Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Einführungsband ist auf die sich für die Stiftungspraxis ergebenden Fragen zu den Neuregelungen ausgerichtet. Seine kompakte und kenntnisreichen Darstellung des neuen Rechts integriert ideal die Erläuterung der Unterschiede zum alten Recht und deren Auswirkungen auf die Praxis.
Name, Sitz und Vermögen der Stiftung
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung)
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten in eine Verbrauchsstiftung (Abschaffung Verbrauchsplan).
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen
(Neu)Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der be-stehenden Stiftungen
Neues Stiftungsregister
MinR a.D. Angelo Winkler ist seit Jahrzehnten gefragter Referent und Autor im Stiftungsrecht. Er war im Rahmen der Expertenanhörungen zur Reform des Stiftungsrechts mehrfach in die Gesetzgebungsvorgänge eingebunden und kennt die Neuregelungen und ihre Hintergründe aus erster Hand.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Der Einführungsband ist auf die sich für die Stiftungspraxis ergebenden Fragen zu den Neuregelungen ausgerichtet. Seine kompakte und kenntnisreichen Darstellung des neuen Rechts integriert ideal die Erläuterung der Unterschiede zum alten Recht und deren Auswirkungen auf die Praxis.
Name, Sitz und Vermögen der Stiftung
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung)
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten in eine Verbrauchsstiftung (Abschaffung Verbrauchsplan).
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen
(Neu)Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der be-stehenden Stiftungen
Neues Stiftungsregister
MinR a.D. Angelo Winkler ist seit Jahrzehnten gefragter Referent und Autor im Stiftungsrecht. Er war im Rahmen der Expertenanhörungen zur Reform des Stiftungsrechts mehrfach in die Gesetzgebungsvorgänge eingebunden und kennt die Neuregelungen und ihre Hintergründe aus erster Hand.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Der Einführungsband ist auf die sich für die Stiftungspraxis ergebenden Fragen zu den Neuregelungen ausgerichtet. Seine kompakte und kenntnisreichen Darstellung des neuen Rechts integriert ideal die Erläuterung der Unterschiede zum alten Recht und deren Auswirkungen auf die Praxis.
Name, Sitz und Vermögen der Stiftung
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung)
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten in eine Verbrauchsstiftung (Abschaffung Verbrauchsplan).
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen
(Neu)Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der be-stehenden Stiftungen
Neues Stiftungsregister
MinR a.D. Angelo Winkler ist seit Jahrzehnten gefragter Referent und Autor im Stiftungsrecht. Er war im Rahmen der Expertenanhörungen zur Reform des Stiftungsrechts mehrfach in die Gesetzgebungsvorgänge eingebunden und kennt die Neuregelungen und ihre Hintergründe aus erster Hand.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Mit Band 1 der Reihe StiftungsRatgeber wurde im Juni 2014 ein Klassiker neu aufgelegt - erstmals auch als E-Book. Die Publikation zeigt die rechtlichen Schritte einer Stiftungsgründung auf und dient potenziellen Stiftern als praxisorientierter Leitfaden auf dem Weg zur Errichtung einer Stiftung. Das Buch infomiert leicht verständlich über die verschiedenen Rechtsformen, über Fragen zur Vermögensausstattung und zur Stiftungssatzung. Auch dem Steuerrecht der Stiftungen wird viel Platz eingeräumt. Zahlreiche Mustertexte (Satzungen, Stiftungsgeschäft) und die relevanten Passagen einschlägiger Gesetzestexte bieten Stiftungsgründern nützliche Hilfestellungen.
Die Druckversion ist direkt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen zu beziehen.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Der Verein «Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens» hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufblühenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfüllung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift «Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen». Sie beinhaltet in ihrer vierten Ausgabe vor allem die Vorträge, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten «4. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum» gehalten wurden. Darüber hinaus haben noch weitere Beiträge Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Unternehmensstiftung und ihrer Betätigung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die ist eine zweckunabhängig auflösend bedingte oder befristete Stiftung. Bei der Verbrauchsstiftung ist die Zweckerfüllung von vornherein mittels des vollständigen Verbrauchs des Grundstockvermögens beabsichtigt Die Arbeit untersucht die Gesetzmäßigkeit der beiden Stiftungstypen, insbesondere mit § 80 Abs. 2 BGB.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die ist eine zweckunabhängig auflösend bedingte oder befristete Stiftung. Bei der Verbrauchsstiftung ist die Zweckerfüllung von vornherein mittels des vollständigen Verbrauchs des Grundstockvermögens beabsichtigt Die Arbeit untersucht die Gesetzmäßigkeit der beiden Stiftungstypen, insbesondere mit § 80 Abs. 2 BGB.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die ist eine zweckunabhängig auflösend bedingte oder befristete Stiftung. Bei der Verbrauchsstiftung ist die Zweckerfüllung von vornherein mittels des vollständigen Verbrauchs des Grundstockvermögens beabsichtigt Die Arbeit untersucht die Gesetzmäßigkeit der beiden Stiftungstypen, insbesondere mit § 80 Abs. 2 BGB.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Kommentar des Hamburger Stiftungsgesetzes und der Verwaltungspraxis der Hamburger Stiftungsaufsicht. Das Werk der beiden rennomierten Praktiker Nicolai enthält nehmen ausführlichen Erläuerungen zu den einzelnen Bestimmungen des Hamburger Stiftungsgesetzes zahlreiche Gestaltungsvorschläge sowie Formulierungsmuster.
Das Stiftungsrecht in Hamburg, der "Stiftungshauptstadt" Deutschlands, gilt zu Recht als besonders stifterfreundlich und unbürokratisch. Die Möglichkeiten der Stiftungserrichtung, auch in besonderen Konstellationen z.B. in der Unternehmensnachfolge oder im Testament, wird daher ebenso behandelt wie Problemlagen hinsichtlich Stiftungszweck, Satzung und Stiftungsorganen.
Autoren sind der Leiter der Hamburger Stiftungsaufsicht, Jakob Nicolai, und der Hamburger Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg.
Aktualisiert: 2021-12-30
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Der Verein «Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens» hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufblühenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfüllung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift «Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen». Sie beinhaltet in ihrer vierten Ausgabe vor allem die Vorträge, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten «4. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum» gehalten wurden. Darüber hinaus haben noch weitere Beiträge Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Unternehmensstiftung und ihrer Betätigung.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Stiftungen sind das rechtliche Mittel der Wahl, wenn es um die langfristige Verfestigung und Verfolgung eines bestimmten Zwecks geht. Kurzzeitig angelegte Zwecke scheiden als Gegenstand einer rechtsfähigen Stiftung aus. Es lassen sich indes zunehmend Bestrebungen erkennen, auch die dem grundlegenden Wandel grundsätzlich nicht zugängliche Stiftung strukturell aufzuweichen. In Bezug auf zeitlich begrenzt konzipierten Stiftungen liegt der Fokus insbesondere auf zwei Erscheinungsformen der Stiftung: der Stiftung auf Zeit und der Verbrauchsstiftung. Ob solche Formen rechtlich zulässig sind, bemisst sich insbesondere an § 80 Abs. 2 BGB. Die Arbeit untersucht demgemäß zunächst Inhalt und Umfang der von § 80 Abs. 2 BGB gemachten Vorgaben und sodann die Gesetzmäßigkeit der Stiftung auf Zeit und der Verbrauchsstiftung.
Aktualisiert: 2023-04-07
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