Öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte spielen in der Diskussion um ein gerechtes Baurecht eine große Rolle. Sie haben aber auch negative Auswirkungen auf den Grundstücksverkehr. Die Arbeit setzt sich mit den besonderen systematischen Grundlagen der Ausübung öffentlich-rechtlicher Vorkaufsrechte und hierbei mit den Konsequenzen aus dem Zusammenspiel der öffentlich-rechtlichen Regelungen mit den vorkaufsbezogenen Regelungen des Bürgerlichen Rechts auseinander. Ein weiterer Schwerpunkt ist die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Ausübung öffentlich-rechtlicher Vorkaufsrechte. Zudem stellt die Arbeit die Probleme dar, die sich anlässlich der Vorkaufsrechtsausübung ergeben, und bietet hierzu praxisorientierte Lösungen.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte spielen in der Diskussion um ein gerechtes Baurecht eine große Rolle. Sie haben aber auch negative Auswirkungen auf den Grundstücksverkehr. Die Arbeit setzt sich mit den besonderen systematischen Grundlagen der Ausübung öffentlich-rechtlicher Vorkaufsrechte und hierbei mit den Konsequenzen aus dem Zusammenspiel der öffentlich-rechtlichen Regelungen mit den vorkaufsbezogenen Regelungen des Bürgerlichen Rechts auseinander. Ein weiterer Schwerpunkt ist die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Ausübung öffentlich-rechtlicher Vorkaufsrechte. Zudem stellt die Arbeit die Probleme dar, die sich anlässlich der Vorkaufsrechtsausübung ergeben, und bietet hierzu praxisorientierte Lösungen.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte spielen in der Diskussion um ein gerechtes Baurecht eine große Rolle. Sie haben aber auch negative Auswirkungen auf den Grundstücksverkehr. Die Arbeit setzt sich mit den besonderen systematischen Grundlagen der Ausübung öffentlich-rechtlicher Vorkaufsrechte und hierbei mit den Konsequenzen aus dem Zusammenspiel der öffentlich-rechtlichen Regelungen mit den vorkaufsbezogenen Regelungen des Bürgerlichen Rechts auseinander. Ein weiterer Schwerpunkt ist die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Ausübung öffentlich-rechtlicher Vorkaufsrechte. Zudem stellt die Arbeit die Probleme dar, die sich anlässlich der Vorkaufsrechtsausübung ergeben, und bietet hierzu praxisorientierte Lösungen.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Wann immer eine Rechtsordnung Regeln aufstellt, die die Handlungsfreiheit beschränken, wird es Versuche geben, diesen Regeln auszuweichen. Es besteht stets ein Konflikt zwischen der prinzipiellen Befugnis der Parteien, Rechtsverhältnisse nach ihrem Belieben zu gestalten, und der Existenz zwingender, von den Parteien als lästig empfundener Normen, deren Anwendung sie verhindern möchten. Die Vielzahl von Umgehungsgestaltungen, die vor allem in der steuerlichen Rechtsprechung nachweisbar sind, lassen bestimmte, stets wiederkehrende Varianten erkennen, die sich zum Teil bis ins römische Recht zurückverfolgen lassen. Einigkeit besteht darüber, daß die Rechtsordnung es nicht hinnehmen kann, wenn der Geltungsanspruch zwingenden Rechts durch Umgehungsgeschäfte ausgehöhlt wird. Fraglich ist nur, wie die Eingriffsschwelle zu bestimmen ist, die der Ausübung der Gestaltungsfreiheit Grenzen setzt, indem sie ihr den Erfolg des Umgehungsversuchs versagt. Das rechtliche Instrumentarium, das einer zwingenden Norm zur Durchsetzung ihres Geltungsanspruchs gegen Umgehungsgestaltungen verhelfen soll, hat Teichmann in seiner 1962 erschienenen Monographie benannt. Danach ist die Umgehung ein Problem der Rechtsgeltung, das die unmittelbare oder analoge Anwendung des einschlägigen Gesetzes auf den verwirklichten Sachverhalt zum Gegenstand hat. Aus der Erkenntnis, daß die Figur der Gesetzesumgehung keinen eigenständigen Regelungsgehalt habe und aus der rechtstheoretischen Erörterung ausscheiden könne, sind bis heute - mehr als 30 Jahre nach dem Erscheinen der Arbeit von Teichmann - nicht immer die gebotenen Konsequenzen gezogen worden. An der zur Kasuistik neigenden und auf das jeweilige Rechtsgebiet bezogenen Problembefassung, die nur selten allgemeine Zusammenhänge beachtet, hat sich kaum etwas geändert. Susanne Sieker erarbeitet die strukturellen Gesetzmäßigkeiten typischer Umgehungsgestaltungen in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht und macht sie fachübergreifend verfügbar.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2022-11-28
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Die Verknappung des Angebots von Wohnraum in Groß- und Universitätsstädten führt dazu, dass immer mehr Mietverträge unter Einschaltung von Mietern ohne eigene Nutzungsabsicht geschlossen werden. Häufig geschieht dies auf Drängen des Vermieters, der leistungsschwache Mietinteressenten nur als Nutzer, nicht aber als Vertragspartner akzeptieren will.
