Das »Al Qaida-Sanktionsregime«, das sich mittlerweile auch gegen den sog. »Islamischen Staat« richtet, fungiert im Friedenssicherungssystem der Vereinten Nationen als »standard setter«, weshalb ihm auch über seinen unmittelbaren Regelungsbereich hinaus große Bedeutung zukommt. Die Arbeit stellt den supranationalen Charakter des Regimes heraus, befasst sich mit seiner Legalität und Legitimität, um darauf aufbauend mit einem rechtspolitischen Reformvorschlag abzuschließen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Föderalismus hat im europäischen Integrationsprozeß zunehmend an Bedeutung gewonnen, steht aber heute vor einem neuen Legitimationsdruck. Er verbindet die einzelnen Nationalstaaten zu einer höheren Einheit und sichert ihnen zugleich Vielfalt, Eigenständigkeit und Freiheit. In der vorliegenden Arbeit untersucht die Autorin unter vielfältigem Rekurs auf die deutsche Verfassungsgeschichte den Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftsbildung, die Notwendigkeit der Integration, den Maastrichter Vertrag und die gegenwärtige Verfassungsstruktur der EU. Ihre staatlichen und nichtstaatlichen Elemente machen deutlich, daß die EU in das klassische völkerrechtliche System nicht einzuordnen ist. Auch ist ihr Demokratiedefizit strukturell bedingt. Daraus ergeben sich gemeinschaftsrechtliche, verfassungsrechtliche und politische Grenzen und Perspektiven einer Fortentwicklung der europäischen Föderation, die auf stabilen Nationalstaaten basieren muß. Besondere Beachtung findet die Überlagerung der beiden Föderalismusstrukturen der EU einerseits und des deutschen Bundesstaates andererseits. Die deutschen Bundesländer haben im europäischen Integrationsprozeß eine Aufwertung erfahren; Art. 23 GG hat einen tiefgreifenden Wandel des innerstaatlichen Verfassungsgefüges und des nationalen Föderalismus hervorgerufen und interessante Parallelen zur deutschen Verfassungsgeschichte aufgeworfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Jahre 2002 jährt sich zum sechshundertsten Male die Erstgründung der Würzburger Universität. Zwar war ihr seitdem keine ununterbrochene Existenz vergönnt. Doch finden wir sowohl im Ursprungsjahr 1402 als auch bei der Wiedergründung im Jahre 1582 die Juristen mit mehreren Lehrstühlen prominent vertreten. Sinnfälligerweise ist heute allein noch die rechtswissenschaftliche Fakultät im Renaissancegeviert der sogenannten Alten Universität beheimatet.
Zum Jubiläumsjahr der Erstgründung möchte die Würzburger Juristenfakultät, einem verbreiteten akademischen Brauch namentlich im Bereich der Rechtswissenschaften folgend, in Gestalt einer Festschrift beitragen, die bekanntlich außer Personen auch Institutionen zugedacht werden kann. Ihr Ziel besteht darin, nicht bloß eine schlichte Addition innerlich zusammenhangloser individueller Beiträge zu bieten oder lediglich die Geschichte der Fakultät und ihrer Mitglieder zu schildern; vielmehr kam es darauf an, in substantieller Weise ein gemeinsames Rahmenthema auszufüllen und daran die Vertreter der verschiedenen juristischen Teildisziplinen in angemessener Weise mitwirken zu lassen.
