Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461)

Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461) von Wondrejz,  Torsten
Die Geschichte der Stadt Heppenheim und der über ihren Dächern emporragenden Starkenburg vom Ursprung bis zum Ausgang einer ereignisreichen Epoche zu erforschen, bedeutet sie aus den zeitgenössischen Quellen zu erfahren und zu verstehen. Erst der unverstellte Blick auf die Zeugnisse jener Tage ermöglicht es, die historische Wirklichkeit aus ihren Einzelteilen heraus in einen Gesamtzusammenhang mit seinen komplexen Verknüpfungen, Entwicklungen und Folgeereignissen zu bringen. Für die Erfassung des Mittelalters spielt die Analyse der überlieferten Urkunden eine ganz besondere Rolle. Im Gegensatz zu narrativen Quellen liefern Urkunden einen weitaus objektiveren Einblick auf historische Abläufe. Besonders die „Nebeninformatio nen“, die ein Diplom – ohne Intention des Ausstellers – „mitüberliefert“, sind von höchst em Interesse. Die vorliegende Regestenedition vereint bezogen auf Heppenheim und die Burg Starkenburg die primär den Beständen des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt und Staatsarchivs Würzburg sowie bereits edierten Quellen- und Urkundenbüchern entnommen urkundlichen Textzeugnisse, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Den meisten Urkunden ist ein kommentierter Teil beigefügt, der die bisherige Forschung aufgreift und weiterführt. Von der ersten Erwähnung Heppenheims im Jahr 755 (vgl. unten, Nr. 1) bis zur Verpfändung an die Kurpfalz 1461 (vgl. unten, Nr. 512) wird auf diese Weise ein Bild entworfen, das nicht nur einzelne Mosaikstücke enthält, sondern diese zu einer zusammenhängenden Gesamtdarstellung werden lässt, die so von der Forschung bisher noch nicht realisiert werden konnte. Thematischer Gegenstand dabei ist die mittelalterliche Geschichte der Stadt Heppenheim mit ihren sechs damaligen Filialdörfern (Kirschhausen, Unter- und Ober-Hambach, Sonderbach, Erbach und Wald-Erlenbach) zuzüglich der heute als Vororte zur Kreisstadt gehörigen Ortschaften (Ober-Laudenbach, Mittershausen, Scheuerberg und Igelsbach) sowie diejenige der Burg Starkenburg. Gerade diese Zeitspanne, in der Heppenheim seine Stadtrechte (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 148, vom 9. August 1330, mit Anm.) und mit dem Amtshof einen Regierungssitz der Mainzer Erzbischöfe erhielt (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 367), und die Starkenburg zu m Schauplatz von Macht, Kampf und Verrat (vgl. hierzu bes. unten, Nrn. 13–13a; Nr. 50 u. Nr. 53 sowie Anlage 2) aber auch von herrschaftlichem Glanz (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 28 u. Nr. 39, jeweils mit Anm.) wurde, war für Heppenheim und die Starkenburg so prägend. Nicht zuletzt die landwirtschaftliche Nutzung und Erschließung des Heppenheimer Raumes förderte dessen Entwicklung. Mehr und mehr steigerte sich auch hier das Bedürfnis, Geldfragen urkundlich abzusichern. So bilden diejenigen Urkunden, die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus entstanden sind, besonders in spätmittelalterlicher Zeit das Gros der verzeichneten Quellen. Diese Textstücke geben ein Zeugnis darüber ab, wer von wem Geld unter welchen Voraussetzungen zu bekommen hatte, was gleichzeitig die lehensrechtlichen Bedingungen sowie die soziale Stellung und Einbindung der beteiligten Personen widerspigelt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461)

Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461) von Wondrejz,  Torsten
Die Geschichte der Stadt Heppenheim und der über ihren Dächern emporragenden Starkenburg vom Ursprung bis zum Ausgang einer ereignisreichen Epoche zu erforschen, bedeutet sie aus den zeitgenössischen Quellen zu erfahren und zu verstehen. Erst der unverstellte Blick auf die Zeugnisse jener Tage ermöglicht es, die historische Wirklichkeit aus ihren Einzelteilen heraus in einen Gesamtzusammenhang mit seinen komplexen Verknüpfungen, Entwicklungen und Folgeereignissen zu bringen. Für die Erfassung des Mittelalters spielt die Analyse der überlieferten Urkunden eine ganz besondere Rolle. Im Gegensatz zu narrativen Quellen liefern Urkunden einen weitaus objektiveren Einblick auf historische Abläufe. Besonders die „Nebeninformatio nen“, die ein Diplom – ohne Intention des Ausstellers – „mitüberliefert“, sind von höchst em Interesse. Die vorliegende Regestenedition vereint bezogen auf Heppenheim und die Burg Starkenburg die primär den Beständen des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt und Staatsarchivs Würzburg sowie bereits edierten Quellen- und Urkundenbüchern entnommen urkundlichen Textzeugnisse, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Den meisten Urkunden ist ein kommentierter Teil beigefügt, der die bisherige Forschung aufgreift und weiterführt. Von der ersten Erwähnung Heppenheims im Jahr 755 (vgl. unten, Nr. 1) bis zur Verpfändung an die Kurpfalz 1461 (vgl. unten, Nr. 512) wird auf diese Weise ein Bild entworfen, das nicht nur einzelne Mosaikstücke enthält, sondern diese zu einer zusammenhängenden Gesamtdarstellung werden lässt, die so von der Forschung bisher noch nicht realisiert werden konnte. Thematischer Gegenstand dabei ist die mittelalterliche Geschichte der Stadt Heppenheim mit ihren sechs damaligen Filialdörfern (Kirschhausen, Unter- und Ober-Hambach, Sonderbach, Erbach und Wald-Erlenbach) zuzüglich der heute als Vororte zur Kreisstadt gehörigen Ortschaften (Ober-Laudenbach, Mittershausen, Scheuerberg und Igelsbach) sowie diejenige der Burg Starkenburg. Gerade diese Zeitspanne, in der Heppenheim seine Stadtrechte (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 148, vom 9. August 1330, mit Anm.) und mit dem Amtshof einen Regierungssitz der Mainzer Erzbischöfe erhielt (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 367), und die Starkenburg zu m Schauplatz von Macht, Kampf und Verrat (vgl. hierzu bes. unten, Nrn. 13–13a; Nr. 50 u. Nr. 53 sowie Anlage 2) aber auch von herrschaftlichem Glanz (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 28 u. Nr. 39, jeweils mit Anm.) wurde, war für Heppenheim und die Starkenburg so prägend. Nicht zuletzt die landwirtschaftliche Nutzung und Erschließung des Heppenheimer Raumes förderte dessen Entwicklung. Mehr und mehr steigerte sich auch hier das Bedürfnis, Geldfragen urkundlich abzusichern. So bilden diejenigen Urkunden, die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus entstanden sind, besonders in spätmittelalterlicher Zeit das Gros der verzeichneten Quellen. Diese Textstücke geben ein Zeugnis darüber ab, wer von wem Geld unter welchen Voraussetzungen zu bekommen hatte, was gleichzeitig die lehensrechtlichen Bedingungen sowie die soziale Stellung und Einbindung der beteiligten Personen widerspigelt.
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Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461) von Wondrejz,  Torsten
Die Geschichte der Stadt Heppenheim und der über ihren Dächern emporragenden Starkenburg vom Ursprung bis zum Ausgang einer ereignisreichen Epoche zu erforschen, bedeutet sie aus den zeitgenössischen Quellen zu erfahren und zu verstehen. Erst der unverstellte Blick auf die Zeugnisse jener Tage ermöglicht es, die historische Wirklichkeit aus ihren Einzelteilen heraus in einen Gesamtzusammenhang mit seinen komplexen Verknüpfungen, Entwicklungen und Folgeereignissen zu bringen. Für die Erfassung des Mittelalters spielt die Analyse der überlieferten Urkunden eine ganz besondere Rolle. Im Gegensatz zu narrativen Quellen liefern Urkunden einen weitaus objektiveren Einblick auf historische Abläufe. Besonders die „Nebeninformatio nen“, die ein Diplom – ohne Intention des Ausstellers – „mitüberliefert“, sind von höchst em Interesse. Die vorliegende Regestenedition vereint bezogen auf Heppenheim und die Burg Starkenburg die primär den Beständen des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt und Staatsarchivs Würzburg sowie bereits edierten Quellen- und Urkundenbüchern entnommen urkundlichen Textzeugnisse, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Den meisten Urkunden ist ein kommentierter Teil beigefügt, der die bisherige Forschung aufgreift und weiterführt. Von der ersten Erwähnung Heppenheims im Jahr 755 (vgl. unten, Nr. 1) bis zur Verpfändung an die Kurpfalz 1461 (vgl. unten, Nr. 512) wird auf diese Weise ein Bild entworfen, das nicht nur einzelne Mosaikstücke enthält, sondern diese zu einer zusammenhängenden Gesamtdarstellung werden lässt, die so von der Forschung bisher noch nicht realisiert werden konnte. Thematischer Gegenstand dabei ist die mittelalterliche Geschichte der Stadt Heppenheim mit ihren sechs damaligen Filialdörfern (Kirschhausen, Unter- und Ober-Hambach, Sonderbach, Erbach und Wald-Erlenbach) zuzüglich der heute als Vororte zur Kreisstadt gehörigen Ortschaften (Ober-Laudenbach, Mittershausen, Scheuerberg und Igelsbach) sowie diejenige der Burg Starkenburg. Gerade diese Zeitspanne, in der Heppenheim seine Stadtrechte (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 148, vom 9. August 1330, mit Anm.) und mit dem Amtshof einen Regierungssitz der Mainzer Erzbischöfe erhielt (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 367), und die Starkenburg zu m Schauplatz von Macht, Kampf und Verrat (vgl. hierzu bes. unten, Nrn. 13–13a; Nr. 50 u. Nr. 53 sowie Anlage 2) aber auch von herrschaftlichem Glanz (vgl. hierzu bes. unten, Nr. 28 u. Nr. 39, jeweils mit Anm.) wurde, war für Heppenheim und die Starkenburg so prägend. Nicht zuletzt die landwirtschaftliche Nutzung und Erschließung des Heppenheimer Raumes förderte dessen Entwicklung. Mehr und mehr steigerte sich auch hier das Bedürfnis, Geldfragen urkundlich abzusichern. So bilden diejenigen Urkunden, die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus entstanden sind, besonders in spätmittelalterlicher Zeit das Gros der verzeichneten Quellen. Diese Textstücke geben ein Zeugnis darüber ab, wer von wem Geld unter welchen Voraussetzungen zu bekommen hatte, was gleichzeitig die lehensrechtlichen Bedingungen sowie die soziale Stellung und Einbindung der beteiligten Personen widerspigelt.
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Binnenschifffahrtsrecht

