Die Auswirkungen einer kommunalen Bauleitplanung sind prinzipiell nicht geographisch begrenzt, sie enden nicht mit dem Geltungsbereich des Planes. Dieser Umstand birgt nahezu zwangsläufig die Gefahr in sich, dass eine Gemeinde ihre städtebaulichen und gegebenenfalls auch wirtschaftlichen Interessen einseitig in den Vordergrund stellt und etwaige Folgewirkungen ihrer Planung auf die Belange benachbarter Gemeinden negiert. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Gesetzgeber u.a. das Gebot interkommunaler Abstimmung in § 2 Abs. 2 BauGB etabliert. Das vorliegende Gutachten beleuchtet zum einen das traditionelle Verständnis dieses Abstimmungsgebotes auf der Grundlage der so genannten "Krabbenkamp“-Formel des Bundesverwaltungsgerichts. Zum anderen werden die Implementierung der Ziele der Raumordnung sowie der Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in § 2 Abs. 2 S. 2 BauGB in das Blickfeld genommen. Das Ergebnis ist eine konturenscharfe Einordnung der interkommunalen Abstimmung in das System der Bauleitplanung und – damit verwoben – der überörtlichen Gesamtplanung.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Die Erschließung ist eine Voraussetzung für die städtebauliche Zulässigkeit von Vorhaben. Sie gehört zu den kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, für deren ordnungsgemäße Wahrnehmung die Gemeinden verantwortlich sind (§ 123 Abs. 1 BauGB). Heutzutage bedienen sich Gemeinden in unterschiedlichem Umfang Privater zur Erfüllung ihrer Erschließungsaufgabe, sei es auf werkvertraglicher Basis, sei es auf der Basis von Erschließungsverträgen oder städtebaulichen Verträgen. Die Gemeinden können den Herstellungsaufwand für die erstmalige Erschließung
entweder nach dem geregelten Abrechnungsmodell der §§ 127 ff. BauGB vornehmen oder andere Wege der Finanzierung nutzen. Es sind dabei jedoch – je nachdem, welcher Weg beschritten wird – differenzierte Anforderungen zu beachten, deren Nichtbeachtung weitreichende Kostenfolgen auslösen können. Scheitert die Abrechnung an Rechtsfehlern, stehen die Kommunen nicht selten auch vor dem finanziellen „Ruin“. Wegen der großen Praxisrelevanz dieser Problematik wurden am 16. September 2014 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Anforderungen, welche mit der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Erschließungsaufgabe verbunden sind, in der Diskussion mit fachkundigen Referenten ausgeleuchtet. Die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge sind in dem vorliegenden Band zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Die Auswirkungen einer kommunalen Bauleitplanung sind prinzipiell nicht geographisch begrenzt, sie enden nicht mit dem Geltungsbereich des Planes. Dieser Umstand birgt nahezu zwangsläufig die Gefahr in sich, dass eine Gemeinde ihre städtebaulichen und gegebenenfalls auch wirtschaftlichen Interessen einseitig in den Vordergrund stellt und etwaige Folgewirkungen ihrer Planung auf die Belange benachbarter Gemeinden negiert. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Gesetzgeber u.a. das Gebot interkommunaler Abstimmung in § 2 Abs. 2 BauGB etabliert. Das vorliegende Gutachten beleuchtet zum einen das traditionelle Verständnis dieses Abstimmungsgebotes auf der Grundlage der so genannten "Krabbenkamp“-Formel des Bundesverwaltungsgerichts. Zum anderen werden die Implementierung der Ziele der Raumordnung sowie der Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in § 2 Abs. 2 S. 2 BauGB in das Blickfeld genommen. Das Ergebnis ist eine konturenscharfe Einordnung der interkommunalen Abstimmung in das System der Bauleitplanung und – damit verwoben – der überörtlichen Gesamtplanung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Thema „Bewältigung städtebaulicher Missstände“ ist ein
praxisbedeutsames Themenfeld der Innenentwicklung, mit dem
sich die Städte und Gemeinden befassen müssen, um eine Revitalisierung
der Innenstädte und Ortskerne zu erreichen. Leerstände,
das Vorhandensein ziviler und militärischer Brachflächen,
Trading-Down-Effekte und die Agglomeration von Spielhallen
lassen sich vielfach nur durch den Einsatz eines Pakets städtebaulicher
Maßnahmen informeller und förmlicher Art beeinflussen.