Das gewählte Thema »Raum und Recht« hat - anders als die wesensverwandte Materie »Zeit und Recht« - bislang kaum die ihm gebührende Aufmerksamkeit in der Jurisprudenz gefunden. Dabei liegen die vielfältigen Berührungspunkte zu den epochalen Prozessen der Supra- und Internationalisierung der Rechtsordnung auf der Hand. Nicht von ungefähr bilden völker- und europarechtliche Themen einen gewichtigen Schwerpunkt in den knapp 30 Beiträgen dieser Festschrift. Von keineswegs geringerer Bedeutung sind aber neue und alte Probleme, die durch zumeist bilaterale Grenzüberschreitungen aufgeworfen werden. Der Raumbezug erschließt zudem und nicht zuletzt Fragestellungen rechtsdogmatischer Art und regt zum Nachdenken über historische Prozesse wie zur Deutung überlieferter Strukturen und gegenwärtiger Entwicklungen an. Die zeitgeschichtliche Perspektive rückt zugleich ins Bewußtsein, daß »Raum« zumindestens in Deutschland keine unbelastete und gleichsam neutrale Vokabel ist. Da sich insoweit unvermeidlich und vermutlich unauslöschlich Konnotationen wie »Volk ohne Raum« oder »Kampf um Lebensraum« einstellen, durfte diese dunkle Seite des Themas nicht ausgeklammert bleiben.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Föderalismus hat im europäischen Integrationsprozeß zunehmend an Bedeutung gewonnen, steht aber heute vor einem neuen Legitimationsdruck. Er verbindet die einzelnen Nationalstaaten zu einer höheren Einheit und sichert ihnen zugleich Vielfalt, Eigenständigkeit und Freiheit. In der vorliegenden Arbeit untersucht die Autorin unter vielfältigem Rekurs auf die deutsche Verfassungsgeschichte den Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftsbildung, die Notwendigkeit der Integration, den Maastrichter Vertrag und die gegenwärtige Verfassungsstruktur der EU. Ihre staatlichen und nichtstaatlichen Elemente machen deutlich, daß die EU in das klassische völkerrechtliche System nicht einzuordnen ist. Auch ist ihr Demokratiedefizit strukturell bedingt. Daraus ergeben sich gemeinschaftsrechtliche, verfassungsrechtliche und politische Grenzen und Perspektiven einer Fortentwicklung der europäischen Föderation, die auf stabilen Nationalstaaten basieren muß. Besondere Beachtung findet die Überlagerung der beiden Föderalismusstrukturen der EU einerseits und des deutschen Bundesstaates andererseits. Die deutschen Bundesländer haben im europäischen Integrationsprozeß eine Aufwertung erfahren; Art. 23 GG hat einen tiefgreifenden Wandel des innerstaatlichen Verfassungsgefüges und des nationalen Föderalismus hervorgerufen und interessante Parallelen zur deutschen Verfassungsgeschichte aufgeworfen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das »Al Qaida-Sanktionsregime«, das sich mittlerweile auch gegen den sog. »Islamischen Staat« richtet, fungiert im Friedenssicherungssystem der Vereinten Nationen als »standard setter«, weshalb ihm auch über seinen unmittelbaren Regelungsbereich hinaus große Bedeutung zukommt. Die Arbeit stellt den supranationalen Charakter des Regimes heraus, befasst sich mit seiner Legalität und Legitimität, um darauf aufbauend mit einem rechtspolitischen Reformvorschlag abzuschließen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Föderalismus hat im europäischen Integrationsprozeß zunehmend an Bedeutung gewonnen, steht aber heute vor einem neuen Legitimationsdruck. Er verbindet die einzelnen Nationalstaaten zu einer höheren Einheit und sichert ihnen zugleich Vielfalt, Eigenständigkeit und Freiheit. In der vorliegenden Arbeit untersucht die Autorin unter vielfältigem Rekurs auf die deutsche Verfassungsgeschichte den Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftsbildung, die Notwendigkeit der Integration, den Maastrichter Vertrag und die gegenwärtige Verfassungsstruktur der EU. Ihre staatlichen und nichtstaatlichen Elemente machen deutlich, daß die EU in das klassische völkerrechtliche System nicht einzuordnen ist. Auch ist ihr Demokratiedefizit strukturell bedingt. Daraus ergeben sich gemeinschaftsrechtliche, verfassungsrechtliche und politische Grenzen und Perspektiven einer Fortentwicklung der europäischen Föderation, die auf stabilen Nationalstaaten basieren muß. Besondere Beachtung findet die Überlagerung der beiden Föderalismusstrukturen der EU einerseits und des deutschen Bundesstaates andererseits. Die deutschen Bundesländer haben im europäischen Integrationsprozeß eine Aufwertung erfahren; Art. 23 GG hat einen tiefgreifenden Wandel des innerstaatlichen Verfassungsgefüges und des nationalen Föderalismus hervorgerufen und interessante Parallelen zur deutschen Verfassungsgeschichte aufgeworfen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das »Al Qaida-Sanktionsregime«, das sich mittlerweile auch gegen den sog. »Islamischen Staat« richtet, fungiert im Friedenssicherungssystem der Vereinten Nationen als »standard setter«, weshalb ihm auch über seinen unmittelbaren Regelungsbereich hinaus große Bedeutung zukommt. Die Arbeit stellt den supranationalen Charakter des Regimes heraus, befasst sich mit seiner Legalität und Legitimität, um darauf aufbauend mit einem rechtspolitischen Reformvorschlag abzuschließen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Jahre 2002 jährt sich zum sechshundertsten Male die Erstgründung der Würzburger Universität. Zwar war ihr seitdem keine ununterbrochene Existenz vergönnt. Doch finden wir sowohl im Ursprungsjahr 1402 als auch bei der Wiedergründung im Jahre 1582 die Juristen mit mehreren Lehrstühlen prominent vertreten. Sinnfälligerweise ist heute allein noch die rechtswissenschaftliche Fakultät im Renaissancegeviert der sogenannten Alten Universität beheimatet.
