Die Untersuchung hat die strafmildernde Wirkung des Geständnisses zum Gegenstand. Nach einem Überblick über die historische Dimension des Geständnisses wird seine Bedeutung für die Strafzumessungspraxis und -lehre dargestellt. In diesem Zusammenhang wird die Untauglichkeit der doppelspurigen Indizkonstruktion aufgezeigt und neuere Lösungsansätze diskutiert. Daran anknüpfend untersucht die Verfasserin den strafmildernden Einfluss des Geständnisses vor dem Hintergrund der Strafzwecke Schuld, General- und Spezialprävention. Sie gelangt zu dem Ergebnis eines kommunikativen, auf Einsicht abstellenden spezialpräventiven Geständnisansatzes, in dessen Folge eine den kriminologischen Erkenntnissen angepasste Neuinterpretation des Resozialisierungsgedankens erfolgen muss.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der „Rechtsfolgen der Tat“ (§§ 38–76b StGB) sind ein vergleichsweise wenig erforschtes Feld des Allgemeinen Teils und dabei enorm facettenreich sowie praxisrelevant. Zu diesem Thema diskutieren neun Strafrechtshabilitand:innen aktuelle Fragen aus dogmatischer, kriminologischer oder kriminalpolitischer Sicht.
Die Beiträge behandeln die Gesamtstrafe (Bechtel), das Verbandssanktionenrecht (Großmann), die Systematik des § 46 StGB (Lenk), die Tagessatzhöhe bei Vermögenslosen und sehr Vermögenden (Li), die elektronische Fußfessel (Peters), strafmildernde Umstände bei Beziehungstaten (Preuß), die Strafzumessung in Steuerstrafsachen (Ruppert), die Vermögensabschöpfung (Schweiger) und die Strafmilderung beim Versuch (Stam).
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der „Rechtsfolgen der Tat“ (§§ 38–76b StGB) sind ein vergleichsweise wenig erforschtes Feld des Allgemeinen Teils und dabei enorm facettenreich sowie praxisrelevant. Zu diesem Thema diskutieren neun Strafrechtshabilitand:innen aktuelle Fragen aus dogmatischer, kriminologischer oder kriminalpolitischer Sicht.
Die Beiträge behandeln die Gesamtstrafe (Bechtel), das Verbandssanktionenrecht (Großmann), die Systematik des § 46 StGB (Lenk), die Tagessatzhöhe bei Vermögenslosen und sehr Vermögenden (Li), die elektronische Fußfessel (Peters), strafmildernde Umstände bei Beziehungstaten (Preuß), die Strafzumessung in Steuerstrafsachen (Ruppert), die Vermögensabschöpfung (Schweiger) und die Strafmilderung beim Versuch (Stam).
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Untersuchung hat die strafmildernde Wirkung des Geständnisses zum Gegenstand. Nach einem Überblick über die historische Dimension des Geständnisses wird seine Bedeutung für die Strafzumessungspraxis und -lehre dargestellt. In diesem Zusammenhang wird die Untauglichkeit der doppelspurigen Indizkonstruktion aufgezeigt und neuere Lösungsansätze diskutiert. Daran anknüpfend untersucht die Verfasserin den strafmildernden Einfluss des Geständnisses vor dem Hintergrund der Strafzwecke Schuld, General- und Spezialprävention. Sie gelangt zu dem Ergebnis eines kommunikativen, auf Einsicht abstellenden spezialpräventiven Geständnisansatzes, in dessen Folge eine den kriminologischen Erkenntnissen angepasste Neuinterpretation des Resozialisierungsgedankens erfolgen muss.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Untersuchung hat die strafmildernde Wirkung des Geständnisses zum Gegenstand. Nach einem Überblick über die historische Dimension des Geständnisses wird seine Bedeutung für die Strafzumessungspraxis und -lehre dargestellt. In diesem Zusammenhang wird die Untauglichkeit der doppelspurigen Indizkonstruktion aufgezeigt und neuere Lösungsansätze diskutiert. Daran anknüpfend untersucht die Verfasserin den strafmildernden Einfluss des Geständnisses vor dem Hintergrund der Strafzwecke Schuld, General- und Spezialprävention. Sie gelangt zu dem Ergebnis eines kommunikativen, auf Einsicht abstellenden spezialpräventiven Geständnisansatzes, in dessen Folge eine den kriminologischen Erkenntnissen angepasste Neuinterpretation des Resozialisierungsgedankens erfolgen muss.