen, das auf die Erhaltung und Herstellung von Kommunikations- und Partizipationschancen in der Gesellschaft zielt und das mit der Staatszielbestimmung des Grundgesetzes vom demokratischen und sozialen Rechtsstaat zur Deckung zu bringen ist.
(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit dem Wandel vom klassischen Vergeltungsstrafrecht zum modernen Resozialisierungsstrafrecht tritt das Problem der strafrechtlichen Sanktionen stärker in den Vordergrund strafrechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung.
Die Arbeit sucht vom Problem der Strafe her einen Beitrag zur notwendigen strafrechtsdogmatischen Grundlagenreflexion zu leisten. Sie will zu einem Verständnis der Strafe gelangen, das auf die Erhaltung und Herstellung von Kommunikations- und Partizipationschancen in der Gesellschaft zielt und das mit der Staatszielbestimmung des Grundgesetzes vom demokratischen und sozialen Rechtsstaat zur Deckung zu bringen ist.
(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum stellt für Kommunen eine Herausforderung dar. Viele Städte und Gemeinden haben kooperative Baulandmodelle eingeführt, durch die der Vorhabenträger an den Kosten und Lasten der Wohnbaulandentwicklung beteiligt wird und sich dazu verpflichtet, sozial geförderten Wohnraum zu errichten. Die Arbeit zeigt mögliche Regelungsinhalte von städtebaulichen Verträgen auf und untersucht deren rechtliche Grenzen. Zudem wird das neue Instrument des sektoralen Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung beleuchtet und dessen Einfluss auf die Entstehung bezahlbaren Wohnraums. Die Arbeit adressiert Mitarbeitende der Bau- und Rechtsämter der Kommunen, Rechtsanwälte sowie Vertreter von Planungsbüros.
Aktualisiert: 2023-04-13
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Wie kann das aktuell geltende Tierschutzrecht geändert werden, um Tiere effektiver schützen zu können? Mit diesem Werk werden notwendige Änderungen der Rechtslage begutachtet und bewertet. Weiter enthält das Werk einen Vorschlag für ein neues Tierschutzrecht mit Vorgaben zur Tierhaltung, zu Tierversuchen, zu Tiertransporten, einer Strafnorm und dem Instrument der bundesweit geltenden Verbandsklage für Tierschutzbeauftragte und anerkannte Tierschutzorganisationen. Lange bestehende Forderungen, z. B. nach effektiven Brandschutzvorschriften für Tierställe, Verbote bestimmter Haltungsformen und ein Verbot der Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen werden ebenfalls aufgegriffen und europarechtlich zulässige Vorgaben formuliert.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Jens Bülte; Anna-Lena Dihlmann, LL.B.; Ri’in Dr. Barbara Felde; RAin Linda Gregori und RiAG a.D. Dr. Christoph Maisack und einer Einführung von Renate Künast.
Aktualisiert: 2023-04-16
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