Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Handelswaren durchlaufen vom Produzenten bis zum Endkunden typischerweise mehrere Handelsstufen. Wirtschaftlich sinnvoll ist es, die Waren nicht nacheinander von Verkäufer zu Verkäufer zu befördern, sondern die Waren vom Ersten in der Reihe direkt zum Endkunden zu bringen – einem sogenannten „Reihengeschäft“.°°Überschreitet eine solche Lieferkette eine Staatsgrenze, hat jeder Beteiligte dieses Reihengeschäfts, also jeder Produzent und jeder Groß- und Einzelhändler - hinsichtlich der Umsatzsteuer zu prüfen: Ist die Lieferung steuerbefreit? Ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb oder eine Einfuhr zu versteuern? In welchem Staat ist die Umsatzsteuer gegebenenfalls abzuführen? °°In diesem Buch wird untersucht, nach welchen Kriterien diese Fragen zu klären sind. Zudem wird erörtert, welche besonderen Fälle in der Praxis auftreten können und welche Potenziale bei der Vertragserrichtung, im Abgabeverfahren und auch seitens des Gesetzgebers genützt werden könnten. Die Ausführungen werden durch mehr als 30 Beispiele veranschaulicht.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verfügungsmacht ist ein zentrales Rechtsinstitut des deutschen Zivilrechts. Deswegen verwundert es sehr, dass umfassende Untersuchungen über deren Rechtsnatur und Bedeutung bislang fehlen. Die vorliegende Arbeit will die bisher nur bruchstückhaft vorhandenen Untersuchungen zusammentragen, analysieren und ergänzen. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Verfügungsmacht nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die praktische Rechtsanwendung sehr bedeutsam ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Handelswaren durchlaufen vom Produzenten bis zum Endkunden typischerweise mehrere Handelsstufen. Wirtschaftlich sinnvoll ist es, die Waren nicht nacheinander von Verkäufer zu Verkäufer zu befördern, sondern die Waren vom Ersten in der Reihe direkt zum Endkunden zu bringen – einem sogenannten „Reihengeschäft“.°°Überschreitet eine solche Lieferkette eine Staatsgrenze, hat jeder Beteiligte dieses Reihengeschäfts, also jeder Produzent und jeder Groß- und Einzelhändler - hinsichtlich der Umsatzsteuer zu prüfen: Ist die Lieferung steuerbefreit? Ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb oder eine Einfuhr zu versteuern? In welchem Staat ist die Umsatzsteuer gegebenenfalls abzuführen? °°In diesem Buch wird untersucht, nach welchen Kriterien diese Fragen zu klären sind. Zudem wird erörtert, welche besonderen Fälle in der Praxis auftreten können und welche Potenziale bei der Vertragserrichtung, im Abgabeverfahren und auch seitens des Gesetzgebers genützt werden könnten. Die Ausführungen werden durch mehr als 30 Beispiele veranschaulicht.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Das ErbStG legt die Steuersubjekte nicht ausdrücklich fest. Für die Personengesellschaften schwankte die Rechtsprechung zwischen diesen selbst und ihren Gesellschaftern. Dabei kommt der zivilrechtlichen Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivilrecht und ErbStG besondere Bedeutung zu. Diese Aspekte greift die Arbeit auf und entwickelt einen steuerrechtsautonomen Ansatz, wonach die Personengesellschaften transparent und ihre Gesellschafter Steuersubjekte des ErbStG sind.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Die Verfügungsmacht ist ein zentrales Rechtsinstitut des deutschen Zivilrechts. Deswegen verwundert es sehr, dass umfassende Untersuchungen über deren Rechtsnatur und Bedeutung bislang fehlen. Die vorliegende Arbeit will die bisher nur bruchstückhaft vorhandenen Untersuchungen zusammentragen, analysieren und ergänzen. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Verfügungsmacht nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die praktische Rechtsanwendung sehr bedeutsam ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Forschungszulagengesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
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Handelswaren durchlaufen vom Produzenten bis zum Endkunden typischerweise mehrere Handelsstufen. Wirtschaftlich sinnvoll ist es, die Waren nicht nacheinander von Verkäufer zu Verkäufer zu befördern, sondern die Waren vom Ersten in der Reihe direkt zum Endkunden zu bringen – einem sogenannten „Reihengeschäft“.°°Überschreitet eine solche Lieferkette eine Staatsgrenze, hat jeder Beteiligte dieses Reihengeschäfts, also jeder Produzent und jeder Groß- und Einzelhändler - hinsichtlich der Umsatzsteuer zu prüfen: Ist die Lieferung steuerbefreit? Ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb oder eine Einfuhr zu versteuern? In welchem Staat ist die Umsatzsteuer gegebenenfalls abzuführen? °°In diesem Buch wird untersucht, nach welchen Kriterien diese Fragen zu klären sind. Zudem wird erörtert, welche besonderen Fälle in der Praxis auftreten können und welche Potenziale bei der Vertragserrichtung, im Abgabeverfahren und auch seitens des Gesetzgebers genützt werden könnten. Die Ausführungen werden durch mehr als 30 Beispiele veranschaulicht.°°
