Das Lehrbuch bietet ein didaktisches Drei-Stufen-Modell, um urheberrechtliche Kenntnisse zu erwerben bzw. zu vertiefen. Zunächst werden auf der Grundlage theoretischer und praktischer Fragestellungen Probleme aufgezeigt. Danach erfolgt eine rechtspolitische und dogmatische Bewertung der im Lehrbuch dargestellten Fälle. Schließlich werden Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Auffassungen in der Rechtsprechung und in der Literatur angeboten. Die Neuauflage berücksichtigt die Reform des Urheberrechts (Korb III) und die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Die Digitalisierung und das Internet bilden im Lehrbuch einen wesentlichen Schwerpunkt. Neben den Problemen der gebrauchten Software und den unbekannten Nutzungsarten spielt das Urhebervertragsrecht eine wichtige Rolle. Dabei werden die Entscheidungen des BVerfG und des EuGH einbezogen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Natürlich ist das Glück groß, wenn endlich ein Verlag Ihr Manuskript akzeptiert und einen Verlagsvertrag vorlegt – möglicherweise nach langer Suche und zähem Hin und Her. Jedoch sollten Sie als Autorin oder Autor in Ihrer verständlichen Euphorie keinen Vertrag, den man Ihnen anbietet, ungeprüft unterschreiben. Denken Sie immer daran: Verträge sind verhandelbar! Begreifen Sie einen Vertrag als Angebot des Verlags.
Rechtsanwalt Tobias Kiwitt übersetzt das Juristendeutsch, in dem Verlagsverträge geschrieben sind, in einfache Sprache. Er erklärt die einzelnen Fachbegriffe und gibt viele Tipps. Damit Sie verstehen, was Sie unterschreiben sollen, und einen besseren Vertrag aushandeln können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Natürlich ist das Glück groß, wenn endlich ein Verlag Ihr Manuskript akzeptiert und einen Verlagsvertrag vorlegt – möglicherweise nach langer Suche und zähem Hin und Her. Jedoch sollten Sie als Autorin oder Autor in Ihrer verständlichen Euphorie keinen Vertrag, den man Ihnen anbietet, ungeprüft unterschreiben. Denken Sie immer daran: Verträge sind verhandelbar! Begreifen Sie einen Vertrag als Angebot des Verlags.
Rechtsanwalt Tobias Kiwitt übersetzt das Juristendeutsch, in dem Verlagsverträge geschrieben sind, in einfache Sprache. Er erklärt die einzelnen Fachbegriffe und gibt viele Tipps. Damit Sie verstehen, was Sie unterschreiben sollen, und einen besseren Vertrag aushandeln können.
Aktualisiert: 2023-01-31
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Das Urheberrecht ist vor allem in den letzten Jahren durch die Möglichkeiten der Informationstechnologie in den Fokus der rechtswissenschaftlichen Betrachtung geraten. Mittlerweile kann praktisch jedes urheberrechtlich geschützte Werk in digitaler Form einer weiteren Verwertung zugeführt und im Internet verbreitet werden. Die Möglichkeiten des technischen "Könnens" blenden dabei jedoch in der Regel die Frage nach dem rechtlichen "Dürfen" aus. Nur wer Inhaber der entsprechenden Rechte ist, darf die Werke auch in diesen neuen Nutzungsarten, die durch den technischen Fortschritt möglich geworden sind, verwerten. Hierbei geht es vor allem auch um die künftige Verfügbarkeit von Kulturgütern, wie die jüngsten Debatten um die Digitalisierung ganzer Bibliotheken zeigen. Das Recht muss auf diese Entwicklungen reagieren, will es sich nicht als Hemmnis für die technische Fortentwicklung erweisen. Der Gesetzgeber hat hierbei die mitunter widerstreitenden Interessen zu bewerten, abzuwägen und auszugleichen, wobei er sich auch stets die Frage der besonderen Schutzbedürftigkeit einzelner Interessen stellen muss. Im Bereich des Urhebervertragsrechts ist dies mit dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 geschehen, welches unter anderem Neuregelungen um die Problematik der so genannten "unbekannten Nutzungsarten" enthält. Während nach § 31 Abs. 4 UrhG a. F. die Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten sowie die Verpflichtung hierzu unwirksam war, sind Verträge hierüber nunmehr grundsätzlich zulässig: § 31 a UrhG erklärt die Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten für zulässig. § 32 c UrhG gibt dem Urheber hierfür einen gesonderten Vergütungsanspruch und § 137 l UrhG regelt die Problematik der Altverträge. Die Untersuchung behandelt Ausgangslage sowie Anlass und Auswirkungen der Novelle und beleuchtet die sich bei der Anwendung und Auslegung ergeben Einzelfragen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das Lehrbuch bietet ein didaktisches Drei-Stufen-Modell, um urheberrechtliche Kenntnisse zu erwerben bzw. zu vertiefen. Zunächst werden auf der Grundlage theoretischer und praktischer Fragestellungen Probleme aufgezeigt. Danach erfolgt eine rechtspolitische und dogmatische Bewertung der im Lehrbuch dargestellten Fälle. Schließlich werden Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Auffassungen in der Rechtsprechung und in der Literatur angeboten. Die Neuauflage berücksichtigt die Reform des Urheberrechts (Korb III) und die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Die Digitalisierung und das Internet bilden im Lehrbuch einen wesentlichen Schwerpunkt. Neben den Problemen der gebrauchten Software und den unbekannten Nutzungsarten spielt das Urhebervertragsrecht eine wichtige Rolle. Dabei werden die Entscheidungen des BVerfG und des EuGH einbezogen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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