Das Lehrbuch zum Besonderen Teil des Strafrechts vermittelt prüfungsrelevante Grundlagen in verständlicher Sprache und mit einer klaren Struktur.
Die Darstellung konzentriert sich auf die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses, indem systematische Bezüge - vor allem zum Allgemeinen Teil - in den Mittelpunkt gerückt werden.
Im Text wird überwiegend auf gut zugängliche Ausbildungsliteratur verwiesen.
Zu den einzelnen Themenbereichen (Deliktsgruppen) werden einprägsame Leitentscheidungen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt. Tabellen, Schaubilder und Schemata verdeutlichen die rechtlichen Grundstrukturen.
Das Lehrbuch zum Besonderen Teil des Strafrechts vermittelt dessen prüfungsrelevante Grundlagen. Es ist durchgängig an den Bedürfnissen der Juristenausbildung ausgerichtet.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im Text wird überwiegend auf gut zugängliche Ausbildungsliteratur verwiesen.
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Im Text wird überwiegend auf gut zugängliche Ausbildungsliteratur verwiesen.
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Die Darstellung konzentriert sich auf die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses, indem systematische Bezüge - vor allem zum Allgemeinen Teil - in den Mittelpunkt gerückt werden. Im Text wird überwiegend auf gut zugängliche Ausbildungsliteratur verwiesen.
Zu den einzelnen Themenbereichen (Deliktsgruppen) werden einprägsame Leitentscheidungen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt. Tabellen, Schaubilder und Schemata verdeutlichen die rechtlichen Grundstrukturen.
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Die in dieser Sammlung zusammengestellten strafrechtsdogmatischen Analysen sind Versuche, Erkenntnisse der Logik und Sprachphilosophie zur Lösung bestimmter Einzelprobleme unmittelbar fruchtbar zu machen. Diese Probleme sind u.a.: die logisch einwandfreie Bestimmung der Kausalität nach einer einzigen »Formel«, mit der auch die Fälle der Mehrfachkausalität lösbar sind, einschließlich des sog. Gremienproblems, das keinen Grund für die Verschärfung des Strafrechts durch eine fahrlässige Mittäterschaft liefert, die Anwendung von Wahrscheinlichkeitsgesetzen, des Erfordernisses der Realisierung des unerlaubten Risikos sowie des Schutzzweckzusammenhangs bei der objektiven Zurechnung, eine normative Bestimmung des Willensbegriffs beim Vorsatz, die Unterscheidung zwischen Tatsachenirrtum, Wertungs- und Subsumtionsirrtum, die sog. Vorsatzkonkretisierung und die Bestimmung der einzelnen Straftat, die mehrere Tatbestände erfüllt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die in dieser Sammlung zusammengestellten strafrechtsdogmatischen Analysen sind Versuche, Erkenntnisse der Logik und Sprachphilosophie zur Lösung bestimmter Einzelprobleme unmittelbar fruchtbar zu machen. Diese Probleme sind u.a.: die logisch einwandfreie Bestimmung der Kausalität nach einer einzigen »Formel«, mit der auch die Fälle der Mehrfachkausalität lösbar sind, einschließlich des sog. Gremienproblems, das keinen Grund für die Verschärfung des Strafrechts durch eine fahrlässige Mittäterschaft liefert, die Anwendung von Wahrscheinlichkeitsgesetzen, des Erfordernisses der Realisierung des unerlaubten Risikos sowie des Schutzzweckzusammenhangs bei der objektiven Zurechnung, eine normative Bestimmung des Willensbegriffs beim Vorsatz, die Unterscheidung zwischen Tatsachenirrtum, Wertungs- und Subsumtionsirrtum, die sog. Vorsatzkonkretisierung und die Bestimmung der einzelnen Straftat, die mehrere Tatbestände erfüllt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die in dieser Sammlung zusammengestellten strafrechtsdogmatischen Analysen sind Versuche, Erkenntnisse der Logik und Sprachphilosophie zur Lösung bestimmter Einzelprobleme unmittelbar fruchtbar zu machen. Diese Probleme sind u.a.: die logisch einwandfreie Bestimmung der Kausalität nach einer einzigen »Formel«, mit der auch die Fälle der Mehrfachkausalität lösbar sind, einschließlich des sog. Gremienproblems, das keinen Grund für die Verschärfung des Strafrechts durch eine fahrlässige Mittäterschaft liefert, die Anwendung von Wahrscheinlichkeitsgesetzen, des Erfordernisses der Realisierung des unerlaubten Risikos sowie des Schutzzweckzusammenhangs bei der objektiven Zurechnung, eine normative Bestimmung des Willensbegriffs beim Vorsatz, die Unterscheidung zwischen Tatsachenirrtum, Wertungs- und Subsumtionsirrtum, die sog. Vorsatzkonkretisierung und die Bestimmung der einzelnen Straftat, die mehrere Tatbestände erfüllt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das systemkritische Potenzial des Begriffs »Vorverlagerung« für die Strafrechtsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Dogmengeschichte der Teilnahme am Verbrechen in der Zeit vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Entstehung eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund 1870. Das Lehrbuch Feuerbachs von 1801 kennt, der traditionellen gemeinrechtlichen Lehre folgend, nur die beiden Teilnahmeformen des «Urhebers» (auctor) und des «Gehilfen» (socius). Die heutige selbständige Teilnahmeform der Anstiftung wurde weitgehend als intellektuelle Urheberschaft angesehen. Insbesondere mit dem Aufkommen einer Lehre vom materiellen Tatbestand und der Handlung als selbständigem Verbrechenselement mußte die Einteilung neu bewertet werden.
