Im Jahr 2022 feierte der Europäische Gerichtshof ein Jubiläum - seit 70 Jahren spricht das Luxemburger Gericht Recht. Allerdings hat der EuGH bis in das Jahr 2017 hinein faktisch nie zum Grundrecht der Religionsfreiheit judiziert. In den wenigen Folgejahren legte der Gerichtshof dann jedoch über ein Dutzend Urteile auf diesem Feld vor. Tilman Schmeller seziert dieses Phänomen einer exponentiell wachsenden Beschäftigung des EuGH mit Fragen der Religionsfreiheit in drei Stadien. In einem ersten Schritt bereitet er den Hintergrund dieser Rechtsprechungslinie auf und untersucht das sich im Wandel befindliche Selbstbild des Gerichtshofs. Sodann analysiert er die Urteile umfassend und leitet aus ihnen Muster ab, die die Befassung des EuGH mit der Religionsfreiheit prägen. Schließlich vermisst der Autor die allgemeinen Grenzen der EuGH-Judikatur neu und legt diesen Maßstab an das Religionsrecht als Ausdruck soziokultureller Selbstverständlichkeiten an.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Der Band enthält die Vorträge, welche anlässlich der Verabschiedung von Detlev W. Belling in den Ruhestand gehalten wurden: Der Beitrag des Ministers der Justiz von Ungarn, László Trócsányi, befasst sich mit dem Thema Demokratie, Identität und Rechtsstaat – die europäische Integration und die Mitgliedstaaten. Entwickelt wird eine Vision der Europäischen Union, die statt auf fortschreitender Zentralisierung stärker auf einer gleichberechtigten Kooperation der Mitgliedstaaten basiert. Die nationalen Verfassungsidentitäten sollen als unentbehrliche Bestandteile der nationalen Souveränität nicht der europäischen Integration geopfert werden. Vor allem der Grundsatz vom Vorrang des Unionsrechts wird in diesem Zusammenhang kritisch hinterfragt. „Integrationswut“ gelte es zu verhindern. Die Rechtsstaatlichkeit einzelner Mitgliedstaaten dürfe durch die Union nicht infrage gestellt werden.In seiner Abschlussvorlesung geht Detlev W. Belling der Frage nach, ob und inwieweit die Ausübung der Gnadenbefugnisse durch die Gnadenträger in einem säkularen und republikanischen Rechtsstaat der gerichtlichen Kontrolle unterliegen sollte. Detailliert werden in diesem Zusammenhang nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und das breit gefächerte Meinungsspektrum der Literatur abgebildet. Anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der ferneren und unmittelbaren Geschichte wird die Entwicklung des Gnadenrechts nachgezeichnet. Missbrauchsgefahren, wie sie nicht nur kennzeichnend für Diktaturen und Monarchien sind, werden aufgezeigt. Die Erkenntnisse aus der historischen Darstellung aufgreifend, wird anhand einer umfassenden Analyse der geltenden Rechtslage nachgewiesen, aus welchen Gründen die Konstitutionalisierung des Begnadigungsrechts geboten ist.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Im Jahr 2022 feierte der Europäische Gerichtshof ein Jubiläum - seit 70 Jahren spricht das Luxemburger Gericht Recht. Allerdings hat der EuGH bis in das Jahr 2017 hinein faktisch nie zum Grundrecht der Religionsfreiheit judiziert. In den wenigen Folgejahren legte der Gerichtshof dann jedoch über ein Dutzend Urteile auf diesem Feld vor. Tilman Schmeller seziert dieses Phänomen einer exponentiell wachsenden Beschäftigung des EuGH mit Fragen der Religionsfreiheit in drei Stadien. In einem ersten Schritt bereitet er den Hintergrund dieser Rechtsprechungslinie auf und untersucht das sich im Wandel befindliche Selbstbild des Gerichtshofs. Sodann analysiert er die Urteile umfassend und leitet aus ihnen Muster ab, die die Befassung des EuGH mit der Religionsfreiheit prägen. Schließlich vermisst der Autor die allgemeinen Grenzen der EuGH-Judikatur neu und legt diesen Maßstab an das Religionsrecht als Ausdruck soziokultureller Selbstverständlichkeiten an.
