Die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen.

Die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen. von Oppermann,  Rainer
Rainer Oppermann befasst sich mit der Kollision von Ansprüchen. Ausgangspunkt ist dabei die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen. Der Autor beschäftigt sich darüber hinaus auch mit allgemeinen Fragen der Anspruchskollision. Eine Anspruchskollision ist gegeben, wenn ein Schuldner zwei unterschiedlichen Gläubigern verpflichtet ist, aber wegen des Inhalts der Ansprüche seine Schuldverpflichtung nur einmal erfüllen kann. Sie erweist sich als problematisch, da sich die Ansprüche unterschiedlicher Gläubiger wechselseitig beeinflussen, obwohl sie eigentlich ohne innere Verknüpfung nebeneinander stehen. Dies macht es erforderlich, ein Rangverhältnis zwischen den Ansprüchen zu bestimmen. Eine gesetzliche Regelung zum Rangverhältnis existiert jedoch nicht, und auch in Rechtsprechung und Literatur ist die Frage nach dem Rangverhältnis ungeklärt, zumal Entscheidungen des BGH als widersprüchlich aufgefasst werden. Ausgehend von anerkannten Wertungen des Zwangsvollstreckungsrechts, entwickelt Rainer Oppermann in der vorliegenden dogmatischen Arbeit einen neuen Lösungsweg zur Klärung des Kollisionsproblems. Die Frage nach dem Rangverhältnis wird in Anlehnung daran gelöst, wann die jeweiligen Ansprüche im Rahmen der Drittwiderspruchsklage ein Interventionsrecht geben. Durch diese Parallele des Rangverhältnisses von Ansprüchen zur Interventionsberechtigung im Rahmen der Drittwiderspruchsklage zeigt der Autor einen grundsätzlichen und allgemeinen Systemzusammenhang auf. Die Ergebnisse der Untersuchung sind auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen.

Die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen. von Oppermann,  Rainer
Rainer Oppermann befasst sich mit der Kollision von Ansprüchen. Ausgangspunkt ist dabei die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen. Der Autor beschäftigt sich darüber hinaus auch mit allgemeinen Fragen der Anspruchskollision. Eine Anspruchskollision ist gegeben, wenn ein Schuldner zwei unterschiedlichen Gläubigern verpflichtet ist, aber wegen des Inhalts der Ansprüche seine Schuldverpflichtung nur einmal erfüllen kann. Sie erweist sich als problematisch, da sich die Ansprüche unterschiedlicher Gläubiger wechselseitig beeinflussen, obwohl sie eigentlich ohne innere Verknüpfung nebeneinander stehen. Dies macht es erforderlich, ein Rangverhältnis zwischen den Ansprüchen zu bestimmen. Eine gesetzliche Regelung zum Rangverhältnis existiert jedoch nicht, und auch in Rechtsprechung und Literatur ist die Frage nach dem Rangverhältnis ungeklärt, zumal Entscheidungen des BGH als widersprüchlich aufgefasst werden. Ausgehend von anerkannten Wertungen des Zwangsvollstreckungsrechts, entwickelt Rainer Oppermann in der vorliegenden dogmatischen Arbeit einen neuen Lösungsweg zur Klärung des Kollisionsproblems. Die Frage nach dem Rangverhältnis wird in Anlehnung daran gelöst, wann die jeweiligen Ansprüche im Rahmen der Drittwiderspruchsklage ein Interventionsrecht geben. Durch diese Parallele des Rangverhältnisses von Ansprüchen zur Interventionsberechtigung im Rahmen der Drittwiderspruchsklage zeigt der Autor einen grundsätzlichen und allgemeinen Systemzusammenhang auf. Die Ergebnisse der Untersuchung sind auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen.

Die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen. von Oppermann,  Rainer
Rainer Oppermann befasst sich mit der Kollision von Ansprüchen. Ausgangspunkt ist dabei die Kollision der Vindikation mit schuldrechtlichen Besitzübertragungsansprüchen. Der Autor beschäftigt sich darüber hinaus auch mit allgemeinen Fragen der Anspruchskollision. Eine Anspruchskollision ist gegeben, wenn ein Schuldner zwei unterschiedlichen Gläubigern verpflichtet ist, aber wegen des Inhalts der Ansprüche seine Schuldverpflichtung nur einmal erfüllen kann. Sie erweist sich als problematisch, da sich die Ansprüche unterschiedlicher Gläubiger wechselseitig beeinflussen, obwohl sie eigentlich ohne innere Verknüpfung nebeneinander stehen. Dies macht es erforderlich, ein Rangverhältnis zwischen den Ansprüchen zu bestimmen. Eine gesetzliche Regelung zum Rangverhältnis existiert jedoch nicht, und auch in Rechtsprechung und Literatur ist die Frage nach dem Rangverhältnis ungeklärt, zumal Entscheidungen des BGH als widersprüchlich aufgefasst werden. Ausgehend von anerkannten Wertungen des Zwangsvollstreckungsrechts, entwickelt Rainer Oppermann in der vorliegenden dogmatischen Arbeit einen neuen Lösungsweg zur Klärung des Kollisionsproblems. Die Frage nach dem Rangverhältnis wird in Anlehnung daran gelöst, wann die jeweiligen Ansprüche im Rahmen der Drittwiderspruchsklage ein Interventionsrecht geben. Durch diese Parallele des Rangverhältnisses von Ansprüchen zur Interventionsberechtigung im Rahmen der Drittwiderspruchsklage zeigt der Autor einen grundsätzlichen und allgemeinen Systemzusammenhang auf. Die Ergebnisse der Untersuchung sind auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Herausgabeansprüche als Teil des zivilrechtlichen Eigentumsrechts?