Das gewollte Auseinanderfallen von Wohnraummieter und Nutzer ist der wohnraummietrechtlichen Systematik des BGB fremd und wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Zu klären ist etwa, ob und in welcher Form die wohnmietrechtlichen Schutzvorschriften zu Gunsten des Nutzers anwendbar sind und ob die unbeschränkte vertragliche Haftung des nicht nutzenden Mieters im Hinblick auf § 551 Abs. 1, 4 BGB haltbar ist. Auch die Anwendung des Rechtsinstituts des Vertrages zu Gunsten Dritter wird überprüft.
Nach eingehender Analyse unterbreitet der Autor Lösungsvorschläge für die unterschiedlichen Fälle der Einschaltung nicht selbst nutzender Wohnraummieter.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Verknappung des Angebots von Wohnraum in Groß- und Universitätsstädten führt dazu, dass immer mehr Mietverträge unter Einschaltung von Mietern ohne eigene Nutzungsabsicht geschlossen werden. Häufig geschieht dies auf Drängen des Vermieters, der leistungsschwache Mietinteressenten nur als Nutzer, nicht aber als Vertragspartner akzeptieren will.
Das gewollte Auseinanderfallen von Wohnraummieter und Nutzer ist der wohnraummietrechtlichen Systematik des BGB fremd und wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Zu klären ist etwa, ob und in welcher Form die wohnmietrechtlichen Schutzvorschriften zu Gunsten des Nutzers anwendbar sind und ob die unbeschränkte vertragliche Haftung des nicht nutzenden Mieters im Hinblick auf § 551 Abs. 1, 4 BGB haltbar ist. Auch die Anwendung des Rechtsinstituts des Vertrages zu Gunsten Dritter wird überprüft.
Nach eingehender Analyse unterbreitet der Autor Lösungsvorschläge für die unterschiedlichen Fälle der Einschaltung nicht selbst nutzender Wohnraummieter.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte spielen in der Diskussion um ein gerechtes Baurecht eine große Rolle. Sie haben aber auch negative Auswirkungen auf den Grundstücksverkehr. Die Arbeit setzt sich mit den besonderen systematischen Grundlagen der Ausübung öffentlich-rechtlicher Vorkaufsrechte und hierbei mit den Konsequenzen aus dem Zusammenspiel der öffentlich-rechtlichen Regelungen mit den vorkaufsbezogenen Regelungen des Bürgerlichen Rechts auseinander. Ein weiterer Schwerpunkt ist die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Ausübung öffentlich-rechtlicher Vorkaufsrechte. Zudem stellt die Arbeit die Probleme dar, die sich anlässlich der Vorkaufsrechtsausübung ergeben, und bietet hierzu praxisorientierte Lösungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte spielen in der Diskussion um ein gerechtes Baurecht eine große Rolle. Sie haben aber auch negative Auswirkungen auf den Grundstücksverkehr. Die Arbeit setzt sich mit den besonderen systematischen Grundlagen der Ausübung öffentlich-rechtlicher Vorkaufsrechte und hierbei mit den Konsequenzen aus dem Zusammenspiel der öffentlich-rechtlichen Regelungen mit den vorkaufsbezogenen Regelungen des Bürgerlichen Rechts auseinander. Ein weiterer Schwerpunkt ist die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Ausübung öffentlich-rechtlicher Vorkaufsrechte. Zudem stellt die Arbeit die Probleme dar, die sich anlässlich der Vorkaufsrechtsausübung ergeben, und bietet hierzu praxisorientierte Lösungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2022-09-01
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Aktualisiert: 2023-04-07
