Sophie Oldenburg geht der Frage nach, welchen rechtlichen Bindungen der Staat bei der Veröffentlichung seiner Rechtsnormen unterworfen ist und mit welchen Mitteln er die verfassungsrechtlich vorgegebenen Öffentlichkeitspflichten erfüllen muss.
Die Entwicklung elektronischer Informationssysteme beeinflusst auch die Mittel und Wege zur Veröffentlichung von Rechtsnormen durch die staatlichen Normgeber. Wesentliche rechtliche Fragen auf diesem Gebiet sind bisher nicht geklärt. Dazu zählt die Frage, ob der Staat Rechtsnormen auch oder ausschließlich elektronisch verkünden darf oder muss und ob dazu Änderungen der Veröffentlichungsregelungen von Rechtsnormen notwendig sind. Ungeklärt ist auch, welche Verbindlichkeit Normensammlungen haben, die von staatlicher Seite im Internet zur Verfügung gestellt werden oder auf die von staatlichen Stellen verwiesen wird.
Diesen Fragen geht die Autorin in der vorliegenden Arbeit nach. Dazu stellt sie zunächst die gegenwärtige Veröffentlichungspraxis erstmalig umfassend dar und zeigt dabei auf, dass sich die Veröffentlichung von und der Zugang zu Rechtsnormen gegenwärtig im Übergang von der schriftlichen zur elektronischen Gestalt befindet (Teil B). Zudem leitet sie die rechtlichen Veröffentlichungspflichten aus einfachem Recht (Teil C) und aus dem Verfassungsrecht (Teil D) her und formuliert auf dieser Grundlage Anforderungen an die Normöffentlichkeit. Abschließend beantwortet Sophie Oldenburg die Frage, inwieweit die entwickelten Anforderungen gegenwärtig bei der Veröffentlichung von Rechtsnormen erfüllt werden (Teil E).
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sophie Oldenburg geht der Frage nach, welchen rechtlichen Bindungen der Staat bei der Veröffentlichung seiner Rechtsnormen unterworfen ist und mit welchen Mitteln er die verfassungsrechtlich vorgegebenen Öffentlichkeitspflichten erfüllen muss.
Die Entwicklung elektronischer Informationssysteme beeinflusst auch die Mittel und Wege zur Veröffentlichung von Rechtsnormen durch die staatlichen Normgeber. Wesentliche rechtliche Fragen auf diesem Gebiet sind bisher nicht geklärt. Dazu zählt die Frage, ob der Staat Rechtsnormen auch oder ausschließlich elektronisch verkünden darf oder muss und ob dazu Änderungen der Veröffentlichungsregelungen von Rechtsnormen notwendig sind. Ungeklärt ist auch, welche Verbindlichkeit Normensammlungen haben, die von staatlicher Seite im Internet zur Verfügung gestellt werden oder auf die von staatlichen Stellen verwiesen wird.
Diesen Fragen geht die Autorin in der vorliegenden Arbeit nach. Dazu stellt sie zunächst die gegenwärtige Veröffentlichungspraxis erstmalig umfassend dar und zeigt dabei auf, dass sich die Veröffentlichung von und der Zugang zu Rechtsnormen gegenwärtig im Übergang von der schriftlichen zur elektronischen Gestalt befindet (Teil B). Zudem leitet sie die rechtlichen Veröffentlichungspflichten aus einfachem Recht (Teil C) und aus dem Verfassungsrecht (Teil D) her und formuliert auf dieser Grundlage Anforderungen an die Normöffentlichkeit. Abschließend beantwortet Sophie Oldenburg die Frage, inwieweit die entwickelten Anforderungen gegenwärtig bei der Veröffentlichung von Rechtsnormen erfüllt werden (Teil E).
Aktualisiert: 2023-05-20
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Sophie Oldenburg geht der Frage nach, welchen rechtlichen Bindungen der Staat bei der Veröffentlichung seiner Rechtsnormen unterworfen ist und mit welchen Mitteln er die verfassungsrechtlich vorgegebenen Öffentlichkeitspflichten erfüllen muss.