Herausgabeansprüche als Teil des zivilrechtlichen Eigentumsrechts? von Sliwka,  Christoph Karl
Die Arbeit nähert sich zentralen Fragen des Eigentumsverständnisses über den Vergleich der Besitzschutzansprüche zugunsten der Inhaber von Eigentumsrechten. Zunächst werden die historischen Grundlagen im römischen, germanischen und Gemeinen Recht mit der rei vindicatio und der Gewere sowie die Entwicklung im englischen Common Law nachgezeichnet. Anschließend werden in Länderberichten das französische Recht der revendication, das englische Recht der conversion of goods, des trespass und der action for recovery of land sowie der deutschen Vindikation analysiert. Primär geht es dabei um die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und die Grenzen der Ansprüche, etwa in Form des gutgläubigen Erwerbs. Weiter geht die Arbeit aber auch auf Fragen des Beweisrechts, die Anwendungsfälle der Ansprüche und ihr Konkurrenzverhältnis zu anderen Ansprüchen sowie ihre Behandlung in der Insolvenz des Schuldners ein. Auf dieser Grundlage erfolgt dann eine Querschnittsanalyse der drei Rechtsordnungen. Sie geht insbesondere den Unterschieden beim Sachbegriff, dem Eigentums- und Besitzverständnis und dem Verhältnis von Herausgabe-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüchen nach und sucht nach Gründen für diese Unterschiede. Gleichzeitig werden generelle Schlussfolgerungen für das Verständnis des Eigentumsbegriffs und das Verhältnis der Konzepte Eigentum und Besitz zueinander gezogen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Eigentum als nudum ius im Bürgerlichen Recht

Das Eigentum als nudum ius im Bürgerlichen Recht von Klose,  Martin
Der Eigentümer einer Sache kann grundsätzlich nach Belieben mit ihr verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. In einigen Konstellationen des Bürgerlichen Rechts wird diese Rechtsmacht jedoch massiv beschränkt. Exemplarisch sind die Verjährung der Vindikation und die unbestellte Warenlieferung zu nennen. Martin Klose geht zum einen der Frage nach, was dem Eigentümer in einem solchen Fall von seinem Recht verbleibt, um hieraus allgemeine Lehren für die Struktur des Sacheigentums abzuleiten. Zum anderen untersucht er, inwieweit die Beschränkungen des Eigentums jeweils verfassungsrechtlich legitim sind.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das dingliche Schuldverhältnis

Das dingliche Schuldverhältnis von Kim,  Johann H.
Der bösgläubige Besitzer ist dem Eigentümer nach Maßgabe der §§ 989, 990 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Daraus folgt, dass den bösgläubigen Besitzer gegenüber dem Eigentümer eine Pflicht trifft. Johann H. Kim arbeitet heraus, dass diese Pflicht nicht in der Vindikation ihre Grundlage hat, sondern in einem eigenständigen - dinglichen - Schuldverhältnis. Die Konstruktion des dinglichen Schuldverhältnisses greift gleichermaßen im Verhältnis zwischen dem bösgläubigen Bucheigentümer und dem wahren Eigentümer. Schließlich stellt der Autor die Frage, ob auch im Verhältnis zwischen Eigentümer und Störer ein dingliches Schuldverhältnis besteht.
Aktualisiert: 2022-07-13
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Das dingliche Schuldverhältnis

Das dingliche Schuldverhältnis von Kim,  Johann H.
Der bösgläubige Besitzer ist dem Eigentümer nach Maßgabe der §§ 989, 990 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Daraus folgt, dass den bösgläubigen Besitzer gegenüber dem Eigentümer eine Pflicht trifft. Johann H. Kim arbeitet heraus, dass diese Pflicht nicht in der Vindikation ihre Grundlage hat, sondern in einem eigenständigen - dinglichen - Schuldverhältnis. Die Konstruktion des dinglichen Schuldverhältnisses greift gleichermaßen im Verhältnis zwischen dem bösgläubigen Bucheigentümer und dem wahren Eigentümer. Schließlich stellt der Autor die Frage, ob auch im Verhältnis zwischen Eigentümer und Störer ein dingliches Schuldverhältnis besteht.
Aktualisiert: 2022-07-13
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Eigentümer-Besitzer-Verhältnis im schweizerischen Recht

