Der Erwerb von Wohnungseigentum ist eine der Hauptformen privaten Immobilienerwerbs und sowohl in Deutschland als auch in Russland Gegenstand umfangreicher rechtlicher Regelungen. Obwohl das Wohnungseigentumsrecht beider Länder ähnliche Problemlagen behandelt, fallen die rechtlichen Lösungen dafür teilweise sehr unterschiedlich aus. °°Erstmalig für den deutschen Sprachraum stellt Tatjana Tscherevko rechtsvergleichend das Wohnungseigentumsrecht in Russland und Deutschland dar, wobei sie den Schwerpunkt auf die russische Rechtslage legt. Anknüpfend an eine historische Betrachtung der Anfänge des Rechtsinstituts im russischen Kaiserreich und die Entwicklung der Eigentumsrechte während des UdSSR-Zeit skizziert sie die aktuelle Gesetzeslage und analysiert die Gesetzesänderungen mit den relevanten Hintergründen. °°Die Darstellung schließt mit einer Gegenüberstellung beider Rechtsordnungen ab, in der Tatjana Tscherevko die wichtigsten Unterschiede im Wohnungseigentumsrecht hervorhebt und versucht, diese anhand des divergenten Entwicklungshintergrunds in beiden Ländern zu erklären.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei Stockwerkseigentum, einem seit dem Mittelalter nachweisbaren und praktisch in ganz Europa bekannten Rechtsinstitut, sind Gebäude nicht nach rechnerischen Quoten, sondern real nach materiellen Anteilen geteilt. Im 19. Jahrhundert wurde diese Konstruktion unter pandektistischem Einfluss zurückgedrängt, seine Neubegründung verboten. Schon nach dem Ersten Weltkrieg zeigte sich das Bedürfnis nach Wiedereinführung eines Stockwerkseigentums, doch erst nach 1945 schuf man an seiner Stelle das auf Miteigentumsanteilen beruhende Wohnungseigentum, dessen Gestaltung vielfach von den (angeblichen) Erfahrungen mit dem Stockwerkseigentum geprägt ist. Die Untersuchung dieses Weges, gekennzeichnet vom Ringen zwischen dogmatischen Forderungen und praktischen Bedürfnissen, bildet den ersten Schwerpunkt der Arbeit von Gerald Kohl. Dabei wird die Entwicklung in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich unter Verwendung zahlreicher bisher unbekannter Archivbestände dargestellt.
Das Bild, das sich die Wissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts vom Stockwerkseigentum gemacht hatte und das bis heute besteht, ist durch eine Vielzahl von Vorurteilen und Klischees geprägt. Diese Stereotypen werden im zweiten Teil der Arbeit erstmals den Ergebnissen einer umfassenden Rechtstatsachenuntersuchung gegenübergestellt. Dabei wurden auf der Grundlage des in Österreich bestehenden elektronischen Grundbuchs die Rechtsverhältnisse an mehr als 1400 noch heute materiell geteilten Objekten sowie mehr als 5000 Eigentumsübertragungen analysiert. Der Vergleich zwischen Theorie und Rechtswirklichkeit entlarvt falsche Vorstellungen und macht die tatsächlichen Probleme des Stockwerkseigentums sichtbar. Am Ende des Buches werden daher rechtspolitische Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Herbergen sind Relikte einer längst vergangenen Zeit, die aber noch heute im europäischen Raum weiterleben. Die Arbeit legt ihren Schwerpunkt auf die Geschichte der Herbergen in der Kemptener Fürstabtei, besitzt aber auch den Charakter eines Beitrags zur Europäischen Rechtsgeschichte. Im rechtsdogmatischen Vordergrund steht das Bayerische Herbergsrecht. Mit dem Bundesrecht hinsichtlich des Stockwerkseigentums bereitet die Arbeit aber auch das in Deutschland geltende Recht allgemeingültig auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Erwerb von Wohnungseigentum ist eine der Hauptformen privaten Immobilienerwerbs und sowohl in Deutschland als auch in Russland Gegenstand umfangreicher rechtlicher Regelungen. Obwohl das Wohnungseigentumsrecht beider Länder ähnliche Problemlagen behandelt, fallen die rechtlichen Lösungen dafür teilweise