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Untersuchung hat die strafmildernde Wirkung des Geständnisses zum Gegenstand. Nach einem Überblick über die historische Dimension des Geständnisses wird seine Bedeutung für die Strafzumessungspraxis und -lehre dargestellt. In diesem Zusammenhang wird die Untauglichkeit der doppelspurigen Indizkonstruktion aufgezeigt und neuere Lösungsansätze diskutiert. Daran anknüpfend untersucht die Verfasserin den strafmildernden Einfluss des Geständnisses vor dem Hintergrund der Strafzwecke Schuld, General- und Spezialprävention. Sie gelangt zu dem Ergebnis eines kommunikativen, auf Einsicht abstellenden spezialpräventiven Geständnisansatzes, in dessen Folge eine den kriminologischen Erkenntnissen angepasste Neuinterpretation des Resozialisierungsgedankens erfolgen muss.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der „Rechtsfolgen der Tat“ (§§ 38–76b StGB) sind ein vergleichsweise wenig erforschtes Feld des Allgemeinen Teils und dabei enorm facettenreich sowie praxisrelevant. Zu diesem Thema diskutieren neun Strafrechtshabilitand:innen aktuelle Fragen aus dogmatischer, kriminologischer oder kriminalpolitischer Sicht.
Die Beiträge behandeln die Gesamtstrafe (Bechtel), das Verbandssanktionenrecht (Großmann), die Systematik des § 46 StGB (Lenk), die Tagessatzhöhe bei Vermögenslosen und sehr Vermögenden (Li), die elektronische Fußfessel (Peters), strafmildernde Umstände bei Beziehungstaten (Preuß), die Strafzumessung in Steuerstrafsachen (Ruppert), die Vermögensabschöpfung (Schweiger) und die Strafmilderung beim Versuch (Stam).
Aktualisiert: 2023-06-23
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§ 46b StGB ermöglicht in einem bisher unbekannten Umfang, die Kooperation von Straftätern in Bezug auf die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten Dritter im Rahmen des Strafverfahrens zu honorieren. Nicolas Kneba stellt die mit der Norm verbundenen problematischen Aspekte heraus und untersucht insbesondere, ob § 46b StGB mit den tragenden Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung im Einklang steht. Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet Kneba präzise Kriterien für die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm sowie Maßgaben für die Ermessensausübung heraus. Zudem wird § 46b StGB im bestehenden System der Strafzumessung betrachtet und untersucht, inwieweit die mit den Instrumenten des § 46b StGB honorierte Kooperation des Straftäters mit weiteren Strafmilderungsgründen zusammen fallen kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Der „Rechtsfolgen der Tat“ (§§ 38–76b StGB) sind ein vergleichsweise wenig erforschtes Feld des Allgemeinen Teils und dabei enorm facettenreich sowie praxisrelevant. Zu diesem Thema diskutieren neun Strafrechtshabilitand:innen aktuelle Fragen aus dogmatischer, kriminologischer oder kriminalpolitischer Sicht.
Die Beiträge behandeln die Gesamtstrafe (Bechtel), das Verbandssanktionenrecht (Großmann), die Systematik des § 46 StGB (Lenk), die Tagessatzhöhe bei Vermögenslosen und sehr Vermögenden (Li), die elektronische Fußfessel (Peters), strafmildernde Umstände bei Beziehungstaten (Preuß), die Strafzumessung in Steuerstrafsachen (Ruppert), die Vermögensabschöpfung (Schweiger) und die Strafmilderung beim Versuch (Stam).
