Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten.

Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten. von Häde,  Ulrich
Bund und Länder streiten schon länger darüber, wer Zahlungspflichten des Mitgliedstaates Bundesrepublik Deutschland erfüllen muss, die sich aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht ergeben. Zwei Bereiche standen in den letzten Jahren besonders im Mittelpunkt: Anlastungen im Agrarbereich und Sanktionen wegen eines übermäßigen staatlichen Finanzierungsdefizits. Für Auszahlungen (z. B. von Stilllegungsprämien) im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sind normalerweise die Behörden der Länder zuständig. Im Regelfall erstattet die EG diese Ausgaben. Sie lehnt das jedoch ab, wenn die für die Ausführung zuständigen nationalen Behörden gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen haben. Wer trägt dann innerstaatlich solche Anlastungen? Früher fand man pragmatische Lösungen. Seit einiger Zeit wächst aber die Konfliktbereitschaft. Nun liegt die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Art. 104 EGV verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin. Sollte es Deutschland nicht gelingen, sein übermäßiges öffentliches Defizit bis 2007 in den Griff zu bekommen, drohen Geldbußen bis zur Höhe von etwa 10 Mrd. Euro jährlich. Wer muss dafür einstehen, der Bund oder die Länder? Das Grundgesetz enthält bisher keine ausdrücklichen Regelungen. Bemühungen um eine politische Einigung führten lange nicht zum Erfolg. Nun plant die Große Koalition zwar entsprechende Verfassungsänderungen, bis sie aber umgesetzt sind, besteht nach wie vor Unsicherheit über die Rechtslage. Vor diesem Hintergrund untersucht Ulrich Häde, ob das geltende Recht nicht doch Vorgaben für die innerstaatliche Verteilung solcher gemeinschaftsrechtlichen Zahlungspflichten enthält. Und einmal mehr erweist sich, dass die allgemeine Ausgabenverteilungsregel des Art. 104a Abs. 1 GG unterschätzt wird. Sie bildet nämlich den Schlüssel für eine gerechte Verteilung und dürfte auch in Bereichen, für die keine verfassungsrechtliche Klärung vorgesehen ist, helfen, eine angemessene Lösung zu finden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten.

Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten. von Häde,  Ulrich
Bund und Länder streiten schon länger darüber, wer Zahlungspflichten des Mitgliedstaates Bundesrepublik Deutschland erfüllen muss, die sich aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht ergeben. Zwei Bereiche standen in den letzten Jahren besonders im Mittelpunkt: Anlastungen im Agrarbereich und Sanktionen wegen eines übermäßigen staatlichen Finanzierungsdefizits. Für Auszahlungen (z. B. von Stilllegungsprämien) im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sind normalerweise die Behörden der Länder zuständig. Im Regelfall erstattet die EG diese Ausgaben. Sie lehnt das jedoch ab, wenn die für die Ausführung zuständigen nationalen Behörden gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen haben. Wer trägt dann innerstaatlich solche Anlastungen? Früher fand man pragmatische Lösungen. Seit einiger Zeit wächst aber die Konfliktbereitschaft. Nun liegt die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Art. 104 EGV verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin. Sollte es Deutschland nicht gelingen, sein übermäßiges öffentliches Defizit bis 2007 in den Griff zu bekommen, drohen Geldbußen bis zur Höhe von etwa 10 Mrd. Euro jährlich. Wer muss dafür einstehen, der Bund oder die Länder? Das Grundgesetz enthält bisher keine ausdrücklichen Regelungen. Bemühungen um eine politische Einigung führten lange nicht zum Erfolg. Nun plant die Große Koalition zwar entsprechende Verfassungsänderungen, bis sie aber umgesetzt sind, besteht nach wie vor Unsicherheit über die Rechtslage. Vor diesem Hintergrund untersucht Ulrich Häde, ob das geltende Recht nicht doch Vorgaben für die innerstaatliche Verteilung solcher gemeinschaftsrechtlichen Zahlungspflichten enthält. Und einmal mehr erweist sich, dass die allgemeine Ausgabenverteilungsregel des Art. 104a Abs. 1 GG unterschätzt wird. Sie bildet nämlich den Schlüssel für eine gerechte Verteilung und dürfte auch in Bereichen, für die keine verfassungsrechtliche Klärung vorgesehen ist, helfen, eine angemessene Lösung zu finden.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten.

Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten. von Häde,  Ulrich
Bund und Länder streiten schon länger darüber, wer Zahlungspflichten des Mitgliedstaates Bundesrepublik Deutschland erfüllen muss, die sich aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht ergeben. Zwei Bereiche standen in den letzten Jahren besonders im Mittelpunkt: Anlastungen im Agrarbereich und Sanktionen wegen eines übermäßigen staatlichen Finanzierungsdefizits. Für Auszahlungen (z. B. von Stilllegungsprämien) im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sind normalerweise die Behörden der Länder zuständig. Im Regelfall erstattet die EG diese Ausgaben. Sie lehnt das jedoch ab, wenn die für die Ausführung zuständigen nationalen Behörden gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen haben. Wer trägt dann innerstaatlich solche Anlastungen? Früher fand man pragmatische Lösungen. Seit einiger Zeit wächst aber die Konfliktbereitschaft. Nun liegt die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Art. 104 EGV verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin. Sollte es Deutschland nicht gelingen, sein übermäßiges öffentliches Defizit bis 2007 in den Griff zu bekommen, drohen Geldbußen bis zur Höhe von etwa 10 Mrd. Euro jährlich. Wer muss dafür einstehen, der Bund oder die Länder? Das Grundgesetz enthält bisher keine ausdrücklichen Regelungen. Bemühungen um eine politische Einigung führten lange nicht zum Erfolg. Nun plant die Große Koalition zwar entsprechende Verfassungsänderungen, bis sie aber umgesetzt sind, besteht nach wie vor Unsicherheit über die Rechtslage. Vor diesem Hintergrund untersucht Ulrich Häde, ob das geltende Recht nicht doch Vorgaben für die innerstaatliche Verteilung solcher gemeinschaftsrechtlichen Zahlungspflichten enthält. Und einmal mehr erweist sich, dass die allgemeine Ausgabenverteilungsregel des Art. 104a Abs. 1 GG unterschätzt wird. Sie bildet nämlich den Schlüssel für eine gerechte Verteilung und dürfte auch in Bereichen, für die keine verfassungsrechtliche Klärung vorgesehen ist, helfen, eine angemessene Lösung zu finden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das gemeinschaftsrechtliche Defizitverfahren

Das gemeinschaftsrechtliche Defizitverfahren von Bark,  Felix Florian
Die Arbeit befasst sich mit dem gemeinschaftsrechtlichen Defizitverfahren, dessen bekanntestes Element der Europäische Stabilitätspakt ist. Damit befindet sich diese Studie an der Schnittstelle von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Sie untersucht die Frage, ob die aktuelle Konzeption des Defizitverfahrens zur Sicherung der Geldwertstabilität geeignet ist. Die Analyse mehrerer Fallbeispiele aus der politischen Praxis führt zu dem Ergebnis, dass eine Reform des Verfahrens unerlässlich ist. Die Arbeit stellt die möglichen Reformansätze dar und erörtert, mit welchen rechtlichen Mitteln diese in geltendes Recht umgesetzt werden könnten. Gleichzeitig werden die ökonomischen und politischen Auswirkungen der jeweiligen Reformvorschläge beleuchtet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Europäische Defizitverfahren und der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt

Das Europäische Defizitverfahren und der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt von Engel,  Carsten
Am 01.01.2002 wurde in vielen Staaten der EU der Euro als gemeinsame Währung eingeführt. Die Stabilität der neuen Währung sollte durch ein im Maastrichter Vertrag geschaffenes Regelwerk sichergestellt werden. Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt und das in Art. 104 EGV normierte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit wurden in den 90-er Jahren des 20. Jahrhunderts geschaffen, um die an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten nachhaltig anzuhalten, ihre jährliche Neuverschuldung dauerhaft unter 3 % des Bruttoinlandsproduktes zu senken. Aufgrund massiver Verstöße Deutschlands und Frankreichs gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt in den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts wurde gegen beide Länder ein Defizitverfahren eingeleitet, welches durch eine fragwürdige Entscheidung des Rates vom 25.11.2003 vorläufig beendet wurde. Die gegen diese Entscheidung erhobene Klage der Europäischen Kommission wurde am 13.07.2004 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs beschieden, welcher das Vorgehen des Rates zumindest teilweise für nichtig erklärte. Abschließend werden die Auswirkungen erörtert, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofes auf die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich und auf den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt hatte. Der Verfasser gibt zudem eine Antwort auf die Frage, ob der Rat verpflichtet gewesen wäre, die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich fortzusetzen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Stabilitätspakt für Europa

