In Zeiten zurückhaltender Lohnabschlüsse suchen die Arbeitnehmer vermehrt nach Alternativen zu den dominierenden Branchentarifverträgen. Eine solche Alternative stellen Fachtarifverträge dar, die exklusiv die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einer bestimmten Arbeitnehmergruppe regeln. Wird ein solcher Fachtarifvertrag abgeschlossen, dann kollidiert er regelmäßig mit dem im Betrieb bereits anwendbaren Branchentarifvertrag.
Die Kollision von Fachtarifvertrag und Branchentarifvertrag wirft diverse Fragen auf, die die Grundsätze des gesamten Tarifvertragsrechts berühren: Können die beiden Tarifverträge parallel in einem Betrieb gelten oder steht dem der Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb entgegen? Muss die entstehende Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität immer aufgelöst werden? Wenn die Tarifkollision aufgelöst werden muss, dann nach welchen Grundsätzen? Wie wirkt es sich auf das Kollisionsverhältnis aus, wenn einer der Tarifverträge Kollektivnormen beinhaltet? Der Autor setzt sich mit allen Fragen rund um das Kollisionsverhältnis ausführlich auseinander und bietet praktische Lösungsvorschläge für alle denkbaren Kollisionskonstellationen. Zudem wird aufbauend auf die gefundenen Ergebnisse die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes um einen Fachtarifvertrag in einem Betrieb, in dem bereits ein Branchentarifvertrag anwendbar ist, untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In Zeiten zurückhaltender Lohnabschlüsse suchen die Arbeitnehmer vermehrt nach Alternativen zu den dominierenden Branchentarifverträgen. Eine solche Alternative stellen Fachtarifverträge dar, die exklusiv die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einer bestimmten Arbeitnehmergruppe regeln. Wird ein solcher Fachtarifvertrag abgeschlossen, dann kollidiert er regelmäßig mit dem im Betrieb bereits anwendbaren Branchentarifvertrag.
Die Kollision von Fachtarifvertrag und Branchentarifvertrag wirft diverse Fragen auf, die die Grundsätze des gesamten Tarifvertragsrechts berühren: Können die beiden Tarifverträge parallel in einem Betrieb gelten oder steht dem der Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb entgegen? Muss die entstehende Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität immer aufgelöst werden? Wenn die Tarifkollision aufgelöst werden muss, dann nach welchen Grundsätzen? Wie wirkt es sich auf das Kollisionsverhältnis aus, wenn einer der Tarifverträge Kollektivnormen beinhaltet? Der Autor setzt sich mit allen Fragen rund um das Kollisionsverhältnis ausführlich auseinander und bietet praktische Lösungsvorschläge für alle denkbaren Kollisionskonstellationen. Zudem wird aufbauend auf die gefundenen Ergebnisse die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes um einen Fachtarifvertrag in einem Betrieb, in dem bereits ein Branchentarifvertrag anwendbar ist, untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In Zeiten zurückhaltender Lohnabschlüsse suchen die Arbeitnehmer vermehrt nach Alternativen zu den dominierenden Branchentarifverträgen. Eine solche Alternative stellen Fachtarifverträge dar, die exklusiv die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einer bestimmten Arbeitnehmergruppe regeln. Wird ein solcher Fachtarifvertrag abgeschlossen, dann kollidiert er regelmäßig mit dem im Betrieb bereits anwendbaren Branchentarifvertrag.