Zum Jubiläumsjahr der Erstgründung möchte die Würzburger Juristenfakultät, einem verbreiteten akademischen Brauch namentlich im Bereich der Rechtswissenschaften folgend, in Gestalt einer Festschrift beitragen, die bekanntlich außer Personen auch Institutionen zugedacht werden kann. Ihr Ziel besteht darin, nicht bloß eine schlichte Addition innerlich zusammenhangloser individueller Beiträge zu bieten oder lediglich die Geschichte der Fakultät und ihrer Mitglieder zu schildern; vielmehr kam es darauf an, in substantieller Weise ein gemeinsames Rahmenthema auszufüllen und daran die Vertreter der verschiedenen juristischen Teildisziplinen in angemessener Weise mitwirken zu lassen.
Das gewählte Thema »Raum und Recht« hat - anders als die wesensverwandte Materie »Zeit und Recht« - bislang kaum die ihm gebührende Aufmerksamkeit in der Jurisprudenz gefunden. Dabei liegen die vielfältigen Berührungspunkte zu den epochalen Prozessen der Supra- und Internationalisierung der Rechtsordnung auf der Hand. Nicht von ungefähr bilden völker- und europarechtliche Themen einen gewichtigen Schwerpunkt in den knapp 30 Beiträgen dieser Festschrift. Von keineswegs geringerer Bedeutung sind aber neue und alte Probleme, die durch zumeist bilaterale Grenzüberschreitungen aufgeworfen werden. Der Raumbezug erschließt zudem und nicht zuletzt Fragestellungen rechtsdogmatischer Art und regt zum Nachdenken über historische Prozesse wie zur Deutung überlieferter Strukturen und gegenwärtiger Entwicklungen an. Die zeitgeschichtliche Perspektive rückt zugleich ins Bewußtsein, daß »Raum« zumindestens in Deutschland keine unbelastete und gleichsam neutrale Vokabel ist. Da sich insoweit unvermeidlich und vermutlich unauslöschlich Konnotationen wie »Volk ohne Raum« oder »Kampf um Lebensraum« einstellen, durfte diese dunkle Seite des Themas nicht ausgeklammert bleiben.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Jahre 2002 jährt sich zum sechshundertsten Male die Erstgründung der Würzburger Universität. Zwar war ihr seitdem keine ununterbrochene Existenz vergönnt. Doch finden wir sowohl im Ursprungsjahr 1402 als auch bei der Wiedergründung im Jahre 1582 die Juristen mit mehreren Lehrstühlen prominent vertreten. Sinnfälligerweise ist heute allein noch die rechtswissenschaftliche Fakultät im Renaissancegeviert der sogenannten Alten Universität beheimatet.
Zum Jubiläumsjahr der Erstgründung möchte die Würzburger Juristenfakultät, einem verbreiteten akademischen Brauch namentlich im Bereich der Rechtswissenschaften folgend, in Gestalt einer Festschrift beitragen, die bekanntlich außer Personen auch Institutionen zugedacht werden kann. Ihr Ziel besteht darin, nicht bloß eine schlichte Addition innerlich zusammenhangloser individueller Beiträge zu bieten oder lediglich die Geschichte der Fakultät und ihrer Mitglieder zu schildern; vielmehr kam es darauf an, in substantieller Weise ein gemeinsames Rahmenthema auszufüllen und daran die Vertreter der verschiedenen juristischen Teildisziplinen in angemessener Weise mitwirken zu lassen.