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis im schweizerischen Recht von Schister,  Roman
(Eximius Bd. 2) Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis umfasst die gegenseitigen Ansprüche von Eigentümer und Besitzer, die bei unberechtigtem Besitz zum dinglichen Herausgabeanspruch hinzutreten. Der Autor zeigt die Grundlagen und Inhalte dieser Nebenansprüche nach den Art. 938 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs auf, weist aber auch auf Unklarheiten und Ungereimtheiten hin. Die entsprechenden Regeln des deutschen Rechts (§§ 987 ff. BGB) bezieht er in die Untersuchung ein.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der gesetzliche Rückforderungsanspruch

Der gesetzliche Rückforderungsanspruch von Zimmermann,  Anton S.
Der Rückforderungsanspruch erfüllt im Privatrecht eine zentrale Aufgabe: Er greift korrigierend ein, wann immer jemand ein Gut innehat, das die Rechtsordnung einem vormaligen Inhaber zuweist. Die Rechtsordnung stellt für diese Fälle mit dem Rücktrittsfolgenrecht, den Kondiktionen und der Vindikation drei Rückforderungsansprüche bereit, die zwar in ihrer generellen Stoßrichtung übereinstimmen, in ihren konkreten Rechtsfolgen aber tiefgreifende Unterschiede aufweisen. Für die Beteiligten ist deshalb entscheidend, welchem der genannten Regime ihre Rückforderungsbeziehung unterliegt. Anton S. Zimmermann widmet sich den damit einhergehenden Koordinationsfragen, indem er den Unterschieden zwischen den Anspruchsregimen nachgeht und herausarbeitet, auf welche Fallgruppen sie ihrem Wesen nach jeweils zugeschnitten sind. Auf Grundlage dieser Zuschnittsanalyse schlägt er ein System vor, das die Natur des Erwerbsvorgangs in den Mittelpunkt stellt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der gesetzliche Rückforderungsanspruch

Der gesetzliche Rückforderungsanspruch von Zimmermann,  Anton S.
Der Rückforderungsanspruch erfüllt im Privatrecht eine zentrale Aufgabe: Er greift korrigierend ein, wann immer jemand ein Gut innehat, das die Rechtsordnung einem vormaligen Inhaber zuweist. Die Rechtsordnung stellt für diese Fälle mit dem Rücktrittsfolgenrecht, den Kondiktionen und der Vindikation drei Rückforderungsansprüche bereit, die zwar in ihrer generellen Stoßrichtung übereinstimmen, in ihren konkreten Rechtsfolgen aber tiefgreifende Unterschiede aufweisen. Für die Beteiligten ist deshalb entscheidend, welchem der genannten Regime ihre Rückforderungsbeziehung unterliegt. Anton S. Zimmermann widmet sich den damit einhergehenden Koordinationsfragen, indem er den Unterschieden zwischen den Anspruchsregimen nachgeht und herausarbeitet, auf welche Fallgruppen sie ihrem Wesen nach jeweils zugeschnitten sind. Auf Grundlage dieser Zuschnittsanalyse schlägt er ein System vor, das die Natur des Erwerbsvorgangs in den Mittelpunkt stellt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Grundwissen zum Bürgerlichen Recht

Grundwissen zum Bürgerlichen Recht von Medicus,  Dieter, Petersen,  Jens
Mit diesem Studienbuch bieten die Verfasser gleichsam ein Grundgerüst für ihr weithin als Pflichtlektüre zur Examensvorbereitung angesehenes Werk „Bürgerliches Recht“. Während das bekannte Lehrbuch an die Schwierigkeiten und Besonderheiten des Bürgerlichen Rechts heranführt und deren Beherrschung vermittelt, macht das für das vorangehende Studium gedachte Ausbildungsbuch mit den an sich klaren und einfachen Rechtsregeln und Rechtsinstituten des Bürgerlichen Rechts sowie deren ‚richtiger‘ und zweckmäßiger Anwendung vertraut. Dabei haben die Verfasser insbesondere den Anspruchsaufbau deutlich herausgearbeitet. Das knappe Grund-Lehrbuch bildet somit die Vorstufe des großen Examens-Lehrbuches. Beide Werke sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich. war em. Professor für Römisches, Antikes und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Jens Petersen ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Potsdam.
Aktualisiert: 2023-04-04
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