Aktualisiert: 2023-06-08
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Diese deutsche Übersetzung des japanischen StGB enthält auch die japanischen Originaltexte. Beide Gesetzestexte sind auf gegenüberliegenden Seiten abgedruckt, um sie leicht vergleichen zu können. Das Werk umfasst außerdem eine deutschsprachige Erläuterung, in der der historische und systematische Zusammenhang des japanischen StGB dargestellt wird. Es empfiehlt sich für alle Juristen und Unternehmen, die mit Japan zusammenarbeiten und auf genaue Rechtskenntnisse angewiesen sind. Diese nach langer Zeit erscheinende Übersetzung des japanischen StGB soll dem entstandenen Nachholbedarf gerecht werden.
Der Übersetzer ist Strafrechtler und hat einige Bücher über das japanische Strafrecht auf Deutsch veröffentlicht. Die Universität Göttingen hat ihm die Ehrendoktorwürde verliehen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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§ 46b StGB ermöglicht in einem bisher unbekannten Umfang, die Kooperation von Straftätern in Bezug auf die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten Dritter im Rahmen des Strafverfahrens zu honorieren. Nicolas Kneba stellt die mit der Norm verbundenen problematischen Aspekte heraus und untersucht insbesondere, ob § 46b StGB mit den tragenden Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung im Einklang steht. Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet Kneba präzise Kriterien für die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm sowie Maßgaben für die Ermessensausübung heraus. Zudem wird § 46b StGB im bestehenden System der Strafzumessung betrachtet und untersucht, inwieweit die mit den Instrumenten des § 46b StGB honorierte Kooperation des Straftäters mit weiteren Strafmilderungsgründen zusammen fallen kann.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Der „Rechtsfolgen der Tat“ (§§ 38–76b StGB) sind ein vergleichsweise wenig erforschtes Feld des Allgemeinen Teils und dabei enorm facettenreich sowie praxisrelevant. Zu diesem Thema diskutieren neun Strafrechtshabilitand:innen aktuelle Fragen aus dogmatischer, kriminologischer oder kriminalpolitischer Sicht.
Die Beiträge behandeln die Gesamtstrafe (Bechtel), das Verbandssanktionenrecht (Großmann), die Systematik des § 46 StGB (Lenk), die Tagessatzhöhe bei Vermögenslosen und sehr Vermögenden (Li), die elektronische Fußfessel (Peters), strafmildernde Umstände bei Beziehungstaten (Preuß), die Strafzumessung in Steuerstrafsachen (Ruppert), die Vermögensabschöpfung (Schweiger) und die Strafmilderung beim Versuch (Stam).
Aktualisiert: 2023-05-17
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§ 46b StGB ermöglicht in einem bisher unbekannten Umfang, die Kooperation von Straftätern in Bezug auf die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten Dritter im Rahmen des Strafverfahrens zu honorieren. Nicolas Kneba stellt die mit der Norm verbundenen problematischen Aspekte heraus und untersucht insbesondere, ob § 46b StGB mit den tragenden Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung im Einklang steht. Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet Kneba präzise Kriterien für die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm sowie Maßgaben für die Ermessensausübung heraus. Zudem wird § 46b StGB im bestehenden System der Strafzumessung betrachtet und untersucht, inwieweit die mit den Instrumenten des § 46b StGB honorierte Kooperation des Straftäters mit weiteren Strafmilderungsgründen zusammen fallen kann.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Der „Rechtsfolgen der Tat“ (§§ 38–76b StGB) sind ein vergleichsweise wenig erforschtes Feld des Allgemeinen Teils und dabei enorm facettenreich sowie praxisrelevant. Zu diesem Thema diskutieren neun Strafrechtshabilitand:innen aktuelle Fragen aus dogmatischer, kriminologischer oder kriminalpolitischer Sicht.
Die Beiträge behandeln die Gesamtstrafe (Bechtel), das Verbandssanktionenrecht (Großmann), die Systematik des § 46 StGB (Lenk), die Tagessatzhöhe bei Vermögenslosen und sehr Vermögenden (Li), die elektronische Fußfessel (Peters), strafmildernde Umstände bei Beziehungstaten (Preuß), die Strafzumessung in Steuerstrafsachen (Ruppert), die Vermögensabschöpfung (Schweiger) und die Strafmilderung beim Versuch (Stam).
Aktualisiert: 2023-05-12
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Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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