sehr unterschiedlich aus. °°Erstmalig für den deutschen Sprachraum stellt Tatjana Tscherevko rechtsvergleichend das Wohnungseigentumsrecht in Russland und Deutschland dar, wobei sie den Schwerpunkt auf die russische Rechtslage legt. Anknüpfend an eine historische Betrachtung der Anfänge des Rechtsinstituts im russischen Kaiserreich und die Entwicklung der Eigentumsrechte während des UdSSR-Zeit skizziert sie die aktuelle Gesetzeslage und analysiert die Gesetzesänderungen mit den relevanten Hintergründen. °°Die Darstellung schließt mit einer Gegenüberstellung beider Rechtsordnungen ab, in der Tatjana Tscherevko die wichtigsten Unterschiede im Wohnungseigentumsrecht hervorhebt und versucht, diese anhand des divergenten Entwicklungshintergrunds in beiden Ländern zu erklären.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Erwerb von Wohnungseigentum ist eine der Hauptformen privaten Immobilienerwerbs und sowohl in Deutschland als auch in Russland Gegenstand umfangreicher rechtlicher Regelungen. Obwohl das Wohnungseigentumsrecht beider Länder ähnliche Problemlagen behandelt, fallen die rechtlichen Lösungen dafür teilweise sehr unterschiedlich aus. °°Erstmalig für den deutschen Sprachraum stellt Tatjana Tscherevko rechtsvergleichend das Wohnungseigentumsrecht in Russland und Deutschland dar, wobei sie den Schwerpunkt auf die russische Rechtslage legt. Anknüpfend an eine historische Betrachtung der Anfänge des Rechtsinstituts im russischen Kaiserreich und die Entwicklung der Eigentumsrechte während des UdSSR-Zeit skizziert sie die aktuelle Gesetzeslage und analysiert die Gesetzesänderungen mit den relevanten Hintergründen. °°Die Darstellung schließt mit einer Gegenüberstellung beider Rechtsordnungen ab, in der Tatjana Tscherevko die wichtigsten Unterschiede im Wohnungseigentumsrecht hervorhebt und versucht, diese anhand des divergenten Entwicklungshintergrunds in beiden Ländern zu erklären.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der Erwerb von Wohnungseigentum ist eine der Hauptformen privaten Immobilienerwerbs und sowohl in Deutschland als auch in Russland Gegenstand umfangreicher rechtlicher Regelungen. Obwohl das Wohnungseigentumsrecht beider Länder ähnliche Problemlagen behandelt, fallen die rechtlichen Lösungen dafür teilweise sehr unterschiedlich aus. °°Erstmalig für den deutschen Sprachraum stellt Tatjana Tscherevko rechtsvergleichend das Wohnungseigentumsrecht in Russland und Deutschland dar, wobei sie den Schwerpunkt auf die russische Rechtslage legt. Anknüpfend an eine historische Betrachtung der Anfänge des Rechtsinstituts im russischen Kaiserreich und die Entwicklung der Eigentumsrechte während des UdSSR-Zeit skizziert sie die aktuelle Gesetzeslage und analysiert die Gesetzesänderungen mit den relevanten Hintergründen. °°Die Darstellung schließt mit einer Gegenüberstellung beider Rechtsordnungen ab, in der Tatjana Tscherevko die wichtigsten Unterschiede im Wohnungseigentumsrecht hervorhebt und versucht, diese anhand des divergenten Entwicklungshintergrunds in beiden Ländern zu erklären.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der Erwerb von Wohnungseigentum ist eine der Hauptformen privaten Immobilienerwerbs und sowohl in Deutschland als auch in Russland Gegenstand umfangreicher rechtlicher Regelungen. Obwohl das Wohnungseigentumsrecht beider Länder ähnliche Problemlagen behandelt, fallen die rechtlichen Lösungen dafür teilweise sehr unterschiedlich aus. °°Erstmalig für den deutschen Sprachraum stellt Tatjana Tscherevko rechtsvergleichend das Wohnungseigentumsrecht in Russland und Deutschland dar, wobei sie den Schwerpunkt auf die russische Rechtslage legt. Anknüpfend an eine historische Betrachtung der Anfänge des Rechtsinstituts im russischen Kaiserreich und die Entwicklung der Eigentumsrechte während des UdSSR-Zeit skizziert sie die aktuelle Gesetzeslage und analysiert die Gesetzesänderungen mit den relevanten Hintergründen. °°Die Darstellung schließt mit einer Gegenüberstellung beider Rechtsordnungen ab, in der Tatjana Tscherevko die wichtigsten Unterschiede im Wohnungseigentumsrecht hervorhebt und versucht, diese anhand des divergenten Entwicklungshintergrunds in beiden Ländern zu erklären.