Stabilitätspakt für Europa von Blumenwitz,  Dieter, Schöbener,  Burkhard
Wird der Euro so hart werden wie die D-Mark? Die Europäische Währungsunion ist ein in der Geschichte beispielloser Großversuch, dessen Erfolg nicht zuletzt von der Beantwortung dieser Frage abhängt. Der vom Bundesfinanzminister Ende 1995 vorgeschlagene «Stabilitätspakt für Europa» soll für die 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten sicherstellen, die die einheitliche Währung einführen und somit der Disziplinierungswirkung der Konvergenzkriterien nicht mehr ausgesetzt sein werden. Angestrebt wird eine stärkere Verrechtlichung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (Art. 104c EGV i.V.m. dem 5. Protokoll) und der dort angedrohten Sanktionen. In der Studie werden die Entwürfe des Bundesministeriums der Finanzen vom Sommer 1996 und der EG-Kommission vom Oktober 1996 zur sekundärrechtlichen Umsetzung des Stabilitätspakts ebenso analysiert wie die lange Zeit offen gehaltene Option eines «freistehenden» (völkerrechtlichen) Stabilitätspakts. Die Beschlüsse des Europäischen Rates von Dublin (Dezember 1996) sind ebenfalls eingearbeitet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Handbuch des modernen Verwaltungsmanagements

Handbuch des modernen Verwaltungsmanagements von Bauer,  Johannes, Nayer,  Michael, Strimitzer,  Eugen, Thewanger,  Erich
Hilfestellung am Weg zu einem verbesserten Effizienz- und Risikomanagement Aktuell: Kapitel über Korruptionsbekämpfung und Financial Riskmanagement Die Krise des Finanzsektors 2008 entwickelte sich in weiterer Folge zu einer veritablen Krise der öffentlichen Haushalte. „Sparpakete“, d.h. massive Einsparungen im Bereich öffentlicher Ausgaben, werden nicht nur in der Eurozone, sondern auch im Rest Europas sowie in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern permanent gefordert. Dieser Einsparungsdruck, aber auch die Anforderungen an eine Vereinheitlichung und Kontrolle der nationalen Finanzgebarung erfordern zunehmend effizienteres Verwaltungshandeln auch im öffentlichen und öffentlichkeitsnahen Bereich. Die Beiträge dieses Sammelbandes befassen sich daher, ausgehend von den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Stabilitätskriterien, mit modernen Konzepten wirtschaftlicher und zweckmäßiger Beschaffung und Leistungserbringung. Der Wandel im öffentlichen Rechnungswesen, moderne Steuerungskonzepte sowie Sanierungs-, Veranlagungs- und Financial Risk Management bilden einen zweiten Schwerpunkt. Die Rolle öffentlicher Haushalte bei Förderungen und Unternehmenssanierungen sowie deren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung werden ebenso beleuchtet wie abschließend Fragen zur Korruptionsbekämpfung und Haftungsfragen für Amtsträger. Führende Praktiker aus privater und öffentlicher Wirtschaft haben ebenso wie namhafte Vertreter der finanz-, steuer- und rechtsberatenden Berufe ein breites Spektrum an Wissen und Erfahrungen eingebracht, sodass ein in seiner Breite außergewöhnliches Werk entstanden ist, das modernes Verwaltungshandeln aus vielen Perspektiven eingehend beleuchtet. Mit einem Vorwort von Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser
Aktualisiert: 2022-10-06
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Beschäftigungspolitik im Gemeinschaftsrecht

Beschäftigungspolitik im Gemeinschaftsrecht von Höch,  Dorothee
Der nachhaltige Abbau von Arbeitslosigkeit ist eine drängende und aktuelle Aufgabe, die auch die Europäische Gemeinschaft betrifft. Diese Arbeit geht der Frage nach, welche Handlungs- und Rechtsetzungskompetenzen die Organe der Union und der Gemeinschaft im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit haben. Hierzu untersucht die Autorin in ihrer Arbeit die Ermächtigungsgrundlagen des EU- und EG-Vertrages auf ihren beschäftigungspolitischen Gehalt hin. Dabei sind nicht nur der Vertragstitel «Beschäftigung» (Art. 125-130 EG), sondern und gerade auch die übrigen Ermächtigungen Prüfungsgegenstand. Dem europarechtlichen Teil vorangestellt ist ein konzeptioneller Abschnitt, der die Grundlagen und Instrumente von «Beschäftigungspolitik» ausführlich analysiert und für die anschließende rechtliche Prüfung systematisiert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Verpflichtung Deutschlands zur Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts im Lichte der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

