Im Lichte der aktuellen Diskussion um die Beweisverwertungsverbote beschäftigt sich der Autor nach einer Grundlegung und Systematisierung des geltenden Rechts mit drei großen aktuellen Problemkreisen mit internationalem Bezug. Zunächst wird die völkerrechtliche Einwirkung auf das nationale Prozessrecht am Beispiel des Rechts auf konsularischen Beistand und der grenzüberschreitenden Beweisrechtshilfe (Fall Schreiber) untersucht. In beiden Fällen stellt sich die - nur in Ausnahmen zu bejahende - Frage, ob und inwieweit Völkerrechtsverletzungen zu Beweisverboten führen können. Sodann wird die Beweisbeschaffung Privater anhand der aktuellen Fälle Liechtenstein (Kauf Steuerdaten) und Siemens analysiert. In jenem Fall führt die Strafrechtswidrigkeit des staatlichen Vorgehens - im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen - nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot; vielmehr hängt die Verwertbarkeit von einer Abwägung ab, die in casu eher für eine Verwertung spricht. Zuletzt wird die Fernwirkungslehre und vor allem ihre Ausnahmen im US-amerikanischen Recht untersucht, um auf dieser Grundlage eine moderate Anwendung im deutschen Recht vorzuschlagen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Lichte der aktuellen Diskussion um die Beweisverwertungsverbote beschäftigt sich der Autor nach einer Grundlegung und Systematisierung des geltenden Rechts mit drei großen aktuellen Problemkreisen mit internationalem Bezug. Zunächst wird die völkerrechtliche Einwirkung auf das nationale Prozessrecht am Beispiel des Rechts auf konsularischen Beistand und der grenzüberschreitenden Beweisrechtshilfe (Fall Schreiber) untersucht. In beiden Fällen stellt sich die - nur in Ausnahmen zu bejahende - Frage, ob und inwieweit Völkerrechtsverletzungen zu Beweisverboten führen können. Sodann wird die Beweisbeschaffung Privater anhand der aktuellen Fälle Liechtenstein (Kauf Steuerdaten) und Siemens analysiert. In jenem Fall führt die Strafrechtswidrigkeit des staatlichen Vorgehens - im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen - nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot; vielmehr hängt die Verwertbarkeit von einer Abwägung ab, die in casu eher für eine Verwertung spricht. Zuletzt wird die Fernwirkungslehre und vor allem ihre Ausnahmen im US-amerikanischen Recht untersucht, um auf dieser Grundlage eine moderate Anwendung im deutschen Recht vorzuschlagen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Im Lichte der aktuellen Diskussion um die Beweisverwertungsverbote beschäftigt sich der Autor nach einer Grundlegung und Systematisierung des geltenden Rechts mit drei großen aktuellen Problemkreisen mit internationalem Bezug. Zunächst wird die völkerrechtliche Einwirkung auf das nationale Prozessrecht am Beispiel des Rechts auf konsularischen Beistand und der grenzüberschreitenden Beweisrechtshilfe (Fall Schreiber) untersucht. In beiden Fällen stellt sich die - nur in Ausnahmen zu bejahende - Frage, ob und inwieweit Völkerrechtsverletzungen zu Beweisverboten führen können. Sodann wird die Beweisbeschaffung Privater anhand der aktuellen Fälle Liechtenstein (Kauf Steuerdaten) und Siemens analysiert. In jenem Fall führt die Strafrechtswidrigkeit des staatlichen Vorgehens - im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen - nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot; vielmehr hängt die Verwertbarkeit von einer Abwägung ab, die in casu eher für eine Verwertung spricht. Zuletzt wird die Fernwirkungslehre und vor allem ihre Ausnahmen im US-amerikanischen Recht untersucht, um auf dieser Grundlage eine moderate Anwendung im deutschen Recht vorzuschlagen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Bedeutung von Zufallserkenntnissen in der Praxis stehen nur fragmentarische Regelungen in der StPO gegenüber. Die verschiedenen Lösungsansätze, die sich zu den Problemkonstellationen herausgebildet haben, sind nur noch schwerlich zu überblicken und divergieren teilweise erheblich. Ausgehend von den Kernbereichs- und Abwägungslehren werden die sich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens stellenden Verwertungsfragen in einen systematischen Zusammenhang gebracht. Einzelne Verwertungskriterien werden herausgearbeitet, wobei der Rechtmäßigkeit des zur Gewinnung der Zufallserkenntnis führenden Beweiserhebungsaktes eine maßgebliche Rolle zukommt. Dabei soll auch stets verfassungsrechtlichen Grundsätzen Rechnung getragen werden.