Der Tagungsband enthält die schriftlich ausgearbeiteten Referate
der wissenschaftlichen Fachtagung vom 20. September 2011,
die unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom Lehrstuhl für Öffentliches
Recht an der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt
wurde. Die Beiträge widmen sich den mit dieser
Thematik zusammenhängenden aktuellen Fach- und Rechtsfragen,
die in einer Reihe mit den vielfältigen Themen zur Innenentwicklung
stehen. Neben dem Bericht zur BauGB-Novelle 2011
bildeten auf der Tagung die Entwicklungen im Bereich der Städtebauförderung
und die Maßnahmen, die das Besondere Städtebaurecht
zur Bewältigung städtebaulicher Missstände bereithält,
sowie diesbezügliche Praxiserfahrungen den Gegenstand der
Erörterung zwischen Planungspraxis und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Klassische und zentrale Aufgabe bei der Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen im Sinne von § 34 Abs. 4 BauGB ist die Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 6 und 7 BauGB. Die Kenntnisse über die rechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte Abwägung sind dabei unabdingbare Voraussetzung für eine rechtssichere städtebauliche Planung. Rechtsentwicklungen hinsichtlich der Abwägung haben sich aufgrund der Einführung der Umweltprüfung und der daraus resultierenden Korrekturen der Regelungen über die Planerhaltung ergeben. Dazu kommen
Veränderungen im Bereich der Gewichtung der Abwägungsbelange, die durch einen Wandel der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen bedingt sind. Im Hinblick auf ihre Abwägungsrelevanz wurden auf der am 23. März 2010 an der Technischen Universität vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführten wissenschaftlichen Fachtagung „Die Abwägung – das Herzstück der städtebaulichen Planung“ insbesondere Planungsalternativen, Lärmimmissionen, informelle Planungen und vertragliche Bindungen zum Betrachtungsgegenstand gemacht.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Den Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden ist als Planungsträgern für die städtebauliche Planung eine umfassende Aufgabenverantwortung für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung zugeordnet. Sie sollen bei der Bauleitplanung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig eine angemessene Umweltvorsorge gewährleisten. Umwelt- und energiefachliche Aspekte prägen zunehmend die Praxis der städtebaulichen Planung und stehen zugleich in einem wechselseitigen Spannungsverhältnis, soweit durch die Bauleitplanung die Nutzung von Flächen oder Grundstücken für Anlagen der Erneuerbaren Energien gesteuert wird. Dabei treffen erfahrensmäßige und inhaltliche Planungsanforderungen aufeinander. Fehlerquellen für die Bauleitpläne resultieren vor allem aus der Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen strikten und abwägungsfähigen umweltfachlichen Anforderungen. Im vorliegenden Tagungsband, der anlässlich der am 18./19. März 2014 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durchgeführten Fachtagung entstanden ist, werden sowohl grundlegend die Funktion der Bauleitplanung als umweltvorsorgende Planung als auch spezielle Themenfelder der Umweltvorsorge (Artenschutz, Bewältigung von Lärmproblemen und Störfallschutz) exemplarisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die städtebauliche Planung sah sich in den letzten Jahren aufgrund stetiger Rechtsänderungen einem Wandel ausgesetzt, der sich insbesondere auch auf die Bauleitplanung ausgewirkt hat. Ob und inwieweit aus den jüngsten umwelt- und raumordnungsrechtlichen Entwicklungen Auswirkungen auf die städtebauliche Planung resultieren, wurde im Rahmen der im September 2008 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführten wissenschaftlichen Fachtagung erörtert und diskutiert. Der Tagungsband enthält die schriftlich ausgearbeiteten Fassungen der Referate.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die Auswirkungen einer kommunalen Bauleitplanung sind prinzipiell nicht geographisch begrenzt, sie enden nicht mit dem Geltungsbereich des Planes. Dieser Umstand birgt nahezu zwangsläufig die Gefahr in sich, dass eine Gemeinde ihre städtebaulichen und gegebenenfalls auch wirtschaftlichen Interessen einseitig in den Vordergrund stellt und etwaige Folgewirkungen ihrer Planung auf die Belange benachbarter Gemeinden negiert. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Gesetzgeber u.a. das Gebot interkommunaler Abstimmung in § 2 Abs. 2 BauGB etabliert. Das vorliegende Gutachten beleuchtet zum einen das traditionelle Verständnis dieses Abstimmungsgebotes auf der Grundlage der so genannten "Krabbenkamp“-Formel des Bundesverwaltungsgerichts. Zum anderen werden die Implementierung der Ziele der Raumordnung sowie der Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in § 2 Abs. 2 S. 2 BauGB in das Blickfeld genommen. Das Ergebnis ist eine konturenscharfe Einordnung der interkommunalen Abstimmung in das System der Bauleitplanung und – damit verwoben – der überörtlichen Gesamtplanung.