Aktualisiert: 2023-03-21
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Die Verfügungsmacht ist ein zentrales Rechtsinstitut des deutschen Zivilrechts. Deswegen verwundert es sehr, dass umfassende Untersuchungen über deren Rechtsnatur und Bedeutung bislang fehlen. Die vorliegende Arbeit will die bisher nur bruchstückhaft vorhandenen Untersuchungen zusammentragen, analysieren und ergänzen. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Verfügungsmacht nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die praktische Rechtsanwendung sehr bedeutsam ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Besteuerung von Umsätzen hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits im Mittelalter galten Abgaben, die an Realverkehrsvorgängen anknüpften, als leicht zu erhebende und ertragreiche Steuern. Eine reichseinheitliche Umsatzbesteuerung wurde allerdings erst 1918 eingeführt. Durch die moderne Umsatzsteuer wird der Austausch von Lieferungen und Leistungen in Gestalt des von den Unternehmen erwirtschafteten Mehrwertes besteuert. Die Bestimmung des Ortes, an dem eine umsatzsteuerbare Leistung ausgeführt wird, ist für die Steuererhebung in mehrfacher Hinsicht von zentraler Bedeutung. Zum einen ist sie erforderlich für die Feststellung des territorialen Tatbestandselements der Steuerbarkeit, da nur Umsätze steuerbar sind, die im jeweiligen Erhebungsgebiet ausgeführt werden. Sie ist zweitens von Bedeutung für den Vorsteuerabzug, da dieser ebenfalls grundsätzlich – von den Ausnahmen in § 15 Abs. 2 und 3 UStG abgesehen – nur für steuerbare und steuerpflichtige Vorbezüge (Eingangsumsätze) zulässig ist, die im Erhebungsgebiet ausgeführt wurden; es sind nur diejenigen Beträge abziehbar, die nach dem nationalen Recht geschuldet werden. Und sie ist drittens – mittelbar – bei der Bestimmung des steuerbaren Gesamtumsatzes zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten von Belang. Die Autorin befasst sich mit der Frage nach der Bestimmung des Lieferortes im Umsatzsteuerrecht bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen. Die zutreffende Bestimmung des Lieferortes wirft im grenzüberschreitenden Warenverkehr immer dann Fragen auf, wenn die beteiligten nationalen Rechtsordnungen im Einzelfall voneinander abweichende Regelungen getroffen haben oder wenn diese das harmonisierte Umsatzsteuerrecht entweder nicht richtlinienkonform umgesetzt haben oder dieses unterschiedlich interpretieren. Auch wenn der Regelfall der Lieferung mit einer Warenbewegung einhergeht und für diese Konstellationen die Bestimmung des Lieferortes aufgrund und anhand der Warenbewegung in den meisten Fällen auch bei Beteiligung mehrerer Rechtsordnungen ohne größeren Aufwand (zutreffend) bestimmt werden kann, so verbleiben bestimmte Lieferformen, deren Ortsbestimmung nicht ohne weiteres gelingt. Problematisch sind insbesondere die nicht-warenbewegten (sog. „ruhenden“) Lieferungen. Sie gelten dort als ausgeführt, wo die Verfügungsmacht an dem Gegenstand (bzw. die „Befugnis, wie ein Eigentümer zu verfügen“) auf den Abnehmer übergeht. Aber auch in manchen Fällen der warenbewegten Lieferungen kommt es auf dieses Kriterium an. Die Bestimmung bzw. Bestimmbarkeit des Lieferortes bereitet bei ruhenden Lieferungen in vielen Fällen erhebliche Probleme und wirft die Frage auf, nach welchem Recht die Umsatzbesteuerung auf einen konkreten Liefervorgang zu erfolgen hat bzw. welchem der Mitgliedstaaten, deren Steueranspruch durch den Liefervorgang berührt sein kann, das Recht der Besteuerung desselben zusteht. Die Verfasserin unternimmt insoweit nicht den Versuch einer umfassenden Rechtsvergleichung, sondern zeigt vielmehr anhand bestimmter Einzelfälle auf, an welchen Stellen sich Unterschiede bei der Bestimmung des Lieferortes ergeben und inwieweit dies durch die unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Vorstellungen vom Begriff der „Verschaffung der Verfügungsmacht“ bedingt ist. Unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks der Umsatzsteuer, ihrem Besteuerungsziel und ausgehend von den verfassungsrechtlichen, gemeinschaftsrechtlichen sowie einfachgesetzlichen Vorgaben wird untersucht, nach welchen Kriterien derzeit von der deutschen sowie der europäischen Rechtsprechung die Bestimmung des Lieferortes erfolgt. Zudem werden die Vorteile und Schwächen der derzeitigen Sach- und Rechtslage aufgezeigt. Abschließend werden Kriterien für eine sinnvolle und sachgerechte Bestimmung des Lieferortes entwickelt. Weitere Schlagworte: Harmonisierung, Ort/Zeitpunkt der Lieferung, Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung, englisches Umsatzsteuerrecht, französisc
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Außensteuergesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
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