Die Kollision von Fachtarifvertrag und Branchentarifvertrag wirft diverse Fragen auf, die die Grundsätze des gesamten Tarifvertragsrechts berühren: Können die beiden Tarifverträge parallel in einem Betrieb gelten oder steht dem der Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb entgegen? Muss die entstehende Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität immer aufgelöst werden? Wenn die Tarifkollision aufgelöst werden muss, dann nach welchen Grundsätzen? Wie wirkt es sich auf das Kollisionsverhältnis aus, wenn einer der Tarifverträge Kollektivnormen beinhaltet? Der Autor setzt sich mit allen Fragen rund um das Kollisionsverhältnis ausführlich auseinander und bietet praktische Lösungsvorschläge für alle denkbaren Kollisionskonstellationen. Zudem wird aufbauend auf die gefundenen Ergebnisse die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes um einen Fachtarifvertrag in einem Betrieb, in dem bereits ein Branchentarifvertrag anwendbar ist, untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In Zeiten zurückhaltender Lohnabschlüsse suchen die Arbeitnehmer vermehrt nach Alternativen zu den dominierenden Branchentarifverträgen. Eine solche Alternative stellen Fachtarifverträge dar, die exklusiv die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einer bestimmten Arbeitnehmergruppe regeln. Wird ein solcher Fachtarifvertrag abgeschlossen, dann kollidiert er regelmäßig mit dem im Betrieb bereits anwendbaren Branchentarifvertrag.
Die Kollision von Fachtarifvertrag und Branchentarifvertrag wirft diverse Fragen auf, die die Grundsätze des gesamten Tarifvertragsrechts berühren: Können die beiden Tarifverträge parallel in einem Betrieb gelten oder steht dem der Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb entgegen? Muss die entstehende Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität immer aufgelöst werden? Wenn die Tarifkollision aufgelöst werden muss, dann nach welchen Grundsätzen? Wie wirkt es sich auf das Kollisionsverhältnis aus, wenn einer der Tarifverträge Kollektivnormen beinhaltet? Der Autor setzt sich mit allen Fragen rund um das Kollisionsverhältnis ausführlich auseinander und bietet praktische Lösungsvorschläge für alle denkbaren Kollisionskonstellationen. Zudem wird aufbauend auf die gefundenen Ergebnisse die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes um einen Fachtarifvertrag in einem Betrieb, in dem bereits ein Branchentarifvertrag anwendbar ist, untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Nach über 50 Jahren hat das BAG 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität aufgegeben. Eine wesentliche Rolle spielten dabei sog. Spezialistengewerkschaften wie die GDL oder die Pilotenvereinigung Cockpit. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den praktischen Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung, insb. auf das Betriebsverfassungsrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Nach über 50 Jahren hat das BAG 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität aufgegeben. Eine wesentliche Rolle spielten dabei sog. Spezialistengewerkschaften wie die GDL oder die Pilotenvereinigung Cockpit. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den praktischen Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung, insb. auf das Betriebsverfassungsrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Nach über 50 Jahren hat das BAG 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität aufgegeben. Eine wesentliche Rolle spielten dabei sog. Spezialistengewerkschaften wie die GDL oder die Pilotenvereinigung Cockpit. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den praktischen Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung, insb. auf das Betriebsverfassungsrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Gewerkschaft- und Tariflandschaft in der Bundesrepublik befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Mit der schwindenden Bindekraft von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erodiert auch die Bedeutung des Flächentarifvertrags als Instrument der brancheneinheitlichen Regelung von Sozialstandards. Auch die Folgen der Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 7.7.2010 auf die Tariflandschaft sind schwer absehbar. Die Reform der gesetzlichen Grundlagen der staatlichen Tarifnormerstreckung nach § 5 TVG durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz und die gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit in einem neuen § 4a TVG durch das Tarifeinheitsgesetz sollen nach dem Willen des Gesetzgebers der abnehmenden Bedeutung des Flächentarifvertrags entgegenwirken. Insbesondere für das Recht