Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung von Heiss,  Helmut, Rolfs,  Christian, Wagner,  Gerhard, Weller,  Marc-Philippe, Wiemer,  Golo
Das vorliegende Buch behandelt umfassend die rechtlichen Fragestellungen des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung. Dieser Tarif ist durch alle substitutiven Krankenversicherungsunternehmen anzubieten und beinhaltet einen Kontrahierungszwang, der jeder der PKV zugeordneten Person die Absicherung des Krankheitsrisikos ermöglichen soll. Nach eine grundlegenden Einführungen widmet sich das Buch zunächst den rechtlichen Rahmenbedingungen des Basistarifs, indem die einzelnen gesetzlichen Vorgaben wie etwa die Verpflichtung zum Angebot des Basistarifs und der Zugang zu diesem Tarif sowie der Leistungsumfang und dessen branchenweite Einheitlichkeit dargestellt werden. Der Leistungsumfang muss vergleichbar zu den Leistungen der GKV ausgestaltet sein und wird durch den PKV-Verband als Beliehenem festgelegt. Auch der Beitrag im Basistarif unterliegt rechtlichen Begrenzungen und kann nicht nur begrenzt das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers widerspiegeln. Das erfordert einen Ausgleichsmechanismus, um die möglichweise entstehenden Belastungen der Versicherungsunternehmen auszugleichen. Hierzu sieht der Gesetzgeber ein Risikoausgleichssystem vor. Sowohl die Beitragskalkulation als auch das Risikoausgleichssystem werden eingehend beleuchtet wird. Sodann wendet sich das Buch dem eigentlichen Versicherungsverhältnis zu und untersucht die Besonderheiten, welche sich im Basistarif ergeben. Neben dem Abschluss des Vertrages wird insbesondere auf die Beendigungsmöglichkeiten und den Tarifwechsel eingegangen. Anhand der nunmehr gelegten Grundlagen wendet sich die Arbeit im Folgenden einer verfassungs- und unionsrechtlichen Betrachtung zu. Nach einer umfassenden Aufbereitung der Rechtsprechung des BVerfG zum Basistarif wird dezidiert Stellung bezogen und untersucht, inwieweit die PKV zur Bereitstellung von Krankenversicherungsschutz verpflichtet werden kann. Zugleich wird die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der Normaltarifversicherten in die Finanzierung des Basistarifs betrachtet. Soweit ersichtlich, wird zudem erstmals ausführlich die unionsrechtliche Dimension des Basistarifs untersucht und die hierzu insbesondere in der Literatur vorgebrachten Kritikpunkte analysiert. Dabei wird zunächst untersucht, inwieweit die Ausgestaltung des Basistarifs mit unionsrechtlichen Vorgaben, etwa hinsichtlich der grundsätzlich erforderlichen Kalkulation auf versicherungsmathematischer Grundlage, widerspricht. Darüber hinaus wird etwa auf die Frage eingegangen, inwieweit ausländische EU/EWR-Versicherer zum Angebot des Basistarifs verpflichtet werden können und ob hierdurch eine gegebenenfalls unzulässige Finanzaufsicht über diese Unternehmen eintritt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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30. und 31. Münsterischer Versicherungstag

30. und 31. Münsterischer Versicherungstag von Brand,  Oliver, Bürkle,  Jürgen, Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Harsdorf-Gebhardt,  Marion, Kaulbach,  Detlef, Pohlmann,  Petra, Schneider,  Christian, Schönleiter,  Ulrich, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Dr. Jürgen Bürkle beleuchtet die Selbsteinschätzung der Versicherungsunternehmen und deren Geschäftsleitern, die durch den prinzipienbasierten Ansatz der Solvency II-Richtlinie verstärkt wird. Für die Geschäftsleiter entwickelt er eine Legal Judgment Rule, die die Haftungserleichterungen und prozeduralen Anforderungen der aktienrechtlichen Business Judgment Rule auf die Fälle rechtlicher Unsicherheit übertragt. Die Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers nach §§ 6, 7 VVG bestehen grundsätzlich gegenüber jedem Versicherungsnehmer. Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., erörtert in seinem Beitrag, zunächst den Umfang dieser Pflicht bei einer Gruppenversicherung. Außerdem untersucht er die Reichweite und Erfüllbarkeit der Beratungs- und Informationspflichten im Fernabsatz und die Rechtsfolgen bei einer Verletzung dieser Pflichten. Detlef Kaulbach und Dr. Christian Schneider erarbeiten auf Grundlage der §§ 195, 196 und 199 VVG Merkmale der substitutiven Krankenversicherungen und untersuchen besondere Krankenversicherungsarten anhand dieser Merkmale. Die Ergebnisse werden anschließend aufsichtsrechtlich, insbesondere hinsichtlich des Spartentrennungsgrundsatzes, eingeordnet. Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den letzten Jahren werden von Richterin Marion Harsdorf-Gebhardt dargestellt. Den Schwerpunkt stellen die zahlreichen Entscheidungen zu Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Lebensversicherung dar. Außerdem werden Entscheidungen aus den Bereichen der Sachversicherung, der Krankentagegeldversicherung, der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der Rechtsschutzversicherung erläutert. Einen Ausblick auf neue regulatorische Entwicklungen im Bereich des Vermittlerrechts gewährt schließlich der Beitrag von Ministerialdirigent Ulrich Schönleiter. Bevor auf die IMD II und die MiFiD II und deren möglichen Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber eingegangen wird, wird dargestellt, welche Folgen die IMD I hatte. Das Buch ist sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit dem Versicherungsaufsichtsrecht, der Lebensversicherung oder dem Vermittlerrecht befassen von besonderem Interesse.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung von Heiss,  Helmut, Rolfs,  Christian, Wagner,  Gerhard, Weller,  Marc-Philippe, Wiemer,  Golo