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Bei Stockwerkseigentum, einem seit dem Mittelalter nachweisbaren und praktisch in ganz Europa bekannten Rechtsinstitut, sind Gebäude nicht nach rechnerischen Quoten, sondern real nach materiellen Anteilen geteilt. Im 19. Jahrhundert wurde diese Konstruktion unter pandektistischem Einfluss zurückgedrängt, seine Neubegründung verboten. Schon nach dem Ersten Weltkrieg zeigte sich das Bedürfnis nach Wiedereinführung eines Stockwerkseigentums, doch erst nach 1945 schuf man an seiner Stelle das auf Miteigentumsanteilen beruhende Wohnungseigentum, dessen Gestaltung vielfach von den (angeblichen) Erfahrungen mit dem Stockwerkseigentum geprägt ist. Die Untersuchung dieses Weges, gekennzeichnet vom Ringen zwischen dogmatischen Forderungen und praktischen Bedürfnissen, bildet den ersten Schwerpunkt der Arbeit von Gerald Kohl. Dabei wird die Entwicklung in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich unter Verwendung zahlreicher bisher unbekannter Archivbestände dargestellt.
Das Bild, das sich die Wissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts vom Stockwerkseigentum gemacht hatte und das bis heute besteht, ist durch eine Vielzahl von Vorurteilen und Klischees geprägt. Diese Stereotypen werden im zweiten Teil der Arbeit erstmals den Ergebnissen einer umfassenden Rechtstatsachenuntersuchung gegenübergestellt. Dabei wurden auf der Grundlage des in Österreich bestehenden elektronischen Grundbuchs die Rechtsverhältnisse an mehr als 1400 noch heute materiell geteilten Objekten sowie mehr als 5000 Eigentumsübertragungen analysiert. Der Vergleich zwischen Theorie und Rechtswirklichkeit entlarvt falsche Vorstellungen und macht die tatsächlichen Probleme des Stockwerkseigentums sichtbar. Am Ende des Buches werden daher rechtspolitische Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Herbergen sind Relikte einer längst vergangenen Zeit, die aber noch heute im europäischen Raum weiterleben. Die Arbeit legt ihren Schwerpunkt auf die Geschichte der Herbergen in der Kemptener Fürstabtei, besitzt aber auch den Charakter eines Beitrags zur Europäischen Rechtsgeschichte. Im rechtsdogmatischen Vordergrund steht das Bayerische Herbergsrecht. Mit dem Bundesrecht hinsichtlich des Stockwerkseigentums bereitet die Arbeit aber auch das in Deutschland geltende Recht allgemeingültig auf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Bei Stockwerkseigentum, einem seit dem Mittelalter nachweisbaren und praktisch in ganz Europa bekannten Rechtsinstitut, sind Gebäude nicht nach rechnerischen Quoten, sondern real nach materiellen Anteilen geteilt. Im 19. Jahrhundert wurde diese Konstruktion unter pandektistischem Einfluss zurückgedrängt, seine Neubegründung verboten. Schon nach dem Ersten Weltkrieg zeigte sich das Bedürfnis nach Wiedereinführung eines Stockwerkseigentums, doch erst nach 1945 schuf man an seiner Stelle das auf Miteigentumsanteilen beruhende Wohnungseigentum, dessen Gestaltung vielfach von den (angeblichen) Erfahrungen mit dem Stockwerkseigentum geprägt ist. Die Untersuchung dieses Weges, gekennzeichnet vom Ringen zwischen dogmatischen Forderungen und praktischen Bedürfnissen, bildet den ersten Schwerpunkt der Arbeit von Gerald Kohl. Dabei wird die Entwicklung in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich unter Verwendung zahlreicher bisher unbekannter Archivbestände dargestellt.