Aktualisiert: 2023-03-31
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Im Jahr 2022 feierte der Europäische Gerichtshof ein Jubiläum - seit 70 Jahren spricht das Luxemburger Gericht Recht. Allerdings hat der EuGH bis in das Jahr 2017 hinein faktisch nie zum Grundrecht der Religionsfreiheit judiziert. In den wenigen Folgejahren legte der Gerichtshof dann jedoch über ein Dutzend Urteile auf diesem Feld vor. Tilman Schmeller seziert dieses Phänomen einer exponentiell wachsenden Beschäftigung des EuGH mit Fragen der Religionsfreiheit in drei Stadien. In einem ersten Schritt bereitet er den Hintergrund dieser Rechtsprechungslinie auf und untersucht das sich im Wandel befindliche Selbstbild des Gerichtshofs. Sodann analysiert er die Urteile umfassend und leitet aus ihnen Muster ab, die die Befassung des EuGH mit der Religionsfreiheit prägen. Schließlich vermisst der Autor die allgemeinen Grenzen der EuGH-Judikatur neu und legt diesen Maßstab an das Religionsrecht als Ausdruck soziokultureller Selbstverständlichkeiten an.
Aktualisiert: 2023-03-23
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Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen (Art. 1 Abs. 1 i.V. mit Art. 79 Abs. 3 GG). Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Das schließt einen egalitären Mindeststandard gleicher Freiheit ein: Jedes Freiheitsgrundrecht kann in seinem Menschenwürdekern verletzt sein, wenn es auf schwerwiegend diskriminierende Weise beschränkt wird. Die Verfassung knüpft damit an die Ideen von 1776 und 1789 an und erneuert das unerfüllte Versprechen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen in ihren unveräußerlichen Rechten. Mathias Hong widmet sich methodischen und verfassungstheoretischen Grundfragen des Menschenwürdegehalts (1. Kap.). Er analysiert eingehend die Entstehungsgeschichte von Art. 1 und Art. 79 Abs. 3 GG (2. Kap.) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde (3. Kap.). Auf dieser Grundlage entwickelt er Grundzüge einer verfassungsrechtlichen Dogmatik der Menschenwürdegehalte (4. Kap.). Das Werk wird durch zwei weitere Untersuchungen ergänzt, die unter den Titeln "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Quis iudicabit? Diese Grundfrage der europäischen Integration bleibt nicht zuletzt wegen der Entscheidungen des BVerfG und des EuGH zum PSP-Programm der EZB hochaktuell. Obwohl beide Gerichte die Notwendigkeit der Kooperation bzw. des gerichtlichen Dialogs betonen, nehmen sie weiterhin das Letztentscheidungsrecht für sich in Anspruch. Um eine nachhaltige Überwindung des Streits über das "letzte Wort" zu ermöglichen, plädiert Martin Schwamborn für einen pluralistischen Ansatz, der die rechtlichen Prämissen beider Seiten als gleichberechtigt anerkennt und den Fokus auf die jeweiligen Integrationsmaßstäbe legt. Zu diesem Zweck untersucht er die Maßstäbe, die BVerfG und EuGH beim Schutz der Grundrechte, der nationalen (Verfassungs-)Identität und der Kompetenzgrenzen heranziehen. Davon ausgehend, skizziert er die Grundzüge eines maßstabsorientierten Kooperationsverhältnisses, welches für künftige Verfahren einen prozessualen und inhaltlichen Rahmen für die gemeinsame Ausgestaltung der Integrationsmaßstäbe zur Verfügung stellt.