Aktualisiert: 2020-01-01
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In neuerer Zeit geben Leerstände, Brachflächen, sinkende Flächennachfrage, klimaschutz- und energiepolitische Anforderungen sowie die Notwendigkeit zur Stabilisierung und Erhaltung städtebaulicher Strukturen in den Gemeinden zunehmend Anlass zur bauleitplanerischen Umsteuerung. Die wissenschaftliche Fachtagung „Entschädigung als Folge städtebaulicher Planungen und der Planverwirklichung“ fand im September 2009 unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an der Technischen Universität Kaiserslautern statt. Im vorliegenden
Tagungsband untersuchen die schriftlich ausgearbeiteten Beiträge der Referenten die Haftungsrisiken für Kommunen. Diese sind in der Planungspraxis immer häufiger vor die Frage gestellt, ob die Aufstellung rechtsverbindlicher städtebaulicher Pläne oder die Änderung oder Aufhebung bereits vorhandener Bauleitpläne sowie Maßnahmen der Planverwirklichung Ansprüche Privater wegen Planungsschäden bzw. Entschädigungsansprüche nach sich ziehen können.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Im Jahre 2014 bestand das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster – Forschungsinstitut für deutsches und europäisches öffentliches Recht – 50 Jahre in der
Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, institutionell gefördert durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen. Anlässlich dieses Jubiläums veranstaltete das Institut unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin fürUmwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen ein Symposium zum Thema „Raumplanung und Klimawandel“. Der Klimawandel stellt die Raumplanung vor ungewöhnliche Herausforderungen. Unsicherheit und Ungewissheit sowie Langfristigkeit und Dynamik der klimatischen Entwicklung sind auf allen Planungsebenen zu bewältigen, ebenso wie die sich verschärfenden Nutzungskonflikte als Folge der durch die Energiewende veränderten Umweltbedingungen. Bei der komplexen Thematik ist zwischen den Aufgabengebieten
Klimaschutz und Klimaanpassung zu unterscheiden, da diese unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Es wird eine Vielzahl von Akteuren und Rechtsgebieten angesprochen. Das Institut blickt mit dem vorliegenden Tagungsband nicht nur auf ein halbes Jahrhundert zurück, sondern macht traditionsgemäß Vorträge und Zusammenfassungen der Diskussionen der Veranstaltung am 6. September 2014 der
interessierten Öffentlichkeit zugänglich.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Angesichts der nun seit Jahren angespannten Finanzlage in den öffentlichen Haushalten stehen gerade überschuldete Städte und Gemeinden vor großen Herausforderungen, insbesondere wenn es um eine aktive Rolle bei der Entwicklung, Ausarbeitung und Umsetzung kommunaler Ziele und Handlungsfelder geht. In Zeiten leerer Kassen müssen neue Strategien für eine auch stadtökonomisch nachhaltige städtebauliche Planung entwickelt und eingesetzt werden. Es werden planungs-instrumentelle Lösungsansätze sowie Möglichkeiten der Städtebauförderung aufgezeigt, die zu einer kurz- und mittelfristigen Erweiterung der kommunalen Handlungsspielräume im Bereich der Stadtentwicklung beitragen können. Der vorliegende Band enthält die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge, die anlässlich der wissenschaftlichen Fachtagung am 17. September 2013 unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an der Technischen Universität Kaiserslautern gehalten wurden, und richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Landesbehörden sowie an Fachleute aus Planungsbüros, die mit Stadtplanung und Städtebaurecht befasst sind.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die Erhaltung und Entwicklung attraktiver Innenstädte und der Beitrag der Bauleitplanung zum Klimaschutz, insbesondere durch die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien, gehören gegenwärtig und auch künftig zu den wichtigen Handlungsfeldern der Stadtentwicklung.
Der vorliegende Tagungsband fasst die Beiträge der wissenschaftlichen Fachtagung zum Thema „Innenentwicklung und Nutzung von erneuerbaren Energien im Fokus von Bauleitplanung und Raumordnungsplanung“ zusammen, die am 22. März 2011 an der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt wurde.