Binnenschifffahrtsrecht von Korioth,  Werner
Die Binnenschifffahrt erbringt einen nicht unbeachtlichen Teil der europäischen Transport­leistungen; im Energieverbrauch ist sie gegenüber Schiene und Straße der wirtschaftlichste Verkehrsträger. Das Recht der Binnenschifffahrt beruht auf traditionsreichen Regelungen und fällt durch Besonderheiten auf, die dieses Werk praxistauglich und mit hilfreichen Hinweisen zur Rechtsdurchsetzung behandelt. So wird erklärt, wie das Haftungssystem im Binnenschifffahrtsrecht vom Allgemeinen Recht abweicht, welche Regeln bei einem Zusammenstoß von Binnenschiffen gelten, wann eine Havarie Grosse vorliegt und was daraus für den Schiffseigner und die Ladungsbeteiligten folgt. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Binnenschifffahrtsrecht

Binnenschifffahrtsrecht von Korioth,  Werner
Die Binnenschifffahrt erbringt einen nicht unbeachtlichen Teil der europäischen Transport­leistungen; im Energieverbrauch ist sie gegenüber Schiene und Straße der wirtschaftlichste Verkehrsträger. Das Recht der Binnenschifffahrt beruht auf traditionsreichen Regelungen und fällt durch Besonderheiten auf, die dieses Werk praxistauglich und mit hilfreichen Hinweisen zur Rechtsdurchsetzung behandelt. So wird erklärt, wie das Haftungssystem im Binnenschifffahrtsrecht vom Allgemeinen Recht abweicht, welche Regeln bei einem Zusammenstoß von Binnenschiffen gelten, wann eine Havarie Grosse vorliegt und was daraus für den Schiffseigner und die Ladungsbeteiligten folgt. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Binnenschifffahrtsrecht

Binnenschifffahrtsrecht von Korioth,  Werner
Die Binnenschifffahrt erbringt einen nicht unbeachtlichen Teil der europäischen Transport­leistungen; im Energieverbrauch ist sie gegenüber Schiene und Straße der wirtschaftlichste Verkehrsträger. Das Recht der Binnenschifffahrt beruht auf traditionsreichen Regelungen und fällt durch Besonderheiten auf, die dieses Werk praxistauglich und mit hilfreichen Hinweisen zur Rechtsdurchsetzung behandelt. So wird erklärt, wie das Haftungssystem im Binnenschifffahrtsrecht vom Allgemeinen Recht abweicht, welche Regeln bei einem Zusammenstoß von Binnenschiffen gelten, wann eine Havarie Grosse vorliegt und was daraus für den Schiffseigner und die Ladungsbeteiligten folgt. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland

Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland von Vatter,  Wolfgang
Die 38. Ergänzungslieferung enthält neue Einträge beim:Haager Beglaubigungsübereinkommen vom 5. Oktober 1961Aufnahme der Verordnung der Bundesregierung über die Ausstellung der elektronischen Apostille auf bestimmten elektronischen UrkundenNew Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer SchiedssprücheEuropäischen Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland vom 24. November 1977Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, samt dem dazu ergangenen DurchführungsgesetzÜbereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption samt Erklärung der Republik Österreich vom 29. Mai 1993Haager Übereinkommen Nr. 38 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen vom 23. November 2007Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 199637. Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005Printwerk wird im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland

Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland von Vatter,  Wolfgang
Die 38. Ergänzungslieferung enthält neue Einträge beim:Haager Beglaubigungsübereinkommen vom 5. Oktober 1961Aufnahme der Verordnung der Bundesregierung über die Ausstellung der elektronischen Apostille auf bestimmten elektronischen UrkundenNew Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer SchiedssprücheEuropäischen Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland vom 24. November 1977Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, samt dem dazu ergangenen DurchführungsgesetzÜbereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption samt Erklärung der Republik Österreich vom 29. Mai 1993Haager Übereinkommen Nr. 38 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen vom 23. November 2007Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 199637. Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005Printwerk wird im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
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Die 38. Ergänzungslieferung enthält neue Einträge beim:Haager Beglaubigungsübereinkommen vom 5. Oktober 1961Aufnahme der Verordnung der Bundesregierung über die Ausstellung der elektronischen Apostille auf bestimmten elektronischen UrkundenNew Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer SchiedssprücheEuropäischen Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland vom 24. November 1977Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, samt dem dazu ergangenen DurchführungsgesetzÜbereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption samt Erklärung der Republik Österreich vom 29. Mai 1993Haager Übereinkommen Nr. 38 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen vom 23. November 2007Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 199637. Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005Printwerk wird im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
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Mein Urlaub mit … viiiel Meer!

Mein Urlaub mit … viiiel Meer! von Grosser,  Gaby, Verlag,  Leodoor
Mein Urlaub mit ... viiiel Meer! Mini-, Wimmel-, Kritzel-, Mal- & Erzählbuch mit Maxi-Lerneffekt = Kinder-Kritzel-Kunst für unterwegs! Stundenlanger Kreativ-Beschäftigungs-Spaß für Kinder von 3 - 6 Jahren: 66 Erzählanregungen: Maxi-Wissen … malend erlernt! Taschenbuchformat mit Ringbindung: Passt perfekt aufs Klapptischchen in Bahn, Flugzeug, Auto …! Kein plötzliches Zuklappen! Ideal für Rechts- und Linkshänder! Kreativseiten einseitig bedruckt fürs perfekte Kunstwerk auf der Folgeseite! Extra-Tipp für eine ganz besondere Flaschenpost! Mit Urkunde für großartige Ausmal- & Kritzel-Künstler!
Aktualisiert: 2023-06-29
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Mein Urlaub mit … viiiel Meer!

Mein Urlaub mit … viiiel Meer! von Grosser,  Gaby, Verlag,  Leodoor
Mein Urlaub mit ... viiiel Meer! Mini-, Wimmel-, Kritzel-, Mal- & Erzählbuch mit Maxi-Lerneffekt = Kinder-Kritzel-Kunst für unterwegs! Stundenlanger Kreativ-Beschäftigungs-Spaß für Kinder von 3 - 6 Jahren: 66 Erzählanregungen: Maxi-Wissen … malend erlernt! Taschenbuchformat mit Ringbindung: Passt perfekt aufs Klapptischchen in Bahn, Flugzeug, Auto …! Kein plötzliches Zuklappen! Ideal für Rechts- und Linkshänder! Kreativseiten einseitig bedruckt fürs perfekte Kunstwerk auf der Folgeseite! Extra-Tipp für eine ganz besondere Flaschenpost! Mit Urkunde für großartige Ausmal- & Kritzel-Künstler!
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