Die Verpflichtung Deutschlands zur Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts im Lichte der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion von Bendler,  Florian
Am 01.01.1999 ist die dritte und letzte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft getreten. Nicht zuletzt dadurch, daß Deutschland bereits mehrfach die europäischen Defizitkriterien verfehlt hat, haben die Diskussionen über die Defizitkriterien, deren Aufweichung und das mögliche Ende bzw. eine Änderung und Anpassung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes neue Brisanz erhalten. Schließlich haben sich Ende März 2005 die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft auf eine Reform des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes geeinigt, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der gesamtwirtschaftlichen Gestaltung ihrer Haushaltswirtschaft zu geben. Problematisch ist jedoch, daß Deutschland nicht nur einen europäischen Stabilitätspakt sondern auch eine gesamtwirtschaftliche Verpflichtung aus dem Grundgesetz einzuhalten hat. Auch wenn grundsätzlich Einigkeit über die Notwendigkeit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte herrscht, gibt es immer wieder Forderungen nach neuen Konjunkturprogrammen zur Ankurbelung der Wirtschaft. In diesem Sinne hat erst kürzlich die neue große Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel ein Konjunkturförderprogramm in Milliardenhöhe auf Kosten der erneuten Verfehlung der europäischen Defizitkriterien auch im Jahr 2006 aufgelegt. Diese Diskussionen und die sich daraus ergebenden Problemstellungen nimmt der Autor zum Anlaß, den Einfluß der europäischen Vorgaben für die Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitik auf die grundgesetzlich festgeschriebene Verpflichtung Deutschlands zur Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu untersuchen. Der Autor beleuchtet die Problematik dabei nicht nur aus rechtswissenschaftlicher Sicht, sondern setzt sich auch mit wirtschaftspolitischen Überlegungen auseinander. Nach einem kurzen Überblick über die deutsche Wirtschafts- und Finanzverfassung stellt er zunächst das Prinzip des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dar und erläutert dessen Erfordernisse für die Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitik. Dabei geht der Autor ausführlich auf die Elemente des sog. "magischen Vierecks" ein und erörtert ihr Verhältnis zueinander. Im Anschluß daran werden die Struktur der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und deren (Ziel)Vorgaben für die Wirtschafts-, Finanz-, Haushalts- und Währungspolitik behandelt. Den Kern des Werkes bilden aber die Gegenüberstellung dieser europäischen Anforderungen mit den grundgesetzlichen Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, sowie die möglichen Konsequenzen für die Verpflichtung Deutschlands auf das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht. Als Ergebnis seiner Diskussion stellt der Autor insgesamt eine zunehmende Europäisierung der gesamtwirtschaftlichen Verpflichtung Deutschlands fest: Art. 109 Abs. 2 GG unterfällt nicht nur dem Anwendungsvorrang des Europarechts, sondern unterliegt auch in seinen nationalrechtlichen Auswirkungen aufgrund des europarechtlichen Rahmens einem Verfassungswandel. Dieser Verfassungswandel reicht aber nicht soweit, dass es zu einer Derogation der Verfassungsnorm gekommen ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten.

Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten. von Häde,  Ulrich
Bund und Länder streiten schon länger darüber, wer Zahlungspflichten des Mitgliedstaates Bundesrepublik Deutschland erfüllen muss, die sich aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht ergeben. Zwei Bereiche standen in den letzten Jahren besonders im Mittelpunkt: Anlastungen im Agrarbereich und Sanktionen wegen eines übermäßigen staatlichen Finanzierungsdefizits. Für Auszahlungen (z. B. von Stilllegungsprämien) im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sind normalerweise die Behörden der Länder zuständig. Im Regelfall erstattet die EG diese Ausgaben. Sie lehnt das jedoch ab, wenn die für die Ausführung zuständigen nationalen Behörden gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen haben. Wer trägt dann innerstaatlich solche Anlastungen? Früher fand man pragmatische Lösungen. Seit einiger Zeit wächst aber die Konfliktbereitschaft. Nun liegt die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Art. 104 EGV verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin. Sollte es Deutschland nicht gelingen, sein übermäßiges öffentliches Defizit bis 2007 in den Griff zu bekommen, drohen Geldbußen bis zur Höhe von etwa 10 Mrd. Euro jährlich. Wer muss dafür einstehen, der Bund oder die Länder? Das Grundgesetz enthält bisher keine ausdrücklichen Regelungen. Bemühungen um eine politische Einigung führten lange nicht zum Erfolg. Nun plant die Große Koalition zwar entsprechende Verfassungsänderungen, bis sie aber umgesetzt sind, besteht nach wie vor Unsicherheit über die Rechtslage. Vor diesem Hintergrund untersucht Ulrich Häde, ob das geltende Recht nicht doch Vorgaben für die innerstaatliche Verteilung solcher gemeinschaftsrechtlichen Zahlungspflichten enthält. Und einmal mehr erweist sich, dass die allgemeine Ausgabenverteilungsregel des Art. 104a Abs. 1 GG unterschätzt wird. Sie bildet nämlich den Schlüssel für eine gerechte Verteilung und dürfte auch in Bereichen, für die keine verfassungsrechtliche Klärung vorgesehen ist, helfen, eine angemessene Lösung zu finden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Juristische Wechselreden

