Verkehrspflichten und Handlungsfreiheit des «Schädigers»

Verkehrspflichten und Handlungsfreiheit des «Schädigers» von Pick,  Olaf Daniel
Auf dem Gebiet des Vertragsrechts wird seit langem lebhaft darüber diskutiert, inwieweit die zunehmende Beschränkung der Vertragsfreiheit gerechtfertigt ist. Für das Deliktsrecht hat sich eine diesbezügliche Diskussion erst ansatzweise entwickelt, obwohl sich auch dieser Bereich durch eine zunehmende Beschränkung der Handlungsfreiheit des potentiellen Schädigers auszeichnet. Die bedeutendste Rolle in dem Prozess der zunehmenden Haftungsverschärfung kommt dabei den Verkehrspflichten zu, deren Verhaltensgebote und -verbote heute nahezu alle Lebensbereiche erfassen. Dieser Arbeit liegt deshalb die Frage zugrunde, ob und inwiefern die Handlungsfreiheit des potentiellen Schädigers im ausufernden System der deliktischen Verkehrspflichten ausreichende Berücksichtigung findet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Verkehrspflichten und Handlungsfreiheit des «Schädigers»

Verkehrspflichten und Handlungsfreiheit des «Schädigers» von Pick,  Olaf Daniel
Auf dem Gebiet des Vertragsrechts wird seit langem lebhaft darüber diskutiert, inwieweit die zunehmende Beschränkung der Vertragsfreiheit gerechtfertigt ist. Für das Deliktsrecht hat sich eine diesbezügliche Diskussion erst ansatzweise entwickelt, obwohl sich auch dieser Bereich durch eine zunehmende Beschränkung der Handlungsfreiheit des potentiellen Schädigers auszeichnet. Die bedeutendste Rolle in dem Prozess der zunehmenden Haftungsverschärfung kommt dabei den Verkehrspflichten zu, deren Verhaltensgebote und -verbote heute nahezu alle Lebensbereiche erfassen. Dieser Arbeit liegt deshalb die Frage zugrunde, ob und inwiefern die Handlungsfreiheit des potentiellen Schädigers im ausufernden System der deliktischen Verkehrspflichten ausreichende Berücksichtigung findet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Verkehrspflichten und Handlungsfreiheit des «Schädigers»

Verkehrspflichten und Handlungsfreiheit des «Schädigers» von Pick,  Olaf Daniel
Auf dem Gebiet des Vertragsrechts wird seit langem lebhaft darüber diskutiert, inwieweit die zunehmende Beschränkung der Vertragsfreiheit gerechtfertigt ist. Für das Deliktsrecht hat sich eine diesbezügliche Diskussion erst ansatzweise entwickelt, obwohl sich auch dieser Bereich durch eine zunehmende Beschränkung der Handlungsfreiheit des potentiellen Schädigers auszeichnet. Die bedeutendste Rolle in dem Prozess der zunehmenden Haftungsverschärfung kommt dabei den Verkehrspflichten zu, deren Verhaltensgebote und -verbote heute nahezu alle Lebensbereiche erfassen. Dieser Arbeit liegt deshalb die Frage zugrunde, ob und inwiefern die Handlungsfreiheit des potentiellen Schädigers im ausufernden System der deliktischen Verkehrspflichten ausreichende Berücksichtigung findet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Rechtsgüterschutz und Einzelhandel – zugleich ein Beitrag zur Rechtsstellung des Unbefugten in Verkehrs- und Schutzpflicht.