Das vorliegende Buch behandelt umfassend die rechtlichen Fragestellungen des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung. Dieser Tarif ist durch alle substitutiven Krankenversicherungsunternehmen anzubieten und beinhaltet einen Kontrahierungszwang, der jeder der PKV zugeordneten Person die Absicherung des Krankheitsrisikos ermöglichen soll. Nach eine grundlegenden Einführungen widmet sich das Buch zunächst den rechtlichen Rahmenbedingungen des Basistarifs, indem die einzelnen gesetzlichen Vorgaben wie etwa die Verpflichtung zum Angebot des Basistarifs und der Zugang zu diesem Tarif sowie der Leistungsumfang und dessen branchenweite Einheitlichkeit dargestellt werden. Der Leistungsumfang muss vergleichbar zu den Leistungen der GKV ausgestaltet sein und wird durch den PKV-Verband als Beliehenem festgelegt. Auch der Beitrag im Basistarif unterliegt rechtlichen Begrenzungen und kann nicht nur begrenzt das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers widerspiegeln. Das erfordert einen Ausgleichsmechanismus, um die möglichweise entstehenden Belastungen der Versicherungsunternehmen auszugleichen. Hierzu sieht der Gesetzgeber ein Risikoausgleichssystem vor. Sowohl die Beitragskalkulation als auch das Risikoausgleichssystem werden eingehend beleuchtet wird. Sodann wendet sich das Buch dem eigentlichen Versicherungsverhältnis zu und untersucht die Besonderheiten, welche sich im Basistarif ergeben. Neben dem Abschluss des Vertrages wird insbesondere auf die Beendigungsmöglichkeiten und den Tarifwechsel eingegangen. Anhand der nunmehr gelegten Grundlagen wendet sich die Arbeit im Folgenden einer verfassungs- und unionsrechtlichen Betrachtung zu. Nach einer umfassenden Aufbereitung der Rechtsprechung des BVerfG zum Basistarif wird dezidiert Stellung bezogen und untersucht, inwieweit die PKV zur Bereitstellung von Krankenversicherungsschutz verpflichtet werden kann. Zugleich wird die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der Normaltarifversicherten in die Finanzierung des Basistarifs betrachtet. Soweit ersichtlich, wird zudem erstmals ausführlich die unionsrechtliche Dimension des Basistarifs untersucht und die hierzu insbesondere in der Literatur vorgebrachten Kritikpunkte analysiert. Dabei wird zunächst untersucht, inwieweit die Ausgestaltung des Basistarifs mit unionsrechtlichen Vorgaben, etwa hinsichtlich der grundsätzlich erforderlichen Kalkulation auf versicherungsmathematischer Grundlage, widerspricht. Darüber hinaus wird etwa auf die Frage eingegangen, inwieweit ausländische EU/EWR-Versicherer zum Angebot des Basistarifs verpflichtet werden können und ob hierdurch eine gegebenenfalls unzulässige Finanzaufsicht über diese Unternehmen eintritt.
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30. und 31. Münsterischer Versicherungstag

30. und 31. Münsterischer Versicherungstag von Brand,  Oliver, Bürkle,  Jürgen, Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Harsdorf-Gebhardt,  Marion, Kaulbach,  Detlef, Pohlmann,  Petra, Schneider,  Christian, Schönleiter,  Ulrich, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Dr. Jürgen Bürkle beleuchtet die Selbsteinschätzung der Versicherungsunternehmen und deren Geschäftsleitern, die durch den prinzipienbasierten Ansatz der Solvency II-Richtlinie verstärkt wird. Für die Geschäftsleiter entwickelt er eine Legal Judgment Rule, die die Haftungserleichterungen und prozeduralen Anforderungen der aktienrechtlichen Business Judgment Rule auf die Fälle rechtlicher Unsicherheit übertragt. Die Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers nach §§ 6, 7 VVG bestehen grundsätzlich gegenüber jedem Versicherungsnehmer. Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., erörtert in seinem Beitrag, zunächst den Umfang dieser Pflicht bei einer Gruppenversicherung. Außerdem untersucht er die Reichweite und Erfüllbarkeit der Beratungs- und Informationspflichten im Fernabsatz und die Rechtsfolgen bei einer Verletzung dieser Pflichten. Detlef Kaulbach und Dr. Christian Schneider erarbeiten auf Grundlage der §§ 195, 196 und 199 VVG Merkmale der substitutiven Krankenversicherungen und untersuchen besondere Krankenversicherungsarten anhand dieser Merkmale. Die Ergebnisse werden anschließend aufsichtsrechtlich, insbesondere hinsichtlich des Spartentrennungsgrundsatzes, eingeordnet. Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den letzten Jahren werden von Richterin Marion Harsdorf-Gebhardt dargestellt. Den Schwerpunkt stellen die zahlreichen Entscheidungen zu Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Lebensversicherung dar. Außerdem werden Entscheidungen aus den Bereichen der Sachversicherung, der Krankentagegeldversicherung, der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der Rechtsschutzversicherung erläutert. Einen Ausblick auf neue regulatorische Entwicklungen im Bereich des Vermittlerrechts gewährt schließlich der Beitrag von Ministerialdirigent Ulrich Schönleiter. Bevor auf die IMD II und die MiFiD II und deren möglichen Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber eingegangen wird, wird dargestellt, welche Folgen die IMD I hatte. Das Buch ist sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit dem Versicherungsaufsichtsrecht, der Lebensversicherung oder dem Vermittlerrecht befassen von besonderem Interesse.
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