Das gewählte Thema »Raum und Recht« hat - anders als die wesensverwandte Materie »Zeit und Recht« - bislang kaum die ihm gebührende Aufmerksamkeit in der Jurisprudenz gefunden. Dabei liegen die vielfältigen Berührungspunkte zu den epochalen Prozessen der Supra- und Internationalisierung der Rechtsordnung auf der Hand. Nicht von ungefähr bilden völker- und europarechtliche Themen einen gewichtigen Schwerpunkt in den knapp 30 Beiträgen dieser Festschrift. Von keineswegs geringerer Bedeutung sind aber neue und alte Probleme, die durch zumeist bilaterale Grenzüberschreitungen aufgeworfen werden. Der Raumbezug erschließt zudem und nicht zuletzt Fragestellungen rechtsdogmatischer Art und regt zum Nachdenken über historische Prozesse wie zur Deutung überlieferter Strukturen und gegenwärtiger Entwicklungen an. Die zeitgeschichtliche Perspektive rückt zugleich ins Bewußtsein, daß »Raum« zumindestens in Deutschland keine unbelastete und gleichsam neutrale Vokabel ist. Da sich insoweit unvermeidlich und vermutlich unauslöschlich Konnotationen wie »Volk ohne Raum« oder »Kampf um Lebensraum« einstellen, durfte diese dunkle Seite des Themas nicht ausgeklammert bleiben.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Föderalismus hat im europäischen Integrationsprozeß zunehmend an Bedeutung gewonnen, steht aber heute vor einem neuen Legitimationsdruck. Er verbindet die einzelnen Nationalstaaten zu einer höheren Einheit und sichert ihnen zugleich Vielfalt, Eigenständigkeit und Freiheit. In der vorliegenden Arbeit untersucht die Autorin unter vielfältigem Rekurs auf die deutsche Verfassungsgeschichte den Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftsbildung, die Notwendigkeit der Integration, den Maastrichter Vertrag und die gegenwärtige Verfassungsstruktur der EU. Ihre staatlichen und nichtstaatlichen Elemente machen deutlich, daß die EU in das klassische völkerrechtliche System nicht einzuordnen ist. Auch ist ihr Demokratiedefizit strukturell bedingt. Daraus ergeben sich gemeinschaftsrechtliche, verfassungsrechtliche und politische Grenzen und Perspektiven einer Fortentwicklung der europäischen Föderation, die auf stabilen Nationalstaaten basieren muß. Besondere Beachtung findet die Überlagerung der beiden Föderalismusstrukturen der EU einerseits und des deutschen Bundesstaates andererseits. Die deutschen Bundesländer haben im europäischen Integrationsprozeß eine Aufwertung erfahren; Art. 23 GG hat einen tiefgreifenden Wandel des innerstaatlichen Verfassungsgefüges und des nationalen Föderalismus hervorgerufen und interessante Parallelen zur deutschen Verfassungsgeschichte aufgeworfen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die «Durchgriffswirkung» von Maßnahmen der UN ist erst seit kurzem Thema der Völkerrechtslehre. Insbesondere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates weisen Durchgriffswirkung auf, indem sie sich unmittelbar an nicht-staatliche Akteure richten. Damit verbunden ist die Entwicklung der UN zur supranationalen Organisation. Die Durchgriffswirkung wird dogmatisch mit einer dynamischen Auslegung der UN-Charta und der «implied powers»-Doktrin begründet. Verfassungsrechtlich sind die UN mittlerweile als zwischenstaatliche Einrichtung im Sinne von Art. 24 Abs. 1 GG zu qualifizieren. Die Arbeit stellt die dynamische Entwicklung der Spruchpraxis des Sicherheitsrates dar und untersucht die mit der Durchgriffswirkung verbundenen völker- und verfassungsrechtlichen Spannungsfelder.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das »Al Qaida-Sanktionsregime«, das sich mittlerweile auch gegen den sog. »Islamischen Staat« richtet, fungiert im Friedenssicherungssystem der Vereinten Nationen als »standard setter«, weshalb ihm auch über seinen unmittelbaren Regelungsbereich hinaus große Bedeutung zukommt. Die Arbeit stellt den supranationalen Charakter des Regimes heraus, befasst sich mit seiner Legalität und Legitimität, um darauf aufbauend mit einem rechtspolitischen Reformvorschlag abzuschließen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Im Jahre 2002 jährt sich zum sechshundertsten Male die Erstgründung der Würzburger Universität. Zwar war ihr seitdem keine ununterbrochene Existenz vergönnt. Doch finden wir sowohl im Ursprungsjahr 1402 als auch bei der Wiedergründung im Jahre 1582 die Juristen mit mehreren Lehrstühlen prominent vertreten. Sinnfälligerweise ist heute allein noch die rechtswissenschaftliche Fakultät im Renaissancegeviert der sogenannten Alten Universität beheimatet.