Das Bild, das sich die Wissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts vom Stockwerkseigentum gemacht hatte und das bis heute besteht, ist durch eine Vielzahl von Vorurteilen und Klischees geprägt. Diese Stereotypen werden im zweiten Teil der Arbeit erstmals den Ergebnissen einer umfassenden Rechtstatsachenuntersuchung gegenübergestellt. Dabei wurden auf der Grundlage des in Österreich bestehenden elektronischen Grundbuchs die Rechtsverhältnisse an mehr als 1400 noch heute materiell geteilten Objekten sowie mehr als 5000 Eigentumsübertragungen analysiert. Der Vergleich zwischen Theorie und Rechtswirklichkeit entlarvt falsche Vorstellungen und macht die tatsächlichen Probleme des Stockwerkseigentums sichtbar. Am Ende des Buches werden daher rechtspolitische Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Herbergen sind Relikte einer längst vergangenen Zeit, die aber noch heute im europäischen Raum weiterleben. Die Arbeit legt ihren Schwerpunkt auf die Geschichte der Herbergen in der Kemptener Fürstabtei, besitzt aber auch den Charakter eines Beitrags zur Europäischen Rechtsgeschichte. Im rechtsdogmatischen Vordergrund steht das Bayerische Herbergsrecht. Mit dem Bundesrecht hinsichtlich des Stockwerkseigentums bereitet die Arbeit aber auch das in Deutschland geltende Recht allgemeingültig auf.
Aktualisiert: 2023-05-06
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Herbergen sind Relikte einer längst vergangenen Zeit, die aber noch heute im europäischen Raum weiterleben. Die Arbeit legt ihren Schwerpunkt auf die Geschichte der Herbergen in der Kemptener Fürstabtei, besitzt aber auch den Charakter eines Beitrags zur Europäischen Rechtsgeschichte. Im rechtsdogmatischen Vordergrund steht das Bayerische Herbergsrecht. Mit dem Bundesrecht hinsichtlich des Stockwerkseigentums bereitet die Arbeit aber auch das in Deutschland geltende Recht allgemeingültig auf.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Erwerb von Wohnungseigentum ist eine der Hauptformen privaten Immobilienerwerbs und sowohl in Deutschland als auch in Russland Gegenstand umfangreicher rechtlicher Regelungen. Obwohl das Wohnungseigentumsrecht beider Länder ähnliche Problemlagen behandelt, fallen die rechtlichen Lösungen dafür teilweise sehr unterschiedlich aus. °°Erstmalig für den deutschen Sprachraum stellt Tatjana Tscherevko rechtsvergleichend das Wohnungseigentumsrecht in Russland und Deutschland dar, wobei sie den Schwerpunkt auf die russische Rechtslage legt. Anknüpfend an eine historische Betrachtung der Anfänge des Rechtsinstituts im russischen Kaiserreich und die Entwicklung der Eigentumsrechte während des UdSSR-Zeit skizziert sie die aktuelle Gesetzeslage und analysiert die Gesetzesänderungen mit den relevanten Hintergründen. °°Die Darstellung schließt mit einer Gegenüberstellung beider Rechtsordnungen ab, in der Tatjana Tscherevko die wichtigsten Unterschiede im Wohnungseigentumsrecht hervorhebt und versucht, diese anhand des divergenten Entwicklungshintergrunds in beiden Ländern zu erklären.