Rechtsgüterschutz und Einzelhandel – zugleich ein Beitrag zur Rechtsstellung des Unbefugten in Verkehrs- und Schutzpflicht. von Gerecke,  Martin
Der Autor widmet sich dem Rechtsgüterschutz im Einzelhandel und bewegt sich damit an der Schnittstelle zwischen Rechts- und Betriebswissenschaft. Er untersucht die Entwicklungen der Verkehrs- und Schutzpflicht entlang des strukturellen Wandels des Einzelhandels. Kennzeichen dieses tiefgreifenden, bislang lediglich segmentweise abgeschlossenen Entwicklungsprozesses sind die Umwälzung des Betriebsformen- und Standortgefüges zu Lasten des mittelständischen Einzelhandels, ein scheinbar unaufhörliches Flächenwachstum der großen Betriebe sowie die Änderung des Verbraucherverhaltens mit entsprechender Anpassung der Warenpräsentation an die neuen Einkaufsgewohnheiten. Der Verfasser widmet sich jedem dieser Aspekte unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung, um die mit dem Strukturwechsel einhergehende, allmähliche Verschärfung der Sorgfaltspflicht des Einzelhändlers zu verdeutlichen. Gleichzeitig enthält die Arbeit erstmals eine vollständige Erfassung und Auflistung aller Erhaltungspflichten des Einzelhändlers einschließlich Aspekten der Produkthaftung unter Analyse der hierzu ergangenen Entscheidungen. Ein wesentlicher Teil des Werkes widmet sich schließlich der Darstellung eines neuen rechtsdogmatischen Ansatzes für die Haftung des Einzelhandels auch gegenüber Unbeteiligten bzw. zweckwidrigen Besuchern. Martin Gerecke bringt Bewegung in die seit geraumer Zeit zum Stillstand gekommene Diskussion im Bereich der vorvertraglichen Pflichten. Durch die Einbeziehung betriebswissenschaftlicher Zusammenhänge und der Verbindung von betrieblicher Praxis und juristischer Dogmatik besitzt die Arbeit enorme Praxisrelevanz.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsgüterschutz und Einzelhandel – zugleich ein Beitrag zur Rechtsstellung des Unbefugten in Verkehrs- und Schutzpflicht.

Rechtsgüterschutz und Einzelhandel – zugleich ein Beitrag zur Rechtsstellung des Unbefugten in Verkehrs- und Schutzpflicht. von Gerecke,  Martin
Der Autor widmet sich dem Rechtsgüterschutz im Einzelhandel und bewegt sich damit an der Schnittstelle zwischen Rechts- und Betriebswissenschaft. Er untersucht die Entwicklungen der Verkehrs- und Schutzpflicht entlang des strukturellen Wandels des Einzelhandels. Kennzeichen dieses tiefgreifenden, bislang lediglich segmentweise abgeschlossenen Entwicklungsprozesses sind die Umwälzung des Betriebsformen- und Standortgefüges zu Lasten des mittelständischen Einzelhandels, ein scheinbar unaufhörliches Flächenwachstum der großen Betriebe sowie die Änderung des Verbraucherverhaltens mit entsprechender Anpassung der Warenpräsentation an die neuen Einkaufsgewohnheiten. Der Verfasser widmet sich jedem dieser Aspekte unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung, um die mit dem Strukturwechsel einhergehende, allmähliche Verschärfung der Sorgfaltspflicht des Einzelhändlers zu verdeutlichen. Gleichzeitig enthält die Arbeit erstmals eine vollständige Erfassung und Auflistung aller Erhaltungspflichten des Einzelhändlers einschließlich Aspekten der Produkthaftung unter Analyse der hierzu ergangenen Entscheidungen. Ein wesentlicher Teil des Werkes widmet sich schließlich der Darstellung eines neuen rechtsdogmatischen Ansatzes für die Haftung des Einzelhandels auch gegenüber Unbeteiligten bzw. zweckwidrigen Besuchern. Martin Gerecke bringt Bewegung in die seit geraumer Zeit zum Stillstand gekommene Diskussion im Bereich der vorvertraglichen Pflichten. Durch die Einbeziehung betriebswissenschaftlicher Zusammenhänge und der Verbindung von betrieblicher Praxis und juristischer Dogmatik besitzt die Arbeit enorme Praxisrelevanz.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Rechtsgüterschutz und Einzelhandel – zugleich ein Beitrag zur Rechtsstellung des Unbefugten in Verkehrs- und Schutzpflicht.