Aktualisiert: 2022-05-31
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Quis iudicabit? Diese Grundfrage der europäischen Integration bleibt nicht zuletzt wegen der Entscheidungen des BVerfG und des EuGH zum PSP-Programm der EZB hochaktuell. Obwohl beide Gerichte die Notwendigkeit der Kooperation bzw. des gerichtlichen Dialogs betonen, nehmen sie weiterhin das Letztentscheidungsrecht für sich in Anspruch. Um eine nachhaltige Überwindung des Streits über das "letzte Wort" zu ermöglichen, plädiert Martin Schwamborn für einen pluralistischen Ansatz, der die rechtlichen Prämissen beider Seiten als gleichberechtigt anerkennt und den Fokus auf die jeweiligen Integrationsmaßstäbe legt. Zu diesem Zweck untersucht er die Maßstäbe, die BVerfG und EuGH beim Schutz der Grundrechte, der nationalen (Verfassungs-)Identität und der Kompetenzgrenzen heranziehen. Davon ausgehend, skizziert er die Grundzüge eines maßstabsorientierten Kooperationsverhältnisses, welches für künftige Verfahren einen prozessualen und inhaltlichen Rahmen für die gemeinsame Ausgestaltung der Integrationsmaßstäbe zur Verfügung stellt.
Aktualisiert: 2022-05-31
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Seit 2015 kauft die Europäische Zentralbank (EZB) neben anderen Vermögenswerten vor allem Staatsanleihen der Euroländer an und übernimmt sie auf Dauer in ihre Bilanz (Public Sector Purchase Programme - PSPP). Betreibt die EZB damit verbotene monetäre Staatsfinanzierung? Überschreitet sie ihre geldpolitischen Kompetenzen? Verursacht sie unkalkulierbare Haftungsrisiken für den deutschen Bundeshaushalt? Liegt darin insgesamt eine Verletzung der rechtlichen und demokratischen Ordnung der Europäischen Union? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 ist insofern von historischer Bedeutung. Indem es deutlich macht, dass die Unabhängigkeit der EZB keine "Ultra-vires -Akte" rechtfertigt, markiert es – auch gegenüber dem Gerichtshof der Europäischen Union – die Grenzen, die dem europäischen Unionsrecht durch das Grundgesetz gezogen sind. Der Band versammelt die wesentlichen Verfahrensschriftsätze der vier Verfassungsbeschwerden, denen mit dem Urteil teilweise stattgegeben worden ist.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Seit 2015 kauft die Europäische Zentralbank (EZB) neben anderen Vermögenswerten vor allem Staatsanleihen der Euroländer an und übernimmt sie auf Dauer in ihre Bilanz (Public Sector Purchase Programme - PSPP). Betreibt die EZB damit verbotene monetäre Staatsfinanzierung? Überschreitet sie ihre geldpolitischen Kompetenzen? Verursacht sie unkalkulierbare Haftungsrisiken für den deutschen Bundeshaushalt? Liegt darin insgesamt eine Verletzung der rechtlichen und demokratischen Ordnung der Europäischen Union? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 ist insofern von historischer Bedeutung. Indem es deutlich macht, dass die Unabhängigkeit der EZB keine „Ultra-vires -Akte“ rechtfertigt, markiert es – auch gegenüber dem Gerichtshof der Europäischen Union – die Grenzen, die dem europäischen Unionsrecht durch das Grundgesetz gezogen sind. Der Band versammelt die wesentlichen Verfahrensschriftsätze der vier Verfassungsbeschwerden, denen mit dem Urteil teilweise stattgegeben worden ist.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Achtungsgebot der nationalen Identität ist ein zentraler Grundpfeiler der Europäischen Union als Verbund. Dabei kommt Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 EUV eine Brückenfunktion zwischen den (Verfassungs-)Identitäten der Mitgliedstaaten und den Grundsätzen des Unionsrechts zu. Anita Schnettger zeigt auf, wie diese zu einem in sich kohärenten rechtsordnungsübergreifenden Konzept des nationalen Identitätsschutzes in Europa ausgebaut werden kann. Anschließend stellt sie klare Wegweiser für die unionale und mitgliedstaatliche Rechtsetzung und -anwendung vor, die der integrationsfördernden Wirkung eines nationalen Identitätsschutzes in Europa den notwendigen Entfaltungsraum geben.