Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG.

Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG. von Cascante,  Christian
Der Welthandel ist nicht allein ein Handel zwischen Staaten. Vielmehr sind es überwiegend private Akteure, die über die nationalen Grenzen hinweg Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Durch Staaten errichtete Handelshemmnisse haben daher erhebliche Auswirkungen auf einzelne Bürger und Unternehmen. Gleichwohl bestehen nur wenige Möglichkeiten für Privatrechtssubjekte, gegen WTO-widrige Maßnahmen des eigenen Staates oder von Drittstaaten vorzugehen. Der Verfasser untersucht, vergleicht und bewertet die Mechanismen, die im US-Amerikanischen und im EG-Recht zur Verfügung stehen, um WTO-Recht mittelbar durchzusetzen, sowie die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in den U.S.A. und in der EG. Nach der Analyse und Bewertung des Status Quo macht der Autor außerdem Vorschläge, wie eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes aussehen könnte, die zugleich die in den U.S.A. und der EG gegen eine weitergehende Wirkung des WTO-Rechts vorhandenen Bedenken berücksichtigt. Bei der vergleichenden Untersuchung werden die Grenzen der »rule of law« im Internationalen Handel offenkundig: Während in den U.S.A. das Primat der Politik vorherrscht und das Völkerrecht nationalen Interessen untergeordnet wird, regiert auf Gemeinschaftsebene zumindest vordergründig das Primat des Rechts. Die schleichende Mißachtung von WTO-Vorgaben durch die EG wie z. B. im sogenannten Bananenstreit fügt dem Welthandelsrecht jedoch gleichfalls großen Schaden zu. Letztlich wird in beiden Rechtsordnungen die Rechtslage durch den Reziprozitätsansatz geprägt. Einseitige Zugeständnisse wird es daher nicht geben, selbst wenn die wirtschaftstheoretische Uberzeugung vorherrscht, dass ein solcher Schritt für alle Beteiligten langfristig vorteilhaft wäre. Nur wenn ein Rechtsschutzsystem eingeführt wird, das den Souveränitätsanspruch der Staaten achtet und ein »level playingfield« schafft, könnte der Ubergang von machtorientierten zu einem normorientierten Welthandelssystem auch für Privatpersonen gelingen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG.

Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG. von Cascante,  Christian
Der Welthandel ist nicht allein ein Handel zwischen Staaten. Vielmehr sind es überwiegend private Akteure, die über die nationalen Grenzen hinweg Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Durch Staaten errichtete Handelshemmnisse haben daher erhebliche Auswirkungen auf einzelne Bürger und Unternehmen. Gleichwohl bestehen nur wenige Möglichkeiten für Privatrechtssubjekte, gegen WTO-widrige Maßnahmen des eigenen Staates oder von Drittstaaten vorzugehen. Der Verfasser untersucht, vergleicht und bewertet die Mechanismen, die im US-Amerikanischen und im EG-Recht zur Verfügung stehen, um WTO-Recht mittelbar durchzusetzen, sowie die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in den U.S.A. und in der EG. Nach der Analyse und Bewertung des Status Quo macht der Autor außerdem Vorschläge, wie eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes aussehen könnte, die zugleich die in den U.S.A. und der EG gegen eine weitergehende Wirkung des WTO-Rechts vorhandenen Bedenken berücksichtigt. Bei der vergleichenden Untersuchung werden die Grenzen der »rule of law« im Internationalen Handel offenkundig: Während in den U.S.A. das Primat der Politik vorherrscht und das Völkerrecht nationalen Interessen untergeordnet wird, regiert auf Gemeinschaftsebene zumindest vordergründig das Primat des Rechts. Die schleichende Mißachtung von WTO-Vorgaben durch die EG wie z. B. im sogenannten Bananenstreit fügt dem Welthandelsrecht jedoch gleichfalls großen Schaden zu. Letztlich wird in beiden Rechtsordnungen die Rechtslage durch den Reziprozitätsansatz geprägt. Einseitige Zugeständnisse wird es daher nicht geben, selbst wenn die wirtschaftstheoretische Uberzeugung vorherrscht, dass ein solcher Schritt für alle Beteiligten langfristig vorteilhaft wäre. Nur wenn ein Rechtsschutzsystem eingeführt wird, das den Souveränitätsanspruch der Staaten achtet und ein »level playingfield« schafft, könnte der Ubergang von machtorientierten zu einem normorientierten Welthandelssystem auch für Privatpersonen gelingen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG.

Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG. von Cascante,  Christian
Der Welthandel ist nicht allein ein Handel zwischen Staaten. Vielmehr sind es überwiegend private Akteure, die über die nationalen Grenzen hinweg Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Durch Staaten errichtete Handelshemmnisse haben daher erhebliche Auswirkungen auf einzelne Bürger und Unternehmen. Gleichwohl bestehen nur wenige Möglichkeiten für Privatrechtssubjekte, gegen WTO-widrige Maßnahmen des eigenen Staates oder von Drittstaaten vorzugehen. Der Verfasser untersucht, vergleicht und bewertet die Mechanismen, die im US-Amerikanischen und im EG-Recht zur Verfügung stehen, um WTO-Recht mittelbar durchzusetzen, sowie die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in den U.S.A. und in der EG. Nach der Analyse und Bewertung des Status Quo macht der Autor außerdem Vorschläge, wie eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes aussehen könnte, die zugleich die in den U.S.A. und der EG gegen eine weitergehende Wirkung des WTO-Rechts vorhandenen Bedenken berücksichtigt. Bei der vergleichenden Untersuchung werden die Grenzen der »rule of law« im Internationalen Handel offenkundig: Während in den U.S.A. das Primat der Politik vorherrscht und das Völkerrecht nationalen Interessen untergeordnet wird, regiert auf Gemeinschaftsebene zumindest vordergründig das Primat des Rechts. Die schleichende Mißachtung von WTO-Vorgaben durch die EG wie z. B. im sogenannten Bananenstreit fügt dem Welthandelsrecht jedoch gleichfalls großen Schaden zu. Letztlich wird in beiden Rechtsordnungen die Rechtslage durch den Reziprozitätsansatz geprägt. Einseitige Zugeständnisse wird es daher nicht geben, selbst wenn die wirtschaftstheoretische Uberzeugung vorherrscht, dass ein solcher Schritt für alle Beteiligten langfristig vorteilhaft wäre. Nur wenn ein Rechtsschutzsystem eingeführt wird, das den Souveränitätsanspruch der Staaten achtet und ein »level playingfield« schafft, könnte der Ubergang von machtorientierten zu einem normorientierten Welthandelssystem auch für Privatpersonen gelingen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Umsetzung des Weltzollrechts in Kanada

Die Umsetzung des Weltzollrechts in Kanada von Fischer-Zach,  Ota Alexander
In den letzten zwei Jahrzehnten haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weltweit erheblich verändert. Die Globalisierung brachte einen signifikanten Anstieg der Transaktionen im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit sich. Dies führte zu Frachtzuwachsraten im Import und Export von teilweise zweistelligen Prozentraten. Moderne Kommunikationskanäle und eine hochentwickelte Informationstechnologie haben den Warenverkehr und den Warenkonsum erheblich beschleunigt. Die immer schnellere zollrechtliche Abfertigung von einer weiterhin anwachsenden Warenmenge stellt sowohl die Zollbehörden als auch die Wirtschaftsbeteiligten vor neue technische und logistische Herausforderungen. Hinzu kommen die umwälzenden Entwicklungen seit den Terroranschlägen des 11.09.2001, die weltweit ein gestiegenes Sicherheitsbedürfnis zur Folge hatten. Kanada bezeichnet sich als Handelsnation mit einem relativ kleinen Binnenmarkt. Sein Wohlstand ist eng verknüpft mit der Weltwirtschaft. Zweck dieser Untersuchung ist es festzustellen, inwieweit Kanada als Mitgliedstaat der WTO und WCO seine völkerrechtlichen Verpflichtungen mit zollrechtlichem Bezug erfüllt.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG.

Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG. von Cascante,  Christian
Der Welthandel ist nicht allein ein Handel zwischen Staaten. Vielmehr sind es überwiegend private Akteure, die über die nationalen Grenzen hinweg Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Durch Staaten errichtete Handelshemmnisse haben daher erhebliche Auswirkungen auf einzelne Bürger und Unternehmen. Gleichwohl bestehen nur wenige Möglichkeiten für Privatrechtssubjekte, gegen WTO-widrige Maßnahmen des eigenen Staates oder von Drittstaaten vorzugehen. Der Verfasser untersucht, vergleicht und bewertet die Mechanismen, die im US-Amerikanischen und im EG-Recht zur Verfügung stehen, um WTO-Recht mittelbar durchzusetzen, sowie die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in den U.S.A. und in der EG. Nach der Analyse und Bewertung des Status Quo macht der Autor außerdem Vorschläge, wie eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes aussehen könnte, die zugleich die in den U.S.A. und der EG gegen eine weitergehende Wirkung des WTO-Rechts vorhandenen Bedenken berücksichtigt. Bei der vergleichenden Untersuchung werden die Grenzen der »rule of law« im Internationalen Handel offenkundig: Während in den U.S.A. das Primat der Politik vorherrscht und das Völkerrecht nationalen Interessen untergeordnet wird, regiert auf Gemeinschaftsebene zumindest vordergründig das Primat des Rechts. Die schleichende Mißachtung von WTO-Vorgaben durch die EG wie z. B. im sogenannten Bananenstreit fügt dem Welthandelsrecht jedoch gleichfalls großen Schaden zu. Letztlich wird in beiden Rechtsordnungen die Rechtslage durch den Reziprozitätsansatz geprägt. Einseitige Zugeständnisse wird es daher nicht geben, selbst wenn die wirtschaftstheoretische Uberzeugung vorherrscht, dass ein solcher Schritt für alle Beteiligten langfristig vorteilhaft wäre. Nur wenn ein Rechtsschutzsystem eingeführt wird, das den Souveränitätsanspruch der Staaten achtet und ein »level playingfield« schafft, könnte der Ubergang von machtorientierten zu einem normorientierten Welthandelssystem auch für Privatpersonen gelingen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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