Die Entwicklung elektronischer Informationssysteme beeinflusst auch die Mittel und Wege zur Veröffentlichung von Rechtsnormen durch die staatlichen Normgeber. Wesentliche rechtliche Fragen auf diesem Gebiet sind bisher nicht geklärt. Dazu zählt die Frage, ob der Staat Rechtsnormen auch oder ausschließlich elektronisch verkünden darf oder muss und ob dazu Änderungen der Veröffentlichungsregelungen von Rechtsnormen notwendig sind. Ungeklärt ist auch, welche Verbindlichkeit Normensammlungen haben, die von staatlicher Seite im Internet zur Verfügung gestellt werden oder auf die von staatlichen Stellen verwiesen wird.
Diesen Fragen geht die Autorin in der vorliegenden Arbeit nach. Dazu stellt sie zunächst die gegenwärtige Veröffentlichungspraxis erstmalig umfassend dar und zeigt dabei auf, dass sich die Veröffentlichung von und der Zugang zu Rechtsnormen gegenwärtig im Übergang von der schriftlichen zur elektronischen Gestalt befindet (Teil B). Zudem leitet sie die rechtlichen Veröffentlichungspflichten aus einfachem Recht (Teil C) und aus dem Verfassungsrecht (Teil D) her und formuliert auf dieser Grundlage Anforderungen an die Normöffentlichkeit. Abschließend beantwortet Sophie Oldenburg die Frage, inwieweit die entwickelten Anforderungen gegenwärtig bei der Veröffentlichung von Rechtsnormen erfüllt werden (Teil E).
Aktualisiert: 2023-05-15
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Eine Auslegung des 2. Korintherbriefs steht vor sehr unterschiedlichen Herausforderungen. Da ist die Frage nach der Einheitlichkeit des Briefs und nach der genauen historischen Situation. Wer waren die Gegner des Paulus? Mit welchen persönlichen Vorwürfen sah er sich konfrontiert? Hinzu treten grundsätzliche Fragen, die in dem Brief aufbrechen: Wie wird Autorität in Kirche und Gemeinde begründet und gelebt? Wie verhält sich die Erfahrung ständigen Widerstands gegen die Verkündigung und einer bleibenden Behinderung durch eine chronische Krankheit zu der Behauptung, gerade so die Kraft Christi zu erleben? Die Auslegung in dem vorliegenden Kommentar hat das Ziel, die innere Einheit der Argumentation des Paulus herauszuarbeiten. Die Orientierung am gekreuzigten und auferstandenen Christus bestimmt sowohl das Ringen um die apostolische Autorität des Paulus als auch seine Reaktion auf persönlichen Angriffe wegen Schwächen und Misserfolgen in seiner Verkündigung. Darum ist dieser Brief, der in einer sehr speziellen Situation geschrieben wurde und wie kein anderer Einblick in die persönlichen Kämpfe des Apostels gibt, bis heute von ungebrochener Aktualität.
Aktualisiert: 2020-12-21
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Zum 500. Todestag - Maler, Forscher, Universalgenie: 1452-1519
Bereits zu seinen Lebzeiten war Leonardo da Vinci in seiner Heimat ein gefeierter Künstler. "Durch die herrlichen Werke dieses göttlichen Meisters war sein Ruhm so gewachsen", notierte Giorgio Vasari, einer seiner ersten Biografen, "dass jeder, der an der Kunst Freude hatte, ja ganz Florenz Verlangen trug, dass er daselbst irgend etwas zu seinem Gedenken hinterlassen möchte." Heute allerdings, 500 Jahre nach seinem Tod am 2.Mai 1519, hat Leonardos Nimbus den eines verehrten Malers noch weit übertroffen: Man nennt ihn nun Universalgenie, Gigant der Renaissance, Erfinder der modernen Naturwissenschaften, preist ihn als ersten Mensch der Neuzeit, gar als Zeichner der Zukunft, der in seinen technischen Skizzem Flugmaschinen, künstliche Organe sowie Roboter und sogar Computer vorausgeahnt hat.