Rechtsgüterschutz und Einzelhandel – zugleich ein Beitrag zur Rechtsstellung des Unbefugten in Verkehrs- und Schutzpflicht. von Gerecke,  Martin
Der Autor widmet sich dem Rechtsgüterschutz im Einzelhandel und bewegt sich damit an der Schnittstelle zwischen Rechts- und Betriebswissenschaft. Er untersucht die Entwicklungen der Verkehrs- und Schutzpflicht entlang des strukturellen Wandels des Einzelhandels. Kennzeichen dieses tiefgreifenden, bislang lediglich segmentweise abgeschlossenen Entwicklungsprozesses sind die Umwälzung des Betriebsformen- und Standortgefüges zu Lasten des mittelständischen Einzelhandels, ein scheinbar unaufhörliches Flächenwachstum der großen Betriebe sowie die Änderung des Verbraucherverhaltens mit entsprechender Anpassung der Warenpräsentation an die neuen Einkaufsgewohnheiten. Der Verfasser widmet sich jedem dieser Aspekte unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung, um die mit dem Strukturwechsel einhergehende, allmähliche Verschärfung der Sorgfaltspflicht des Einzelhändlers zu verdeutlichen. Gleichzeitig enthält die Arbeit erstmals eine vollständige Erfassung und Auflistung aller Erhaltungspflichten des Einzelhändlers einschließlich Aspekten der Produkthaftung unter Analyse der hierzu ergangenen Entscheidungen. Ein wesentlicher Teil des Werkes widmet sich schließlich der Darstellung eines neuen rechtsdogmatischen Ansatzes für die Haftung des Einzelhandels auch gegenüber Unbeteiligten bzw. zweckwidrigen Besuchern. Martin Gerecke bringt Bewegung in die seit geraumer Zeit zum Stillstand gekommene Diskussion im Bereich der vorvertraglichen Pflichten. Durch die Einbeziehung betriebswissenschaftlicher Zusammenhänge und der Verbindung von betrieblicher Praxis und juristischer Dogmatik besitzt die Arbeit enorme Praxisrelevanz.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Pflicht und Anspruch

Pflicht und Anspruch von Wendelstein,  Christoph
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit einer privatrechtlichen Pflicht einem Erfüllungsanspruch korrespondiert? Von zentralem Interesse sind dabei die Verkehrs- und Schutzpflichten. Christoph Wendelstein nimmt den materiell-rechtlichen Anspruchsbegriff als Ausgangspunkt seiner Untersuchung. Er entwickelt einen funktional einheitlichen Anspruchsbegriff, welcher der Historie und der Ideengeschichte des Privatrechts des BGB entspricht und auch dessen Normen zugrunde liegt. Darauf aufbauend arbeitet er die Funktion sowie die Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs heraus. Erfüllungsansprüche dienen der Verwirklichung subjektiver Rechte und sind daher funktional negatorischer Natur. Für solche Ansprüche ist eine aktuelle Verletzung eines subjektiven Rechts konstitutiv. In der Rechtsfolge sind Erfüllungsansprüche darauf gerichtet, die durch das jeweilige subjektive Recht bereits vorgenommene Zuordnung tatsächlich (wieder-)herzustellen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Pflicht und Anspruch

Pflicht und Anspruch von Wendelstein,  Christoph
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit einer privatrechtlichen Pflicht einem Erfüllungsanspruch korrespondiert? Von zentralem Interesse sind dabei die Verkehrs- und Schutzpflichten. Christoph Wendelstein nimmt den materiell-rechtlichen Anspruchsbegriff als Ausgangspunkt seiner Untersuchung. Er entwickelt einen funktional einheitlichen Anspruchsbegriff, welcher der Historie und der Ideengeschichte des Privatrechts des BGB entspricht und auch dessen Normen zugrunde liegt. Darauf aufbauend arbeitet er die Funktion sowie die Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs heraus. Erfüllungsansprüche dienen der Verwirklichung subjektiver Rechte und sind daher funktional negatorischer Natur. Für solche Ansprüche ist eine aktuelle Verletzung eines subjektiven Rechts konstitutiv. In der Rechtsfolge sind Erfüllungsansprüche darauf gerichtet, die durch das jeweilige subjektive Recht bereits vorgenommene Zuordnung tatsächlich (wieder-)herzustellen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Menschenrechtsschutz durch Deliktsrecht

Menschenrechtsschutz durch Deliktsrecht von von Falkenhausen,  Marie
In vielen Lieferketten weltweit herrschen derart desolate soziale und ökologische Verhältnisse, dass sie als Menschenrechtsverletzungen bezeichnet werden. Marie von Falkenhausen untersucht, ob den Opfern einer solchen Menschenrechtsverletzung nach deutschem Deliktsrecht Schadenersatzansprüche gegen ein inländisches Unternehmen zustehen, das unter entsprechenden Bedingungen hergestellte Produkte einkauft. Dafür ist einerseits ausschlaggebend, ob das Deliktsrecht für den Abnehmer Pflichten zur Vermeidung der von einem Zulieferbetrieb ausgehenden menschenrechtlichen Gefahren vorsieht. Andererseits müssen für eine Haftung die menschenrechtlich geschützten Güter auch vom deliktsrechtlichen Schutzbereich erfasst sein. Die vorliegende Untersuchung bewegt sich somit im Zusammenspiel von Völkerrecht und nationalem Deliktsrecht. Dabei berücksichtigt sie die aktuelle Rechtsprechung in Großbritannien und gibt Impulse für eine mögliche Rechtsentwicklung in Deutschland.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Menschenrechtsschutz durch Deliktsrecht