Juristische Wechselreden von Gramlich,  Ludwig, Häde,  Ulrich, Weber,  Albrecht, Zehetner,  Franz
Der 80. Geburtstag von Professor Dr. Dr. h.c. Hugo J. Hahn, LL.M. (Harvard) im Januar 2007 gibt Schülern und Freunden Anlass, dem Jubilar diese Festgabe zu widmen. Einige Beiträge greifen den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit von Hugo J. Hahn auf – das Währungsrecht. Ihre Themen sind das Recht auf freien Zugang zu Informationen von Zentralbanken (Gramlich / Manger-Nestler / Orantek), die deutsche Zentralbankgesetzgebung (Häde) sowie der europäische Stabilitätspakt (Weber). Zu den Gegenständen der weiteren Aufsätze gehören das WTO Dispute Settlement System (Lempp), die Rolle der Grundrechte bei der Inhaltskontrolle von Verträgen (Münch), der Denkmalschutz in Deutschland (Trouet), der elektronische Rechtsverkehr für Notare (Weikart) und Rechtsprobleme des Libyen-Embargos der Vereinten Nationen (Zehetner), Rechnungshof und Abschlussprüfung bei Unternehmen der öffentlichen Hand (Siebelt), Kanzelwerbung – Kirchliche Wahlempfehlungen als Gegenstand der Wahlprüfung (Wittreck) sowie der deutsche Sozialstaat vor wirtschaftlicher Globalisierung, gesellschaftlicher Überalterung und sozialer Desintegration (Braun).
Aktualisiert: 2019-10-08
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Europäisches Währungsrecht

Europäisches Währungsrecht von Herrmann,  Christoph
Zum Werk Was passiert mit dem Euro? Das Europäische Währungsrecht ist durch die Euro-Staatsschulden-Krise verstärkt in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Am 12. September 2012 erging das Euro-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Werk mit seiner ausführlichen Einführung ist ein Wegweiser durch das Dickicht des Finanzkrisendschungels. Neben den primär- und sekundärrechtlichen sowie vertraglichen Regelungen der Eurozone beinhaltet die Textausgabe die relevanten Texte des Internationalen Währungsrechts, sowie des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB, der Haushalts- und Wirtschaftspolitik sowie des Europäischen Rettungsschirms. Die Vorschriften haben den Rechtsstand 1. Februar 2013. Vorteile auf einen Blick - 30-seitige Einführung zum Verständnis der komplizierten Rechtsmaterie - strukturiert und übersichtlich - ausgewählte Texte Zum Herausgeber Der Herausgeber ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau, Mitautor eines Lehrbuchs zum Welthandelsrecht, Herausgeber eines Kommentars zum EU-Außenwirtschafts- und Zollrecht sowie Autor zahlreicher Publikationen zum Europäischen Währungsrecht. Zielgruppe Zielgruppe sind, neben den in diesem Bereich tätigen Juristen, Berufsträger aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Medien, die sich mit dieser Textsammlung einen fundierten Überblick verschaffen wollen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Entscheidung des ECOFIN-Rats über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits

Die Entscheidung des ECOFIN-Rats über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits von Schäfer,  Julia
Die Entscheidung des ECOFIN-Rats über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits nach Art. 104 Abs. 6 EGV nimmt eine Schlüsselstellung im Defizitüberwachungsverfahren ein, da der Beschluss des Rats Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen und Sanktionen ist. Welche rechtlichen Grenzen sind dem Rat bei dieser Entscheidung gesetzt? Die Autorin untersucht die Bedeutung der gemeinschaftsrechtlichen Zielbestimmungen für die Ratsentscheidung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Preisstabilität keinen absoluten Vorrang gegenüber den anderen Zielen genießt. Eine wichtige Ermessensgrenze ist das institutionelle Gleichgewicht zwischen Rat und Kommission. Dieses entsteht aus den Kompetenzrechten der Organe im Defizitverfahren, insbesondere dem Initiativrecht der Kommission und dem Letztentscheidungsrecht des Rats. Die Untersuchung bewertet die Entscheidungspraxis der Organe sowie die Änderungen durch die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts.
Aktualisiert: 2019-12-19
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