Aktualisiert: 2021-11-30
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Sophie Oldenburg geht der Frage nach, welchen rechtlichen Bindungen der Staat bei der Veröffentlichung seiner Rechtsnormen unterworfen ist und mit welchen Mitteln er die verfassungsrechtlich vorgegebenen Öffentlichkeitspflichten erfüllen muss.
Die Entwicklung elektronischer Informationssysteme beeinflusst auch die Mittel und Wege zur Veröffentlichung von Rechtsnormen durch die staatlichen Normgeber. Wesentliche rechtliche Fragen auf diesem Gebiet sind bisher nicht geklärt. Dazu zählt die Frage, ob der Staat Rechtsnormen auch oder ausschließlich elektronisch verkünden darf oder muss und ob dazu Änderungen der Veröffentlichungsregelungen von Rechtsnormen notwendig sind. Ungeklärt ist auch, welche Verbindlichkeit Normensammlungen haben, die von staatlicher Seite im Internet zur Verfügung gestellt werden oder auf die von staatlichen Stellen verwiesen wird.
Diesen Fragen geht die Autorin in der vorliegenden Arbeit nach. Dazu stellt sie zunächst die gegenwärtige Veröffentlichungspraxis erstmalig umfassend dar und zeigt dabei auf, dass sich die Veröffentlichung von und der Zugang zu Rechtsnormen gegenwärtig im Übergang von der schriftlichen zur elektronischen Gestalt befindet (Teil B). Zudem leitet sie die rechtlichen Veröffentlichungspflichten aus einfachem Recht (Teil C) und aus dem Verfassungsrecht (Teil D) her und formuliert auf dieser Grundlage Anforderungen an die Normöffentlichkeit. Abschließend beantwortet Sophie Oldenburg die Frage, inwieweit die entwickelten Anforderungen gegenwärtig bei der Veröffentlichung von Rechtsnormen erfüllt werden (Teil E).
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Autor untersucht die Ikonographie in der Darstellung der Verkündigung an Maria in der niederländischen Kunst des 15. und 16. Jahrhunderts, d.h. in welcher Weise sich die Bildbestände im Laufe von eineinhalb Jahrhunderten in ihrer Bedeutung und in ihrem Verhältnis von Bildinhalt und Bildsinn gewandelt haben. Die Analysen an achtzehn Bildbeispielen gehen der Frage nach, ob mit dem sich wandelnden Menschenbild auch die Ikonographie der Bildwerke einem solchen Prozeß unterworfen gewesen ist, der sich in veränderten künstlerischen Ausdrucksformen manifestiert. Außer dem Aspekt der Bildsymbolik sind die Kriterien der Farbe, des Lichts und des Raumes Grundlagen der Analysen.
Aktualisiert: 2019-03-01
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Funktion und damit auch Anwendungsbereich und Wirkung der Urteilsberichtigung sind bis heute nicht zufriedenstellend geklärt: Während die einen nur Formulierungsfehler § 319 ZPO unterwerfen, ist nach anderer Ansicht auf dieser Grundlage auch die Korrektur inhaltlicher Fehler zulässig. Die gleiche Unsicherheit begegnet einem bei der Frage nach Rechtskraft des Berichtigungsbeschlusses. Die Arbeit unternimmt zunächst eine Funktionsbestimmung der Urteilsberichtigung im Gefüge der prozessualen Institute zur Korrektur fehlerhafter Entscheidungen. Auf dieser Grundlage werden die bis heute umstrittenen Fragen dieses in der Praxis so wichtigen Instituts detailliert beantwortet. Dabei bietet die Arbeit einen umfassenden Überblick über die einschlägige Literatur und Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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