Zum Jubiläumsjahr der Erstgründung möchte die Würzburger Juristenfakultät, einem verbreiteten akademischen Brauch namentlich im Bereich der Rechtswissenschaften folgend, in Gestalt einer Festschrift beitragen, die bekanntlich außer Personen auch Institutionen zugedacht werden kann. Ihr Ziel besteht darin, nicht bloß eine schlichte Addition innerlich zusammenhangloser individueller Beiträge zu bieten oder lediglich die Geschichte der Fakultät und ihrer Mitglieder zu schildern; vielmehr kam es darauf an, in substantieller Weise ein gemeinsames Rahmenthema auszufüllen und daran die Vertreter der verschiedenen juristischen Teildisziplinen in angemessener Weise mitwirken zu lassen.
Das gewählte Thema »Raum und Recht« hat - anders als die wesensverwandte Materie »Zeit und Recht« - bislang kaum die ihm gebührende Aufmerksamkeit in der Jurisprudenz gefunden. Dabei liegen die vielfältigen Berührungspunkte zu den epochalen Prozessen der Supra- und Internationalisierung der Rechtsordnung auf der Hand. Nicht von ungefähr bilden völker- und europarechtliche Themen einen gewichtigen Schwerpunkt in den knapp 30 Beiträgen dieser Festschrift. Von keineswegs geringerer Bedeutung sind aber neue und alte Probleme, die durch zumeist bilaterale Grenzüberschreitungen aufgeworfen werden. Der Raumbezug erschließt zudem und nicht zuletzt Fragestellungen rechtsdogmatischer Art und regt zum Nachdenken über historische Prozesse wie zur Deutung überlieferter Strukturen und gegenwärtiger Entwicklungen an. Die zeitgeschichtliche Perspektive rückt zugleich ins Bewußtsein, daß »Raum« zumindestens in Deutschland keine unbelastete und gleichsam neutrale Vokabel ist. Da sich insoweit unvermeidlich und vermutlich unauslöschlich Konnotationen wie »Volk ohne Raum« oder »Kampf um Lebensraum« einstellen, durfte diese dunkle Seite des Themas nicht ausgeklammert bleiben.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das vorliegende Werk behandelt den Beitritt der EU zur EMRK vor allem im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen auf gesamteuropäischer Ebene. Als Ausgangspunkt dient der im Juni 2013 veröffentlichte Beitrittsvertragsentwurf, anhand dessen die Knackpunkte eines Beitritts der Union zur EMRK als erste supranationale Organisation analysiert und den Anforderungen von EMRK und EU gegenübergestellt werden. Hierbei konnten bereits die Erwägungen des EuGH in seinem im Dezember 2014 ergangenen Gutachten insbesondere zur Autonomie der Unionsrechtsordnung und zum Auslegungsmonopol des Gerichtshofes der Union berücksichtigt und damit die unterschiedlichen Betrachtungsweisen der europäischen Akteure wissenschaftlich eingearbeitet werden.
Die vorliegende Arbeit wurde 2015 mit dem Leopold-Kunschak-Wissenschaftspreis ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-03-18
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In der aktuellen Verfassungsdebatte wird wieder einmal ersichtlich, welch bedeutende Rolle dem EuGH für die europäische Integration zukommt. Diese Arbeit will zum einen aufzeigen, dass es sich beim EuGH um das Verfassungsgericht der EG/EU handelt und zum anderen erörtern, welche Rolle die Judikative/der EuGH in der Ausformung der Verbandsgewalt einer supranationalen Organisation spielt. Neben der geschichtlichen Entwicklung wird der EuGH zum einen in den wichtigsten schon vorhandenen Verfassungsentwürfen dargestellt. In einer Rechtsvergleichung mit dem supranationalen Andengerichtshof, dem amerikanischen Supreme Court und dem französischen Verfassungsrat werden zum anderen anhand eines vom Verfasser ausgearbeiteten Rasters der EuGH und seine Bedeutung für die Integration analysiert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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