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Wann immer eine Rechtsordnung Regeln aufstellt, die die Handlungsfreiheit beschränken, wird es Versuche geben, diesen Regeln auszuweichen. Es besteht stets ein Konflikt zwischen der prinzipiellen Befugnis der Parteien, Rechtsverhältnisse nach ihrem Belieben zu gestalten, und der Existenz zwingender, von den Parteien als lästig empfundener Normen, deren Anwendung sie verhindern möchten. Die Vielzahl von Umgehungsgestaltungen, die vor allem in der steuerlichen Rechtsprechung nachweisbar sind, lassen bestimmte, stets wiederkehrende Varianten erkennen, die sich zum Teil bis ins römische Recht zurückverfolgen lassen. Einigkeit besteht darüber, daß die Rechtsordnung es nicht hinnehmen kann, wenn der Geltungsanspruch zwingenden Rechts durch Umgehungsgeschäfte ausgehöhlt wird. Fraglich ist nur, wie die Eingriffsschwelle zu bestimmen ist, die der Ausübung der Gestaltungsfreiheit Grenzen setzt, indem sie ihr den Erfolg des Umgehungsversuchs versagt. Das rechtliche Instrumentarium, das einer zwingenden Norm zur Durchsetzung ihres Geltungsanspruchs gegen Umgehungsgestaltungen verhelfen soll, hat Teichmann in seiner 1962 erschienenen Monographie benannt. Danach ist die Umgehung ein Problem der Rechtsgeltung, das die unmittelbare oder analoge Anwendung des einschlägigen Gesetzes auf den verwirklichten Sachverhalt zum Gegenstand hat. Aus der Erkenntnis, daß die Figur der Gesetzesumgehung keinen eigenständigen Regelungsgehalt habe und aus der rechtstheoretischen Erörterung ausscheiden könne, sind bis heute - mehr als 30 Jahre nach dem Erscheinen der Arbeit von Teichmann - nicht immer die gebotenen Konsequenzen gezogen worden. An der zur Kasuistik neigenden und auf das jeweilige Rechtsgebiet bezogenen Problembefassung, die nur selten allgemeine Zusammenhänge beachtet, hat sich kaum etwas geändert. Susanne Sieker erarbeitet die strukturellen Gesetzmäßigkeiten typischer Umgehungsgestaltungen in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht und macht sie fachübergreifend verfügbar.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Problematik des Waffenexports in Spannungsgebiete ist in letzter Zeit insbesondere durch das Bekanntwerden spektakulärer Fälle in den Vordergrund des Interesses gerückt. Beim Export von Waffen in Drittländer erfolgt die Ausfuhr zum Zwecke der Umgehung von Embargobestimmungen offiziell in andere Länder, für die entsprechende Verbote nicht bestehen und Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden. Erreichen die Waffen ihr Ziel in einem Spannungsgebiet, stellt sich die Frage, inwieweit eine in dieser Weise über Umwege erfolgende Ausfuhr solchen Strafgesetzen unterliegt, die den Export von Waffen ohne die erforderlichen Genehmigungen inkriminieren.
Aktualisiert: 2019-12-19
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rt. 18 OR ist eine der zentralen Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts, deren Bedeutung weit über ihren Wortlaut hinausreicht. So bildet sie insbesondere Anknüpfungspunkt für die Lehre von der Vertragsauslegung. Der 1980 zu Art. 18 OR publizierte Kommentar der Professoren Peter Jäggi und Peter Gauch gehört seither zur obligationenrechtlichen Standardliteratur.
Nun liegt dieser Kommentar in neuer, von Professor Stephan Hartmann überarbeiteter und aktualisierter Auflage vor.
Der Kommentar setzt sich in den ersten Kapiteln mit den Tatbeständen und Rechtsfolgen der beiden Absätze von Art. 18 OR auseinander. Im Rahmen der Ausführungen zu Abs. 1 werden auch dessen Bedeutung und Anwendungsbereich erörtert. Abs. 2 wird in den Kontext der Rechtsschein- und Vertrauenshaftung eingeordnet. In den folgenden Kapiteln geht der Kommentar über den eigentlichen Regelungsgehalt des Art. 18 OR hinaus allgemein auf die Feststellung des Vertragsinhalts ein: Behandelt wird zunächst die Auslegung der Verträge. Dabei wird insbesondere auch das für die Kognition des Bundesgerichts bedeutsame Verhältnis von subjektiver und objektiver Auslegung untersucht, und es werden die massgeblichen Auslegungsmittel und Auslegungsregeln dargestellt. Anschliessend befasst sich der Kommentar mit der Ergänzung lückenhafter Verträge und der in Rechtsprechung und Literatur auch unter der Bezeichnung 'clausula rebus sic stantibus ' diskutierten Anpassung der Verträge an 'veränderte Verhältnisse'.
Aktualisiert: 2020-01-17
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