der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien gem. § 4 Abs. 2 TVG werfen die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen neue Fragen auf, welche der Autor ausgehend von einem privatautonomen Verständnis der Tarifautonomie einer Lösung zuführt. Beginnend mit einem grundlegenden Teil über die Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien stellt der Autor sodann die historische Entwicklung, die rechtlichen Grundlagen und die Gegenstände und Funktionen gemeinsamer Einrichtungen der Tarifvertragsparteien dar. Hieran schließt sich eine Analyse der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen und die Bedeutung der Allgemeinverbindlichkeit für diese an. Der Autor erläutert sodann, wie Tarifkollisionen in Form einer Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität bei Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen entstehen können und behandelt im Anschluss hieran die Frage nach deren Auflösungsbedürftigkeit. Eine Analyse der unterschiedlichen rechtlichen Möglichkeiten entstandene Tarifkollisionen aufzulösen schließt die rechtliche Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den zahlreichen Problemen der Tarifkollision. Zunächst wird dargestellt, wie Tarifkollisionen entstehen, wie sie von den Fällen der scheinbaren Tarifkollisionen abzugrenzen sind und wie Tarifkollisionen vermieden werden können. Sodann wird den Fragen nachgegangen, ob und wieweit der Grundsatz der Tarifeinheit bei der Tarifkollision im Arbeitsverhältnis – der Tarifkonkurrenz – und der Tarifkollision im Betrieb – der Tarifpluralität – Geltung beansprucht. Dabei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, daß die Anwendung des Grundsatzes der Tarifeinheit auf die Tarifpluralität nicht verfassungskonform ist. Bei der Tarifkonkurrenz hingegen gilt der Grundsatz der Tarifeinheit, so daß zu untersuchen ist, wie die Tarifkonkurrenz aufzulösen ist. Die Autorin untersucht die herkömmlichen Lösungsgrundsätze, verwirft diese und plädiert für eine am Willen der Arbeits- und Betriebsparteien orientierte Lösung der Tarifkonkurrenz.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Beim Abschluss eines Firmentarifvertrages durch einen verbandstarifvertragsgebundenen Arbeitgeber stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen, die teils verfassungsrechtlicher Natur, teils tarifrechtlicher Natur und teils vereinsrechtlicher Natur sind. Die Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit der Behandlung der Tarifkonkurrenz von Verbands- und Firmentarifvertrag. Es werden die bestehenden Ansichten gegenübergestellt, analysiert und bewertet sowie neue Lösungsansätze entwickelt.
Aktualisiert: 2020-12-04
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In Zeiten zurückhaltender Lohnabschlüsse suchen die Arbeitnehmer vermehrt nach Alternativen zu den dominierenden Branchentarifverträgen. Eine solche Alternative stellen Fachtarifverträge dar, die exklusiv die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einer bestimmten Arbeitnehmergruppe regeln. Wird ein solcher Fachtarifvertrag abgeschlossen, dann kollidiert er regelmäßig mit dem im Betrieb bereits anwendbaren Branchentarifvertrag.
Die Kollision von Fachtarifvertrag und Branchentarifvertrag wirft diverse Fragen auf, die die Grundsätze des gesamten Tarifvertragsrechts berühren: Können die beiden Tarifverträge parallel in einem Betrieb gelten oder steht dem der Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb entgegen? Muss die entstehende Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität immer aufgelöst werden? Wenn die Tarifkollision aufgelöst werden muss, dann nach welchen Grundsätzen? Wie wirkt es sich auf das Kollisionsverhältnis aus, wenn einer der Tarifverträge Kollektivnormen beinhaltet? Der Autor setzt sich mit allen Fragen rund um das Kollisionsverhältnis ausführlich auseinander und bietet praktische Lösungsvorschläge für alle denkbaren Kollisionskonstellationen. Zudem wird aufbauend auf die gefundenen Ergebnisse die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes um einen Fachtarifvertrag in einem Betrieb, in dem bereits ein Branchentarifvertrag anwendbar ist, untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Nach über 50 Jahren hat das BAG 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität aufgegeben. Eine wesentliche Rolle spielten dabei sog. Spezialistengewerkschaften wie die GDL oder die Pilotenvereinigung Cockpit. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den praktischen Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung, insb. auf das Betriebsverfassungsrecht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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