Aktualisiert: 2023-06-28
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«Personale Rechtsgutslehre» und «Opferorientierung im Strafrecht»: Diese Begriffspaare beschreiben Gründe und Grenzen eines am Menschen orientierten und sich seiner beschränkten Wirksamkeit bewussten Strafrechts. Die Beiträge dieses Bandes dokumentieren ein Frankfurter Symposium aus Anlass des 65. Geburtstages von Winfried Hassemer und zeigen, dass diese tragenden Pfeiler im Gebäude seines Strafrechtsdenkens nichts von ihrer Aktualität und Bedeutung verloren haben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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«Personale Rechtsgutslehre» und «Opferorientierung im Strafrecht»: Diese Begriffspaare beschreiben Gründe und Grenzen eines am Menschen orientierten und sich seiner beschränkten Wirksamkeit bewussten Strafrechts. Die Beiträge dieses Bandes dokumentieren ein Frankfurter Symposium aus Anlass des 65. Geburtstages von Winfried Hassemer und zeigen, dass diese tragenden Pfeiler im Gebäude seines Strafrechtsdenkens nichts von ihrer Aktualität und Bedeutung verloren haben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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«Personale Rechtsgutslehre» und «Opferorientierung im Strafrecht»: Diese Begriffspaare beschreiben Gründe und Grenzen eines am Menschen orientierten und sich seiner beschränkten Wirksamkeit bewussten Strafrechts. Die Beiträge dieses Bandes dokumentieren ein Frankfurter Symposium aus Anlass des 65. Geburtstages von Winfried Hassemer und zeigen, dass diese tragenden Pfeiler im Gebäude seines Strafrechtsdenkens nichts von ihrer Aktualität und Bedeutung verloren haben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Dogmengeschichte der Teilnahme am Verbrechen in der Zeit vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Entstehung eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund 1870. Das Lehrbuch Feuerbachs von 1801 kennt, der traditionellen gemeinrechtlichen Lehre folgend, nur die beiden Teilnahmeformen des «Urhebers» (auctor) und des «Gehilfen» (socius). Die heutige selbständige Teilnahmeform der Anstiftung wurde weitgehend als intellektuelle Urheberschaft angesehen. Insbesondere mit dem Aufkommen einer Lehre vom materiellen Tatbestand und der Handlung als selbständigem Verbrechenselement mußte die Einteilung neu bewertet werden.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der 100. Band der Frankfurter Kriminalwissenschaftlichen Studien sammelt Originalbeiträge früherer und jetziger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Die Beiträge widmen sich dem Thema der Schwächung rechtsstaatlicher Traditionen durch den Prozess des An- und Umbaus, den das gesamte Strafrecht in immer größerer Beschleunigung erfährt. Unter den Kapitelüberschriften , , werden die Hauptkennzeichen dieser Entwicklung auf den Gebieten der Gesetzgebung, Kriminalpolitik, Strafrechtspraxis und Strafrechtswissenschaft dargestellt und am Maßstab «rechtsstaatlichen Strafrechts» gemessen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der 100. Band der Frankfurter Kriminalwissenschaftlichen Studien sammelt Originalbeiträge früherer und jetziger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Die Beiträge widmen sich dem Thema der Schwächung rechtsstaatlicher Traditionen durch den Prozess des An- und Umbaus, den das gesamte Strafrecht in immer größerer Beschleunigung erfährt. Unter den Kapitelüberschriften , , werden die Hauptkennzeichen dieser Entwicklung auf den Gebieten der Gesetzgebung, Kriminalpolitik, Strafrechtspraxis und Strafrechtswissenschaft dargestellt und am Maßstab «rechtsstaatlichen Strafrechts» gemessen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im modernen, von Arbeitsteilung geprägten Wirtschaftsleben nehmen auch Straftäter zur Begehung ihrer Tat Leistungen anderer Personen in Anspruch. Von großer praktischer Relevanz sind etwa der Transfer von Geldern ins Ausland durch Bankangestellte, den der Kunde später zur Steuerhinterziehung nutzt, die Einrichtung eines Kontos, über das der Kunde betrügerische Geschäftsbeziehungen abwickelt oder der Verkauf von Tabakwaren an Händler, die diese später unter Verletzung von Steuer- und Zollvorschriften veräußern.
In solchen Fällen ist fraglich, wann sich derjenige, der an den Täter nur seine üblichen beruflichen Leistungen wie an jedermann sonst erbringt, selbst strafbar macht: Nach allgemeinen Grundsätzen scheint hier auf den ersten Blick eine weitreichende strafrechtliche Verantwortlichkeit des Berufsträgers nahe zu liegen, die jedoch vielfach für unangemessen gehalten und seit einigen Jahren in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert wird.
Ausgehend von der Phänomenologie berufsbedingter Unterstützungshandlungen sowie unter Einbeziehung von rechtstheoretischen, verfassungsrechtlichen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen entwickelt Hans Kudlich ein Modell für das Handeln in sich überschneidenden Verantwortlichkeitskreisen und unterbreitet differenzierende Lösungsvorschläge zum Problem berufsbedingter Unterstützungshandlungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der vorliegende Band ist dem Gedenken an den großen Strafrechtler Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Heinrich Jescheck gewidmet, der 1966 das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht gründete und gemeinsam mit dem Kriminologen Günther Kaiser zu internationaler Anerkennung führte. Repräsentanten der von ihm vertretenen Institutionen berichten über seine beruflichen Stationen. Fachkollegen würdigen seine große Forschungsleistung auf den Gebieten der Strafrechtsdogmatik, der Strafrechtsvergleichung, des internationalen und europäischen Strafrechts sowie seine Verdienste um die Verbindung von Strafrecht und Kriminologie.
Aktualisiert: 2023-06-15
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