Menschenrechtsschutz durch Deliktsrecht von von Falkenhausen,  Marie
In vielen Lieferketten weltweit herrschen derart desolate soziale und ökologische Verhältnisse, dass sie als Menschenrechtsverletzungen bezeichnet werden. Marie von Falkenhausen untersucht, ob den Opfern einer solchen Menschenrechtsverletzung nach deutschem Deliktsrecht Schadenersatzansprüche gegen ein inländisches Unternehmen zustehen, das unter entsprechenden Bedingungen hergestellte Produkte einkauft. Dafür ist einerseits ausschlaggebend, ob das Deliktsrecht für den Abnehmer Pflichten zur Vermeidung der von einem Zulieferbetrieb ausgehenden menschenrechtlichen Gefahren vorsieht. Andererseits müssen für eine Haftung die menschenrechtlich geschützten Güter auch vom deliktsrechtlichen Schutzbereich erfasst sein. Die vorliegende Untersuchung bewegt sich somit im Zusammenspiel von Völkerrecht und nationalem Deliktsrecht. Dabei berücksichtigt sie die aktuelle Rechtsprechung in Großbritannien und gibt Impulse für eine mögliche Rechtsentwicklung in Deutschland.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Risikoschutz durch Privatrecht

Risikoschutz durch Privatrecht von Wilhelmi,  Rüdiger
Menschliches Verhalten ist regelmäßig mit Risiken für andere verbunden. Der damit notwendigen Abgrenzung der Freiheits- und Risikosphären des Handelnden und der durch dessen Verhalten Betroffenen dienen insbesondere die negatorische und die deliktische Haftung, indem sie den Betroffenen mehr oder weniger Risikoschutz gewähren. Sie stehen dabei in einem funktionellen Ergänzungsverhältnis; während die negatorische Haftung auf Unterlassung und Beseitigung drohender Beeinträchtigungen gerichtet ist, hat die deliktische Haftung den Ersatz des Schadens durch in der Vergangenheit liegende Beeinträchtigungen zum Gegenstand. Rüdiger Wilhelmi untersucht die Voraussetzungen der negatorischen und deliktischen Haftung, die es erlauben, das Haftungsrecht als Schutz der individuellen Freiheit durch subjektive Rechte aufzufassen und trotzdem Allgemeininteressen, etwa am Umweltschutz, hinreichend zu berücksichtigen. Er arbeitet insbesondere heraus, dass neben der deliktischen auch die negatorische Haftung eine Verkehrspflichtverletzung voraussetzt, und bestimmt die Kriterien, die bei der Interessenabwägung zur Ermittlung der jeweils relevanten Verkehrspflichten zu berücksichtigen sind; dabei zeigt er anhand der gesetzlichen Wertungen auf, dass das von der deliktischen Haftung vorausgesetzte Verschulden anders als die Verkehrspflichten subjektiv zu bestimmen ist. Bei der Festlegung der Kriterien misst der Autor dem Risiko, das Erfordernis der negatorischen Haftung, Zurechnungsgrund der deliktischen Haftung und auch zentraler Gesichtspunkt der Verkehrspflichten ist, besondere Bedeutung bei.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Rechtsgüterschutz und Einzelhandel – zugleich ein Beitrag zur Rechtsstellung des Unbefugten in Verkehrs- und Schutzpflicht.