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Achtungsgebot der nationalen Identität ist ein zentraler Grundpfeiler der Europäischen Union als Verbund. Dabei kommt Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 EUV eine Brückenfunktion zwischen den (Verfassungs-)Identitäten der Mitgliedstaaten und den Grundsätzen des Unionsrechts zu. Anita Schnettger zeigt auf, wie diese zu einem in sich kohärenten rechtsordnungsübergreifenden Konzept des nationalen Identitätsschutzes in Europa ausgebaut werden kann. Anschließend stellt sie klare Wegweiser für die unionale und mitgliedstaatliche Rechtsetzung und -anwendung vor, die der integrationsfördernden Wirkung eines nationalen Identitätsschutzes in Europa den notwendigen Entfaltungsraum geben.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind als Set erhältlich.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen (Art. 1 Abs. 1 i.V. mit Art. 79 Abs. 3 GG). Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Das schließt einen egalitären Mindeststandard gleicher Freiheit ein: Jedes Freiheitsgrundrecht kann in seinem Menschenwürdekern verletzt sein, wenn es auf schwerwiegend diskriminierende Weise beschränkt wird. Die Verfassung knüpft damit an die Ideen von 1776 und 1789 an und erneuert das unerfüllte Versprechen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen in ihren unveräußerlichen Rechten. Mathias Hong widmet sich methodischen und verfassungstheoretischen Grundfragen des Menschenwürdegehalts (1. Kap.). Er analysiert eingehend die Entstehungsgeschichte von Art. 1 und Art. 79 Abs. 3 GG (2. Kap.) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde (3. Kap.). Auf dieser Grundlage entwickelt er Grundzüge einer verfassungsrechtlichen Dogmatik der Menschenwürdegehalte (4. Kap.). Das Werk wird durch zwei weitere Untersuchungen ergänzt, die unter den Titeln "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Band enthält die Vorträge, welche anlässlich der Verabschiedung von Detlev W. Belling in den Ruhestand gehalten wurden: Der Beitrag des Ministers der Justiz von Ungarn, László Trócsányi, befasst sich mit dem Thema Demokratie, Identität und Rechtsstaat – die europäische Integration und die Mitgliedstaaten. Entwickelt wird eine Vision der Europäischen Union, die statt auf fortschreitender Zentralisierung stärker auf einer gleichberechtigten Kooperation der Mitgliedstaaten basiert. Die nationalen Verfassungsidentitäten sollen als unentbehrliche Bestandteile der nationalen Souveränität nicht der europäischen Integration geopfert werden. Vor allem der Grundsatz vom Vorrang des Unionsrechts wird in diesem Zusammenhang kritisch hinterfragt. „Integrationswut“ gelte es zu verhindern. Die Rechtsstaatlichkeit einzelner Mitgliedstaaten dürfe durch die Union nicht infrage gestellt werden.In seiner Abschlussvorlesung geht Detlev W. Belling der Frage nach, ob und inwieweit die Ausübung der Gnadenbefugnisse durch die Gnadenträger in einem säkularen und republikanischen Rechtsstaat der gerichtlichen Kontrolle unterliegen sollte. Detailliert werden in diesem Zusammenhang nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und das breit gefächerte Meinungsspektrum der Literatur abgebildet. Anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der ferneren und unmittelbaren Geschichte wird die Entwicklung des Gnadenrechts nachgezeichnet. Missbrauchsgefahren, wie sie nicht nur kennzeichnend für Diktaturen und Monarchien sind, werden aufgezeigt. Die Erkenntnisse aus der historischen Darstellung aufgreifend, wird anhand einer umfassenden Analyse der geltenden Rechtslage nachgewiesen, aus welchen Gründen die Konstitutionalisierung des Begnadigungsrechts geboten ist.
Aktualisiert: 2023-01-13
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