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Der Erwerb von Wohnungseigentum ist eine der Hauptformen privaten Immobilienerwerbs und sowohl in Deutschland als auch in Russland Gegenstand umfangreicher rechtlicher Regelungen. Obwohl das Wohnungseigentumsrecht beider Länder ähnliche Problemlagen behandelt, fallen die rechtlichen Lösungen dafür teilweise sehr unterschiedlich aus. °°Erstmalig für den deutschen Sprachraum stellt Tatjana Tscherevko rechtsvergleichend das Wohnungseigentumsrecht in Russland und Deutschland dar, wobei sie den Schwerpunkt auf die russische Rechtslage legt. Anknüpfend an eine historische Betrachtung der Anfänge des Rechtsinstituts im russischen Kaiserreich und die Entwicklung der Eigentumsrechte während des UdSSR-Zeit skizziert sie die aktuelle Gesetzeslage und analysiert die Gesetzesänderungen mit den relevanten Hintergründen. °°Die Darstellung schließt mit einer Gegenüberstellung beider Rechtsordnungen ab, in der Tatjana Tscherevko die wichtigsten Unterschiede im Wohnungseigentumsrecht hervorhebt und versucht, diese anhand des divergenten Entwicklungshintergrunds in beiden Ländern zu erklären.
Aktualisiert: 2023-03-31
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Bei Stockwerkseigentum, einem seit dem Mittelalter nachweisbaren und praktisch in ganz Europa bekannten Rechtsinstitut, sind Gebäude nicht nach rechnerischen Quoten, sondern real nach materiellen Anteilen geteilt. Im 19. Jahrhundert wurde diese Konstruktion unter pandektistischem Einfluss zurückgedrängt, seine Neubegründung verboten. Schon nach dem Ersten Weltkrieg zeigte sich das Bedürfnis nach Wiedereinführung eines Stockwerkseigentums, doch erst nach 1945 schuf man an seiner Stelle das auf Miteigentumsanteilen beruhende Wohnungseigentum, dessen Gestaltung vielfach von den (angeblichen) Erfahrungen mit dem Stockwerkseigentum geprägt ist. Die Untersuchung dieses Weges, gekennzeichnet vom Ringen zwischen dogmatischen Forderungen und praktischen Bedürfnissen, bildet den ersten Schwerpunkt der Arbeit von Gerald Kohl. Dabei wird die Entwicklung in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich unter Verwendung zahlreicher bisher unbekannter Archivbestände dargestellt.
Das Bild, das sich die Wissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts vom Stockwerkseigentum gemacht hatte und das bis heute besteht, ist durch eine Vielzahl von Vorurteilen und Klischees geprägt. Diese Stereotypen werden im zweiten Teil der Arbeit erstmals den Ergebnissen einer umfassenden Rechtstatsachenuntersuchung gegenübergestellt. Dabei wurden auf der Grundlage des in Österreich bestehenden elektronischen Grundbuchs die Rechtsverhältnisse an mehr als 1400 noch heute materiell geteilten Objekten sowie mehr als 5000 Eigentumsübertragungen analysiert. Der Vergleich zwischen Theorie und Rechtswirklichkeit entlarvt falsche Vorstellungen und macht die tatsächlichen Probleme des Stockwerkseigentums sichtbar. Am Ende des Buches werden daher rechtspolitische Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
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