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Im Lichte der aktuellen Diskussion um die Beweisverwertungsverbote beschäftigt sich der Autor nach einer Grundlegung und Systematisierung des geltenden Rechts mit drei großen aktuellen Problemkreisen mit internationalem Bezug. Zunächst wird die völkerrechtliche Einwirkung auf das nationale Prozessrecht am Beispiel des Rechts auf konsularischen Beistand und der grenzüberschreitenden Beweisrechtshilfe (Fall Schreiber) untersucht. In beiden Fällen stellt sich die - nur in Ausnahmen zu bejahende - Frage, ob und inwieweit Völkerrechtsverletzungen zu Beweisverboten führen können. Sodann wird die Beweisbeschaffung Privater anhand der aktuellen Fälle Liechtenstein (Kauf Steuerdaten) und Siemens analysiert. In jenem Fall führt die Strafrechtswidrigkeit des staatlichen Vorgehens - im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen - nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot; vielmehr hängt die Verwertbarkeit von einer Abwägung ab, die in casu eher für eine Verwertung spricht. Zuletzt wird die Fernwirkungslehre und vor allem ihre Ausnahmen im US-amerikanischen Recht untersucht, um auf dieser Grundlage eine moderate Anwendung im deutschen Recht vorzuschlagen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Thema der Beweisverbote sorgt im deutschen Strafprozessrecht seit jeher für eine rege Diskussion, die nicht zum Erliegen kommt. Ins- besondere im Bereich der Rechtsfolgen von Beweisverwertungsverbote existiert eine Fülle strafprozessualer Probleme. Anerkannt ist insofern allein, dass ein Beweismittel, welches einem Verwertungsverbot unter- liegt, nicht zur Grundlage eines Urteils gemacht werden darf. Weitge- hend ungeklärt ist aber, ob Verwertungsverbote den Rückgriff auf Be- weismittel bereits für die strafprozessualen Entscheidungen ausschlie- ssen, die lediglich einen Verdacht voraussetzen. Dieser als "Frühwirk- ung" bezeichneten Fragestellung widmet sich die Studie. Ein Überblick über die auf sie Bezug nehmende Literatur und Rechtsprechung zeigt, dass von einer teilweise in der Lehre behaupteten allgemein aner- kannten Geltung der Verwertungsverbote in allen Verfahrensstadien nicht die Rede sein kann. Die Untersuchung gliedert sich in zwei Hauptschritte. Zunächst werden allgemeine Gesichtspunkte für sämtliche Verdachtsbeurteilungen heraus- gearbeitet, wobei insbesondere der Begriff der "Verwertung", der (um- strittene) Schutzzweck der Verwertungsverbote sowie grundrechtliche Erwägungen herangezogen werden. Darauf aufbauend wird untersucht, ob die Situation der Verfahrenseinleitung selbst, bei der sich die Proble- matik zuspitzt, einer gesonderten Beurteilung bedarf. In diesem Rahmen werden die gegen eine derart umfassende "Frühwirkung" angeführten Argumente der drohenden Verfahrenslahmlegung und des Fehlens einer Beweissituation als nicht tragfähig verworfen. Nach einer Diskussion zweier Folgefragen - der Auswirkungen von Zweifeln an der Verwertbarkeit und einer bestehenden Heilungs- oder Wiederholungsmöglichkeit auf die Verdachtsbeurteilung - wird abschlie- ssend in den Blick genommen, inwiefern die gefundenen Ergebnisse auch auf Grundlage der vom Bundesgerichtshof vertretenen so genannten Widerspruchslösung Bestand haben.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Studie zeigt zunächst den Entwicklungsstand der Verwertungsverbotslehre im Strafprozeßrecht, dem Bundesdisziplinarrecht, dem Strafrecht, dem Kartellrecht (unter Einbeziehung des Europäischen Kartellrechts) und dem Sozialverfahrensrecht auf. Untersucht wird, inwieweit sich strafprozessuale Erkenntnisse überhaupt auf das Verwaltungsverfahren transferieren lassen. Zu klären ist ferner, warum das Institut des Folgenbeseitigungsanspruchs - und nicht der grundrechtlich gewährleistete Unterlassungsanspruch - über die Sanktion des Verwertungsverbotes im Falle der Verletzung subjektiver Rechte entscheidet. Unter Anwendung der Struktur des Folgenbeseitigungsanspruchs werden die wesentlichen Fragen einer für das Verwaltungsverfahren zutreffenden Lösung zugeführt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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