Unter dem Aspekt der Innenentwicklung wurde schwerpunktmäßig Fragen zur Bewältigung der Lärmproblematik, des Artenschutzes und der Schrottimmobilien nachgegangen. Überdies wurde die aktuelle Rechtsprechung zu den Instrumenten der Innenentwicklung nachgezeichnet und analysiert. Bei der Steuerung der Innenentwicklung und der Nutzung erneuerbarer Energien kommt neben dem Städtebaurecht vor allem dem Raumordnungsrecht eine bedeutende Steuerungsfunktion zu. Dabei war insbesondere dessen Einfluss auf die städtebauliche Planung nachzugehen.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die Mobilisierung von Baulücken- und Leerstandspotenzialen ist eine der größten Herausforderungen sowohl für die kommunale Bauleitplanung als auch für die Landes- und Regionalplanung. Eine nachhaltige städtebauliche Innenentwicklung erfordert Konzepte für die Mobilisierung von Baulücken und Leerstand
mit dem Ziel, die Gebietsattraktivität und -funktionen zu erhalten und soweit erforderlich möglichst wiederherzustellen oder Funktionsräume anzupassen. Welche Konzeptionen und Modelle bereits in der Praxis erprobt wurden und welche Fragen im Hinblick auf die rechtliche Umsteuerung aufgeworfen werden, ist Gegenstand der in diesem Band abgedruckten Beiträge.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die Erschließung ist eine Voraussetzung für die städtebauliche Zulässigkeit von Vorhaben. Sie gehört zu den kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, für deren ordnungsgemäße Wahrnehmung die Gemeinden verantwortlich sind (§ 123 Abs. 1 BauGB). Heutzutage bedienen sich Gemeinden in unterschiedlichem Umfang Privater zur Erfüllung ihrer Erschließungsaufgabe, sei es auf werkvertraglicher Basis, sei es auf der Basis von Erschließungsverträgen oder städtebaulichen Verträgen. Die Gemeinden können den Herstellungsaufwand für die erstmalige Erschließung
entweder nach dem geregelten Abrechnungsmodell der §§ 127 ff. BauGB vornehmen oder andere Wege der Finanzierung nutzen. Es sind dabei jedoch – je nachdem, welcher Weg beschritten wird – differenzierte Anforderungen zu beachten, deren Nichtbeachtung weitreichende Kostenfolgen auslösen können. Scheitert die Abrechnung an Rechtsfehlern, stehen die Kommunen nicht selten auch vor dem finanziellen „Ruin“. Wegen der großen Praxisrelevanz dieser Problematik wurden am 16. September 2014 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Anforderungen, welche mit der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Erschließungsaufgabe verbunden sind, in der Diskussion mit fachkundigen Referenten ausgeleuchtet. Die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge sind in dem vorliegenden Band zusammengefasst.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Das Thema „Bewältigung städtebaulicher Missstände“ ist ein praxisbedeutsames Themenfeld der Innenentwicklung, mit dem sich die Städte und Gemeinden befassen müssen, um eine Revitalisierung
der Innenstädte und Ortskerne zu erreichen. Leerstände, das Vorhandensein ziviler und militärischer Brachflächen, Trading-Down-Effekte und die Agglomeration von Spielhallen lassen sich vielfach nur durch den Einsatz eines Pakets städtebaulicher Maßnahmen informeller und förmlicher Art beeinflussen. Der Tagungsband enthält die schriftlich ausgearbeiteten Referate der wissenschaftlichen Fachtagung vom 20. September 2011, die unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt wurde. Die Beiträge widmen sich den mit dieser Thematik zusammenhängenden aktuellen Fach- und Rechtsfragen, die in einer Reihe mit den vielfältigen Themen zur Innenentwicklung stehen. Neben dem Bericht zur BauGB-Novelle 2011 bildeten auf der Tagung die Entwicklungen im Bereich der Städtebauförderung und die Maßnahmen, die das Besondere Städtebaurecht zur Bewältigung städtebaulicher Missstände bereithält, sowie diesbezügliche Praxiserfahrungen den Gegenstand der
Erörterung zwischen Planungspraxis und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2018-07-11
> findR *
Klassische und zentrale Aufgabe bei der Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen im Sinne von § 34 Abs. 4 BauGB ist die Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 6 und 7 BauGB. Die Kenntnisse über die rechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte Abwägung sind dabei unabdingbare Voraussetzung für eine rechtssichere städtebauliche Planung. Rechtsentwicklungen hinsichtlich der Abwägung haben sich aufgrund der Einführung der Umweltprüfung und der daraus resultierenden Korrekturen der Regelungen über die Planerhaltung ergeben. Dazu kommen
Veränderungen im Bereich der Gewichtung der Abwägungsbelange, die durch einen Wandel der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen bedingt sind. Im Hinblick auf ihre Abwägungsrelevanz wurden auf der am 23. März 2010 an der Technischen Universität vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführten wissenschaftlichen Fachtagung „Die Abwägung – das Herzstück der städtebaulichen Planung“ insbesondere Planungsalternativen, Lärmimmissionen, informelle Planungen und vertragliche Bindungen zum Betrachtungsgegenstand gemacht.