Rechtsgüterschutz und Einzelhandel – zugleich ein Beitrag zur Rechtsstellung des Unbefugten in Verkehrs- und Schutzpflicht. von Gerecke,  Martin
Der Autor widmet sich dem Rechtsgüterschutz im Einzelhandel und bewegt sich damit an der Schnittstelle zwischen Rechts- und Betriebswissenschaft. Er untersucht die Entwicklungen der Verkehrs- und Schutzpflicht entlang des strukturellen Wandels des Einzelhandels. Kennzeichen dieses tiefgreifenden, bislang lediglich segmentweise abgeschlossenen Entwicklungsprozesses sind die Umwälzung des Betriebsformen- und Standortgefüges zu Lasten des mittelständischen Einzelhandels, ein scheinbar unaufhörliches Flächenwachstum der großen Betriebe sowie die Änderung des Verbraucherverhaltens mit entsprechender Anpassung der Warenpräsentation an die neuen Einkaufsgewohnheiten. Der Verfasser widmet sich jedem dieser Aspekte unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung, um die mit dem Strukturwechsel einhergehende, allmähliche Verschärfung der Sorgfaltspflicht des Einzelhändlers zu verdeutlichen. Gleichzeitig enthält die Arbeit erstmals eine vollständige Erfassung und Auflistung aller Erhaltungspflichten des Einzelhändlers einschließlich Aspekten der Produkthaftung unter Analyse der hierzu ergangenen Entscheidungen. Ein wesentlicher Teil des Werkes widmet sich schließlich der Darstellung eines neuen rechtsdogmatischen Ansatzes für die Haftung des Einzelhandels auch gegenüber Unbeteiligten bzw. zweckwidrigen Besuchern. Martin Gerecke bringt Bewegung in die seit geraumer Zeit zum Stillstand gekommene Diskussion im Bereich der vorvertraglichen Pflichten. Durch die Einbeziehung betriebswissenschaftlicher Zusammenhänge und der Verbindung von betrieblicher Praxis und juristischer Dogmatik besitzt die Arbeit enorme Praxisrelevanz.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Störerhaftung bei Handeln Dritter

Störerhaftung bei Handeln Dritter von Walter,  Andreas
Wer ist Störer in zivilrechtlichem Sinne? Die Arbeit zeichnet den historischen Verlauf der Zurechnung von Beeinträchtigungen an eine Person – den Störer – nach. Hierbei nähert sie sich den Tatbestandsmerkmalen von § 1004 BGB (und vergleichbaren Normen) nicht nur teleologisch, sondern auch unter Beachtung des vollständigen Auslegungskanons. In diesem Zusammenhang stellt – und beantwortet – die Arbeit unter anderem die Frage, ob es im Zivilrecht, vergleichbar dem öffentlichen Recht, tatsächlich einen Zustandsstörer gibt oder ob das zivilrechtliche Zurechnungskonzept sich auf Verhaltensstörer beschränkt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Risikoschutz durch Privatrecht

Risikoschutz durch Privatrecht von Wilhelmi,  Rüdiger
Menschliches Verhalten ist regelmäßig mit Risiken für andere verbunden. Der damit notwendigen Abgrenzung der Freiheits- und Risikosphären des Handelnden und der durch dessen Verhalten Betroffenen dienen insbesondere die negatorische und die deliktische Haftung, indem sie den Betroffenen mehr oder weniger Risikoschutz gewähren. Sie stehen dabei in einem funktionellen Ergänzungsverhältnis; während die negatorische Haftung auf Unterlassung und Beseitigung drohender Beeinträchtigungen gerichtet ist, hat die deliktische Haftung den Ersatz des Schadens durch in der Vergangenheit liegende Beeinträchtigungen zum Gegenstand. Rüdiger Wilhelmi untersucht die Voraussetzungen der negatorischen und deliktischen Haftung, die es erlauben, das Haftungsrecht als Schutz der individuellen Freiheit durch subjektive Rechte aufzufassen und trotzdem Allgemeininteressen, etwa am Umweltschutz, hinreichend zu berücksichtigen. Er arbeitet insbesondere heraus, dass neben der deliktischen auch die negatorische Haftung eine Verkehrspflichtverletzung voraussetzt, und bestimmt die Kriterien, die bei der Interessenabwägung zur Ermittlung der jeweils relevanten Verkehrspflichten zu berücksichtigen sind; dabei zeigt er anhand der gesetzlichen Wertungen auf, dass das von der deliktischen Haftung vorausgesetzte Verschulden anders als die Verkehrspflichten subjektiv zu bestimmen ist. Bei der Festlegung der Kriterien misst der Autor dem Risiko, das Erfordernis der negatorischen Haftung, Zurechnungsgrund der deliktischen Haftung und auch zentraler Gesichtspunkt der Verkehrspflichten ist, besondere Bedeutung bei.
Aktualisiert: 2022-12-22
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