Aktualisiert: 2023-06-15
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Im deutschen Einkommensteuerrecht sind Gewinne aus gewerblichen Veräußerungsgeschäften stets, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hingegen grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Bei der Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichen Tätigkeiten verlieren sich Literatur und Rechtsprechung in einer unüberschaubaren Kasuistik, die zudem noch zwischen verschiedenen Anlageformen differenziert.
In der vorliegenden Arbeit wird eine nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung entwickelt. Der Autor greift auf die in anderen Wissenschaftsbereichen seit langem anerkannte Nutzwertanalyse zurück. Die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt somit erstmals anlageformunabhängig und unter Einbeziehung aller relevanten Einzelmerkmale. Inhalt und Gewichtung der Einzelmerkmale untereinander sind aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden Grundsätzen abgeleitet worden. Damit steht nun eine systematische und planbare Entscheidungsmethode zur Verfügung, ohne daß ein Verlust an Objektivität oder Einzelfallgerechtigkeit hingenommen werden müßte. Die empirische Überprüfung anhand einer Zufallsstichprobe von 45 Fällen ergibt eine fast vollständige Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, so daß die nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung in der Praxis eingesetzt werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im deutschen Einkommensteuerrecht sind Gewinne aus gewerblichen Veräußerungsgeschäften stets, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hingegen grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Bei der Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichen Tätigkeiten verlieren sich Literatur und Rechtsprechung in einer unüberschaubaren Kasuistik, die zudem noch zwischen verschiedenen Anlageformen differenziert.
In der vorliegenden Arbeit wird eine nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung entwickelt. Der Autor greift auf die in anderen Wissenschaftsbereichen seit langem anerkannte Nutzwertanalyse zurück. Die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt somit erstmals anlageformunabhängig und unter Einbeziehung aller relevanten Einzelmerkmale. Inhalt und Gewichtung der Einzelmerkmale untereinander sind aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden Grundsätzen abgeleitet worden. Damit steht nun eine systematische und planbare Entscheidungsmethode zur Verfügung, ohne daß ein Verlust an Objektivität oder Einzelfallgerechtigkeit hingenommen werden müßte. Die empirische Überprüfung anhand einer Zufallsstichprobe von 45 Fällen ergibt eine fast vollständige Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, so daß die nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung in der Praxis eingesetzt werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Der Bankrechtstag 2006 in Zürich widmete sich den Themen Vermögensverwaltung und Übernahmerecht im Gefolge der EU-Übernahmerichtlinie. Referenten aus Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung diskutierten diese Themen unter der Leitung von Arne Wittig und Urs Zulauf.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Bankrechtstag 2006 in Zürichwidmete sich den Themen Vermögensverwaltung und Übernahmerecht im Gefolge der EU-Übernahmerichtlinie. Referenten aus Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung diskutierten diese Themen unter der Leitung von Arne Wittig und Urs Zulauf.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Im deutschen Einkommensteuerrecht sind Gewinne aus gewerblichen Veräußerungsgeschäften stets, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hingegen grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Bei der Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichen Tätigkeiten verlieren sich Literatur und Rechtsprechung in einer unüberschaubaren Kasuistik, die zudem noch zwischen verschiedenen Anlageformen differenziert.
In der vorliegenden Arbeit wird eine nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung entwickelt. Der Autor greift auf die in anderen Wissenschaftsbereichen seit langem anerkannte Nutzwertanalyse zurück. Die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt somit erstmals anlageformunabhängig und unter Einbeziehung aller relevanten Einzelmerkmale. Inhalt und Gewichtung der Einzelmerkmale untereinander sind aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden Grundsätzen abgeleitet worden. Damit steht nun eine systematische und planbare Entscheidungsmethode zur Verfügung, ohne daß ein Verlust an Objektivität oder Einzelfallgerechtigkeit hingenommen werden müßte. Die empirische Überprüfung anhand einer Zufallsstichprobe von 45 Fällen ergibt eine fast vollständige Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, so daß die nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung in der Praxis eingesetzt werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Bankrechtstag 2006 in Zürich widmete sich den Themen Vermögensverwaltung und Übernahmerecht im Gefolge der EU-Übernahmerichtlinie. Referenten aus Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung diskutierten diese Themen unter der Leitung von Arne Wittig und Urs Zulauf.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der Bankrechtstag 2006 in Zürichwidmete sich den Themen Vermögensverwaltung und Übernahmerecht im Gefolge der EU-Übernahmerichtlinie. Referenten aus Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung diskutierten diese Themen unter der Leitung von Arne Wittig und Urs Zulauf.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Im deutschen Einkommensteuerrecht sind Gewinne aus gewerblichen Veräußerungsgeschäften stets, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hingegen grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Bei der Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichen Tätigkeiten verlieren sich Literatur und Rechtsprechung in einer unüberschaubaren Kasuistik, die zudem noch zwischen verschiedenen Anlageformen differenziert.
In der vorliegenden Arbeit wird eine nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung entwickelt. Der Autor greift auf die in anderen Wissenschaftsbereichen seit langem anerkannte Nutzwertanalyse zurück. Die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt somit erstmals anlageformunabhängig und unter Einbeziehung aller relevanten Einzelmerkmale. Inhalt und Gewichtung der Einzelmerkmale untereinander sind aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden Grundsätzen abgeleitet worden. Damit steht nun eine systematische und planbare Entscheidungsmethode zur Verfügung, ohne daß ein Verlust an Objektivität oder Einzelfallgerechtigkeit hingenommen werden müßte. Die empirische Überprüfung anhand einer Zufallsstichprobe von 45 Fällen ergibt eine fast vollständige Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, so daß die nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung in der Praxis eingesetzt werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-15
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