Aktualisiert: 2017-03-01
> findR *
Die Erhaltung und Entwicklung attraktiver Innenstädte und der Beitrag der Bauleitplanung zum Klimaschutz, insbesondere durch die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien, gehören gegenwärtig und auch künftig zu den wichtigen Handlungsfeldern der Stadtentwicklung.
Der vorliegende Tagungsband fasst die Beiträge der wissenschaftlichen Fachtagung zum Thema „Innenentwicklung und Nutzung von erneuerbaren Energien im Fokus von Bauleitplanung und Raumordnungsplanung“ zusammen, die am 22. März 2011 an der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt wurde.
Unter dem Aspekt der Innenentwicklung wurde schwerpunktmäßig Fragen zur Bewältigung der Lärmproblematik, des Artenschutzes und der Schrottimmobilien nachgegangen. Überdies wurde die aktuelle Rechtsprechung zu den Instrumenten der Innenentwicklung nachgezeichnet und analysiert. Bei der Steuerung der Innenentwicklung und der Nutzung erneuerbarer Energien kommt neben dem Städtebaurecht vor allem dem Raumordnungsrecht eine bedeutende Steuerungsfunktion zu. Dabei war insbesondere dessen Einfluss auf die städtebauliche Planung nachzugehen.
Aktualisiert: 2018-07-11
> findR *
Die Auswirkungen einer kommunalen Bauleitplanung sind prinzipiell nicht geographisch begrenzt, sie enden nicht mit dem Geltungsbereich des Planes. Dieser Umstand birgt nahezu zwangsläufig die Gefahr in sich, dass eine Gemeinde ihre städtebaulichen und gegebenenfalls auch wirtschaftlichen Interessen einseitig in den Vordergrund stellt und etwaige Folgewirkungen ihrer Planung auf die Belange benachbarter Gemeinden negiert. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Gesetzgeber u.a. das Gebot interkommunaler Abstimmung in § 2 Abs. 2 BauGB etabliert. Das vorliegende Gutachten beleuchtet zum einen das traditionelle Verständnis dieses Abstimmungsgebotes auf der Grundlage der so genannten "Krabbenkamp“-Formel des Bundesverwaltungsgerichts. Zum anderen werden die Implementierung der Ziele der Raumordnung sowie der Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in § 2 Abs. 2 S. 2 BauGB in das Blickfeld genommen. Das Ergebnis ist eine konturenscharfe Einordnung der interkommunalen Abstimmung in das System der Bauleitplanung und – damit verwoben – der überörtlichen Gesamtplanung.
Aktualisiert: 2018-07-11
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Die Mobilisierung von Baulücken- und Leerstandspotenzialen ist eine der größten Herausforderungen sowohl für die kommunale Bauleitplanung als auch für die Landes- und Regionalplanung. Eine nachhaltige städtebauliche Innenentwicklung erfordert Konzepte für die Mobilisierung von Baulücken und Leerstand
mit dem Ziel, die Gebietsattraktivität und -funktionen zu erhalten und soweit erforderlich möglichst wiederherzustellen oder Funktionsräume anzupassen. Welche Konzeptionen und Modelle bereits in der Praxis erprobt wurden und welche Fragen im Hinblick auf die rechtliche Umsteuerung aufgeworfen werden, ist Gegenstand der in diesem Band abgedruckten Beiträge.
Aktualisiert: 2018-07-11
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Im Jahre 2014 bestand das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster – Forschungsinstitut für deutsches und europäisches öffentliches Recht – 50 Jahre in der
Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, institutionell gefördert durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen. Anlässlich dieses Jubiläums veranstaltete das Institut unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin fürUmwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen ein Symposium zum Thema „Raumplanung und Klimawandel“. Der Klimawandel stellt die Raumplanung vor ungewöhnliche Herausforderungen. Unsicherheit und Ungewissheit sowie Langfristigkeit und Dynamik der klimatischen Entwicklung sind auf allen Planungsebenen zu bewältigen, ebenso wie die sich verschärfenden Nutzungskonflikte als Folge der durch die Energiewende veränderten Umweltbedingungen. Bei der komplexen Thematik ist zwischen den Aufgabengebieten
Klimaschutz und Klimaanpassung zu unterscheiden, da diese unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Es wird eine Vielzahl von Akteuren und Rechtsgebieten angesprochen. Das Institut blickt mit dem vorliegenden Tagungsband nicht nur auf ein halbes Jahrhundert zurück, sondern macht traditionsgemäß Vorträge und Zusammenfassungen der Diskussionen der Veranstaltung am 6. September 2014 der
interessierten Öffentlichkeit zugänglich.
Aktualisiert: 2023-03-14
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