Anerkannte Naturschutzverbände als ‚Anwälte der Natur‘.

Anerkannte Naturschutzverbände als ‚Anwälte der Natur‘. von Siegel,  Thorsten, Ziekow,  Jan
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne daß damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet. Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anerkannte Naturschutzverbände als ‚Anwälte der Natur‘.

Anerkannte Naturschutzverbände als ‚Anwälte der Natur‘. von Siegel,  Thorsten, Ziekow,  Jan
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne daß damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet. Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Anerkannte Naturschutzverbände als ‚Anwälte der Natur‘.

Anerkannte Naturschutzverbände als ‚Anwälte der Natur‘. von Siegel,  Thorsten, Ziekow,  Jan
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne daß damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet. Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zur notwendigen Beiladung des „anderen Ehegatten“ gem. § 60 Abs. 3 FGO und der verkannten Gemeinschaftsbesteuerung zusammenveranlagter Ehegatten nach §§ 26, 26b und 32a Abs. 5 EStG i. V. m. § 155 Abs. 1 AO

Zur notwendigen Beiladung des „anderen Ehegatten“ gem. § 60 Abs. 3 FGO und der verkannten Gemeinschaftsbesteuerung zusammenveranlagter Ehegatten nach §§ 26, 26b und 32a Abs. 5 EStG i. V. m. § 155 Abs. 1 AO von Degenhard,  Dorothea
Die vorliegende Untersuchung behandelt die Frage der Anwendbarkeit der notwendigen Beiladung des anderen nichtklagenden Gesellschafters auf die nach ihrer Art weitaus größte Gruppe der "erwerbsmäßigen Personengesellschaften" im deutschen Raum, nämlich die der Ehegatten in Versorgerehe. Entgegen der herrschenden Meinung muss man dann, wenn man die Gemeinschaftsbesteuerung der Ehegatten im Einkommensteuerrecht als solche erfasst hat, zu der Auffassung gelangen, dass der "andere Ehegatte" ebenso notwendig beizuladen ist wie auch alle anderen erwerbsmäßigen Personengesellschafter im Fall der Klage des einen Gesellschafters gegen den einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheid. Die unter steuerschuldrechtlichen und steuersystematischen Aspekten in den Vorschriften der §§ 26, 26b und 32a Abs. 5 EStG ruhende Gemeinschaftsbesteuerung von zusammenveranlagten Ehegatten wird umfassend dargelegt. So gelangt man zu dem für die notwendige Beiladung so unablässigen einheitlichen Zusammenveranlagungsbescheid, der sich im Rahmen des standardgemäßen zusammengefassten Steuerbescheides gem. § 155 Abs. 3 AO gegenüber zusammenveranlagten Ehegatten auch praktisch stets finden lässt.
Aktualisiert: 2022-08-31
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Die Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren

Die Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren von Mielke,  Hendrik
Spruchverfahren sind in der gesellschaftsrechtlichen Praxis von herausragender Bedeutung. Umso mehr verwundert es, dass die grundlegende Frage nach der Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren bis heute weit von einer abschließenden Klärung entfernt ist. Die Arbeit geht dieser Frage nach und beantwortet dabei auch noch andere – bislang ungeklärte – Zweifelsfragen des Spruchverfahrens.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Verfahrensbeteiligung und Klagebefugnis im EG-Recht

Verfahrensbeteiligung und Klagebefugnis im EG-Recht von von Dietze,  Philipp
Die Arbeit behandelt die Klagebefugnis drittbetroffener Unternehmen im EG-Recht. Analysiert werden die Urteile des Europäischen Gerichtshofes, denen zufolge die Beteiligung an Untersuchungsverfahren im Kartell-, Antisubventions-, Fusionskontroll- bzw. Beihilfenaufsichtsrecht zur Erhebung der Nichtigkeitsklage legitimiert. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der dogmatischen Rechtfertigung dieser Rechtsprechung. Die hierauf in Judikatur und Literatur gegebenen Antworten werden einer kritischen Würdigung unterworfen und für unzureichend befunden. Ausgehend von den im EG-Recht formulierten Prinzipien zum Rechtsschutz Privater entwickelt diese Arbeit ein Erklärungsmodell, das den Dritten in seiner objektivrechtlichen Funktion als Anwalt des EG-Interesses würdigt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Anerkannte Naturschutzverbände als ‚Anwälte der Natur‘.

Anerkannte Naturschutzverbände als ‚Anwälte der Natur‘. von Siegel,  Thorsten, Ziekow,  Jan
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne daß damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet. Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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